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Berufsunfähigkeitsversicherung Vergleich

Abschluss einer BU Versicherung bereits in jungen Jahren

BU Versicherung in jungen Jahren

Jeder kann plötzlich durch eine Krankheit oder einen Unfall berufsunfähig werden, unabhängig vom Alter und vom ausgeübten Beruf. Umso wichtiger ist die Absicherung, die möglichst frühzeitig erfolgen sollte. Die Berufsunfähigkeitsversicherung greift bereits, wenn Sie Ihren zuletzt ausgeübten Beruf aufgrund von Krankheit oder Unfall zu mindestens 50 Prozent nicht mehr ausüben können.

Die Beiträge sind in jungen Jahren meist noch niedrig, und die Gesundheitsprüfung fällt leichter. Ändern sich später Einkommen und Lebenssituation, können Rente und Beitrag angepasst werden – diese Option sollte bereits beim Abschluss berücksichtigt werden. Welche Tarife für Einsteiger infrage kommen, zeigt ein kostenfreier BU-Vergleich, den Sie unverbindlich anfordern können.

Warum ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung schon in jungen Jahren sinnvoll?

Weil eine Berufsunfähigkeit jeden treffen kann und junge Menschen ohne eigene Absicherung kaum Anspruch auf staatliche Leistungen haben. Nach Angaben des GDV wird im Schnitt jeder Vierte der privat Versicherten im Laufe seines Erwerbslebens berufsunfähig. Davon sind sämtliche Berufsgruppen betroffen.

werden im Schnitt berufsunfähig
25 %

privat abgesicherte Personen, „jeder Vierte“

psychische Leiden / Nervensystem
38 %

häufigste BU-Ursache 2024

Durchschnittsalter bei Abschluss
knapp 29 Jahre

2024

Quelle: GDV, „7 Fakten zur Berufsunfähigkeitsversicherung“, Stand August 2025

Am häufigsten tritt eine Berufsunfähigkeit laut GDV durch die folgenden Erkrankungen ein:

UrsacheAnteil
psychische Erkrankungen und Erkrankungen des Nervensystems38 %
Krebs19 %
Erkrankungen des Bewegungsapparats16 %
schwere Unfälle8 %

Quelle: GDV, „7 Fakten zur Berufsunfähigkeitsversicherung“, Stand August 2025; Ursachen der BU-Leistungsfälle 2024.

Psychische Erkrankungen können auch junge Menschen treffen. Und wer in Schule, Ausbildung oder Studium berufsunfähig wird, verliert nicht nur das künftige Einkommen, sondern oft auch die Chance auf den Wunschberuf. Ein finanziell selbstbestimmtes Leben ist dann ohne Absicherung kaum möglich – Betroffene sind auf die Familie oder auf Sozialleistungen angewiesen.

Welche staatliche Absicherung haben junge Menschen bei Berufsunfähigkeit?

Kaum eine: Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente setzt in der Regel fünf Jahre Versicherungszeit voraus, und die gesetzliche Unfallversicherung leistet bei Schülern und Studierenden nur bei Unfällen in Schule, Hochschule und auf dem Weg dorthin. Einen Schutz wie die Berufsunfähigkeitsversicherung gibt es vom Staat für alle nach dem 1. Januar 1961 Geborenen nicht mehr.

Für die Erwerbsminderungsrente müssen grundsätzlich die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren erfüllt und in den letzten fünf Jahren mindestens drei Jahre Pflichtbeiträge gezahlt worden sein (§ 43 SGB VI). Die meisten jungen Erwachsenen erfüllen das erst einige Jahre nach Ausbildung oder Studium. Ausnahmen gelten nach § 53 SGB VI, etwa bei einem Arbeitsunfall oder wenn die Erwerbsminderung innerhalb von sechs Jahren nach Ende einer Ausbildung eintritt und in den letzten zwei Jahren mindestens ein Jahr Pflichtbeiträge gezahlt wurden.

Hinzu kommt: Die Erwerbsminderungsrente wird nur gezahlt, wenn Sie irgendeine Tätigkeit nur noch weniger als sechs Stunden (halbe Rente) oder weniger als drei Stunden täglich (volle Rente) ausüben können. Sie liegt im Durchschnitt bei rund 1.067 € im Monat. Mehr zu den Unterschieden lesen Sie auf unserer Seite zur Erwerbsunfähigkeitsversicherung.

Situationstaatliche LeistungLücke
Schülergesetzliche Unfallversicherung nur bei Unfällen in der Schule und auf dem SchulwegKrankheit und Freizeitunfälle nicht abgedeckt
StudierendeUnfallversicherung nur bei Unfällen an der Hochschule und auf dem Weg dorthin; meist keine ErwerbsminderungsrenteKrankheit, Freizeitunfälle, Einkommensausfall
AuszubildendeEntgeltfortzahlung, Krankengeld; Erwerbsminderungsrente nur in Ausnahmefällen (§ 53 SGB VI)kaum dauerhafte Absicherung
BerufseinsteigerErwerbsminderungsrente meist erst nach fünf Jahren Versicherungszeitkein Schutz für den eigenen Beruf

Was passiert bei einer längeren Krankheit, bevor die BU leistet?

Wer als Arbeitnehmer oder Auszubildender erkrankt, ist zunächst arbeitsunfähig. In den ersten sechs Wochen zahlt der Arbeitgeber das Entgelt weiter (§ 3 EFZG). Danach zahlt die Krankenkasse Krankengeld in Höhe von 70 Prozent des Bruttoentgelts, höchstens 90 Prozent des Nettoentgelts (§ 47 SGB V) – wegen derselben Krankheit höchstens 78 Wochen innerhalb von drei Jahren (§ 48 SGB V). Schon hier kommt es häufig zu finanziellen Einschränkungen.

Die Berufsunfähigkeitsversicherung leistet in vielen Tarifen, wenn ärztlich absehbar ist, dass Sie Ihren Beruf voraussichtlich mindestens sechs Monate zu mindestens 50 Prozent nicht ausüben können. Bei der gesetzlichen Rentenversicherung gilt dagegen der Grundsatz „Reha vor Rente“: Zunächst werden Maßnahmen zur Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit geprüft. Das kann dauern – die BU schließt diese Lücke.

Warum ist die BU in jungen Jahren günstiger?

Weil sich der Beitrag nach Eintrittsalter und Gesundheitszustand bei Abschluss richtet – und junge Menschen meist gesund sind. Bei jungen Menschen kommen Vorerkrankungen, die eine vollumfängliche Absicherung im höheren Alter erschweren oder gar verhindern, deutlich seltener vor. Zuschläge und Leistungsausschlüsse sind deshalb seltener.

Die Beitragshöhe richtet sich bei einem Neuabschluss nach Alter und Gesundheitszustand, aber auch nach Risikofaktoren wie dem ausgeübten Beruf oder riskanten Hobbys. Je höher der Versicherer das Risiko einstuft, desto höher der Beitrag. Weil der Beitrag nach dem Eintrittsalter kalkuliert wird, bleibt er bei einem frühen Abschluss über die gesamte Laufzeit vergleichsweise niedrig.

Ein weiterer Vorteil: Der Schutz ist bereits aktiv, wenn sich der Gesundheitszustand später ändert. Wer eine Berufsunfähigkeitsversicherung erst abschließen möchte, wenn bereits gesundheitliche Probleme bestehen, kann abgelehnt oder mit hohen Beiträgen belegt werden – schlimmstenfalls geht er leer aus. Auch riskante Hobbys können zu hohen Beiträgen führen. Haben Sie schon in jungen Jahren abgeschlossen, bleibt der Schutz zu den vereinbarten Konditionen in der Regel unabhängig von späteren Erkrankungen bestehen.

Welche Tarife gibt es für junge Leute?

Neben regulären Tarifen bieten viele Versicherer Starter- oder Einsteigertarife an, deren Beitrag in den ersten Jahren vergünstigt ist und später steigt. Da Auszubildende und Studierende meist nur über geringe finanzielle Mittel verfügen, erleichtern solche Tarife den frühen Einstieg.

regulärer TarifStarter-/Einsteigertarif
Beitrag zu Beginnnormalvergünstigt
Beitragsverlaufnach Eintrittsalter kalkuliert, vergleichsweise stabilsteigt nach einer vereinbarten Frist oder ab einem bestimmten Alter
Kosten über die Laufzeitmeist niedrigermeist höher
Einschränkungen–oft begrenztes Eintrittsalter und begrenzte Rentenhöhe

Daneben gibt es Verträge mit Verlängerungsoption oder stufenweiser Erhöhung der Beiträge. Lassen Sie sich im Zweifel beraten, welches Modell zu Ihrer Situation passt.

Sollten schon Schüler eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen?

Ja, das kann sich lohnen: Schüler sind meist gesund, werden oft günstig eingestuft und sichern sich diese Konditionen für das gesamte Berufsleben. Vielleicht halten Sie es nicht für sinnvoll, schon für einen Schüler eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen. Doch gerade weil junge Menschen noch keine Ansprüche auf staatliche Leistungen haben, ist der frühe Abschluss besonders wertvoll.

Im Rahmen der BU kann bei Schülern auch die Schulunfähigkeit versichert sein: Kann ein Kind die Schule wegen Krankheit oder Unfall nicht mehr besuchen, zahlt die Versicherung die vereinbarte Rente. Das entlastet die Eltern, die Betreuung und Pflege übernehmen und dafür oft ihre Arbeitszeit reduzieren müssen. Die BU leistet dabei nicht nur bei körperlichen Einschränkungen, sondern auch bei psychischen Erkrankungen. Eltern sollten sich beim Versicherer genau informieren, ab wann Schüler als berufsunfähig gelten.

Achten Sie beim Abschluss im Schulalter darauf, dass mit dem Beginn von Ausbildung oder Studium keine weitere Gesundheits- und Risikoprüfung erforderlich ist. Mehr dazu in den Ratgebern BU für Schüler und BU für Kinder.

Schule abgeschlossen und noch keinen Beruf gewählt – was tun?

Es kann passieren, dass Sie die Schule bereits abgeschlossen, sich aber noch nicht für einen Beruf entschieden haben – etwa, weil Sie noch keine Ausbildungsstelle gefunden haben. Auch Studierende können mitunter zwischen verschiedenen Berufen wählen. Geben Sie beim Abschluss Ihre aktuelle Situation und, wenn möglich, einen Zielberuf an. Werden Sie während des Studiums berufsunfähig, ist für den Versicherer relevant, ob Sie das Studium fortsetzen können.

Was gilt für Auszubildende und Studierende?

Mit Ausbildung oder Studium beginnt der berufliche Werdegang – bestenfalls ist er von Anfang an abgesichert. Gerade für Studierende ist die BU ratsam: Sie zahlt nach einem Unfall oder bei einer schweren körperlichen oder seelischen Erkrankung eine Rente, wenn der angestrebte Beruf nicht mehr erreicht werden kann. Auch Studierende können – ähnlich wie Schüler – nicht auf staatliche Leistungen setzen.

Auszubildende sind zwar in der gesetzlichen Renten- und Krankenversicherung, erfüllen die Voraussetzungen für die Erwerbsminderungsrente aber meist noch nicht. In körperlich anstrengenden Berufen wie Pflege oder Handwerk sind die Beiträge höher, weil Versicherer das Risiko höher einstufen – umso mehr lohnt sich der frühe Einstieg. Details finden Sie in den Ratgebern für Auszubildende, Studenten und im Beitrag zur BU für Handwerker.

Worauf sollten junge Menschen beim Abschluss achten?

Auf eine Nachversicherungsgarantie, den Verzicht auf die abstrakte Verweisung, eine Laufzeit bis 67, eine Beitragsdynamik und eine ausreichende Rentenhöhe. Die Verbraucherzentralen raten grundsätzlich, das Kleingedruckte zu lesen: Entscheidend ist, ob und in welcher Höhe die Versicherung tatsächlich zahlt.

Checkliste für junge Versicherte

  • Nachversicherungsgarantie: Rente später bei Berufsstart, Heirat oder Geburt eines Kindes ohne neue Gesundheitsprüfung erhöhen
  • Verzicht auf die abstrakte Verweisung (§ 172 Abs. 3 VVG)
  • Laufzeit bis zum Rentenbeginn, in der Regel bis 67
  • Beitragsdynamik als Inflationsschutz – die Laufzeit beträgt oft mehr als 40 Jahre
  • Rente so hoch, dass sie die laufenden Kosten deckt
  • Kein neuer Gesundheitscheck beim Wechsel von Schule in Ausbildung oder Studium
  • Gesundheitsfragen vollständig und wahrheitsgemäß beantwortet

Zur Rentenhöhe: Als Orientierung für Berufseinsteiger wird häufig eine monatliche Rente von 1.000 bis 1.500 Euro genannt; später sollte sie mit dem Einkommen wachsen. Für Schüler, Auszubildende und Studierende begrenzen Versicherer die versicherbare Rente oft. Deshalb ist die Nachversicherungsgarantie für junge Versicherte so wichtig: Sie erlaubt es, die Rente später ohne neue Gesundheitsprüfung aufzustocken.

Bei einem Tarif mit Beitragsdynamik gleichen Sie die Inflation aus, wenn Beitrag und Rente jährlich um einen bestimmten Prozentsatz steigen. Und da die Wahrscheinlichkeit, berufsunfähig zu werden, mit zunehmendem Alter steigt, sollte die Laufzeit bis zum 67. Lebensjahr reichen. Typische Fehler beim Vertragsabschluss beschreibt unser Ratgeber BU-Versicherung: Fallstricke.

Der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung lohnt sich in jungen Jahren also in vielerlei Hinsicht: Im Ernstfall schließt sie die Lücke zur staatlichen Absicherung von Schülern, Auszubildenden und Studierenden – und wer früh einsteigt, sichert sich günstige Konditionen für das ganze Berufsleben. Lassen Sie sich passende Tarife in einem kostenfreien BU-Vergleich zusammenstellen.

In: Allgemein, Berufsunfähigkeit | · aktualisiert am

Häufige Fragen

Ab welchem Alter sollte man eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen?
So früh wie möglich, spätestens mit Beginn von Ausbildung oder Studium. Viele Versicherer nehmen bereits Schüler auf. Laut GDV liegt das Durchschnittsalter bei Abschluss bei knapp 29 Jahren – wer früher einsteigt, profitiert meist von einer einfacheren Gesundheitsprüfung und einem niedrigeren Beitrag.
Warum ist eine BU in jungen Jahren günstiger?
Der Beitrag richtet sich unter anderem nach dem Eintrittsalter und dem Gesundheitszustand bei Abschluss. Junge Menschen haben meist noch keine Vorerkrankungen, sodass Zuschläge und Ausschlüsse seltener sind. Weil der Beitrag nach dem Eintrittsalter kalkuliert wird, bleibt er über die gesamte Laufzeit vergleichsweise niedrig.
Bekommen Schüler und Studierende Erwerbsminderungsrente?
In der Regel nicht. Für die Erwerbsminderungsrente müssen grundsätzlich mindestens fünf Jahre Versicherungszeit und drei Jahre Pflichtbeiträge in den letzten fünf Jahren vorliegen (§ 43 SGB VI), was Schüler und Studierende meist nicht erfüllen. Ausnahmen gelten etwa nach einem Arbeitsunfall oder kurz nach Ende einer Ausbildung (§ 53 SGB VI).
Zahlt die gesetzliche Unfallversicherung bei Schülern?
Die gesetzliche Unfallversicherung schützt Schüler und Studierende nur bei Unfällen in der Schule oder Hochschule und auf dem direkten Weg dorthin (§ 2 Abs. 1 Nr. 8 SGB VII). Unfälle in der Freizeit und Krankheiten sind nicht abgedeckt. Die meisten Berufsunfähigkeiten entstehen aber durch Krankheiten.
Was ist eine Starter-BU?
Starter- oder Einsteigertarife beginnen mit einem vergünstigten Beitrag, der nach einer vereinbarten Zeit oder zu einem bestimmten Alter steigt. Sie erleichtern den frühen Einstieg, sind über die gesamte Laufzeit aber meist teurer als ein regulärer Tarif. Oft sind Eintrittsalter und versicherbare Rente begrenzt.
Welchen Beruf gibt man an, wenn man noch keinen Beruf gewählt hat?
Schüler werden in der Regel nach ihrer Schulform eingestuft, Studierende nach Studiengang oder angestrebtem Beruf. Werden Sie während der Schulzeit oder des Studiums berufsunfähig, prüft der Versicherer, ob Sie die Schule oder das Studium noch fortsetzen können. Achten Sie darauf, dass beim Wechsel in Ausbildung oder Beruf keine neue Gesundheits- und Risikoprüfung nötig ist.
Quellen (6)· Stand September 2026· Redaktion: Christian Fröhner
  1. Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV): 7 Fakten zur Berufsunfähigkeitsversicherung (2025)
  2. Deutsche Rentenversicherung: Jahresbericht: In Zahlen 2025 (2026)
  3. Bundesministerium der Justiz: Sozialgesetzbuch VI, § 43 Rente wegen Erwerbsminderung
  4. Bundesministerium der Justiz: Sozialgesetzbuch VI, § 53 Vorzeitige Wartezeiterfüllung
  5. Bundesministerium der Justiz: Sozialgesetzbuch VII, § 2 Versicherung kraft Gesetzes
  6. Bundesministerium der Justiz: Sozialgesetzbuch V, § 47 Höhe und Berechnung des Krankengeldes

Rechtsstand: September 2026. Erwerbsminderungsrente nach § 43 SGB VI mit allgemeiner Wartezeit nach § 50 SGB VI und vorzeitiger Wartezeiterfüllung nach § 53 SGB VI; gesetzliche Unfallversicherung für Schüler und Studierende nach § 2 Abs. 1 Nr. 8 SGB VII; Entgeltfortzahlung nach § 3 EFZG, Krankengeld nach §§ 47, 48 SGB V; vorvertragliche Anzeigepflicht nach § 19 VVG, Berufsunfähigkeit nach § 172 VVG. Maßgeblich sind immer die Bedingungen des einzelnen Tarifs.

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