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Berufsunfähigkeit – die unterschätzte Gefahr und wie Sie sich effektiv davor schützen.
Viele Angestellte sind überzeugt, dass ihnen in ihrem Beruf keine Berufsunfähigkeit (BU) droht. Dabei gilt: Berufsunfähigkeit kann jeden treffen – den Dachdecker und den Maurer ebenso wie die medizinische Fachangestellte und die Sekretärin. Berufsunfähig ist, wer seinen Beruf aus gesundheitlichen Gründen voraussichtlich dauerhaft nicht mehr oder nur noch eingeschränkt ausüben kann. In diesem Fall drohen hohe finanzielle Einbußen bis hin zum sozialen Abstieg, denn die Leistungen des Gesetzgebers ersetzen immer nur einen Teil des bisherigen Einkommens. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist daher in jedem Fall sinnvoll.
Viele nützliche Informationen und Tipps rund um das Thema Berufsunfähigkeitsversicherung für Angestellte finden Sie nachfolgend. Wenn Sie wissen möchten, welche Tarife für Ihren Beruf infrage kommen, können Sie einen kostenfreien BU-Vergleich anfordern.
Wie funktioniert die Berufsunfähigkeitsversicherung für Angestellte?
Die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt Angestellten eine beim Abschluss vereinbarte monatliche Rente, wenn sie ihren Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben können – unabhängig davon, was Arbeitgeber und Krankenkasse leisten. Sie schließt damit die Lücke, die nach Lohnfortzahlung und Krankengeld entsteht.
Im Krankheitsfall ist Ihr Arbeitgeber für einen Zeitraum von sechs Wochen zur Entgeltfortzahlung verpflichtet (§ 3 EFZG). Danach erhalten Sie Krankengeld – und bereits jetzt müssen Sie sich finanziell einschränken, denn das Krankengeld beträgt 70 Prozent des regelmäßigen Bruttoentgelts, höchstens aber 90 Prozent des Nettoentgelts (§ 47 SGB V). Davon gehen noch Beiträge zur Sozialversicherung ab.
Wegen derselben Krankheit haben Sie innerhalb von drei Jahren Anspruch auf höchstens 78 Wochen Krankengeld (§ 48 SGB V). Ist dieser Anspruch erschöpft, bleibt Ihnen vom Staat im Wesentlichen nur noch die Beantragung der Erwerbsminderungsrente.
| Phase | Leistung | Grundlage |
|---|---|---|
| Woche 1 bis 6 | Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber (volles Gehalt) | § 3 EFZG |
| ab Woche 7 | Krankengeld: 70 % brutto, höchstens 90 % netto, bis 78 Wochen in drei Jahren | §§ 47, 48 SGB V |
| danach | Erwerbsminderungsrente nur bei unter 6 bzw. 3 Stunden Arbeitsfähigkeit in jedem Beruf | § 43 SGB VI |
| private BU | vereinbarte Monatsrente, sobald der eigene Beruf meist zu mind. 50 % nicht mehr ausgeübt werden kann | Tarifbedingungen, § 172 VVG |
Haben Sie eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen, zahlt diese unabhängig von den gesetzlichen Leistungen. Wird die Berufsunfähigkeit anerkannt, leisten die meisten Tarife rückwirkend ab ihrem Eintritt – achten Sie beim Abschluss auf eine entsprechende Regelung.
Sie erhalten eine monatliche Berufsunfähigkeitsrente in der Höhe, die Sie beim Abschluss vereinbart haben; nach dieser Rentenhöhe richtet sich wiederum Ihr Beitrag. Bereits beim Abschluss der BU-Versicherung für Angestellte sollten Sie also festlegen, wie hoch Ihre Rente im Fall einer Berufsunfähigkeit sein soll.
Ist eine BU-Versicherung für Angestellte überhaupt sinnvoll?
Ja, eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist für Angestellte grundsätzlich empfehlenswert, denn das Risiko einer Berufsunfähigkeit ist keine Frage des ausgeübten Berufs. Laut GDV wird im Schnitt jeder Vierte der privat abgesicherten Personen berufsunfähig.
- werden im Schnitt berufsunfähig
- 25 %
- Durchschnittsalter bei Eintritt
- 48 Jahre
- psychische Leiden / Nervensystem
- 38 %
- der Leistungsanträge bewilligt
- 80 %
privat abgesicherte Personen, „jeder Vierte“
der Berufsunfähigkeit
häufigste BU-Ursache 2024
BU-Rentenanträge
Quelle: GDV, „7 Fakten zur Berufsunfähigkeitsversicherung“, Stand August 2025
Psychische Erkrankungen wie Depressionen oder Angststörungen können jeden treffen. Auch Personen mit vermeintlich sicherem Schreibtischarbeitsplatz sind nicht vor einer Berufsunfähigkeit gefeit – Erkrankungen des Bewegungsapparats, etwa Rücken- und Bandscheibenleiden, betreffen Bürokräfte ebenso wie körperlich Tätige.
Je nachdem, welchen Beruf Sie bisher ausgeübt haben und unter welcher Art von Erkrankung Sie leiden, besteht zwar in einigen Fällen die Möglichkeit, den Beruf zu wechseln – mit zunehmendem Alter fällt Angestellten dieser Wechsel jedoch immer schwerer oder er stellt gar keine Option mehr dar. Wie sich BU, Erwerbsunfähigkeits- und Grundfähigkeitsversicherung unterscheiden, zeigt der Beitrag Arbeitskraftabsicherungen – welche sind für wen geeignet?.
Ab wann gelten Angestellte als berufsunfähig?
Angestellte gelten als berufsunfähig, wenn sie ihren zuletzt ausgeübten Beruf wegen Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfall voraussichtlich auf Dauer ganz oder teilweise nicht mehr ausüben können (§ 172 Abs. 2 VVG). Wie hoch der Grad und wie lang der Prognosezeitraum sein muss, legen die Tarifbedingungen fest – in den meisten Tarifen sind es 50 Prozent und voraussichtlich sechs Monate.
Das Gesetz definiert den Begriff nur allgemein; die bekannte 50-Prozent-Grenze und der Zeitraum von sechs Monaten stammen aus den Versicherungsbedingungen. Maßgeblich ist der Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung zuletzt ausgestaltet war. Eine Vollzeitkraft mit 40 Wochenstunden ist danach in der Regel berufsunfähig, wenn sie ihre prägenden Tätigkeiten nur noch weniger als 20 Stunden ausüben kann.
Der Versicherer fordert in der Regel ärztliche Unterlagen und Berichte der behandelnden Ärzte an, aus denen die Gründe für die Berufsunfähigkeit klar hervorgehen, und kann eigene Gutachten einholen. Mehr dazu auf der Seite zur Berufsunfähigkeitsversicherung.
Was zahlt der Staat, wenn Angestellte berufsunfähig werden?
Eine gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente erhalten nur noch Versicherte, die vor dem 2. Januar 1961 geboren sind (§ 240 SGB VI) – alle Jüngeren sind auf die Erwerbsminderungsrente angewiesen, die nur gezahlt wird, wenn kaum noch eine Arbeit möglich ist. Die frühere Berufsunfähigkeitsrente wurde mit der Rentenreform zum 1. Januar 2001 durch die Erwerbsminderungsrente ersetzt.
Konkret bedeutet das: Wenn Sie bisher als Dachdecker tätig waren und diesen Beruf nach einem Unfall nicht mehr ausüben können, verweist Sie die Rentenversicherung auf jede andere Tätigkeit des allgemeinen Arbeitsmarkts. Nur wenn Sie dort weniger als drei Stunden täglich arbeiten können, erhalten Sie die volle Erwerbsminderungsrente; bei drei bis unter sechs Stunden gibt es die halb so hohe Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung (§ 43 SGB VI).
| Leistung | Voraussetzung | Höhe |
|---|---|---|
| volle Erwerbsminderungsrente | weniger als 3 Stunden täglich in irgendeinem Beruf | abhängig von den bisherigen Beiträgen |
| teilweise Erwerbsminderungsrente | 3 bis unter 6 Stunden täglich | halb so hoch wie die volle Rente |
| private BU-Rente | eigener Beruf meist zu mind. 50 % nicht mehr ausübbar | vertraglich vereinbarter Betrag |
Zusätzlich müssen Sie in der Regel die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren erfüllen und in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung mindestens drei Jahre Pflichtbeiträge gezahlt haben (§§ 43, 50 SGB VI).
- durchschnittliche Erwerbsminderungsrente
- 1.067 €
- neue Erwerbsminderungsrenten
- 175.978
Zahlbetrag im Rentenzugang 2025 (2024: 1.041 €)
Rentenzugang 2025
Quelle: Deutsche Rentenversicherung, Jahresbericht „In Zahlen 2025“, Stand 2025
Die dadurch entstehenden Versorgungslücken können Sie mit einer BU-Versicherung für Angestellte effektiv schließen. Mehr zu den staatlichen Leistungen auf der Seite zur Erwerbsunfähigkeitsversicherung.
Was sind die häufigsten Ursachen für eine Berufsunfähigkeit bei Angestellten?
Häufigste Ursache sind psychische Erkrankungen und Erkrankungen des Nervensystems mit 38 Prozent, gefolgt von Krebs (19 Prozent) und Erkrankungen des Bewegungsapparats (16 Prozent); schwere Unfälle machen nur 8 Prozent aus (GDV, Leistungsfälle 2024).
- psychische Leiden / Nervensystem
- 38 %
- Krebs
- 19 %
- Bewegungsapparat
- 16 %
- schwere Unfälle
- 8 %
häufigste BU-Ursache 2024
BU-Ursache 2024
BU-Ursache 2024
BU-Ursache 2024
Quelle: GDV, „7 Fakten zur Berufsunfähigkeitsversicherung“, Stand August 2025
Typische Auslöser sind:
- psychische Erkrankungen (Depressionen, Angststörungen, Erschöpfungszustände)
- Krebserkrankungen
- Erkrankungen des Bewegungsapparats (z. B. Bandscheibenvorfälle)
- Unfälle
- Herz- und Gefäßerkrankungen und sonstige Erkrankungen
Sie sehen: Unfälle, wie sie bei Dachdeckern, Schreinern oder Schweißern vermehrt vorkommen, sind nicht die Hauptursache für eine Berufsunfähigkeit bei Angestellten. Erkrankungen des Bewegungsapparats wie Bandscheibenvorfälle oder auch Herz-Kreislauf-Erkrankungen sind in allen Berufsgruppen ein Thema und in vielen Fällen der erste Schritt auf dem Weg in eine Berufsunfähigkeit.
Wie hoch sollte die BU-Rente für Angestellte sein?
Als gängige Faustregel sollte die Berufsunfähigkeitsrente mindestens 60 Prozent des Bruttoeinkommens oder rund 75 Prozent des Nettoeinkommens betragen. Je höher Ihre Wunschrente ist, umso höher sind auch die monatlichen Beiträge.
Am besten machen Sie die Rentenhöhe von Ihrem aktuellen Einkommen und Ihren Lebenshaltungskosten abhängig. Berücksichtigen Sie dabei:
Das sollte die BU-Rente abdecken
- Laufende Fixkosten wie Miete bzw. Kreditrate, Lebensmittel, Mobilität und Versicherungen
- Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung, die auch im Leistungsfall weiterlaufen
- Den weiteren Aufbau der Altersvorsorge, denn ohne Arbeitseinkommen sinken die Rentenansprüche
- Steuern: Renten aus einer privaten BU werden in der Regel mit dem Ertragsanteil besteuert (§ 22 EStG)
Ihr Anspruch auf eine staatliche Erwerbsminderungsrente erlischt durch die private Berufsunfähigkeitsrente nicht – beide Leistungen werden nicht miteinander verrechnet. Da die Erwerbsminderungsrente aber an strenge Voraussetzungen geknüpft ist, sollten Sie die BU-Rente so bemessen, dass sie auch allein trägt. Wie Sie eine bestehende BU später erhöhen, erklärt der Beitrag BU anpassen und mehr Rente erhalten.
Worauf sollten Angestellte beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung achten?
Wichtig sind vor allem der Verzicht auf die abstrakte Verweisung, eine rückwirkende Leistung ab Eintritt der Berufsunfähigkeit, eine Arbeitsunfähigkeitsklausel und eine Nachversicherungsgarantie. Wenn Sie sich für eine Berufsunfähigkeitsversicherung entschieden haben, sollten Sie bei Vertragsabschluss folgende Hinweise beachten:
Checkliste BU für Angestellte
- Keine abstrakte Verweisung: Der Versicherer kann Sie bei einer Berufsunfähigkeit nicht auf einen anderen Beruf verweisen, den Sie gar nicht ausüben.
- Keine Arztanordnungsklausel: Der Versicherer kann nicht verlangen, dass Sie sich Operationen oder anderen Eingriffen unterziehen, um die Berufsfähigkeit wiederherzustellen.
- Rückwirkende Leistung ab Eintritt der Berufsunfähigkeit, auch wenn die Prüfung einige Monate dauert.
- Arbeitsunfähigkeitsklausel („Gelbe-Schein-Regelung“): Leistung schon dann, wenn Sie längere Zeit arbeitsunfähig sind, aber noch keine Berufsunfähigkeit festgestellt wurde – Dauer und Umfang je nach Tarif.
- Prognosezeitraum sechs Monate statt „auf Dauer“.
- Nachversicherungsgarantie für Gehaltssprünge, Heirat oder Geburt eines Kindes.
- Laufzeit bis zum geplanten Rentenbeginn, damit keine Lücke entsteht.
- Gesundheitsfragen vollständig und wahrheitsgemäß beantworten (§ 19 VVG).
Überprüfen Sie außerdem die Definition der Lebensstellung im Versicherungsvertrag und klären Sie vor Abschluss der Versicherung, ab wann Sie keinen Anspruch mehr auf Berufsunfähigkeitsrente haben. Dies ist häufig dann der Fall, wenn der Angestellte in einem anderen Job in das Berufsleben zurückkehrt, der seiner bisherigen Lebensstellung entspricht – manche Bedingungen nennen dafür eine Einkommensgrenze von etwa 80 Prozent des früheren Einkommens (konkrete Verweisung). Typische Fehler beim Vertragsschluss beschreibt der Beitrag Ratgeber BU-Versicherung: Fallstricke; weitere Klauseln erklärt die Seite zur Berufsunfähigkeitsversicherung.
Können Angestellte mit Vorerkrankungen eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen?
Ja, auch mit Vorerkrankungen ist der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung oft möglich – es handelt sich immer um eine Einzelfallentscheidung des Versicherers. Er lässt unter anderem Art und Schwere der Vorerkrankungen von Fachleuten beurteilen.
Entweder kommt der Vertrag ohne Einschränkungen zustande, oder der Versicherer schließt bestimmte Leistungen von vornherein aus. Beispielsweise besteht die Möglichkeit, dass der Versicherte nur dann Anspruch auf eine Berufsunfähigkeitsrente hat, wenn die Berufsunfähigkeit nicht aus der bereits bekannten Vorerkrankung resultiert.
Auch die Erhebung eines Risikozuschlags ist bei Antragstellern mit Vorerkrankungen möglich. Je nach Erkrankung und Risiko kann dieser Zuschlag bis zu 100 Prozent betragen. Die Sorge vor einer Ablehnung ist dennoch oft unbegründet: Laut GDV mussten die Versicherer nur 3 Prozent aller Anträge ablehnen, weitere 3 Prozent erhielten einen Beitragszuschlag. Bei Vorerkrankungen hilft eine anonyme Risikovoranfrage bei mehreren Versicherern.
Was kostet eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Angestellte?
Was eine BU für Angestellte kostet, hängt vor allem vom Beruf und dem Anteil an Büroarbeit, vom Eintrittsalter, vom Gesundheitszustand und von der gewünschten Rentenhöhe ab – eine pauschale Zahl gibt es nicht. Je älter der Versicherungsnehmer ist und je höher der Versicherer das Risiko einer Berufsunfähigkeit einschätzt, desto teurer ist die BU-Versicherung. Deshalb ist es ratsam, die Berufsunfähigkeitsversicherung für Angestellte so früh wie möglich abzuschließen.
| Faktor | Wirkung auf den Beitrag |
|---|---|
| Beruf und Anteil an Büroarbeit | größter Einzelfaktor; überwiegende Bürotätigkeit bedeutet meist eine günstige Berufsgruppe |
| Eintrittsalter | je jünger, desto günstiger |
| Gesundheitszustand | Vorerkrankungen können zu Zuschlägen oder Ausschlüssen führen |
| Hobbys | riskante Freizeitaktivitäten können den Beitrag erhöhen |
| Höhe der BU-Rente und Laufzeit | höhere Rente und längere Laufzeit, höherer Beitrag |
Weil Versicherer Berufe unterschiedlich einstufen, kann der Beitrag für denselben Beruf deutlich schwanken. Handwerkliche Angestellte finden Hinweise im Beitrag zur BU für Handwerker, was beim Antrag zu beachten ist, erklärt der Beitrag Berufsunfähigkeitsversicherung-Abschluss.
Was können Angestellte tun, wenn die BU-Versicherung zu teuer ist?
Ist die BU zu teuer, können Sie die Rentenhöhe oder die Laufzeit anpassen und auf verzichtbare Zusatzleistungen verzichten – oder auf eine Alternative wie die Erwerbsunfähigkeitsversicherung ausweichen. Sparen Sie dabei aber nicht an den wichtigen Klauseln wie dem Verzicht auf die abstrakte Verweisung.
Auch die Verringerung der Rentenhöhe oder der Laufzeit wirkt sich positiv auf die monatlich zu zahlenden Beiträge aus. Eine zu kurze Laufzeit kann allerdings eine Lücke bis zum Rentenbeginn hinterlassen.
Alternativ können Sie sich für eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung entscheiden. Hier sind die monatlichen Kosten wesentlich niedriger – allerdings leistet sie nur, wenn Sie gar keiner Tätigkeit mehr nachgehen können. Auch eine Grundfähigkeitsversicherung kann infrage kommen. Selbstständige finden eigene Hinweise im Ratgeber BU für Selbständige.
Fazit: Warum ist Vorsorge besser als Nachsicht?
Werden Angestellte dauerhaft berufsunfähig, müssen sie ohne private Absicherung meist erhebliche finanzielle Einbußen hinnehmen – eine BU sichert den Lebensstandard. Mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung für Angestellte sorgen Sie effektiv vor, sodass Sie im Fall der Fälle Ihren Lebensstandard halten und trotz Berufsunfähigkeit positiv in die Zukunft schauen können.
Wer früh abschließt, zahlt meist weniger und hat bessere Chancen auf einen Vertrag ohne Ausschlüsse. Berufseinsteiger finden Hinweise im Ratgeber BU für Auszubildende und im Beitrag Warum der Abschluss einer BU bereits in jungen Jahren sinnvoll ist.
Häufige Fragen
Brauchen Angestellte eine Berufsunfähigkeitsversicherung?
Was bekommen Angestellte, wenn sie länger krank sind?
Ab wann gelten Angestellte als berufsunfähig?
Wie hoch sollte die BU-Rente für Angestellte sein?
Was kostet eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Angestellte?
Können Angestellte mit Vorerkrankungen eine BU abschließen?
Wird die BU-Rente auf die Erwerbsminderungsrente angerechnet?
Was tun, wenn die BU für Angestellte zu teuer ist?
Quellen (6)· Stand September 2026· Redaktion: Christian Fröhner
- Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV): 7 Fakten zur Berufsunfähigkeitsversicherung (2025)
- Deutsche Rentenversicherung: Jahresbericht: In Zahlen 2025 (2026)
- Bundesministerium der Justiz: Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG), § 3 Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
- Bundesministerium der Justiz: Sozialgesetzbuch V, § 47 Höhe und Berechnung des Krankengeldes
- Bundesministerium der Justiz: Sozialgesetzbuch VI, § 43 Rente wegen Erwerbsminderung
- Bundesministerium der Justiz: Versicherungsvertragsgesetz (VVG), § 172 Leistung des Versicherers
Rechtsstand: September 2026. Entgeltfortzahlung nach § 3 Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG), Höhe und Dauer des Krankengeldes nach §§ 47 und 48 SGB V, Erwerbsminderungsrente nach § 43 SGB VI (Wartezeit § 50 SGB VI, Vertrauensschutz § 240 SGB VI), Begriff der Berufsunfähigkeit nach § 172 Versicherungsvertragsgesetz (VVG), vorvertragliche Anzeigepflicht nach § 19 VVG. Maßgeblich sind immer die Bedingungen des einzelnen Tarifs.