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Viele unterschätzen die Bedeutung der Berufsunfähigkeitsversicherung (BU), darunter viele jüngere Bundesbürger. Nach eigenen Angaben hat nur rund jeder Dritte zwischen 18 und 60 Jahren eine Berufsunfähigkeitsversicherung, gut zwei Drittel sind also ohne diesen Schutz (Continentale-Studie 2023). Dabei ist diese Versicherung durchaus sinnvoll: Statistisch wird jeder Vierte der privat Versicherten im Laufe seines Berufslebens berufsunfähig (GDV).
Die Ursache für das Verkennen der Wichtigkeit dieser Vorsorgeversicherung liegt oft bei der Fehleinschätzung der Risiken: Entgegen der Annahme sind es nicht seltene, dramatische Unfälle, die für den Ausfall der Berufsfähigkeit sorgen. Es sind gängige Leiden, die vergleichsweise oft auftreten und für den Verlust der Berufsfähigkeit verantwortlich sind. Entsprechend wichtig ist die Absicherung. Wir zeigen Ihnen die Risiken und wie Sie sich kostengünstig absichern können. Ihren persönlichen Berufsunfähigkeitsversicherung-Vergleich können Sie jederzeit kostenfrei und unverbindlich anfordern.
Was ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung?
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist eine private Versicherung, die eine vorher vereinbarte monatliche Rente zahlt, wenn Sie Ihren Beruf wegen Krankheit, Unfall oder Kräfteverfall voraussichtlich dauerhaft nicht mehr ausüben können. Die Rente ersetzt einen Teil des Einkommens, das durch die Berufsunfähigkeit wegfällt, und läuft bis zum vereinbarten Ende der Leistungsdauer – in der Regel bis zum Rentenbeginn – oder bis die Berufsfähigkeit wiederhergestellt ist.
Die Berufsunfähigkeitsversicherung gibt es als eigenständige Versicherung (SBU) oder als Zusatzversicherung zu einer Renten- oder Lebensversicherung (BUZ). Gesetzlich geregelt ist sie in den §§ 172 bis 177 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG). Was genau versichert ist, legen die Bedingungen des jeweiligen Tarifs fest.
Was bedeutet Berufsunfähigkeit?
Berufsunfähig ist, wer seinen zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war, infolge Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersentsprechendem Kräfteverfall ganz oder teilweise voraussichtlich auf Dauer nicht mehr ausüben kann (§ 172 Abs. 2 VVG). Als Gründe sieht die allgemeine Definition also Krankheit, Unfall und Invalidität vor. Dabei ist die Berufsunfähigkeit deutlich von der Arbeitsunfähigkeit abzugrenzen, die sich auf die allgemeine Arbeitskraft bezieht.
Die Berufsunfähigkeit wird hingegen in Hinsicht auf die Fähigkeit, einen bestimmten Beruf ausüben zu können, definiert.

Wer berufsunfähig ist, kann seinen Beruf nicht mehr ausüben, jedoch unter Umständen noch einer anderen Arbeit nachgehen. Jedoch gibt es auch innerhalb der Definition der Berufsunfähigkeit Abweichungen bei der Auslegung. Die Deutsche Rentenversicherung kennt eine Rente wegen Berufsunfähigkeit nur noch für Versicherte, die vor dem 2. Januar 1961 geboren sind (§ 240 SGB VI). Für alle Jüngeren zählt dort allein, wie viele Stunden sie auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt noch arbeiten können – mehr dazu auf unserer Seite zur Erwerbsunfähigkeitsversicherung. Die Auslegung der privaten Berufsunfähigkeitsversicherungen gilt als deutlich verbraucherfreundlicher.
| Begriff | Was wird geprüft? | Wer entscheidet? |
|---|---|---|
| Berufsunfähigkeit | zuletzt ausgeübter Beruf, meist ab 50 % Einschränkung | privater Versicherer nach den Tarifbedingungen |
| Erwerbsminderung | jede Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt (unter 3 bzw. 6 Stunden täglich) | Deutsche Rentenversicherung (§ 43 SGB VI) |
| Arbeitsunfähigkeit | vorübergehend nicht arbeitsfähig (Krankschreibung) | Ärztin oder Arzt; Lohnfortzahlung, dann Krankengeld |
| Dienstunfähigkeit | Dienstpflichten als Beamter | Dienstherr (§ 44 BBG, § 26 BeamtStG) |
Wie sinnvoll ist eine BU?
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist für alle sinnvoll, die von ihrem Arbeitseinkommen leben und diesen Ausfall nicht aus eigenem Vermögen überbrücken könnten. Die Absicherung durch eine BU ist sinnvoll – das sehen auch viele Experten so. Wer die Risiken kennt, folgt schnell der Meinung der Fachleute mit Expertise und sieht die Versicherung als einen wichtigen Vorsorgebaustein an. Die Kosten der BU Versicherung müssen dabei nicht zum Fallstrick werden.
„Bis ich berufsunfähig bin, muss sehr viel passieren.“, „Ich bin doch vollkommen gesund.“, „Ich arbeite im Büro, da werde ich nicht berufsunfähig.“, „Wenn ich nicht mehr arbeiten kann, hilft mir der Staat.“, „Später habe ich immer noch Zeit dafür.“ Oft sind das die Argumente von vor allem jungen Menschen, wenn es darum geht, über eine Berufsunfähigkeitsversicherung nachzudenken. Den Gedanken an Krankheiten oder Einschränkungen verdrängen sie – verständlicherweise. Und damit auch die eigene Absicherung. Das ist allerdings weniger verständlich. Schließlich kann Berufsunfähigkeit jeden treffen, auch junge Menschen. Und dabei geht es nicht nur um Berufsunfähigkeit aufgrund eines Unfalls: Auch bei chronischen und psychischen Erkrankungen sowie bei Krebs kann es zu Berufsunfähigkeit kommen.
Haus und Auto versichert jeder. Bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung denken viele Menschen, dass sich diese nicht lohnt. Und doch zählt sie zu den wichtigsten Versicherungen überhaupt. Wer nämlich seinem Beruf nicht mehr nachgehen kann, verliert sein Einkommen. Dieser Einkommensverlust erstreckt sich mitunter über mehrere Jahre oder Jahrzehnte. Mit einer vertraglich vereinbarten monatlichen Berufsunfähigkeitsrente lässt er sich ausgleichen.
Dass die Vorsorge nicht unnötig teuer sein muss, veranschaulicht ein Vergleich der Kosten von Tarifen zu Berufsunfähigkeitsversicherungen. Dort wird deutlich, dass es durchaus günstige BU Tarife gibt. Welche Situation für wen wichtig ist, lesen Sie in unseren Ratgebern für Angestellte, Selbständige, Auszubildende und Studenten.
Wie hoch ist das Risiko, berufsunfähig zu werden?
Das Risiko ist hoch: Laut GDV wird im Schnitt jeder Vierte der privat abgesicherten Personen berufsunfähig, im Durchschnitt mit 48 Jahren. Das Bewusstsein dafür wächst, doch zwischen Wissen und Handeln klafft eine Lücke.
- werden im Schnitt berufsunfähig
- 25 %
- Durchschnittsalter bei Eintritt
- 48 Jahre
- der Leistungsanträge bewilligt
- 80 %
- von der Antragstellung bis zur Entscheidung
- 110 Tage
privat abgesicherte Personen, „jeder Vierte“
der Berufsunfähigkeit
BU-Rentenanträge
Durchschnitt 2023
Quelle: GDV, „7 Fakten zur Berufsunfähigkeitsversicherung“, Stand August 2025
Das zeigt die repräsentative Continentale-Studie 2023, durchgeführt vom Marktforschungsinstitut HEUTE UND MORGEN: 74 Prozent der Befragten ab 18 Jahren halten die Absicherung der eigenen Arbeitskraft für sehr wichtig oder wichtig. Nach eigenen Angaben hat aber nur rund jeder Dritte der 18- bis 60-Jährigen eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen. Nur 16 Prozent der Berufstätigen sehen sich selbst als gefährdet an.
Als wichtigsten Grund gegen eine BU nannten 71 Prozent der Befragten ohne Versicherung, sie sei zu teuer. Weitere häufige Gründe: noch nicht über das Thema informiert (42 Prozent), schon zu alt für eine solche Versicherung (32 Prozent) oder bereits anders vorgesorgt (32 Prozent).
Die Fehleinschätzung ist nicht neu. Schon in einer älteren Studie der Continentale Versicherung aus dem Jahr 2011 schätzten die Befragten ihr eigenes Risiko, berufsunfähig zu werden, auffallend niedrig ein:
| Altersgruppe | eigenes BU-Risiko eingeschätzt (Continentale-Studie 2011) |
|---|---|
| 20 bis 28 Jahre | 8 % |
| 30 bis 39 Jahre | 14 % |
| 40 bis 49 Jahre | 12 % |
| 50 bis 60 Jahre | 17 % |
Damals sahen sich 20 Prozent der Menschen mit Hauptschulabschluss, aber lediglich 9 Prozent der Akademiker von der Berufsunfähigkeit gefährdet. Frauen sahen sich mit 8 Prozent weniger gefährdet als Männer mit 18 Prozent. Tatsächlich liegt das statistische Risiko für alle Gruppen deutlich höher.
Was sind die häufigsten Gründe für eine Berufsunfähigkeit?
Die häufigsten Gründe für eine Berufsunfähigkeit sind psychische Erkrankungen und Erkrankungen des Nervensystems (38 Prozent), gefolgt von Krebs (19 Prozent) und Erkrankungen des Bewegungsapparats (16 Prozent). Unfälle machen nur 8 Prozent aus (GDV, Leistungsfälle 2024). Viele sehen scheinbar einen Zusammenhang zwischen körperlicher Arbeit und einer Berufsunfähigkeit – die Zahlen zeigen, dass das nicht der Realität entspricht.
- psychische Leiden / Nervensystem
- 38 %
- Krebs
- 19 %
- Bewegungsapparat
- 16 %
- schwere Unfälle
- 8 %
häufigste BU-Ursache 2024
BU-Ursache 2024
BU-Ursache 2024
BU-Ursache 2024
Quelle: GDV, „7 Fakten zur Berufsunfähigkeitsversicherung“, Stand August 2025
Der Frage nach den Ursachen einer Berufsunfähigkeit hatte sich schon im Jahr 2013 das Analysehaus Morgen & Morgen gewidmet. Der Vergleich zeigt: Psychische Erkrankungen haben seitdem als Ursache deutlich zugenommen.
| Ursache | Morgen & Morgen (2013) | GDV (Leistungsfälle 2024) |
|---|---|---|
| Nervenkrankheiten und psychische Erkrankungen | gut 28 % | 38 % |
| Skelett- und Bewegungsapparat | rund 22 % | 16 % |
| Krebs und ähnliche Erkrankungen | 15 % | 19 % |
| Unfälle | gut 10 % | 8 % |
| Herz- und Gefäßsystem | unter 8 % | keine Angabe |
| Sonstige Erkrankungen | rund 15 % | keine Angabe |
Für die Absicherung heißt das: Eine Berufsunfähigkeit trifft nicht nur Menschen mit körperlich belastenden Tätigkeiten, sondern ebenso Beschäftigte im Büro.
Wann und wie zahlt die Berufsunfähigkeitsversicherung?
Die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt die vereinbarte monatliche Rente, sobald Sie Ihren zuletzt ausgeübten Beruf voraussichtlich für mindestens sechs Monate zu mindestens 50 Prozent nicht mehr ausüben können – so regeln es die meisten Tarife. Wann diese geleistet wird, hängt also von der individuellen Berufsfähigkeit ab. Für den Grad bzw. Prozentsatz ist dabei die leistbare Arbeitszeit vor und nach der Berufsunfähigkeit ausschlaggebend, aber auch, ob die prägenden Tätigkeiten noch sinnvoll ausgeübt werden können.
Eine Vollzeitkraft mit 40 Stunden in der Woche ist für gewöhnlich berufsunfähig, wenn die leistbare Arbeitszeit unter 20 Stunden fällt. Bei einer Teilzeitkraft mit 20 Stunden müsste die Belastungsgrenze auf unter 10 Stunden fallen. Dabei sollte Berufsfähigkeit nicht mit der Arbeitsfähigkeit verwechselt werden. Die BU tritt bereits ein, wenn der versicherte Beruf nicht mehr im vereinbarten Rahmen ausgeübt werden kann. Dabei ist nicht relevant, wie hoch die allgemeine Arbeitsfähigkeit noch ist.
Verliert zum Beispiel ein Musiker große Teile seiner Hörfähigkeit, ist die Tätigkeit als Berufsmusiker oft stark eingeschränkt, die Arbeitsfähigkeit jedoch nicht unbedingt. Der Musiker könnte bei fachlicher Leistung durchaus noch ohne allzu große Einschränkungen als Techniker, Eventmanager oder Programmierer arbeiten. Eine BU mit Verzicht auf die abstrakte Verweisung zahlt in diesem Fall trotzdem.
Die Versicherer bewilligen laut GDV rund 80 Prozent aller Anträge auf eine BU-Rente. Häufigster Ablehnungsgrund war 2023, dass die Versicherten ihren Beruf noch zu mindestens 50 Prozent ausüben konnten (44 Prozent der Ablehnungen). Zwischen Antrag und Entscheidung lagen im Schnitt 110 Tage.
Wann sollte man eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen?
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung schließt man am besten so früh wie möglich ab – solange man jung und gesund ist, sind die Beiträge meist niedriger und Ausschlüsse seltener. Laut GDV lag das durchschnittliche Abschlussalter 2024 bei knapp 29 Jahren.
Bei den Älteren ist die Angst vor einer Berufsunfähigkeit größer. Doch schnell kann es im Alter zu spät sein, da Vorerkrankungen oder andere entstandene Risiken einen Eintritt in die BU erschweren oder für Beitragszuschläge sorgen. Bei einigen Versicherern gibt es zudem ein Höchsteintrittsalter, das je nach Anbieter zwischen 55 und 64 Jahren liegt.
Wie bei vielen anderen Versicherungen gilt auch bei der Berufsunfähigkeitsversicherung als allgemeiner Rat: Je eher, desto besser bzw. je jünger, desto besser. Es kann durchaus Sinn machen, bereits als Schüler eine BU abzuschließen. Zwar wird dann länger für die Versicherung gezahlt, und in den Ausbildungsjahren liefert die Versicherung nur wenig Schutz. Aber die Beiträge fallen in der Regel aufgrund geringer Risiken günstig aus und können meist problemlos in die Zukunft mitgenommen werden. Mehr dazu im Beitrag Warum der Abschluss einer BU bereits in jungen Jahren sinnvoll ist und im Ratgeber für Schüler.
Doch auch ein später Abschluss muss kein Fehler sein. In der Regel ist bei diesem mit einem höheren Beitrag zu rechnen. Dafür gibt es für die verbleibenden Berufsjahre eine Absicherung. Und späte Entscheider sollten bedenken, dass Sie die bereits verstrichenen Jahre über keine Beiträge zur BU gezahlt haben.
Was kostet eine Berufsunfähigkeitsversicherung?
Was eine BU kostet, hängt vor allem von Beruf, Eintrittsalter, Gesundheitszustand, Hobbys, Höhe der BU-Rente und Laufzeit ab – eine pauschale Zahl gibt es deshalb nicht. Die Berufsunfähigkeitsversicherung gilt oftmals als teuer. Das ist nur zum Teil richtig und hängt stark mit dem Beruf oder risikobehafteten Hobbys zusammen. Doch auch bei teuren Berufen gibt es oft Sparpotenziale: Je nach Versicherung gibt es unterschiedliche Tarife und Anbieter. Interessenten nehmen sich oftmals nicht die Zeit für einen Vergleich der BU Tarife.
Dieser ist als aufwändig verschrien, was aber mit Unterstützung durch einen Makler- und Vergleichsservice nicht sein muss. Das Potenzial eines Vergleichs kann lediglich die unterschiedlichen Höhen bei der Prämie umfassen oder sich auf Leistungsausschlüsse, Risikozuschläge oder eine komplette Ablehnung erstrecken. Insbesondere für Risikogruppen, die mit Zuschlägen oder einer Ablehnung rechnen, kann sich der Vergleich lohnen.
| Faktor | Wirkung auf den Beitrag |
|---|---|
| Beruf und Tätigkeit | größter Einzelfaktor; körperliche Arbeit bedeutet eine höhere Risikogruppe |
| Eintrittsalter | je jünger, desto günstiger |
| Gesundheit und Vorerkrankungen | können zu Zuschlägen, Ausschlüssen oder Ablehnung führen |
| Hobbys (z. B. Motorsport, Klettern) | möglicher Zuschlag oder Ausschluss |
| Höhe der BU-Rente | höhere Rente, höherer Beitrag |
| Laufzeit bzw. Endalter | längere Laufzeit, höherer Beitrag |
Vor allem bei Gesundheitsrisiken erwägen Versicherer neben einer höheren Prämie manchmal einen Risikoausschluss bestimmter Krankheiten oder die Ablehnung des Versicherungsantrags. Durch günstige Verhandlungen können immer wieder auch in schwierigen Fällen Leistungsausschlüsse durch eine höhere Prämie abgesichert werden – unter Umständen auch bei Unternehmen, die den Antragsteller bereits abgelehnt haben. Worauf Sie beim Abschluss außerdem achten sollten, erklärt der Beitrag Berufsunfähigkeitsversicherung-Abschluss.
Was sind die Risikogruppen in der BU?
Risikogruppen sind die Berufsklassen, in die Versicherer Antragsteller nach ihrem Beruf einordnen – sie bestimmen maßgeblich die Höhe der Prämie. Üblich ist die Unterteilung in sechs oder mehr Gruppen. Eine feste Regelung zur Einteilung und Klassifizierung gibt es nicht, jeder Versicherer hat eigene Berufsgruppen.
Die risikoärmste Gruppe kommt beim Versicherungsbeitrag am billigsten davon. In diese werden in der Regel Menschen eingruppiert, die einer geistigen Arbeit nachgehen, wie zum Beispiel Rechtsanwälte oder andere Akademiker. Doch auch Ausbildungsberufe wie Sachbearbeiter können in diese Gruppe fallen. Häufig werden jedoch administrative und kaufmännische Berufe mit einem Tätigkeitsschwerpunkt im Innendienst einer Gruppe für normales Risiko zugeordnet.
Handwerker, Lagerarbeiter und andere Berufe, die körperlich anstrengend sind und weitaus höhere Verletzungsrisiken als Bürotätigkeiten bergen, werden oft risikoreicheren Gruppen zugeordnet. Hier ist mit höheren Prämien zu rechnen. Das gilt zudem für Berufe mit bekannten Gesundheitsrisiken wie Friseure und Lackierer. Mehr dazu im Beitrag zur BU für Handwerker.
Berufe in einer hohen Risikogruppe erhalten nicht selten Leistungsausschlüsse für bestimmte Risiken, Risikozuschläge bei der Prämie oder gar eine komplette Absage. Allerdings unterscheiden sich diese von Versicherung zu Versicherung, sodass sich ein Vergleich lohnt. Während eine Versicherung Zuschläge erhebt, Ausschlüsse macht oder die Absicherung ablehnt, kann eine andere Versicherung durchaus wohlwollender sein und ein günstiges Angebot zur Berufsunfähigkeitsversicherung unterbreiten.
Welche Angaben müssen für eine BU gemacht werden?
Für eine BU müssen Sie Angaben zu Gesundheit, Beruf und Tätigkeiten sowie zu Hobbys machen – und die Gesundheitsfragen vollständig und wahrheitsgemäß beantworten (vorvertragliche Anzeigepflicht, § 19 VVG). Die Versicherungsunternehmen fordern bei der BU-Antragstellung unter Umständen detaillierte Angaben einzelner Tätigkeiten und Hobbys. Das gilt insbesondere bei Berufen mit einem komplexen Tätigkeitsbild. Dies dient einer genauen Einstufung des Risikos und somit der Prämienhöhe für die BU.
Mögliche Informationen, die der BU-Versicherer benötigt:
- Angaben zum Gesundheitsstand zur Einschätzung des Risikos
- Angaben zu Beruf und beruflichen Tätigkeiten
- Hobbys und andere private Engagements
Vielen erscheint dies schnell zu aufwändig oder sie mögen nicht so viele Details preisgeben. Unter Umständen ist eine anonyme Risikovoranfrage sinnvoll. Dabei erfolgt die Anfrage bei der Versicherung anonym, ein negatives Ergebnis wird nicht unter Ihrem Namen gespeichert. Die Sorge vor einer Ablehnung ist oft unbegründet: Laut GDV mussten die Versicherer nur 3 Prozent aller Anträge auf Versicherungsschutz ablehnen, weitere 3 Prozent erhielten einen Beitragszuschlag.
Gerne unterstützen wir Sie mit unserem Vergleich, die Angaben zu erfassen und an verschiedene Versicherer zu senden. So bekommen Sie einen schnellen Überblick zum Preis- und Leistungsvergleich der Berufsunfähigkeitsversicherung.
Welche Alternativen gibt es, wenn die BU abgelehnt wird oder zu teuer ist?
Wird die BU abgelehnt oder ist sie zu teuer, kommen vor allem Erwerbsunfähigkeits-, Grundfähigkeits-, Dread-Disease- und Multi-Risk-Versicherungen infrage – sie leisten aber in deutlich weniger Fällen. Nicht immer ermöglicht der Versicherer die Absicherung durch eine erhöhte Prämie. Wird ein bestimmtes Risiko gänzlich ausgeschlossen oder der Antrag abgelehnt, bietet der Versicherungsmarkt Alternativen. Gerne helfen wir Ihnen, solche zu finden. Dazu zählen auch die Krebsversicherung und die Dread-Disease-Police.
Zunächst ist es möglich, eine Berufsunfähigkeitsversicherung als Zusatzversicherung an eine Altersvorsorge zu koppeln. Kommt es zur Berufsunfähigkeit, wird der Beitrag des Vorsorgevertrags übernommen, die Altersvorsorge fortgeführt und die vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente ausgezahlt.
| Absicherung | Leistet, wenn … | Leistung |
|---|---|---|
| Berufsunfähigkeitsversicherung | der eigene Beruf zu mind. 50 % nicht mehr ausgeübt werden kann | monatliche Rente |
| Erwerbsunfähigkeitsversicherung | gar keine Tätigkeit mehr mind. 3 Stunden täglich möglich ist | monatliche Rente |
| Grundfähigkeitsversicherung | vertraglich definierte Fähigkeiten (z. B. Sehen, Gehen, Gebrauch der Hände) verloren gehen | monatliche Rente |
| Dread-Disease-Versicherung | eine im Vertrag genannte schwere Krankheit diagnostiziert wird (z. B. Krebs, Herzinfarkt, Schlaganfall) | Einmalzahlung |
| Multi-Risk-Versicherung | einer von mehreren Bausteinen greift (Grundfähigkeit, schwere Krankheit, Pflege, Unfall) | Rente und/oder Einmalzahlung |
Eine günstigere Variante zur Berufsunfähigkeitsversicherung ist die Erwerbsunfähigkeitsversicherung. Der Versicherungsschutz greift hier nur, wenn gar keine berufliche Tätigkeit mehr ausgeübt werden kann. Auch die Grundfähigkeitsversicherung stellt eine Alternative dar: Gehen vertraglich definierte Fähigkeiten aufgrund von Krankheit oder Unfall verloren, erfolgt die Zahlung einer monatlichen Rente. Mit der Dread-Disease-Versicherung lassen sich „schwere Krankheiten“ gegen eine einmalige Versicherungssumme absichern. Einen Überblick über alle Varianten gibt der Beitrag Arbeitskraftabsicherungen – welche sind für wen geeignet?.
Welche Versicherung sich für wen lohnt, ist von der individuellen Situation abhängig: Alter, Familienstand, Beruf, Lebensplanung, monatliche Fixkosten sowie der aktuelle Gesundheitszustand sind von Bedeutung. Zudem spielt die gewünschte Rentenhöhe eine Rolle, welche über die Beiträge bestimmt wird. Eine umfangreiche Beratung ist deshalb empfehlenswert.
Gibt es eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Beamte?
Beamte werden nicht berufsunfähig, sondern dienstunfähig – sie brauchen deshalb eine Dienstunfähigkeitsversicherung bzw. eine BU mit Dienstunfähigkeitsklausel. Die Regelungen bei einer Dienstunfähigkeit weichen von denen der Berufsunfähigkeit ab: Über die Dienstunfähigkeit entscheidet der Dienstherr, über die Berufsunfähigkeit der Versicherer. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ohne passende Klausel würde aufgrund dieser Unterschiede nicht passen.
Ein dienstunfähiger Beamter auf Lebenszeit erhält nach einer Wartezeit von fünf Jahren ein Ruhegehalt, dessen Höhe gegenüber den vorangegangenen Bezügen zu einer Versorgungslücke führen kann. Daher ist es auch für Beamte auf Lebenszeit sinnvoll, eine Dienstunfähigkeitsversicherung abzuschließen, um Versorgungslücken zu schließen.
Für Beamte auf Probe und auf Widerruf ist eine Dienstunfähigkeitsversicherung genauso wichtig wie die Berufsunfähigkeitsversicherung bei Angestellten. Werden sie dienstunfähig, werden sie in der Regel aus dem Dienst entlassen und nur in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert. Eine Versorgung durch den Dienstherrn entfällt damit – bis auf wenige Ausnahmen, wie beispielsweise im Falle eines Dienstunfalles.
Sie sind Beamter und interessieren sich für eine Dienstunfähigkeitsversicherung? Alles Wichtige zu Ruhegehalt und Klauseln lesen Sie auf unserer Seite zur Dienstunfähigkeitsversicherung sowie in den Ratgebern für Beamte und Beamtenanwärter. Gerne beraten wir Sie persönlich.
Auf welche Klauseln sollte man beim Abschluss der BU achten?
Die wichtigsten Klauseln sind der Verzicht auf die abstrakte Verweisung, ein Prognosezeitraum von sechs Monaten, eine rückwirkende Rentenzahlung und die Nachversicherungsgarantie. Wie auch bei anderen Versicherungen liegt der Teufel bei der BU im Detail oder genauer im Kleingedruckten. Daher sollten Antragsteller vor der Unterschrift unter den BU-Versicherungsvertrag auf die Klauseln, Vertragsergänzungen und auf das Kleingedruckte achten. Das ist als Laie nicht leicht. Professionelle Hilfe ist dabei ratsam. Typische Fallstricke beschreibt auch unser Beitrag Ratgeber BU-Versicherung: Fallstricke.
Wir haben 10 wichtige Punkte zum BU-Vertrag aufgeführt:
Fest definierter Prognosezeitraum (sechs Monate)
Ohne die Diagnose eines qualifizierten Arztes erhält niemand eine BU-Rente. Dieser muss die Berufsunfähigkeit bestätigen, die Dauer und den Grad der Einschränkung bestimmen. Versicherungen, deren Klausel „auf Dauer“ beinhalten, zahlen häufig erst nach drei Jahren. Sind in der Vereinbarung jedoch sechs Monate aufgeführt, so kann der Versicherungsnehmer bereits nach einem halben Jahr mit der Zahlung der BU-Rente rechnen.
Rückwirkende Rentenzahlung wählen
Bis eine Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt, vergehen leicht ein paar Monate. Die Zeit, in der der Anbieter den Antrag auf die Berufsunfähigkeitsrente prüft, wird als Prüfzeit oder Prüfmonate bezeichnet. Es ist ratsam, eine rückwirkende Rentenzahlung zu vereinbaren. So zahlt die Versicherung die Rente bei positivem Bescheid für die Prüfmonate nach.
Sparfüchse zahlen jährlich
Eine monatliche Zahlung der Versicherungsprämie ist oftmals mit einem Zuschlag versehen. Versicherungsnehmer, die dem Anbieter der Berufsunfähigkeitsversicherung den Betrag jährlich überweisen, kommen günstiger davon. Bis zu drei Prozent lassen sich so beim Beitrag für die BU sparen.
Nachversicherungsgarantie
Das Leben ist vielseitig, oft gibt es unvorhergesehene Änderungen. Daher sollte für besondere Ereignisse eine Nachversicherungsgarantie vereinbart werden. Sie erlaubt es, die BU-Rente ohne erneute Gesundheitsprüfung zu erhöhen. Beispiele dafür sind neben beruflichen Ereignissen wie ein beruflicher Aufstieg auch private Ereignisse wie eine Heirat oder Familienzuwachs. Es sollte jedoch bedacht werden, dass eine Erhöhung von Leistungen die Erhöhung der Beiträge nach sich zieht.
Auf Leistungsausschlüsse achten
Bei den Leistungsausschlüssen können sich die Versicherten schnell in die Nesseln setzen: Prüfen Sie genau, wann der Versicherungsschutz ausgeschlossen ist. Dies kann neben Unfällen beim Betreiben des eigenen Hobbys ebenfalls Unfälle betreffen, die man selbst verschuldet hat. Zudem gibt es Ausschlüsse für Risiken in bestimmten Berufsgruppen.
Auslandspläne? International gültige Police wählen
Nicht jede Versicherung bietet beim Umzug ins Ausland Schutz. Wer mit dem Gedanken spielt, zeitweise oder permanent ins Ausland zu gehen, sollte auf die Auslandsregelung der BU achten. Es gibt neben Versicherungen, die beispielsweise nur Deutschland und die EU abdecken, noch Tarife, die auch international Versicherungsschutz bieten. Sie sind unsicher und erwägen, im Ausland zu arbeiten? Gerne beraten wir Sie zu einer Berufsunfähigkeitsversicherung mit internationalem Auslandsschutz.
§ 19 VVG: Verzicht auf Kündigung und Vertragsanpassung
Jeder kann einmal eine Frage im Antrag übersehen. Beim BU-Versicherungsschutz kann dies jedoch unangenehme Folgen haben. Hat der Versicherungsnehmer die Anzeigepflicht schuldlos oder nur leicht fahrlässig verletzt, darf der Versicherer nach § 19 Abs. 3 und 4 VVG den Vertrag kündigen oder rückwirkend anpassen – also etwa einen Ausschluss oder einen höheren Beitrag verlangen. Manche Tarife verzichten auf diese Rechte. Darauf sollten Versicherungsnehmer achten.
Kostenfalle § 163 VVG
Kommt es zu unvorhergesehenen Änderungen beim Leistungsbedarf, kann der Versicherer laut § 163 VVG den Versicherungsbeitrag anpassen. Mit dem Verzicht auf die Prämien- und Leistungsänderung nach § 163 VVG können Versicherungsnehmer dieses Risiko ausschließen.
Beitrags- und Leistungsdynamik
Durch die Inflation verliert das Geld seinen Wert. Eine heute vereinbarte Rente hat somit in einigen Jahren oder gar Jahrzehnten nicht mehr den Wert von heute. Achtet der Versicherungsnehmer auf die Beitrags- und Leistungsdynamik, so kann dieser Entwicklung entgegengewirkt werden. In regelmäßigen Abständen wird bei einer Beitragsdynamik der Rentenbetrag angepasst, bei einer Leistungsdynamik steigt eine laufende BU-Rente im Leistungsfall. Dies gilt in der Regel allerdings auch für die vom Versicherungsnehmer zu zahlende Versicherungsprämie.
Pausieren der Beiträge
Kaum ein Leben geht geradeaus. In Krisenzeiten können Versicherungsbeiträge durchaus mal zu einer Belastung werden. Mit einer Klausel, die das Pausieren bzw. das Aussetzen oder die Stundung von Prämienzahlungen ermöglicht, können Krisen leichter überwunden werden, ohne gleich den BU-Schutz zu verlieren.
In der Regel sehen die Versicherer bestimmte Ereignisse für diese Klausel vor. Diese können Unfälle oder Krankheit sein. Elternzeit und Arbeitslosigkeit können je nach Vereinbarung auch ein Grund für das Pausieren der Beiträge sein. Achten Sie auf die genaue Formulierung der Klausel: Im Falle einer Stundungsklausel entfallen die Beiträge nicht, sondern müssen nachgezahlt werden.
Wie Sie eine bestehende BU später erhöhen können, erklärt der Beitrag BU anpassen und mehr Rente erhalten.
Häufige Fragen
Was ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung?
Ab wann gilt man als berufsunfähig?
Wie hoch ist das Risiko, berufsunfähig zu werden?
Zahlt der Staat bei Berufsunfähigkeit?
Was kostet eine Berufsunfähigkeitsversicherung?
Wann sollte man eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen?
Kann man eine BU trotz Vorerkrankungen abschließen?
Welche Alternativen gibt es zur Berufsunfähigkeitsversicherung?
Gibt es eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Beamte?
Quellen (5)· Stand September 2026· Redaktion: Christian Fröhner
- Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV): 7 Fakten zur Berufsunfähigkeitsversicherung (2025)
- Continentale Versicherungsverbund (durchgeführt von HEUTE UND MORGEN): Continentale-Studie 2023: Verlust der Arbeitskraft (Befragung von 1.200 Personen) (2023)
- Deutsche Rentenversicherung: Jahresbericht: In Zahlen 2025 (2026)
- Bundesministerium der Justiz: Versicherungsvertragsgesetz (VVG), § 172 Leistung des Versicherers
- Bundesministerium der Justiz: Sozialgesetzbuch VI, § 240 Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit
Rechtsstand: September 2026. Begriff der Berufsunfähigkeit nach § 172 Versicherungsvertragsgesetz (VVG), vorvertragliche Anzeigepflicht nach § 19 VVG, Prämien- und Leistungsänderung nach § 163 VVG; gesetzliche Erwerbsminderungsrente nach §§ 43 und 240 SGB VI. Maßgeblich sind immer die Bedingungen des einzelnen Tarifs.