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Berufsunfähigkeitsversicherung Vergleich

Wichtige Versicherungen für Handwerker

Wichtige Versicherungen für andwerker

Egal, ob Sie als Handwerker selbstständig sind oder im Angestelltenverhältnis arbeiten: Auf Versicherungen können Sie nicht verzichten. Dabei stellt sich die Frage, ob Handwerker bei den Versicherern eine begehrte Zielgruppe oder eher eine unerwünschte Klientel darstellen. Die wichtigste Absicherung Ihrer Arbeitskraft ist die Berufsunfähigkeitsversicherung – welche Tarife für Ihren Beruf infrage kommen, zeigt Ihnen ein kostenfreier BU-Vergleich, den Sie hier anfordern können.

Viele Fallstricke lauern bei der Berufsunfähigkeitsversicherung für Handwerker. Die Beiträge sind häufig hoch. Auf die Absicherung Ihrer Arbeitskraft sollten Sie jedoch nicht verzichten. Erfahren Sie in diesem Beitrag, was Sie als Handwerker beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung beachten müssen und welche Versicherungen noch für Sie sinnvoll sein könnten.

Wie hoch ist das Unfall- und Krankheitsrisiko für Handwerker?

Handwerker, vor allem auf dem Bau, haben ein hohes Risiko für Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten – die häufigsten Ursachen einer Berufsunfähigkeit sind aber auch bei ihnen Erkrankungen, nicht Unfälle. Laut GDV gehen die meisten Berufsunfähigkeiten auf psychische Erkrankungen, Krebs und Erkrankungen des Bewegungsapparats zurück; Unfälle machen nur einen kleineren Teil aus.

psychische Leiden / Nervensystem
38 %

häufigste BU-Ursache 2024

Krebs
19 %

BU-Ursache 2024

Bewegungsapparat
16 %

BU-Ursache 2024

schwere Unfälle
8 %

BU-Ursache 2024

Quelle: GDV, „7 Fakten zur Berufsunfähigkeitsversicherung“, Stand August 2025

Ein Beispiel: der Sturz vom Gerüst

Wie hoch das Unfallrisiko für Handwerker ist und warum eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Handwerker ihre Berechtigung hat, soll das folgende Beispiel zeigen:

Ein selbstständiger Schlossermeister ist mit der Anbringung eines Geländers am Balkon eines Rohbaus beauftragt. Er steigt auf ein Baugerüst, um die Arbeiten auszuführen. Das Gerüst gibt nach, als der Schlossermeister seine Arbeit fast beendet hat. In der Folge stürzt der Schlossermeister aus einer Höhe von drei Metern.

Da es in den vergangenen Tagen ziemlich stark geregnet hat, ist die Erde aufgeweicht. Für den Schlossermeister ist es fast ein Glücksfall, dass er in eine Schlammgrube fällt, die sich unter dem Gerüst gebildet hat. Der Schlossermeister kommt mit ein paar Blessuren davon, da der Schlamm den Aufprall abgefangen hat.

Der Handwerker hat keine Schuld an dem Unfall, denn er hatte Routine und hat schon oft auf Gerüsten gearbeitet. Die Schuld liegt bei den Gerüstbauern, die bereits einen Tag zuvor mit dem Abbau des Gerüsts begonnen hatten. Sie hatten schon die Mauerschrauben gelöst, aber vergessen, die entsprechenden Warnschilder anzubringen. Sie haben auch den Bereich nicht gesichert. Der Unfall hätte tragisch enden können, wenn der Schlamm nicht für einen vergleichsweise weichen Aufprall gesorgt hätte.

Wie gefährlich ist die Arbeit auf dem Bau?

Die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) registrierte 2024 insgesamt 91.813 meldepflichtige Arbeitsunfälle, davon 78 tödliche, und 21.061 Verdachtsanzeigen auf eine Berufskrankheit – so viele wie nie zuvor. Häufigste Ursache tödlicher Unfälle sind Abstürze aus der Höhe. Neben Unfällen belasten vor allem Lärm, UV-Strahlung und schwere körperliche Arbeit die Gesundheit.

Häufigste angezeigte Berufskrankheiten (BG BAU, 2024)Verdachtsanzeigen
Lärmschwerhörigkeit (BK 2301)4.946
Hautkrebs durch UV-Strahlung der Sonne (BK 5103)3.071
bandscheibenbedingte Erkrankungen der Lendenwirbelsäule (BK 2108)2.080
Kniegelenksarthrose (BK 2112)1.748

Quelle: BG BAU, Jahresbericht 2024 „Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten“. Die Berufsgenossenschaft leistet allerdings nur bei Arbeitsunfällen und anerkannten Berufskrankheiten – die meisten Ursachen einer Berufsunfähigkeit, etwa psychische Erkrankungen oder Rückenleiden ohne Anerkennung als Berufskrankheit, deckt sie nicht ab.

Warum gibt es Schwierigkeiten bei der Berufsunfähigkeitsversicherung für Handwerker?

Weil Versicherer körperlich anstrengende Berufe in höhere Risikogruppen (Berufsgruppen) einstufen, zahlen Handwerker für dieselbe BU-Rente deutlich höhere Beiträge als Bürokräfte – und schließen deshalb seltener eine BU ab. Aufgrund des hohen Risikos für Unfälle und Berufskrankheiten ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Handwerker aber besonders wichtig.

Wie berechnen Versicherer den Beitrag für Handwerker?

Jeder Versicherer ordnet Berufe nach eigenen Statistiken einer Berufsgruppe zu; je höher der Anteil körperlicher Arbeit und je größer das Unfall- und Verschleißrisiko, desto teurer die Gruppe. Eine einheitliche Einteilung gibt es nicht – derselbe Beruf kann bei zwei Versicherern in unterschiedlichen Gruppen landen. Deshalb unterscheiden sich die Beiträge für Handwerker von Anbieter zu Anbieter besonders stark. Konkrete Eurobeträge nennen wir hier bewusst nicht: Sie hängen vom Einzelfall ab und veralten schnell. Einen persönlichen Beitrag zeigt Ihnen ein kostenfreier Vergleich.

EinflussfaktorWirkung auf den Beitrag
Beruf und genaue Tätigkeitgrößter Faktor: Anteil körperlicher Arbeit, Arbeiten in der Höhe, Umgang mit Maschinen und Gefahrstoffen
Anteil Büro-, Leitungs- und Planungstätigkeitein hoher Anteil (z. B. als Meister oder Betriebsinhaber) führt oft in eine günstigere Gruppe
Ausbildung und StellungMeister, Techniker oder Personalverantwortung werden oft günstiger eingestuft als Gesellen
Eintrittsalter und Gesundheitje jünger und gesünder, desto günstiger
Rentenhöhe und Endalterhöhere Rente und längere Laufzeit erhöhen den Beitrag

Wird die Absicherung bis 67 für Handwerker angeboten?

Nicht bei jedem Versicherer: Für körperlich tätige Handwerker begrenzen manche Anbieter das Endalter auf unter 67 Jahre. Früher wurde die Versicherung für Handwerker häufig nur bis zum Alter von 65 oder sogar 60 Jahren angeboten. Achten Sie im Vergleich deshalb auf das mögliche Endalter: Endet der Schutz vor dem Rentenbeginn, entsteht eine Lücke genau in den Jahren, in denen körperliche Beschwerden am häufigsten sind. Die Regelaltersgrenze steigt schrittweise auf 67 Jahre (§ 235 SGB VI).

Warum ist die Berufsunfähigkeitsversicherung bereits für Schüler sinnvoll?

Weil die Beiträge umso günstiger sind, je jünger die versicherte Person beim Abschluss ist, und Schüler bei vielen Versicherern als eigene, günstige Berufsgruppe gelten. Makler empfehlen deshalb bereits Eltern, für ihre Kinder, die noch zur Schule gehen, eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Schüler abzuschließen.

Schließen Eltern bereits für ihre Kinder eine Schüler-Berufsunfähigkeitsversicherung ab, profitieren die Versicherten auch später von günstigen Konditionen. Ein Vorteil besteht bei guten Anbietern darin, dass auch bei einer Nachversicherungsgarantie keine erneute Prüfung des Berufs erforderlich ist. Bei einer Nachversicherungsgarantie können die Versicherten eine höhere Rente gegen einen höheren Beitrag vereinbaren, wenn sie ein höheres Einkommen erzielen. Mehr dazu im Beitrag Warum der Abschluss einer BU bereits in jungen Jahren sinnvoll ist.

Ist die Erwerbsunfähigkeitsversicherung eine günstige Alternative?

Nicht immer: Die Beiträge der Erwerbsunfähigkeitsversicherung sind deutlich niedriger als in der BU, doch sie leistet erst, wenn Sie gar keine Tätigkeit mehr mindestens drei Stunden täglich ausüben können. Wer noch eine andere, einfachere Tätigkeit ausüben kann, erhält aus der Erwerbsunfähigkeitsversicherung keine Rente – auch wenn der Handwerksberuf nicht mehr möglich ist.

Einige Makler raten deshalb von der Erwerbsunfähigkeitsversicherung ab. Sie argumentieren, dass die privaten Tarife kaum mehr leisten als die Erwerbsminderungsrente der gesetzlichen Rentenversicherung, deren volle Rente ebenfalls voraussetzt, dass nur noch weniger als drei Stunden täglich gearbeitet werden kann (§ 43 SGB VI). Mehr zur Abgrenzung lesen Sie auf unserer Seite zur Erwerbsunfähigkeitsversicherung.

Ist die Grundfähigkeitsversicherung eine Alternative für Handwerker?

Für viele Handwerker ja, mit Einschränkungen: Sie zahlt, wenn wichtige Fähigkeiten wie Stehen, Gehen, Knien, Sehen oder Sprechen verloren gehen – psychische Erkrankungen sind aber meist nicht versichert. Die Meinungen der Makler über die Grundfähigkeitsversicherung gehen stark auseinander. Einige Makler sehen in ihr keine sinnvolle Alternative zur Berufsunfähigkeitsversicherung für Handwerker.

Andere Makler sind der Meinung, dass sie durchaus eine Alternative sein kann, denn wichtige Fähigkeiten wie Stehen, Gehen, Knien, Sehen oder Sprechen können mit ihr abgesichert werden. Weil die Grundfähigkeitsversicherung weniger Leistungsfälle abdeckt und Berufe weniger stark nach Risikogruppen unterscheidet, ist sie für körperlich Tätige meist deutlich günstiger als die BU. Welche Fähigkeiten versichert sind und für wen sie sich eignet, erklärt unsere Seite zur Grundfähigkeitsversicherung.

AbsicherungLeistet, wenn …Psychische ErkrankungenBeitrag für Handwerker
Berufsunfähigkeitsversicherungder Handwerksberuf zu mind. 50 % nicht mehr möglich istversicherthoch, je nach Risikogruppe
Grundfähigkeitsversicherungdefinierte Fähigkeiten verloren gehenmeist nicht versichertmeist deutlich niedriger
Erwerbsunfähigkeitsversicherungkeine Tätigkeit mehr mind. 3 Stunden täglich möglich istversichertniedriger

Welche weiteren Versicherungen sind für Handwerker sinnvoll?

Neben der Absicherung der Arbeitskraft sind für Handwerker mit Familie eine Risikolebensversicherung und für Selbstständige vor allem Unfallschutz und eine Betriebshaftpflichtversicherung wichtig.

Zusätzlich zur Berufsunfähigkeitsversicherung für Handwerker empfehlen Experten Handwerkern mit Familie, eine Risikolebensversicherung abzuschließen. Sie ist durch günstige Prämien gekennzeichnet, doch wird die Höhe der Prämien davon beeinflusst, ob der Versicherte Raucher oder Nichtraucher ist. Der Beruf spielt für die Prämie meist eine deutlich geringere Rolle als in der Berufsunfähigkeitsversicherung.

Angestellte Handwerker sind über ihren Arbeitgeber gesetzlich gegen Wegeunfälle und Unfälle am Arbeitsplatz versichert. Selbstständige Unternehmer sind dagegen nicht automatisch gesetzlich unfallversichert. Sie können sich auf schriftlichen oder elektronischen Antrag freiwillig bei ihrer Berufsgenossenschaft versichern (§ 6 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII); die Versicherung beginnt am Tag nach Eingang des Antrags. Manche Berufsgenossenschaften beziehen Unternehmer zudem per Satzung in die Pflichtversicherung ein (§ 3 SGB VII) – ob das für Ihr Gewerk gilt, klärt Ihre Berufsgenossenschaft. Alternativ oder ergänzend kommt eine private Unfallversicherung infrage, die auch Freizeitunfälle abdeckt.

Unternehmer sollten eine Betriebshaftpflichtversicherung abschließen, die gegebenenfalls Ersatzansprüche, Behandlungskosten und Schmerzensgeld übernimmt, wenn Dritte durch das Verschulden des Unternehmers oder seiner Mitarbeiter einen Schaden erleiden. Die Ansprüche werden von der Betriebshaftpflichtversicherung geprüft. Für Handwerker kann abhängig von ihrer Branche auch eine Umwelt- und Produkthaftpflichtversicherung sinnvoll sein, denn die Betriebshaftpflichtversicherung tritt oft nicht für Umwelt- oder Produktschäden ein.

Eine Betriebsinhalts- oder Inventarversicherung ist das betriebliche Pendant zur privaten Hausratversicherung und sollte von Handwerkern mit einer umfangreichen Ausstattung abgeschlossen werden. Für Betriebe, deren Umsatz bei einem Ausfall von Maschinen oder Räumen einbricht, kann zusätzlich eine Betriebsunterbrechungsversicherung sinnvoll sein.

VersicherungFür wen?Was ist abgesichert?
Berufsunfähigkeitsversicherungalle HandwerkerEinkommen, wenn der Beruf nicht mehr ausgeübt werden kann
RisikolebensversicherungHandwerker mit FamilieHinterbliebene im Todesfall
Gesetzliche UnfallversicherungAngestellte automatisch, Selbstständige freiwilligArbeits- und Wegeunfälle, Berufskrankheiten
Private Unfallversicherungbesonders SelbstständigeUnfallfolgen, auch in der Freizeit
Betriebshaftpflichtversicherungselbstständige HandwerkerSchäden, die Dritten durch den Betrieb entstehen
Umwelt- und Produkthaftpflichtje nach BrancheUmwelt- und Produktschäden
Inhalts- bzw. InventarversicherungBetriebe mit umfangreicher AusstattungWerkzeuge, Maschinen, Einrichtung
BetriebsunterbrechungsversicherungBetriebsinhaberlaufende Kosten und entgangener Gewinn bei Betriebsausfall

Einen Überblick über alle Formen der Arbeitskraftabsicherung gibt der Beitrag Arbeitskraftabsicherungen – welche sind für wen geeignet?

In: Ratgeber, Berufsunfähigkeit | · aktualisiert am

Häufige Fragen

Welche Versicherungen brauchen Handwerker?
Zur Absicherung der Arbeitskraft ist die Berufsunfähigkeitsversicherung die wichtigste Versicherung; ist sie zu teuer, kommen Grundfähigkeits- oder Erwerbsunfähigkeitsversicherung infrage. Handwerker mit Familie sollten zusätzlich an eine Risikolebensversicherung denken. Selbstständige Handwerker brauchen außerdem eine Betriebshaftpflichtversicherung und je nach Betrieb eine Inhalts- und Betriebsunterbrechungsversicherung.
Warum ist die Berufsunfähigkeitsversicherung für Handwerker so teuer?
Versicherer ordnen Berufe in Risikogruppen ein. Körperlich anstrengende Tätigkeiten mit höherem Unfall- und Verschleißrisiko landen in höheren Gruppen, der Beitrag steigt entsprechend. Hinzu kommt, dass manche Versicherer für Handwerker nur kürzere Laufzeiten anbieten. Weil die Einstufung je Versicherer unterschiedlich ist, lohnt sich ein Vergleich.
Welche Alternativen zur BU gibt es für Handwerker?
Häufig genannt werden die Grundfähigkeitsversicherung, die bei Verlust von Fähigkeiten wie Gehen, Knien oder dem Gebrauch der Hände zahlt, und die Erwerbsunfähigkeitsversicherung, die nur leistet, wenn gar keine Tätigkeit mehr mindestens drei Stunden täglich möglich ist. Beide leisten in weniger Fällen als eine BU, psychische Erkrankungen sind in der Grundfähigkeitsversicherung meist nicht versichert.
Sind Handwerker gesetzlich unfallversichert?
Angestellte Handwerker sind über ihren Arbeitgeber bei der Berufsgenossenschaft gesetzlich gegen Arbeits- und Wegeunfälle sowie Berufskrankheiten versichert (§ 2 SGB VII). Selbstständige Unternehmer können sich auf Antrag freiwillig bei ihrer Berufsgenossenschaft versichern (§ 6 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII), manche Berufsgenossenschaften versichern Unternehmer auch per Satzung (§ 3 SGB VII); ergänzend ist eine private Unfallversicherung möglich. Die gesetzliche Unfallversicherung leistet aber nur bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten, nicht bei Freizeitunfällen oder gewöhnlichen Erkrankungen.
Brauchen selbstständige Handwerker eine Betriebshaftpflichtversicherung?
Ja, sie gehört zu den wichtigsten Versicherungen für Handwerksbetriebe. Sie übernimmt berechtigte Ersatzansprüche, etwa Behandlungskosten und Schmerzensgeld, wenn Dritte durch den Betrieb oder seine Mitarbeiter geschädigt werden, und wehrt unberechtigte Ansprüche ab. Umwelt- und Produktschäden sind oft nicht eingeschlossen und müssen je nach Branche gesondert versichert werden.
Wann sollten Handwerker eine BU abschließen?
So früh wie möglich, am besten schon in der Schule oder zu Beginn der Ausbildung. Schüler gelten bei vielen Versicherern als eigene Berufsgruppe, und die günstigen Konditionen können später mitgenommen werden. Bei guten Anbietern ist auch bei einer späteren Erhöhung über die Nachversicherungsgarantie keine erneute Prüfung des Berufs erforderlich.
Quellen (7)· Stand September 2026· Redaktion: Christian Fröhner
  1. Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU): Jahresbericht 2024: Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten (2025)
  2. Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV): 7 Fakten zur Berufsunfähigkeitsversicherung (2025)
  3. Bundesministerium der Justiz: Sozialgesetzbuch VII, § 2 Versicherung kraft Gesetzes
  4. Bundesministerium der Justiz: Sozialgesetzbuch VII, § 3 Versicherung kraft Satzung
  5. Bundesministerium der Justiz: Sozialgesetzbuch VII, § 6 Freiwillige Versicherung
  6. Bundesministerium der Justiz: Versicherungsvertragsgesetz (VVG), § 172 Leistung des Versicherers
  7. Bundesministerium der Justiz: Sozialgesetzbuch VI, § 43 Rente wegen Erwerbsminderung

Rechtsstand: September 2026. Berufsunfähigkeit nach § 172 VVG; gesetzliche Unfallversicherung für Beschäftigte nach § 2 SGB VII, freiwillige Versicherung für Unternehmer nach § 6 SGB VII; Versicherung kraft Satzung für Unternehmer nach § 3 SGB VII; Erwerbsminderungsrente nach § 43 SGB VI; Regelaltersgrenze nach § 235 SGB VI. Unfall- und Berufskrankheitenzahlen nach BG BAU (Jahresbericht 2024). Keine Beitragsbeispiele: Beiträge hängen vom Einzelfall und der Berufsgruppeneinteilung des Versicherers ab.

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