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Der Abschluss einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung ist auch für Studenten sinnvoll. Aufgrund des frühen Einstiegsalters profitieren sie in der BU-Versicherung für Studenten von günstigen Konditionen und sichern die Versicherungslücke zum Berufsstart ab.
Welche Tarife für Ihr Studienfach und Ihren späteren Beruf infrage kommen, können Sie mit einem kostenfreien BU-Vergleich unverbindlich prüfen lassen.
Wie funktioniert eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Studenten?
Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt eine monatliche Rente, wenn Sie durch Krankheit, Unfall oder Kräfteverfall Ihr Studium bzw. später Ihren Beruf voraussichtlich dauerhaft nicht mehr ausüben können. Die Rentenhöhe ist nicht einkommensabhängig, sondern wird beim Abschluss des Vertrags individuell vereinbart.
Während des Studiums ist in der Regel die Tätigkeit als Student versichert. Beginnen Sie später zu arbeiten, zählt der tatsächlich ausgeübte Beruf. Wie der Versicherer die Berufsunfähigkeit im Studium genau definiert, sollten Sie vor dem Abschluss in den Bedingungen nachlesen.
Was ist Berufsunfähigkeit?
Berufsunfähig ist, wer seinen zuletzt ausgeübten Beruf wegen Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfall voraussichtlich auf Dauer ganz oder teilweise nicht mehr ausüben kann (§ 172 Abs. 2 VVG). Berufsunfähigkeit ist nicht mit Arbeitsunfähigkeit identisch: Arbeitsunfähigkeit bezieht sich auf die vorübergehende Arbeitsfähigkeit, in einer Berufsunfähigkeitsversicherung ist dagegen die Ausübung eines bestimmten Berufs versichert.
Der Versicherungsfall tritt in den meisten Tarifen ein, wenn die individuelle Berufsfähigkeit voraussichtlich mindestens sechs Monate lang die Grenze von 50 Prozent unterschreitet – ausschlaggebend ist, in welchem Umfang die prägenden Tätigkeiten trotz gesundheitlicher Einschränkungen noch möglich sind. Eine bestehende Berufsunfähigkeit muss durch ärztliche Unterlagen nachgewiesen werden.
Zusätzlich können die Versicherungsgesellschaften eigene Gutachten einholen. Um die Abwehr von Versicherungsansprüchen geht es dabei in der Regel nicht: Laut GDV werden rund 80 Prozent aller Anträge auf eine BU-Rente bewilligt.
- der Leistungsanträge bewilligt
- 80 %
- von der Antragstellung bis zur Entscheidung
- 110 Tage
- werden im Schnitt berufsunfähig
- 25 %
- Durchschnittsalter bei Abschluss
- knapp 29 Jahre
BU-Rentenanträge
Durchschnitt 2023
privat abgesicherte Personen, „jeder Vierte“
2024
Quelle: GDV, „7 Fakten zur Berufsunfähigkeitsversicherung“, Stand August 2025
Die Versicherungsgesellschaften haben das Recht, in regelmäßigen Abständen nachzuprüfen, ob die Berufsunfähigkeit weiterhin besteht. Mehr dazu auf der Seite zur Berufsunfähigkeitsversicherung.
Ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Studenten sinnvoll?
Ja, für die meisten Studierenden ist eine BU sinnvoll – wegen des leichten Versicherungszugangs, günstiger Konditionen und der fehlenden gesetzlichen Absicherung. Auf den ersten Blick erscheint der Abschluss einer BU-Versicherung für Studenten nicht besonders wichtig: Sie befinden sich noch nicht im Arbeitsleben, auch der zu versichernde Beruf ist noch nicht eindeutig definiert.
Zudem sind Menschen in dieser Lebensphase meist der Ansicht, dass das Thema Berufsunfähigkeit für sie noch keine Relevanz besitzt. Die Statistiken der Versicherungsbranche sprechen hier allerdings eine andere Sprache: Laut einer Auswertung des Analysehauses Franke & Bornberg (Leistungsfälle 2019) entfielen knapp 11 Prozent aller BU-Leistungsfälle auf Versicherte im Alter unter 30 Jahren.
Leichter Versicherungszugang
Der Gesundheitszustand entscheidet darüber, wie teuer die BU-Police ist und ob der Versicherungsantrag überhaupt angenommen wird. Je später die Entscheidung für eine Berufsunfähigkeitsversicherung fällt, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass bereits Vorerkrankungen bestehen, die Beitragszuschläge, Leistungsausschlüsse oder die Ablehnung der Versicherung nach sich ziehen können.
Günstige Konditionen
Durch den frühen Versicherungsbeginn und in den meisten Fällen auch die Abwesenheit von Vorerkrankungen sind die Einstiegstarife einer BU-Versicherung für Studenten im Vergleich zu einem späteren Abschluss günstig. Zudem stufen die Versicherungsunternehmen Studenten häufig in eine Berufsgruppe mit geringen Risiken und folglich niedrigen Prämien ein; manche Versicherer unterscheiden dabei nach Studienfach.
Bei guten Verträgen bleibt dieser Vorteil während der gesamten Laufzeit der Versicherung erhalten – und zwar auch dann, wenn der Versicherungsnehmer später einen risikoreicheren Beruf ergreift. Wenn der BU-Vertrag erst nach dem Berufsstart abgeschlossen wird, gibt für die Prämienhöhe unter anderem der tatsächlich ausgeübte Beruf den Ausschlag.
Kaum Absicherung für Studierende durch das staatliche Rentensystem
Studenten und Berufsanfänger in den ersten Jahren nach dem Hochschulabschluss sind durch das staatliche Rentensystem bei Berufsunfähigkeit nicht oder nur ungenügend abgesichert. Hieraus ergibt sich eine wichtige Versicherungslücke. Wenn der angestrebte Beruf nach einem Unfall oder einer Krankheit nicht mehr ausgeübt werden kann, müssen Betroffene ohne private Berufsunfähigkeitsversicherung damit rechnen, dass sie dauerhaft auf Sozialleistungen angewiesen sind.
Welche Leistungen sieht der Gesetzgeber bei Berufsunfähigkeit von Studenten vor?
Eine gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente gibt es für Studierende nicht – und die Erwerbsminderungsrente setzt Beitragszeiten voraus, die im Studium meist fehlen. Das Konzept der Berufsunfähigkeit ist im staatlichen Rentensystem nicht mehr vorgesehen: Mit der Rentenreform zum 1. Januar 2001 wurde das zweigliedrige System aus Berufsunfähigkeits- und Erwerbsunfähigkeitsrente abgeschafft. Vertrauensschutz genießen lediglich Versicherte, die vor dem 2. Januar 1961 geboren wurden (§ 240 SGB VI).
Alle anderen aus gesundheitlichen Gründen nicht oder nur noch eingeschränkt arbeitsfähigen Personen können einen Antrag auf die Erwerbsminderungsrente stellen, über die die Rentenversicherungsträger streng entscheiden.
Der Beruf spielt für diese Rentenleistung keine Rolle – solange Menschen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen noch irgendeine Tätigkeit mindestens sechs Stunden täglich verrichten können, haben sie darauf keinen Anspruch. Eine volle Erwerbsminderungsrente wird gezahlt, wenn die individuelle Arbeitsfähigkeit drei Stunden täglich unterschreitet. Wenn die Ausübung einer Arbeit pro Tag noch für drei bis unter sechs Stunden möglich ist, gibt es die halb so hohe Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung (§ 43 SGB VI).
| Situation | Erwerbsminderungsrente? |
|---|---|
| im Studium ohne oder mit wenigen Pflichtbeiträgen | in der Regel kein Anspruch |
| innerhalb von sechs Jahren nach Studienende, mind. ein Jahr Pflichtbeiträge in den letzten zwei Jahren | nur bei voller Erwerbsminderung (§ 53 Abs. 2 SGB VI) |
| nach fünf Jahren Beitragszeit und drei Jahren Pflichtbeiträgen in den letzten fünf Jahren | Anspruch nach den allgemeinen Regeln (§§ 43, 50 SGB VI) |
Zudem reicht die Erwerbsminderungsrente in der Regel nicht zum Leben aus, denn die Rentenzahlungen hängen von den bereits erworbenen Rentenansprüchen ab.
- durchschnittliche Erwerbsminderungsrente
- 1.067 €
- neue Erwerbsminderungsrenten
- 175.978
Zahlbetrag im Rentenzugang 2025 (2024: 1.041 €)
Rentenzugang 2025
Quelle: Deutsche Rentenversicherung, Jahresbericht „In Zahlen 2025“, Stand 2025
Studenten und Absolventen sind ohne eine private Berufsunfähigkeitsversicherung deshalb in der Regel kaum abgesichert. Einen Anspruch auf die Erwerbsminderungsrente erwerben sie grundsätzlich erst nach fünf Jahren Beitragszeit; eine vorzeitige Erfüllung ist nach dem Studium nur unter den engen Voraussetzungen des § 53 SGB VI möglich. Mehr dazu auf der Seite zur Erwerbsunfähigkeitsversicherung.
Was sind die häufigsten Ursachen für Berufsunfähigkeit?
Häufigste Ursache einer Berufsunfähigkeit sind psychische Erkrankungen und Erkrankungen des Nervensystems mit 38 Prozent, gefolgt von Krebs (19 Prozent) und Erkrankungen des Bewegungsapparats (16 Prozent) (GDV, Leistungsfälle 2024).
- psychische Leiden / Nervensystem
- 38 %
- Krebs
- 19 %
- Bewegungsapparat
- 16 %
- schwere Unfälle
- 8 %
häufigste BU-Ursache 2024
BU-Ursache 2024
BU-Ursache 2024
BU-Ursache 2024
Quelle: GDV, „7 Fakten zur Berufsunfähigkeitsversicherung“, Stand August 2025
Eine ältere Studie des Analysehauses Franke & Bornberg auf Basis der anerkannten BU-Leistungsfälle 2019 kam zu einem ähnlichen Ergebnis. Der Vergleich zeigt, dass psychische Erkrankungen weiter an Bedeutung gewonnen haben:
| Ursache | Franke & Bornberg (Leistungsfälle 2019) | GDV (Leistungsfälle 2024) |
|---|---|---|
| Psychische Erkrankungen (z. B. Depressionen, Burnout) | 28,05 % | 38 % (inkl. Nervensystem) |
| Muskel-, Skelett- und Bewegungsapparat | 25,14 % | 16 % |
| Krebs (bösartige Neubildungen) | 18,45 % | 19 % |
| Herz-Kreislauf-Erkrankungen | 7,57 % | keine Angabe |
| Unfälle | keine Angabe | 8 % |
| Sonstige Erkrankungen | 20,79 % | keine Angabe |
Wie hoch sollten Studenten die BU-Rente wählen?
Studierenden ist eine BU-Rente von mindestens 1.000 bis 1.500 Euro im Monat zu empfehlen. Im Versicherungsvertrag wird für den Versicherungsfall eine monatliche Rentensumme vereinbart; sie sollte so hoch sein, dass sie alle laufenden Kosten des Versicherten abdeckt.
Zu berücksichtigen sind dabei auch Versicherungen sowie der Aufbau einer privaten Altersversorgung – wer eine Berufsunfähigkeitsrente bezieht und nicht mehr arbeitet, zahlt in der Regel nicht mehr in die gesetzliche Rentenkasse ein.
Renten unter 1.000 Euro sind meist nur dann sinnvoll, wenn neben der BU-Versicherung noch weitere Absicherungen bestehen, da eine niedrige BU-Rente als Einkommen auf die staatliche Grundsicherung angerechnet wird und dann kaum einen Vorteil bringt. Nach dem Berufsstart lässt sich die Rente über eine Nachversicherungsgarantie erhöhen – mehr dazu im Beitrag BU anpassen und mehr Rente erhalten.
Worauf sollten Studenten vor dem Vertragsabschluss achten?
Achten Sie vor allem auf den Verzicht auf die abstrakte Verweisung, eine Laufzeit bis zum Rentenbeginn, eine Nachversicherungsgarantie und darauf, dass kein Berufswechsel gemeldet werden muss. Vor dem Vertragsabschluss sollten Studenten mehrere Angebote vergleichen lassen und dabei nicht nur auf den Preis achten, sondern auf die Qualität der Versicherungsbedingungen, die Service- und Beratungsqualität sowie die Finanzkraft der Versicherungsunternehmen.
Wichtig für die Auswahl eines guten Tarifs sind insbesondere die folgenden Punkte:
Verzicht des Versicherers auf die abstrakte Verweisung
Wenn eine BU-Police eine sogenannte abstrakte Verweisung enthält, kann der Versicherer vor der Anerkennung der BU-Rente zunächst überprüfen, ob die Ausübung einer anderen Tätigkeit möglich ist, die der Ausbildung und der bisherigen Lebensstellung des Versicherten entspricht – und zwar auch dann, wenn dieser eine solche Tätigkeit aktuell nicht ausübt.
In diesem Fall besteht kein Versicherungsanspruch. Besser sind Verträge mit Verzicht auf die abstrakte Verweisung, bei denen nur eine konkrete Verweisung möglich ist: Der Anspruch entfällt dann nur, wenn der Versicherungsnehmer tatsächlich eine andere Tätigkeit aufgenommen hat, die seiner bisherigen Lebensstellung entspricht.
Bei der Nachprüfung einer anerkannten Berufsunfähigkeit arbeiten viele Versicherer mit der konkreten Verweisung. Wichtig ist in diesem Zusammenhang auch, wie sie die „bisherige Lebensstellung“ definieren, die über die Anerkennung oder die Fortführung des Leistungsfalls entscheiden kann.
Studenten sollten hier besonders exakt auf das Kleingedruckte der Verträge achten, da sie aufgrund der Ausbildungssituation noch keine dauerhafte Lebensstellung geltend machen können.
Vertragslaufzeit bis zum Eintritt des Rentenalters
Die Vertragslaufzeit einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung lässt sich nachträglich in der Regel nicht ohne erneute Gesundheitsprüfung verlängern. Vereinbart werden sollte daher grundsätzlich eine Laufzeit bis zum geplanten Rentenbeginn, heute meist bis 67. Kürzere Laufzeiten sind auch in der BU-Versicherung für Studenten immer ein Risiko – wenn überhaupt, ist eine Anschlussversicherung im höheren Lebensalter meist nur zu deutlich schlechteren Konditionen möglich.
Nachversicherungsgarantie
Eine gute Berufsunfähigkeitsversicherung für Studenten sollte immer eine Nachversicherungsgarantie enthalten. Hierdurch ist eine spätere Anpassung der Rentenhöhe ohne erneute Gesundheitsprüfung möglich, etwa beim Berufsstart, bei einer Gehaltserhöhung oder bei Heirat.
Verzicht des Versicherers auf Anzeige eines Berufswechsels
Verpflichtungen zur Meldung eines Berufswechsels an den Versicherer können im ungünstigsten Fall zu deutlichen Prämiensteigerungen führen und sollten daher nicht im Versicherungsvertrag enthalten sein.
Vorsicht bei Startpolicen und Kombi-Verträgen
Auf dem Markt für Berufsunfähigkeitsversicherungen werden auch sogenannte Startpolicen und Kombi-Verträge angeboten. Die Startpolicen bieten einen besonders günstigen Einstiegspreis, der später planmäßig und teils deutlich steigt. Studenten, die sich für einen Normalvertrag entscheiden, zahlen dagegen – abgesehen von gewünschten Anpassungen oder einer vereinbarten Dynamik – einen gleichbleibenden Tarifbeitrag.
Kombi-Pakete verbinden eine BU-Versicherung mit einer Lebensversicherung oder einer privaten Rente. Günstiger als eine separate Berufsunfähigkeitsversicherung sind sie in der Regel nicht. Zudem geht dem Versicherungsnehmer hierdurch Flexibilität verloren, da bei einer Veränderung der Lebensumstände oft nur das Gesamtpaket gekündigt werden kann.
Weitere Klauseln erklärt die Seite zur Berufsunfähigkeitsversicherung, typische Fehler der Beitrag Ratgeber BU-Versicherung: Fallstricke.
Können Studenten mit Vorerkrankungen eine BU abschließen?
Oft ja – der Versicherer prüft die Gesundheit anhand von Gesundheitsfragen und kann bei Vorerkrankungen Leistungsausschlüsse, Risikozuschläge oder eine Ablehnung aussprechen. Laut GDV mussten die Versicherer aber nur 3 Prozent aller Anträge ablehnen, weitere 3 Prozent erhielten einen Beitragszuschlag.
Für den Versicherungsantrag ist grundsätzlich die Beantwortung von Gesundheitsfragen nötig. Die Versicherungsgesellschaften fragen je nach Frage meist für einen Zeitraum von fünf bis zehn Jahren Erkrankungen und medizinische Behandlungen ab. Auch berufliche oder private Risiken sowie Lebensgewohnheiten, die Einfluss auf die Wahrscheinlichkeit einer Berufsunfähigkeit haben, werden in den Versicherungsanträgen abgefragt.
Angegeben werden müssen nur Erkrankungen und Behandlungen, nach denen der Versicherer ausdrücklich fragt – diese aber vollständig. In manchen Fällen, beispielsweise bei einer früheren Psychotherapie, kann es sich lohnen, mit dem Versicherungsantrag zu warten, bis diese bei den Gesundheitsfragen nicht mehr angegeben werden muss.
Wenn absehbar ist, dass Vorerkrankungen ein Hindernis werden könnten, helfen oft anonymisierte Risikovoranfragen bei verschiedenen Versicherungsgesellschaften weiter, da sich die Risikodefinitionen der Anbieter zum Teil beträchtlich voneinander unterscheiden.
Was kostet eine BU-Versicherung für Studenten?
Die Kosten hängen vor allem vom Alter, vom Gesundheitszustand, vom Studienfach, von der vereinbarten Rente und von der Laufzeit ab – Studenten ohne Vorerkrankungen erhalten häufig günstige Angebote.
| Faktor | Wirkung auf den Beitrag |
|---|---|
| Eintrittsalter | je jünger, desto günstiger |
| Gesundheitszustand | Vorerkrankungen können zu Zuschlägen oder Ausschlüssen führen |
| Studienfach bzw. angestrebter Beruf | manche Versicherer stufen nach Studienfach unterschiedlich ein |
| Rentenhöhe und Laufzeit | höhere Rente und längere Laufzeit, höherer Beitrag |
| Hobbys | riskante Freizeitaktivitäten können den Beitrag erhöhen |
Als unverbindliches Rechenbeispiel aus dem ursprünglichen Stand dieser Seite: Ein 25-jähriger Student zahlte für eine monatliche BU-Rente von 1.250 Euro und eine Laufzeit bis 67 je nach Anbieter eine Prämie zwischen rund 35 und 50 Euro im Monat. Einbezogen waren nur Anbieter, die auf die abstrakte Verweisung verzichten und eine Nachversicherungsgarantie bieten. Ihr persönlicher Beitrag kann davon deutlich abweichen und lässt sich nur mit einem individuellen Vergleich ermitteln.
Was tun, wenn die Berufsunfähigkeitsversicherung zu teuer wird?
Wird die BU zu teuer, sollten Studenten den Vertrag nicht kündigen, sondern eine Beitragsfreistellung oder Stundung nutzen – ein späterer Neuabschluss erfolgt fast immer zu schlechteren Konditionen. Viele Versicherer bieten in einem solchen Fall die Möglichkeit, die Police beitragsfrei zu stellen.
Falls in dieser Zeit Berufsunfähigkeit eintritt, reduziert sich allerdings auch die Rentenzahlung. Die Versicherung kann erlöschen, wenn die beitragsfreie Rente einen bestimmten Mindestbetrag unterschreitet. Eine Alternative zur Beitragsfreistellung ist eine Stundung der Versicherungsbeiträge, die meist für 12 bis 18 Monate möglich ist.
Die Wiederaufnahme des Vertrages kann in beiden Fällen mit einer verminderten Rentenzahlung oder einem höheren Versicherungsbeitrag erfolgen. Optimal ist, wenn der Versicherer dafür keine erneute Gesundheitsprüfung vorsieht.
Welche Alternativen zur Berufsunfähigkeitsversicherung gibt es für Studenten?
Alternativen sind vor allem eine private Erwerbsunfähigkeitsversicherung und eine Dread-Disease-Versicherung – für Studierende lohnen sie sich wegen der meist günstigen BU-Einstufung aber in der Regel nicht. Eine private Erwerbsunfähigkeitsversicherung ist vor allem für Risikoberufe günstiger als eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Sie kann als separate Versicherung oder als Zusatzversicherung zu einer anderen Versicherung abgeschlossen werden.
Der Leistungsfall folgt ähnlichen Maßstäben wie bei der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente. Bei bestehenden Vorerkrankungen wenden die Versicherer vergleichbare Bewertungskriterien wie in der Berufsunfähigkeitsversicherung an. Eine Dread-Disease-Versicherung zahlt den Versicherten bei schweren und konkret im Versicherungsvertrag genannten Krankheiten eine vertraglich vereinbarte Versicherungssumme aus.
Voraussetzungen für den Leistungsfall sind eindeutige Diagnosen dieser Krankheitsbilder und oft auch das Erreichen eines bestimmten Schweregrades. Umfassender Versicherungsschutz bei Berufsunfähigkeit ist durch diese Policen nicht gegeben. Für Studierende lohnen sich diese Versicherungsvarianten aufgrund günstiger Beiträge und Risikoeinstufungen in der BU-Versicherung in der Regel nicht. Einen Überblick gibt der Beitrag Arbeitskraftabsicherungen – welche sind für wen geeignet?.
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Vergleich anfordernFazit: Wann sollten Studenten eine BU abschließen?
Studierende sollten sich so früh wie möglich für eine Berufsunfähigkeitsversicherung entscheiden – sie bietet Schutz während des Studiums und des gesamten Arbeitslebens. Die Policen schließen sie aufgrund geringer gesundheitlicher Risiken in der Regel zu günstigen Konditionen ab.
Diese Vorteile bleiben bei guten Verträgen während der gesamten Vertragslaufzeit erhalten. Bei der Gestaltung der Versicherungsverträge sind insbesondere der Verzicht des Anbieters auf die abstrakte Verweisung, eine Nachversicherungsgarantie ohne erneute Gesundheitsprüfung sowie eine Vertragslaufzeit bis zum Eintritt des Rentenalters wichtig.
Wer noch zur Schule geht, findet Hinweise im Ratgeber BU für Schüler; wer statt eines Studiums eine Ausbildung beginnt, im Ratgeber BU für Auszubildende. Warum sich ein früher Abschluss lohnt, erklärt der Beitrag Warum der Abschluss einer BU bereits in jungen Jahren sinnvoll ist.
Häufige Fragen
Ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Studenten sinnvoll?
Welcher Beruf ist bei Studenten versichert?
Bekommen Studenten eine Erwerbsminderungsrente?
Wie hoch sollte die BU-Rente für Studenten sein?
Was kostet eine BU für Studenten?
Müssen Studenten einen Berufswechsel dem Versicherer melden?
Was tun, wenn Studenten die BU nicht mehr bezahlen können?
Quellen (6)· Stand September 2026· Redaktion: Christian Fröhner
- Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV): 7 Fakten zur Berufsunfähigkeitsversicherung (2025)
- Deutsche Rentenversicherung: Jahresbericht: In Zahlen 2025 (2026)
- Bundesministerium der Justiz: Sozialgesetzbuch VI, § 43 Rente wegen Erwerbsminderung
- Bundesministerium der Justiz: Sozialgesetzbuch VI, § 53 Vorzeitige Wartezeiterfüllung
- Bundesministerium der Justiz: Versicherungsvertragsgesetz (VVG), § 172 Leistung des Versicherers
- Bundesministerium der Justiz: Versicherungsvertragsgesetz (VVG), § 19 Anzeigepflicht
Rechtsstand: September 2026. Begriff der Berufsunfähigkeit nach § 172 Versicherungsvertragsgesetz (VVG), vorvertragliche Anzeigepflicht nach § 19 VVG; Erwerbsminderungsrente nach § 43 SGB VI, allgemeine Wartezeit nach § 50 SGB VI, vorzeitige Wartezeiterfüllung nach Ende einer Ausbildung nach § 53 Abs. 2 SGB VI, Vertrauensschutz für vor dem 2. Januar 1961 Geborene nach § 240 SGB VI. Maßgeblich sind immer die Bedingungen des einzelnen Tarifs.