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Berufsunfähigkeit zieht finanzielle Einbußen nach sich. Das gilt für jede Berufsgruppe – auch für Beamte. Darum sollten Staatsbedienstete eine gute Berufsunfähigkeitsversicherung für Beamte abschließen, und zwar eine, die ausdrücklich auch die Dienstunfähigkeit absichert. Alle Details zu Ruhegehalt, Klauselarten und begrenzter Dienstfähigkeit finden Sie in unserem Ratgeber zur Dienstunfähigkeitsversicherung. Ein passendes Angebot können Sie über unseren kostenfreien BU-Vergleich anfordern.
Brauchen Beamte eine Berufsunfähigkeitsversicherung?
Ja: Gerade im Fall einer Dienstunfähigkeit kann die Differenz zwischen Besoldung und Ruhegehalt erheblich sein – und in den ersten Dienstjahren gibt es oft gar kein Ruhegehalt. Beim Thema Beamte sind sich viele einig: eine gut versorgte Berufsgruppe mit sicherer Arbeit und komfortablen Ruhebezügen. Beamte selbst empfinden diese Beurteilung als zu pauschal.
Eine Dienstunfähigkeit kommt unter Beamten häufiger vor als gedacht. Laut Statistischem Bundesamt scheidet rund jeder sechste neue Pensionär wegen Dienstunfähigkeit aus dem Dienst aus:
- Neupensionierungen wegen Dienstunfähigkeit
- 17 %
- Durchschnittsalter
- 55,8 Jahre
- Neupensionierungen 2024
- 55.900
Anteil an allen Neupensionierungen 2024
bei Pensionierung wegen Dienstunfähigkeit 2024
Beamte, Richter und Berufssoldaten
Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis), Pressemitteilung Nr. 455 vom 17.12.2025, Stand Dezember 2025
In dieser Statistik fehlen Beamte auf Widerruf und auf Probe, die wegen Dienstunfähigkeit entlassen werden – sie tauchen als Pensionäre gar nicht auf. In jedem Fall entscheidet der Dienstherr darüber, ob ein Beamter seine Aufgaben weiter erfüllen kann oder nicht. Erklärt er ihn für dienstunfähig, erhält ein Beamter auf Lebenszeit ein Ruhegehalt, sofern er die Wartezeit erfüllt hat. Da sich die Begriffe „dienstunfähig“ und „berufsunfähig“ nicht decken, sollte jeder Beamte eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit Dienstunfähigkeitsklausel abschließen – nur sie zahlt verlässlich auch bei Dienstunfähigkeit.
Warum reicht eine normale Berufsunfähigkeitsversicherung für Beamte nicht aus?
Eine normale Berufsunfähigkeitsversicherung prüft selbst, ob Sie Ihren Beruf zu mindestens 50 Prozent nicht mehr ausüben können, und muss der Entscheidung des Dienstherrn über die Dienstunfähigkeit nicht folgen. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Beamte ist deshalb aus zwei Gründen sinnvoll: Erstens entsteht eine mehr oder weniger große Lücke zwischen Besoldung und Ruhegehalt. Zweitens greift eine nicht spezialisierte Berufsunfähigkeitsversicherung in manchen Fällen der Dienstunfähigkeit nicht.
Letzteres erklärt sich aus dem Beamtenrecht. Dienstunfähig ist ein Beamter, der wegen seines körperlichen Zustands oder aus gesundheitlichen Gründen zur Erfüllung seiner Dienstpflichten dauernd unfähig ist (§ 44 BBG, § 26 BeamtStG). Als dienstunfähig kann auch angesehen werden, wer infolge Erkrankung innerhalb von sechs Monaten mehr als drei Monate keinen Dienst getan hat, wenn keine Aussicht besteht, dass er innerhalb weiterer sechs Monate wieder voll dienstfähig wird; die Länder legen diese Frist selbst fest. Die Entscheidung trifft der Dienstherr, in der Regel auf Grundlage eines amtsärztlichen Gutachtens.
Das kann dazu führen, dass ein Beamter in den Ruhestand versetzt wird, obwohl er nach den Maßstäben einer Berufsunfähigkeitsversicherung noch nicht zu 50 Prozent berufsunfähig wäre. Ein vereinfachtes Beispiel: Der Amtsarzt bescheinigt Ihnen nach einer längeren Krankheitsphase, dass Sie noch rund 70 Prozent leisten können. Ihr Dienstherr sieht keine Möglichkeit, Sie in Ihrem bisherigen Aufgabengebiet oder in einem anderen Amt einzusetzen, und versetzt Sie wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand. Eine herkömmliche Berufsunfähigkeitsversicherung könnte die Zahlung dann ablehnen, weil Sie weniger als die Hälfte Ihrer Aufgaben eingebüßt haben.
| Merkmal | normale Berufsunfähigkeitsversicherung | BU mit Dienstunfähigkeitsklausel |
|---|---|---|
| Wer entscheidet über den Leistungsfall? | der Versicherer nach seinen Bedingungen | bei echter Klausel: der Dienstherr |
| Maßstab | zuletzt ausgeübter Beruf, meist ab 50 % Einschränkung (§ 172 VVG) | Versetzung in den Ruhestand bzw. Entlassung wegen Dienstunfähigkeit |
| Leistung bei Dienstunfähigkeit | nur, wenn zugleich Berufsunfähigkeit nach den Bedingungen vorliegt | ja, bei echter und vollständiger Klausel ohne eigene Prüfung |
| Geeignet für Beamte | nein | ja |
Wie sich Dienstunfähigkeit und Berufsunfähigkeit im Einzelnen unterscheiden, lesen Sie im Ratgeber Dienstunfähigkeitsversicherung und im Beitrag Dienstunfähigkeit bei Beamten.
Was leistet eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit Dienstunfähigkeitsklausel?
Sie zahlt die vereinbarte Rente, wenn Sie wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt oder entlassen werden – und daneben, wie jede BU, auch bei Berufsunfähigkeit nach den Vertragsbedingungen. Am Markt heißt diese Kombination meist Dienstunfähigkeitsversicherung. Technisch ist sie eine Berufsunfähigkeitsversicherung, die um eine Dienstunfähigkeitsklausel (auch Beamtenklausel) ergänzt ist.
Die Qualität dieser Dienstunfähigkeitsklausel ist das wichtigste Gütesiegel der Berufsunfähigkeitsversicherung für Beamte. Zwei Kriterien sind der Schlüssel:
- Echt: Der Versicherer schließt sich der Einschätzung des Dienstherrn an und verzichtet auf eine eigene medizinische Prüfung der Berufsunfähigkeit.
- Vollständig: Die Klausel leistet sowohl bei Versetzung in den Ruhestand als auch bei Entlassung wegen Dienstunfähigkeit – entscheidend für Beamte auf Widerruf und auf Probe.
Eine unechte Klausel, bei der der Versicherer zusätzlich selbst prüft, oder eine unvollständige Klausel, die nur bei Ruhestandsversetzung leistet, lässt gerade Berufseinsteiger im Ernstfall ohne sichere Leistung. Die Varianten im Detail erklärt der Abschnitt zu echter und unechter Dienstunfähigkeitsklausel sowie der Beitrag DU-Klausel für Beamte.
Für welche Beamten ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung wichtig?
Für alle Beamten – besonders aber für Beamte auf Widerruf, auf Probe und in den ersten fünf Dienstjahren, weil sie bei Dienstunfähigkeit noch kein Ruhegehalt erhalten. Oft heißt es, eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Beamte sei nur in den ersten Berufsjahren wichtig. Das stimmt so nicht, auch wenn der Einkommensausfall für junge Beamte besonders gravierend ist.
| Beamtenverhältnis | Folge der Dienstunfähigkeit | Versorgung ohne private Absicherung |
|---|---|---|
| Beamte auf Widerruf (Anwärter, Referendare) | Entlassung | kein Ruhegehalt; Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung (§ 8 SGB VI) |
| Beamte auf Probe | in der Regel Entlassung | Nachversicherung; Ruhegehalt zwingend nur nach Dienstunfall |
| Beamte auf Lebenszeit unter fünf Dienstjahren | Entlassung, außer nach Dienstunfall | Nachversicherung, kein Ruhegehalt (§ 4 BeamtVG) |
| Beamte auf Lebenszeit ab fünf Dienstjahren | Versetzung in den Ruhestand | Ruhegehalt, mindestens 35 % der ruhegehaltfähigen Bezüge |
Wer in der Wartezeit entlassen wird, wird in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert. Eine Erwerbsminderungsrente gibt es dort aber nur, wenn in der Regel fünf Jahre Versicherungszeit erfüllt sind und man auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt weniger als sechs bzw. drei Stunden täglich arbeiten kann (§ 43 SGB VI) – eine bloße Dienstunfähigkeit genügt dafür nicht. Gerade in diesen Fällen muss die Berufsunfähigkeitsversicherung einspringen. Mehr dazu im Ratgeber Berufsunfähigkeitsversicherung für Beamtenanwärter.
Aber auch ältere Beamte profitieren von der Absicherung. Beim Bund steigt das Ruhegehalt je Dienstjahr um 1,79375 Prozent der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge; der Höchstsatz wurde von früher 75 auf 71,75 Prozent abgesenkt (§ 14 BeamtVG). Bei Dienstunfähigkeit vor der Altersgrenze kommt ein Versorgungsabschlag von bis zu 10,8 Prozent hinzu. Dadurch entstehen auch nach längerer Dienstzeit Versorgungslücken, die eine gute Berufsunfähigkeitsversicherung für Beamte schließen kann. Wie Sie Ihr Ruhegehalt abschätzen, zeigt der Abschnitt Wie hoch ist das Ruhegehalt bei Dienstunfähigkeit?
Wie teuer ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Beamte?
Das lässt sich nicht pauschal beantworten: Je höher der Versicherer das Risiko einschätzt, desto höher ist der Beitrag – entscheidend sind vor allem das Amt, die Gesundheit, das Eintrittsalter sowie Höhe und Laufzeit der Rente. Das Risiko liegt erstens im Beruf selbst: Ein Polizist im Streifendienst zahlt einen höheren Beitrag als ein Archivar in der Landesbibliothek.
Zweitens liegt das Risiko bei Ihnen: Wie gesund sind Sie? Gibt es Vorerkrankungen oder erbliche Belastungen? Üben Sie einen gefährlichen Sport aus? Rauchen Sie? Diese und andere Fragen müssen Sie vollständig und wahrheitsgemäß beantworten, andernfalls gefährden Sie Ihren Versicherungsschutz (§ 19 VVG). Weitere Faktoren sind Ihr Alter bei Vertragsabschluss und die Höhe und Laufzeit der Rente.
Die Berechnungsfaktoren im Überblick:
- Risikoeinschätzung des Amtes bzw. der Laufbahn
- persönliche Risiken (Gesundheitszustand, Hobbys, Rauchen)
- Eintrittsalter
- Höhe und Laufzeit der Rente
- Klauseln und Zusatzleistungen, etwa Dynamik oder Karenzzeit
Bei der Rentenhöhe raten Experten davon ab, weniger als 1.000 Euro zu vereinbaren. Als Faustregel gelten 50 Prozent, besser 70 Prozent des Nettoeinkommens. Genauer ist es, die Lücke zwischen Nettoeinkommen und voraussichtlichem Ruhegehalt zu berechnen – in den ersten Dienstjahren ist das in der Regel das volle Nettoeinkommen. Achten Sie auf die Option, die Rente nach der Verbeamtung auf Lebenszeit herabzusetzen, wenn das Ruhegehalt einen Teil der Lücke schließt.
Allgemein gilt: Berufsunfähigkeitsversicherungen sind nicht billig. Bei gleichen persönlichen Bedingungen schwanken die Beiträge je nach Berufsgruppe zwischen deutlich über 200 Euro und deutlich unter 100 Euro im Monat. Ihren persönlichen Beitrag ermitteln wir gern in einem unverbindlichen Vergleich – auf Wunsch stellen wir Ihnen einen fachkundigen Berater zur Seite.
Woran erkennen Sie eine gute Berufsunfähigkeitsversicherung für Beamte?
An einer echten und vollständigen Dienstunfähigkeitsklausel, einer Laufzeit bis zur Altersgrenze, dem Verzicht auf abstrakte Verweisung, einer Regelung zur begrenzten Dienstfähigkeit und einer Nachversicherungsgarantie. Die Dienstunfähigkeitsklausel macht die Berufsunfähigkeitsversicherung für Beamte erst möglich. Sie greift ohne Wenn und Aber bei Entlassung oder Versetzung in den Ruhestand – ohne eigene Nachprüfung durch den Versicherer.
Ein weiteres wichtiges Kriterium ist die Laufzeit. Geht sie nur bis 55 oder 60 Jahre, bleibt genau die Altersgruppe außen vor, die statistisch am häufigsten dienstunfähig wird – bei Pensionierungen wegen Dienstunfähigkeit lag das Durchschnittsalter zuletzt bei 55,8 Jahre.
Eine besondere Finte, mit der sich schlechte Versicherungen aus der Zahlungspflicht verabschieden, ist die abstrakte Verweisung: Der Versicherer verweigert die Zahlung, wenn der Beamte trotz Dienstunfähigkeit auf eine Tätigkeit in einem ganz anderen Bereich verwiesen werden könnte.
Auch die begrenzte Dienstfähigkeit sollte geregelt sein. Kann ein Beamter seine Dienstpflichten noch mindestens zur Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit erfüllen, arbeitet er mit verkürzter Arbeitszeit und entsprechend gekürzter Besoldung weiter, statt in den Ruhestand zu gehen (§ 45 BBG, § 27 BeamtStG). Manche Tarife zahlen dann eine volle oder anteilige Rente, andere nicht. Mit der Nachversicherungsgarantie können Sie die Rentenhöhe später Ihren persönlichen Umständen anpassen, etwa bei Beförderung, Heirat oder Geburt eines Kindes.
Kriterien für eine gute Berufsunfähigkeitsversicherung für Beamte
- Echte Dienstunfähigkeitsklausel: Leistung ohne eigene ärztliche Nachprüfung durch den Versicherer.
- Vollständige Klausel: Leistung bei Versetzung in den Ruhestand und bei Entlassung wegen Dienstunfähigkeit.
- Für Polizei, Feuerwehr und Justizvollzug: Anerkennung der speziellen Dienstunfähigkeit (z. B. Polizeidienstunfähigkeit).
- Laufzeit bis zur Altersgrenze der Laufbahn, nicht nur bis zum 55. oder 60. Lebensjahr.
- Verzicht auf die abstrakte Verweisung.
- Regelung für die begrenzte Dienstfähigkeit.
- Nachversicherungsgarantie und Option, die Rente nach der Verbeamtung auf Lebenszeit herabzusetzen.
Worauf Sie beim Abschluss darüber hinaus achten sollten, fasst die Checkliste zur Dienstunfähigkeitsversicherung zusammen.
Fazit: Lohnt sich eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Beamte?
Ja – erst wägen, dann wagen: Eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit echter und vollständiger Dienstunfähigkeitsklausel ist für Beamte unverzichtbar, um Einkommenseinbußen bei Dienstunfähigkeit auszugleichen. Für die Auswahl der geeigneten Dienstunfähigkeitsversicherung müssen die Vertragswerke auf Haken und Fallen überprüft werden.
Das ist umso wichtiger, als ein späterer Wechsel der Berufsunfähigkeitsversicherung für Beamte wegen des höheren Alters und der erneuten Gesundheitsprüfung teurer würde. Wir helfen Ihnen beim Vergleich der Testsieger und machen Ihnen alle Preise und Konditionen transparent. Und das ohne Gegenleistung – garantiert.
Auf Wunsch stellen wir Ihnen sogar einen kostenlosen Berater zur Seite. Wir begleiten Sie auf dem Weg zur besten Berufsunfähigkeitsversicherung.
Häufige Fragen
Brauchen Beamte eine Berufsunfähigkeitsversicherung?
Zahlt eine normale Berufsunfähigkeitsversicherung bei Dienstunfähigkeit?
Was ist eine Dienstunfähigkeitsklausel?
Wie hoch ist das Ruhegehalt bei Dienstunfähigkeit?
Wie häufig werden Beamte dienstunfähig?
Was kostet eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Beamte?
Welche Laufzeit sollte eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Beamte haben?
Quellen (6)· Stand September 2026· Redaktion: Christian Fröhner
- Bundesministerium der Justiz: Bundesbeamtengesetz (BBG), § 44 Dienstunfähigkeit
- Bundesministerium der Justiz: Beamtenstatusgesetz (BeamtStG), § 26 Dienstunfähigkeit
- Bundesministerium der Justiz: Beamtenversorgungsgesetz (BeamtVG), § 4 Entstehen und Berechnung des Ruhegehalts
- Bundesministerium der Justiz: Beamtenversorgungsgesetz (BeamtVG), § 14 Höhe des Ruhegehalts
- Statistisches Bundesamt (Destatis): 0,9 % mehr Pensionärinnen und Pensionäre im öffentlichen Dienst im Jahr 2025, Pressemitteilung Nr. 455 (2025)
- Bundesministerium der Justiz: Versicherungsvertragsgesetz (VVG), § 172 Leistung des Versicherers
Rechtsstand: September 2026. Dienstunfähigkeit nach § 44 Bundesbeamtengesetz (BBG) und § 26 Beamtenstatusgesetz (BeamtStG), begrenzte Dienstfähigkeit nach § 45 BBG und § 27 BeamtStG; Wartezeit und Höhe des Ruhegehalts nach §§ 4, 14 Beamtenversorgungsgesetz (BeamtVG) des Bundes; Nachversicherung nach § 8 SGB VI; Begriff der Berufsunfähigkeit nach § 172 Versicherungsvertragsgesetz (VVG). Die Länder haben eigene Beamten- und Versorgungsgesetze mit teils abweichenden Werten.