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Selbständige genießen zahlreiche Vorteile, die für Angestellte nicht gelten, beispielsweise die Freiheit, sich die Arbeitszeiten flexibel einteilen zu können. Andererseits sind sie Risiken wie sich plötzlich verschlechternden Auftragslagen, unvorhersehbaren Kosten und Investitionen und anderen Hürden ausgesetzt. Vor allem kommt es häufig vor, dass Selbständige sich nur wenig Gedanken über ihre langfristige Gesundheit machen – obwohl eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Selbstständige genauso existenziell ist wie Krankenversicherung, Krankentagegeld und Altersvorsorge.
Wie die Berufsunfähigkeitsversicherung grundsätzlich funktioniert, erklärt unser Ratgeber zur Berufsunfähigkeitsversicherung. Auf dieser Seite lesen Sie, worauf es für Selbstständige, Freiberufler und Existenzgründer ankommt. Ein passendes Angebot können Sie über unseren kostenfreien BU-Vergleich anfordern.
Warum brauchen Selbstständige eine Berufsunfähigkeitsversicherung?
Weil Selbstständige bei Berufsunfähigkeit in der Regel kein Einkommen und keine ausreichende staatliche Leistung erhalten – ohne private Absicherung bleibt oft nur die Grundsicherung. Selbständige und Freiberufler sind ihr eigener Chef. Das bringt Freiheiten mit sich, aber auch Probleme, wenn es durch längere Krankheit oder einen Unfall zu Einkommensausfällen kommt. Gerade als „Einzelkämpfer“ verdienen Selbstständige nur, wenn sie Aufträge übernehmen können.
In einem solchen Fall zahlt eine Berufsunfähigkeitsversicherung eine monatliche Rente, die den Einkommensausfall auffängt. Sie greift bereits dann, wenn Sie Ihren bisherigen Beruf voraussichtlich für längere Zeit – in den meisten Tarifen mindestens sechs Monate – zu mindestens 50 Prozent nicht mehr ausüben können. Ob Sie einen anderen Beruf ausüben könnten, spielt bei Tarifen ohne abstrakte Verweisung keine Rolle.
Ohne entsprechende Absicherung bleibt bei Berufsunfähigkeit oft nur der Antrag auf staatliche Grundsicherung (nach SGB II bzw. SGB XII). Deren Regelsätze reichen nicht, um den bisherigen Lebensstandard zu halten, und vorhandenes Einkommen und Vermögen werden unter Umständen angerechnet.
Welche gesetzliche Absicherung haben Selbstständige bei Berufsunfähigkeit?
Die meisten Selbstständigen sind nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert und haben deshalb keinen Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente; eine gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente gibt es für nach 1960 Geborene ohnehin nicht mehr (§ 240 SGB VI). Nur bestimmte Selbstständige sind kraft Gesetzes pflichtversichert, andere können sich auf Antrag oder freiwillig versichern.
| Gruppe | Rentenversicherung | Erwerbsminderungsrente möglich? |
|---|---|---|
| Die meisten Selbstständigen, Gewerbetreibenden und Freiberufler | nicht versichert | nein |
| Pflichtversicherte Selbstständige nach § 2 SGB VI, z. B. Handwerker in der Handwerksrolle, selbstständige Lehrer und Erzieher, Hebammen, Pflegepersonen, arbeitnehmerähnliche Selbstständige mit im Wesentlichen einem Auftraggeber | Pflichtbeiträge | ja, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind |
| Künstler und Publizisten | Pflichtbeiträge über die Künstlersozialkasse | ja, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind |
| Selbstständige mit Versicherungspflicht auf Antrag (Antrag innerhalb von fünf Jahren nach Beginn der Selbstständigkeit, § 4 Abs. 2 SGB VI) | Pflichtbeiträge | ja, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind |
| Freiwillig Versicherte (§ 7 SGB VI) | freiwillige Beiträge | in der Regel nein – es fehlen die Pflichtbeiträge |
| Kammerberufe mit Versorgungswerk (z. B. Ärzte, Anwälte, Architekten) | berufsständische Versorgung | Leistungen nach der Satzung des Versorgungswerks |
Aber selbst wer Anspruch hat, bekommt die Erwerbsminderungsrente nur unter strengen Voraussetzungen: Die volle Rente setzt voraus, dass Sie auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt weniger als drei Stunden täglich arbeiten können, die halbe Rente weniger als sechs Stunden (§ 43 SGB VI). Wer in seinem eigenen Beruf nicht mehr arbeiten, aber eine andere Tätigkeit mindestens sechs Stunden täglich ausüben kann, geht leer aus – unabhängig vom bisherigen Verdienst. Außerdem sind in der Regel die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren (§ 50 SGB VI) und drei Jahre Pflichtbeiträge in den letzten fünf Jahren vor der Erwerbsminderung nötig. Gerade Existenzgründer erfüllen diese Voraussetzungen oft nicht.
Und selbst wenn alle Bedingungen erfüllt sind, reicht die Erwerbsminderungsrente in den wenigsten Fällen, um den gewohnten Lebensstandard zu halten:
- durchschnittliche Erwerbsminderungsrente
- 1.067 €
- neue Erwerbsminderungsrenten
- 175.978
Zahlbetrag im Rentenzugang 2025 (2024: 1.041 €)
Rentenzugang 2025
Quelle: Deutsche Rentenversicherung, Jahresbericht „In Zahlen 2025“, Stand 2025
Deshalb ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung auch dann ratsam, wenn Selbstständige über freiwillige oder verpflichtende Beiträge einen Anspruch auf gesetzliche Erwerbsminderungsrente haben: Die BU-Rente schließt die Lücke zur staatlichen Leistung. Handwerker finden weitere Hinweise im Beitrag Berufsunfähigkeitsversicherung für Handwerker.
Wie funktioniert die BU-Versicherung für Selbständige?
Die BU-Versicherung zahlt Ihnen eine vorab vereinbarte monatliche Rente, wenn Sie Ihren zuletzt ausgeübten Beruf wegen Krankheit, Unfall oder Kräfteverfall voraussichtlich dauerhaft zu mindestens 50 Prozent nicht mehr ausüben können (vgl. § 172 VVG). Grundsätzlich bezieht sich eine BU-Versicherung immer auf den zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war. Ob Sie einen anderen Job aufnehmen könnten, spielt für die Versicherung keine Rolle, wenn der Tarif auf die abstrakte Verweisung verzichtet.
Die Rentenzahlung beginnt, wenn Sie nach Prüfung des Versicherers zu mindestens 50 Prozent berufsunfähig sind, also die für Ihren Beruf prägenden Aufgaben überwiegend nicht mehr erledigen können. Bei Selbstständigen kommt es dabei nicht allein auf den zeitlichen Anteil einer Tätigkeit an: Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann auch eine zeitlich kleine Teiltätigkeit entscheidend sein, wenn sie ein untrennbarer Bestandteil der gesamten beruflichen Tätigkeit ist (BGH, Urteil vom 19. Juli 2017, IV ZR 535/15).
Für den Nachweis der Berufsunfähigkeit müssen Sie in der Regel zahlreiche Dokumente vorlegen. Dazu zählen ausführliche Beschreibungen Ihrer beruflichen Tätigkeit, Angaben zu Ihrem Betrieb und ärztliche Unterlagen. Die Höhe der Rente richtet sich nicht nach Ihrem zuvor erzielten Einkommen, sondern wird beim Vertragsabschluss vereinbart. Je höher die Rente ausfallen soll, desto höher ist auch der Beitrag.
Was ist die Umorganisationsklausel und wann greift sie?
Die Umorganisationsklausel erlaubt dem Versicherer zu prüfen, ob Sie Ihren Betrieb so umorganisieren können, dass Sie trotz gesundheitlicher Einschränkungen weiterarbeiten können – ist das zumutbar möglich, liegt keine Berufsunfähigkeit vor. Sie ist der wichtigste Unterschied zur BU für Angestellte und ein häufiger Grund für Ablehnungen von Leistungsanträgen.
Der Versicherer prüft dabei, ob die berufliche Tätigkeit weiter ausgeführt werden kann, wenn beispielsweise der Arbeitsplatz angepasst, das Aufgabenfeld geändert wird oder angestellte Mitarbeiter zur Entlastung Aufgaben übernehmen. Vor Abschluss sollten Sie deshalb einen genauen Blick in die Bedingungen werfen: Welche Kosten darf die Umorganisation verursachen, und über welchen Zeitraum darf das Einkommen geringer ausfallen? Die Klausel sollte so konkret wie möglich formuliert sein.
Wann ist eine Umorganisation zumutbar?
Grundsätzlich kann der Versicherer einen Selbstständigen nur unter bestimmten Voraussetzungen auf eine Umorganisation verweisen:
Voraussetzungen für eine zumutbare Umorganisation
- Die Stellung als Inhaber des Unternehmens bleibt auch nach der Umorganisation erhalten.
- Die Umorganisation ist betrieblich und wirtschaftlich sinnvoll und erfordert keine unzumutbaren Investitionen – sind die Kosten zu hoch, ist sie unzumutbar.
- Sie führt nicht zu dauerhaften, spürbaren Einkommenseinbußen. Einige Versicherer legen in der Klausel eine Grenze fest, zum Beispiel höchstens 20 Prozent Einkommensverlust im Jahr.
- Es bleibt ein Tätigkeitsfeld, das Sie gesundheitlich noch ausfüllen können.
Einige Versicherer prüfen die Umorganisation bei Einzelunternehmern oder bei Betrieben mit nur wenigen Mitarbeitern gar nicht; manche verzichten bis zu einer bestimmten Mitarbeiterzahl, häufig fünf bis zehn Beschäftigte, darauf. Bei anderen greift die Klausel für bestimmte Berufsgruppen nicht, etwa bei überwiegend kaufmännischer oder akademischer Tätigkeit. Der Betrieb muss dann nicht umorganisiert werden, die Berufsunfähigkeit wird anerkannt und die vertraglich vereinbarte Rente gezahlt.
Beispiel: Wann gilt eine Online-Händlerin als berufsunfähig?
Wer im Online-Handel tätig ist, arbeitet in der Regel von zu Hause aus – im Homeoffice oder in der eigenen Garage. Für Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen kann das ein Vorteil sein, im Leistungsfall aber auch ein Nachteil, weil Versicherer schnell Gründe für eine Ablehnung sehen. Online-Händler müssen jedoch in der Lage sein, Pakete anzunehmen und zu verschicken.
In einem vom Oberlandesgericht München entschiedenen Fall (Urteil vom 13. Oktober 2022, 25 U 2340/21) konnte eine solo-selbstständige Online-Händlerin wegen einer degenerativen Erkrankung keine Pakete über 7,5 Kilogramm mehr annehmen, ins Lager tragen oder verschicken. Der Versicherer lehnte die BU-Rente ab: Für diese Aufgaben wende sie nur einen geringen Teil ihrer Arbeitszeit auf, außerdem könne sie dafür Personal einstellen.
Das Gericht sah das anders und stellte eine Berufsunfähigkeit von mindestens 50 Prozent fest. Der Paketversand sei ein untrennbarer Bestandteil der gesamten Tätigkeit. Die Einstellung von – auch geringfügig beschäftigtem – Personal hielt das Gericht für unzumutbar, weil sie den Gewinn unmittelbar um die Personalkosten schmälere. Eine Umorganisation sei nur zumutbar, wenn keine nennenswerten Einkommenseinbußen entstehen. Der Fall zeigt: Wann bei einer selbstständigen Tätigkeit Berufsunfähigkeit vorliegt, ist schwer zu definieren, weil jeder Betrieb anders ist. Umso wichtiger sind klare Bedingungen.
Was sind die häufigsten Ursachen für eine Berufsunfähigkeit?
Die häufigste Ursache sind psychische Erkrankungen und Erkrankungen des Nervensystems, gefolgt von Krebs und Erkrankungen des Bewegungsapparats; Unfälle spielen eine vergleichsweise kleine Rolle (GDV, Leistungsfälle 2024). Viele glauben, dass vor allem Berufe mit hoher körperlicher Belastung oder großem Unfallrisiko betroffen sind. Das ist nicht der Fall. Laut GDV tritt eine Berufsunfähigkeit im Durchschnitt mit 48 Jahre ein.
- psychische Leiden / Nervensystem
- 38 %
- Krebs
- 19 %
- Bewegungsapparat
- 16 %
- schwere Unfälle
- 8 %
häufigste BU-Ursache 2024
BU-Ursache 2024
BU-Ursache 2024
BU-Ursache 2024
Quelle: GDV, „7 Fakten zur Berufsunfähigkeitsversicherung“, Stand August 2025
Eine ältere Statistik aus dem Jahr 2019 zeigte ein ähnliches Bild:
| Ursache (Statistik 2019) | Anteil |
|---|---|
| Nervenkrankheiten und psychische Erkrankungen | 29,65 % |
| Erkrankungen des Skelett- und Bewegungsapparates | 20,89 % |
| Sonstige Erkrankungen | 17,61 % |
| Krebs / bösartige Tumore | 17,05 % |
| Unfälle | 7,77 % |
| Herz- und Gefäßerkrankungen | 7,03 % |
Die niedrige Zahl bei Unfällen ist differenziert zu betrachten: Manche Versicherer erfassen einen Unfall nicht als solchen, sondern unter der jeweiligen Folgeerkrankung. Der tatsächliche Anteil unfallbedingter Berufsunfähigkeit dürfte also etwas höher liegen.
Die Anerkennung der Berufsunfähigkeit ist besonders bei psychischen Erkrankungen nicht einfach, denn zwischen dem subjektiven Leidensdruck und objektiv nachprüfbaren Befunden liegen oft Welten. Insgesamt werden laut GDV rund 80 % der Leistungsanträge bewilligt; eine gründliche Dokumentation der Beschwerden und der beruflichen Tätigkeit hilft im Leistungsfall.
Wie hoch sollte die BU-Rente für Selbstständige sein?
Als Faustregel sollte die BU-Rente etwa 75 bis 80 Prozent Ihres durchschnittlichen Nettoeinkommens abdecken, zumindest aber die Hälfte. Bestehen gesetzliche Ansprüche, etwa auf Erwerbsminderungsrente, sollte die BU-Rente die Lücke zwischen diesen und dem Nettoeinkommen schließen.
Selbstständige sollten dabei an Kosten denken, die im Leistungsfall weiterlaufen: Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zahlen Sie selbst, und auch Ihre Altersvorsorge muss weiter bedient werden – falls Sie gar nicht mehr arbeiten können, dient die BU-Rente auch der Altersvorsorge. Der Betrag sollte zumindest die Grundversorgung für Familie, Wohnung, Lebensunterhalt und den weiteren Versicherungsschutz sichern.
Zu beachten ist, dass die Versicherer die Rente nach dem Einkommen begrenzen: Die BU-Rente darf das vor der Berufsunfähigkeit erzielte Einkommen nicht übersteigen. Bei Selbstständigen gilt meist der Gewinn laut Einkommensteuerbescheid als Maßstab. Die Versicherer haben dafür unterschiedliche Regeln, mit denen Sie sich in Ruhe auseinandersetzen sollten. Dabei kann die persönliche Beratung durch einen unabhängigen Versicherungsvermittler helfen; eine ausschließliche Recherche im Internet ist möglich, aber sehr zeitraubend.
Was sollten Selbstständige vor dem Vertragsabschluss beachten?
Schließen Sie möglichst früh ab, wählen Sie eine ausreichend hohe Rente und prüfen Sie Finanzkraft des Versicherers und Beitragsstabilität. Von einer guten Berufsunfähigkeitsversicherung für Selbständige kann im Ernstfall Ihre gesamte finanzielle Zukunft abhängen. Die folgenden Punkte können als Checkliste dienen.
Den Abschluss so früh wie möglich tätigen
Je jünger und gesünder Sie sind, desto niedriger fallen die monatlichen Beiträge aus und desto größer ist die Chance, von einem Versicherer für die BU-Versicherung ohne Ausschlüsse angenommen zu werden. Es ist durchaus ratsam, sich zunächst lieber niedriger als gar nicht abzusichern und die Rente später zu erhöhen.
Eigenständige BU oder Kombination mit Altersvorsorge abwägen
Eine eigenständige BU-Versicherung ist flexibler und meist günstiger als eine Kombination mit einer Risikolebens-, Kapitallebens- oder Rentenversicherung. Wird der kombinierte Beitrag zu hoch, etwa bei schwacher Auftragslage, droht mit der Kündigung auch der Verlust des BU-Schutzes. Umgekehrt erlauben manche Kombinationen, die Beiträge bei Zahlungsschwierigkeiten ganz oder teilweise auszusetzen, ohne dass der BU-Schutz entfällt. Prüfen Sie deshalb in beiden Fällen die Regeln zur Beitragsstundung.
Eine ausreichend hohe BU-Rente ansetzen
BU-Renten werden häufig zu niedrig angesetzt. Der Betrag sollte zumindest dafür ausreichen, dass die Grundversorgung für Familienangehörige, für Wohnung, Lebensunterhalt und weiteren Versicherungsschutz gewährleistet ist. Falls Sie im Falle einer Berufsunfähigkeit gar nicht mehr arbeiten können, dient die Rente auch der Altersvorsorge.
Einen seriösen Versicherer wählen
Bei der Wahl eines Versicherungsunternehmens sollten Sie auf dessen seriösen Ruf achten und vor allem darauf, dass es über eine hohe Finanzkraft verfügt. Es sollte solide genug sein, dass es voraussichtlich auch in zwei, drei oder vier Jahrzehnten noch existiert und Ihre Rente auszahlen kann.
Auf die Spanne zwischen Netto- und Bruttobeitrag achten
BU-Versicherungen zeigen bei jeder Tarifliste zwei Preise, eine Netto- und eine Bruttoprämie. Die Nettosumme wird auch Zahlbeitrag genannt, denn diese zahlen Sie zu Beginn Ihrer Versicherung. Der Anbieter kann Ihren Beitrag jedoch bis maximal zur Bruttoprämie erhöhen, zum Beispiel wenn die Überschüsse sinken. Sie sollten deshalb nicht allein auf einen niedrigen Nettobeitrag schauen, sondern auch auf die Differenz zwischen Netto und Brutto.
Gute Tarifbewertungen können helfen
Es gibt seriöse Analyseportale, die sich mit den verschiedenen BU-Versicherern auseinandersetzen und diese bewerten. Für die Bewertungen werden unter anderem die Kompetenzen der Unternehmen, die Erfahrungen mit BU-Versicherungen sowie die Professionalität und Fairness bei der Bearbeitung von Leistungsanträgen herangezogen.
Verzichten Sie nicht auf eine Rechtsschutzversicherung
Bei der Auszahlung von BU-Renten kommt es immer wieder zu Streitigkeiten zwischen Versicherern und Versicherten. Eine Rechtsschutzversicherung, die Streitigkeiten aus Versicherungsverträgen einschließt, übernimmt im Streitfall Anwalts- und Gerichtskosten. Am besten schließen Sie sie bei einem anderen Unternehmen ab.
Welche Rolle spielen Vorerkrankungen?
Vorerkrankungen müssen Sie im Antrag vollständig und wahrheitsgemäß angeben; je nach Befund nimmt der Versicherer Sie normal, mit Risikozuschlag, mit Leistungsausschluss oder gar nicht an. Beantworten Sie alle Gesundheitsfragen sorgfältig und stellen Sie die vorhandenen Unterlagen vollständig zusammen.
Machen Sie falsche Angaben oder vergessen Sie Erkrankungen, kann der Versicherer je nach Verschulden vom Vertrag zurücktreten, ihn kündigen oder anpassen (§ 19 VVG) – im schlimmsten Fall zahlt er keine Rente. Anzugeben ist, wonach der Versicherer in Textform fragt. Viele Versicherer fragen nach ambulanten Behandlungen der letzten drei bis fünf Jahre und nach Krankenhausaufenthalten der letzten fünf bis zehn Jahre; ältere Erkrankungen müssen Sie dann nicht angeben. Bei Unklarheiten können Sie bei Ihren Ärzten Patientenakten anfordern oder die Krankenkasse um eine Übersicht bitten.
Über einen unabhängigen Berater können Sie anonyme Risikovoranfragen an mehrere Versicherer stellen lassen, denn die Bewertung von Vorerkrankungen unterscheidet sich zum Teil erheblich. Laut GDV werden nur 3 % der Anträge auf Versicherungsschutz abgelehnt. Welche Fehler Sie beim Antrag vermeiden sollten, lesen Sie im Beitrag Fallstricke bei der BU-Versicherung.
Welche Vertragsklauseln sind für Selbstständige besonders wichtig?
Wichtig sind der Verzicht auf abstrakte Verweisung, eine selbstständigenfreundliche Umorganisationsklausel, eine Laufzeit bis 67, Nachversicherungsgarantie oder Dynamik sowie ein möglichst nahtloser Übergang vom Krankentagegeld zur BU-Rente. Wenn Sie den passenden Versicherer und Tarif gefunden haben, achten Sie beim Vertragsabschluss auf die folgenden Punkte.
Klausel zur abstrakten Verweisung ablehnen
Die sogenannte abstrakte Verweisung erlaubt dem Versicherer, die Leistung zu verweigern, wenn Sie Ihren eigentlichen Beruf nicht mehr ausüben, aber noch in einem anderen, gleichwertigen Beruf arbeiten könnten – selbst wenn Sie eine solche Stelle nicht finden. Wählen Sie einen Tarif, der darauf verzichtet, sonst sitzen Sie im Ernstfall ohne Geld da.
Umorganisationsklausel prüfen
Achten Sie darauf, dass der Versicherer bei kleinen Betrieben oder überwiegend kaufmännischer Tätigkeit auf die Umorganisation verzichtet oder dass die Klausel klare Grenzen für Kosten und Einkommensverluste nennt.
Versicherungs- und Leistungszeitraum möglichst bis 67 festlegen
Als Versicherungszeit gilt der Zeitraum, in dem eine Berufsunfähigkeit eintreten muss, um eine Rente zu bekommen. Endet der Zeitraum zum Beispiel mit dem 50. Lebensjahr, erhalten Sie nichts, wenn die Berufsunfähigkeit mit 51 Jahren oder später eintritt. Versichern Sie sich deshalb nach Möglichkeit bis zum 67. Lebensjahr oder, falls zu teuer, mindestens bis 65.
Rentenanpassung per Nachversicherungsgarantie
Eine BU-Rente soll auch nach vielen Jahren noch ausreichen. Mit einer Nachversicherungsgarantie (auch Anpassungsgarantie) lässt sich die Rente zu bestimmten Anlässen wie Heirat, Geburt eines Kindes, Hausbau oder Existenzgründung ohne erneute Gesundheitsprüfung erhöhen. Bei einigen wenigen Versicherern ist eine Erhöhung auch ohne Anlass in festen Abständen möglich. Mit der Rente steigt der Beitrag.
Beitrags- und Leistungsdynamik
Mit einer Beitragsdynamik steigen Beitrag und versicherte Rente jedes Jahr um einen festgelegten Prozentsatz, häufig werden etwa drei Prozent gewählt. So entsteht zumindest ein Inflationsausgleich. Die jährliche Erhöhung können Sie in der Regel ablehnen; bei vielen Versicherern erlischt das Dynamikrecht aber, wenn Sie mehrmals hintereinander widersprechen. Eine Leistungsdynamik erhöht dagegen eine bereits laufende BU-Rente.
Nahtloser Übergang vom Krankentagegeld zur BU-Rente
Selbstständige sichern längere Krankheiten meist über ein Krankentagegeld ab. Das Krankentagegeld endet in der Regel, sobald Berufsunfähigkeit festgestellt wird – der BU-Versicherer entscheidet aber nach eigenen Kriterien und oft erst nach Monaten. So kann eine Lücke entstehen, in der weder Krankentagegeld noch BU-Rente fließen. Manche Versicherer bieten deshalb Regelungen oder Kooperationen für einen möglichst nahtlosen Übergang an. Eine Garantie ist das nicht: Nahtlos ist der Übergang nur, wenn beide Versicherer die Berufsunfähigkeit gleich beurteilen.
Wie Sie eine bestehende Rente später erhöhen, zeigt der Beitrag Berufsunfähigkeitsversicherung anpassen und mehr Rente erhalten.
Was sollten Existenzgründer bei der Berufsunfähigkeitsversicherung beachten?
Existenzgründer sollten die BU möglichst vor oder direkt zu Beginn der Selbstständigkeit abschließen, weil sie die Voraussetzungen für eine Erwerbsminderungsrente oft nicht erfüllen und der Beitrag mit jedem Lebensjahr steigt. Generell gilt: Wer jung und gesund ist, kann sich in der Regel günstiger versichern.
Für junge Menschen mit geringem Budget und für Existenzgründer bieten manche Versicherer Einsteiger- oder Startertarife an, bei denen der Beitrag in den ersten Jahren reduziert ist. Danach steigt er auf den vollen Beitrag, oder die Leistung wird angepasst. Wie lange die Einstiegsphase dauert, bis zu welchem Alter der Abschluss möglich ist und ob der spätere Wechsel ohne neue Gesundheitsprüfung erfolgt, regelt jeder Anbieter unterschiedlich.
So sichern sich Existenzgründer ab
- 1
Früh abschließen
Am besten schon vor der Gründung, solange Sie jung und gesund sind und noch ein geregeltes Einkommen nachweisen können.
- 2
Lieber niedriger als gar nicht
Eine kleinere Rente mit Nachversicherungsgarantie ist besser als kein Schutz. Die Rente lässt sich später erhöhen, je nach Versicherer ohne erneute Gesundheitsprüfung.
- 3
Zahlungsschwierigkeiten einplanen
Achten Sie auf Regeln zur Beitragsstundung oder -aussetzung. Bei einer reinen BU-Risikoversicherung ohne solche Regeln kann der Vertrag bei Nichtzahlung gekündigt werden und der Schutz erlöschen.
- 4
Gesetzliche Optionen prüfen
Die Versicherungspflicht auf Antrag (§ 4 Abs. 2 SGB VI) kann einen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente aufbauen – sie ersetzt die BU aber nicht.
Was kostet eine BU-Versicherung für Selbständige?
Eine pauschale Antwort gibt es nicht: Der Beitrag hängt vor allem vom Beruf, dem Eintrittsalter, dem Gesundheitszustand, der Rentenhöhe und dem Endalter ab. Die Ursache einer späteren Berufsunfähigkeit spielt keine Rolle, wohl aber das Risiko, das der Versicherer für Ihren Beruf ansetzt. Ob Buchhaltungsservice, selbstständiger Architekt oder Handwerksbetrieb – dabei gilt:
- Je risikobehafteter der Beruf, desto teurer der Beitrag. Körperlich Tätige wie Maurer oder Dachdecker zahlen deutlich mehr als Selbstständige mit überwiegender Bürotätigkeit.
- Je niedriger das Eintrittsalter, desto günstiger der Tarif.
- Je besser der Gesundheitszustand und je weniger Vorerkrankungen, desto niedriger die Prämie.
- Je höher die vereinbarte BU-Rente und je länger die Laufzeit, desto höher der Beitrag.
- Zusatzleistungen und Kombinationen, etwa mit privater Altersvorsorge, erhöhen den Beitrag.
Zudem gibt es zum Teil drastische Unterschiede von Anbieter zu Anbieter. Um für Ihre persönliche Situation vernünftig kalkulieren zu können, sollten Sie sich mit einem unabhängigen Berater zusammensetzen, der die jeweiligen Tarife kennt, und mehrere Angebote vergleichen lassen.
Können Selbstständige die BU-Beiträge von der Steuer absetzen?
Beiträge zu einer eigenständigen BU sind keine Betriebsausgaben, sondern private Vorsorgeaufwendungen, die sich wegen der Höchstbeträge oft kaum steuerlich auswirken; anders ist es bei einer Basisrente (Rürup-Rente) mit BU-Zusatzversicherung. Selbstständige und damit auch Existenzgründer finden in einer solchen Kombination eine steuerlich interessante Lösung, weil die Beiträge als Altersvorsorgeaufwendungen berücksichtigt werden können (§ 10 Abs. 1 Nr. 2 EStG), wenn der Vertrag die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt.
| Vertragsform | Beiträge steuerlich | BU-Rente steuerlich |
|---|---|---|
| Eigenständige BU (privat) | sonstige Vorsorgeaufwendungen, Höchstbetrag oft schon durch Kranken- und Pflegeversicherung ausgeschöpft | nur mit dem Ertragsanteil steuerpflichtig (§ 22 EStG) |
| Basisrente mit BU-Zusatzversicherung | als Altersvorsorgeaufwendungen abziehbar (§ 10 Abs. 1 Nr. 2 EStG) | nachgelagert mit dem Besteuerungsanteil steuerpflichtig (§ 22 EStG) |
Welche Variante sich lohnt, hängt von Ihrem Steuersatz heute und im Leistungsfall ab. Lassen Sie sich dazu von Ihrer Steuerberatung beraten.
Welche Alternativen gibt es zur BU für Selbstständige?
Ist eine BU zu teuer oder wegen Vorerkrankungen nicht zu bekommen, kommen eine Grundfähigkeitsversicherung, eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung, eine Dread-Disease-Versicherung oder eine Multi-Risk-Versicherung infrage – sie leisten aber in weniger Fällen als eine BU. Unter Umständen ist der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung für Selbständige nicht möglich, etwa weil der Beitrag für einen körperlich anstrengenden Beruf den finanziellen Rahmen sprengt oder weil Vorerkrankungen einen Abschluss verhindern.
| Alternative | Leistet bei … | Einschränkung |
|---|---|---|
| Grundfähigkeitsversicherung | Verlust grundlegender Fähigkeiten wie Sehen, Hören, Gehen, Heben oder Tragen | psychische Erkrankungen und Krebs nur, wenn sie zum Verlust einer Fähigkeit führen |
| Erwerbsunfähigkeitsversicherung | Erwerbsunfähigkeit: keine berufliche Tätigkeit mehr möglich | psychische Erkrankungen versichert, aber hohe Leistungshürde bei ähnlich strenger Gesundheitsprüfung |
| Dread-Disease-Versicherung | bestimmte schwere Erkrankungen, Einmalzahlung statt Rente | psychische Erkrankungen nicht versichert |
| Multi-Risk-Versicherung | schwere Behinderung, Verlust von Grundfähigkeiten, Pflegebedürftigkeit | psychische Erkrankungen oft nicht oder nur eingeschränkt versichert |
Für viele körperlich tätige Selbstständige ist die Grundfähigkeitsversicherung eine gute Alternative. Eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung ist dagegen in den meisten Fällen nicht die beste Wahl: Sie ist zwar etwas günstiger, leistet bei gleich strenger Gesundheitsprüfung aber deutlich seltener. Einen Überblick gibt der Beitrag Arbeitskraftabsicherungen: Welche sind für wen geeignet?
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Jetzt vergleich anfordernFazit: Lohnt sich eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Selbstständige?
Ja: Als Selbstständiger kommen Sie bei vernünftiger Überlegung nicht um eine BU-Versicherung herum, vor allem dann nicht, wenn Sie keinerlei gesetzlichen Schutz genießen. Schließen Sie Ihre Versicherung möglichst frühzeitig ab, damit Sie von günstigeren Beiträgen profitieren. Achten Sie besonders auf den Verzicht auf abstrakte Verweisung und auf eine faire Umorganisationsklausel.
Wann genau bei einer selbstständigen Tätigkeit eine Berufsunfähigkeit vorliegt, ist schwer zu definieren, weil jeder Beruf einzigartig ist. Deshalb gibt es auch nicht den einen perfekten BU-Schutz. Empfehlenswert ist eine Beratung durch einen unabhängigen Vermittler, der die verschiedenen Versicherer kennt und Sie auch bei der Betreuung des Vertrags unterstützt. So geben Sie einen Teil des unternehmerischen Risikos ab und können sich auf Ihre beruflichen Stärken konzentrieren.
Häufige Fragen
Brauchen Selbstständige eine Berufsunfähigkeitsversicherung?
Bekommen Selbstständige eine Erwerbsminderungsrente?
Was ist die Umorganisationsklausel in der BU für Selbstständige?
Wie hoch sollte die BU-Rente für Selbstständige sein?
Was kostet eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Selbstständige?
Können Selbstständige die BU-Beiträge von der Steuer absetzen?
Welche BU eignet sich für Existenzgründer?
Welche Alternativen gibt es zur BU für Selbstständige?
Quellen (6)· Stand September 2026· Redaktion: Christian Fröhner
- Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV): 7 Fakten zur Berufsunfähigkeitsversicherung (2025)
- Deutsche Rentenversicherung: Jahresbericht: In Zahlen 2025 (2026)
- Bundesministerium der Justiz: Sozialgesetzbuch VI, § 2 Selbständig Tätige
- Bundesministerium der Justiz: Sozialgesetzbuch VI, § 4 Versicherungspflicht auf Antrag
- Bundesministerium der Justiz: Sozialgesetzbuch VI, § 43 Rente wegen Erwerbsminderung
- Bundesministerium der Justiz: Versicherungsvertragsgesetz (VVG), § 172 Leistung des Versicherers
Rechtsstand: September 2026. Begriff der Berufsunfähigkeit nach § 172 Versicherungsvertragsgesetz (VVG), vorvertragliche Anzeigepflicht nach § 19 VVG; Rentenversicherungspflicht bestimmter Selbstständiger nach § 2 SGB VI, Versicherungspflicht auf Antrag nach § 4 Abs. 2 SGB VI, freiwillige Versicherung nach § 7 SGB VI; Erwerbsminderungsrente nach §§ 43, 50 SGB VI, Berufsunfähigkeitsrente nur für vor dem 2. Januar 1961 Geborene (§ 240 SGB VI); steuerliche Behandlung nach §§ 10, 22 Einkommensteuergesetz (EStG). Maßgeblich sind immer die Bedingungen des einzelnen Tarifs.