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Oft wird das Risiko einer Berufsunfähigkeit unterschätzt. Warum sollten Sie bereits eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Kinder abschließen und was sollten Sie beachten? Grundsätzlich gilt: Je früher, umso besser. Kinder und Schüler sind jung, meist gesund und haben noch keinen Beruf – der Schutz ist deshalb deutlich günstiger als zu einem späteren Zeitpunkt. Wie die Berufsunfähigkeitsversicherung allgemein funktioniert, erklärt unser Ratgeber zur Berufsunfähigkeitsversicherung; ein passendes Angebot für Ihr Kind können Sie über unseren kostenfreien BU-Vergleich anfordern.
Kinder stehen noch nicht im Berufsleben und können daher noch nicht im eigentlichen Sinn berufsunfähig werden. Irgendwann wird Ihr Kind jedoch einen Beruf ausüben. Mit der BU-Versicherung für Kinder können Sie bereits früher an später denken und Ihrem Kind dauerhaft niedrige Beiträge sichern.
Ab wann kann man eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Kinder abschließen?
Viele Versicherer bieten die Berufsunfähigkeitsversicherung für Kinder ab einem Alter von etwa zehn Jahren an. Den Vertrag schließen in der Regel die Eltern als Versicherungsnehmer ab, versichert ist das Kind. Viele Tarife sehen vor, dass der Vertrag später auf das volljährige Kind übertragen werden kann.
Für jüngere Kinder gibt es spezielle Schulunfähigkeitsversicherungen, die schon im Grundschulalter abgeschlossen werden können. Sie lassen sich meist später in eine echte Berufsunfähigkeitsversicherung umwandeln, allerdings sind die Bedingungen dafür oft unklar. Genau diese Bedingungen sind enorm wichtig, wenn Ihr Kind im Laufe seines Lebens auf die BU-Rente angewiesen ist. Wenn möglich, ist deshalb eine echte Berufsunfähigkeitsversicherung die bessere Wahl.
| Lebensphase | Wonach wird die Berufsunfähigkeit beurteilt? | Mehr dazu |
|---|---|---|
| Schulkind ab etwa 10 Jahren | Teilnahme am regulären Schulunterricht (Schulunfähigkeit) | diese Seite |
| Schüler kurz vor dem Abschluss | Schulbesuch; Abschluss am besten vor Ausbildung oder Studium | BU für Schüler |
| Auszubildende | Tätigkeit in der Ausbildung (je nach Tarif) | BU für Auszubildende |
| Studierende | Studium bzw. angestrebter Beruf (je nach Tarif) | BU für Studenten |
| Berufstätige | zuletzt ausgeübter Beruf, meist ab 50 % Einschränkung | BU für Angestellte |
Wie funktioniert die Berufsunfähigkeitsversicherung für Kinder?
Die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt Ihrem Kind die vereinbarte monatliche Rente, wenn es seine Tätigkeit – in der Schulzeit den Schulbesuch, später Ausbildung oder Beruf – wegen Krankheit, Unfall oder Kräfteverfall voraussichtlich dauerhaft nicht mehr ausüben kann. Die Rente schließt später die Lücke zwischen dem Arbeitseinkommen Ihres Kindes und dem Einkommen, das bei Berufsunfähigkeit wegfällt.
Eine Berufsunfähigkeit liegt in den meisten Tarifen vor, wenn die zuletzt ausgeübte Tätigkeit zu mindestens 50 Prozent nicht mehr ausgeübt werden kann (vgl. § 172 VVG). Es ist möglich, dass die versicherte Person dann noch einer anderen Tätigkeit nachgehen kann. Mit dem Verzicht auf abstrakte Verweisung vereinbaren Sie beim Abschluss, dass Ihr Kind eine Leistung erhält und nicht auf eine mögliche andere Tätigkeit verwiesen wird.
Maßgeblich ist die zuletzt ausgeübte Tätigkeit so, wie sie ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war. Arbeitet Ihr Kind später zum Beispiel in Teilzeit mit 20 Wochenstunden, wird die Berufsunfähigkeit in der Regel an dieser Tätigkeit gemessen: Kann es nicht mehr mindestens 10 Stunden in der Woche arbeiten, ist es zu mindestens 50 Prozent berufsunfähig. Wie der Grad genau ermittelt wird, legen die Tarifbedingungen fest.
Ist Ihr Kind noch Schüler, wird die Berufsunfähigkeit an der Tätigkeit als Schüler gemessen. In Ausbildung oder Studium ist je nach Tarif die Ausbildung, das Studium oder der angestrebte Beruf der Maßstab. Es spielt also keine Rolle, welchen Beruf Ihr Kind später ausüben wird: Der Vertrag und der Beitrag bleiben gleich.
Ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Kinder sinnvoll?
Ja, für viele Familien ist sie sinnvoll: Kinder erhalten den Schutz meist zu günstigen Beiträgen und ohne Ausschlüsse, und der Gesundheitszustand beim Abschluss wird für die gesamte Laufzeit festgeschrieben. Da Kinder noch keinen Beruf ausüben, fragen sich viele Eltern, ob sich eine BU-Versicherung schon lohnt. Das hängt vor allem davon ab, wie günstig und wie umfassend Sie den Schutz heute bekommen – und wie wahrscheinlich es ist, dass Ihr Kind ihn später nur noch mit Einschränkungen erhält.
Statistisch wird im Schnitt jeder Vierte der privat Versicherten im Laufe seines Berufslebens berufsunfähig (GDV). Nicht nur Menschen mit körperlich anstrengenden Berufen sind betroffen: Auch die Arbeit im Büro kann zu Erkrankungen wie Depressionen, Burnout oder Problemen mit der Wirbelsäule führen. Wer auf sein Arbeitseinkommen angewiesen ist, braucht deshalb eine Absicherung – und die Grundlage dafür lässt sich schon im Kindesalter legen.
Dafür spricht
- Niedrige Beiträge, weil Kinder als geringes Risiko gelten
- Gesundheitszustand beim Abschluss ist festgeschrieben – spätere Erkrankungen ändern den Vertrag nicht
- Keine neue Risikoprüfung bei Ausbildungs- oder Berufsbeginn, riskantem Beruf oder Hobby
- Leistung schon bei Schulunfähigkeit möglich
Dagegen spricht
- Rente anfangs begrenzt, spätere Erhöhungen kosten zusätzlichen Beitrag
- Beiträge laufen über viele Jahre, bevor Ihr Kind selbst Einkommen hat
- Qualität der Bedingungen unterscheidet sich stark zwischen den Tarifen
Ein weiterer Vorteil: Mit Volljährigkeit oder beim Eintritt ins Berufsleben ist in der Regel keine erneute Gesundheits- oder Risikoprüfung erforderlich. Die Beiträge bleiben grundsätzlich gleich, auch wenn Ihr Kind zwischenzeitlich eine Krankheit hatte oder sich für einen risikoreicheren Beruf entscheidet. Eine Beitragserhöhung erfolgt in der Regel nur, wenn eine höhere BU-Rente nachversichert wird. Mehr dazu im Beitrag Warum sich der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung schon in jungen Jahren lohnt.
Was zahlt der Staat, wenn ein Kind später berufsunfähig wird?
Eine gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente gibt es nur noch für Menschen, die vor dem 2. Januar 1961 geboren sind (§ 240 SGB VI) – heutige Kinder können später allenfalls eine Erwerbsminderungsrente erhalten. Wird Ihr Kind also später in seinem Beruf berufsunfähig, kann aber noch eine andere Tätigkeit ausüben, zahlt die gesetzliche Rentenversicherung nichts.
Die Erwerbsminderungsrente setzt voraus, dass die versicherte Person auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nicht mehr mindestens sechs Stunden (teilweise Erwerbsminderung) bzw. nicht mehr mindestens drei Stunden täglich (volle Erwerbsminderung) arbeiten kann (§ 43 SGB VI). Außerdem müssen in der Regel die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren (§ 50 SGB VI) und drei Jahre Pflichtbeiträge in den letzten fünf Jahren erfüllt sein. Gerade junge Menschen erfüllen diese Voraussetzungen oft noch nicht. Ausnahmen gibt es etwa nach einem Arbeitsunfall oder bei voller Erwerbsminderung kurz nach der Ausbildung (§ 53 SGB VI).
Auch die Höhe reicht selten, um den Lebensstandard zu halten. Im Rentenzugang 2025 lag die durchschnittliche Erwerbsminderungsrente bei rund 1.067 € im Monat (Deutsche Rentenversicherung).
- durchschnittliche Erwerbsminderungsrente
- 1.067 €
- neue Erwerbsminderungsrenten
- 175.978
Zahlbetrag im Rentenzugang 2025 (2024: 1.041 €)
Rentenzugang 2025
Quelle: Deutsche Rentenversicherung, Jahresbericht „In Zahlen 2025“, Stand 2025
Während der Schulzeit sind Kinder über die gesetzliche Schülerunfallversicherung abgesichert – allerdings nur bei Unfällen in der Schule, bei Schulveranstaltungen und auf dem Schulweg (§ 2 Abs. 1 Nr. 8 SGB VII). Krankheiten und Unfälle in der Freizeit sind nicht versichert. Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung leistet dagegen unabhängig von der Ursache. Wie sich gesetzliche und private Leistungen unterscheiden, lesen Sie auf unserer Seite zur Erwerbsunfähigkeitsversicherung.
Was sind die häufigsten Ursachen für eine Berufsunfähigkeit?
Die häufigste Ursache für eine Berufsunfähigkeit sind psychische Erkrankungen und Erkrankungen des Nervensystems, gefolgt von Krebs und Erkrankungen des Bewegungsapparats – Unfälle machen nur einen kleinen Teil aus (GDV, Leistungsfälle 2024).
- psychische Leiden / Nervensystem
- 38 %
- Krebs
- 19 %
- Bewegungsapparat
- 16 %
- schwere Unfälle
- 8 %
häufigste BU-Ursache 2024
BU-Ursache 2024
BU-Ursache 2024
BU-Ursache 2024
Quelle: GDV, „7 Fakten zur Berufsunfähigkeitsversicherung“, Stand August 2025
Eine ältere Analyse des Analysehauses Morgen & Morgen aus dem Jahr 2020 kam zu einem ähnlichen Bild: Nervenerkrankungen und psychische Erkrankungen lagen dort mit knapp 33 Prozent vorn, gefolgt von Erkrankungen von Skelett und Bewegungsapparat (knapp 20 Prozent), Krebs (gut 16 Prozent), Unfällen (knapp 9 Prozent) und Herz-Kreislauf-Erkrankungen (knapp 7 Prozent); sonstige Erkrankungen machten rund 15 Prozent aus. Für Ihr Kind bedeutet das: Nicht der gefährliche Beruf, sondern alltägliche Erkrankungen sind das größte Risiko. Mehr dazu im Ratgeber zur Berufsunfähigkeitsversicherung.
Zahlt die Berufsunfähigkeitsversicherung auch bei Schulunfähigkeit?
Ja, wenn der Tarif die Schulunfähigkeit einschließt: Dann zahlt die Versicherung die BU-Rente, wenn Ihr Kind wegen Krankheit oder Unfall voraussichtlich mindestens sechs Monate zu mindestens 50 Prozent nicht am regulären Schulunterricht teilnehmen kann. Die Ursache der Schulunfähigkeit spielt dabei keine Rolle. Die genaue Definition steht in den Versicherungsbedingungen.
Wird ein Kind schulunfähig, kann das die ganze Familie finanziell belasten. Muss es ein halbes Jahr oder länger zu Hause bleiben, braucht es möglicherweise Betreuung – für mindestens einen Elternteil bedeutet das häufig weniger Arbeitszeit. Kinderkrankengeld zahlt die gesetzliche Krankenkasse nur für eine begrenzte Zahl von Arbeitstagen im Jahr und in der Regel nur für Kinder unter zwölf Jahren (§ 45 SGB V). Die BU-Rente wird dagegen für die gesamte Dauer der Schulunfähigkeit gezahlt.
Es ist möglich, dass Ihr Kind irgendwann wieder zur Schule gehen und einen Beruf erlernen kann. Dann endet die Rentenzahlung, der Versicherungsschutz für die Zukunft bleibt aber bestehen.
Wie hoch sollte die BU-Rente für Kinder sein?
Die BU-Rente für Kinder ist bei vielen Versicherern zunächst begrenzt, häufig auf etwa 1.000 bis 1.200 Euro im Monat; später kann sie über eine Nachversicherungsgarantie erhöht werden. Für Berufstätige wird häufig empfohlen, die Berufsunfähigkeitsrente auf mindestens 80 Prozent des letzten Nettoeinkommens festzulegen. Ein Kind hat aber noch kein Einkommen, deshalb begrenzen die Versicherer die Rentenhöhe.
Es ist zu erwarten, dass der Absicherungsbedarf im Laufe des Lebens steigt – spätestens mit dem Start ins Berufsleben, bei Gehaltserhöhungen oder nach einer Hochzeit. Ist im Vertrag eine Nachversicherungsgarantie enthalten, kann Ihr Kind die vereinbarte Rente zu solchen Anlässen erhöhen, ohne dass der Versicherer erneut nach Gesundheit, Beruf oder gefährlichen Hobbys fragt. Mit der Erhöhung der BU-Rente steigt allerdings auch der Beitrag, mitunter deutlich. Wie das funktioniert, zeigt der Beitrag Berufsunfähigkeitsversicherung anpassen und mehr Rente erhalten.
Worauf sollten Eltern beim Abschluss einer BU für Kinder achten?
Entscheidend sind die Leistung bei Schulunfähigkeit, eine Nachversicherungsgarantie, der Verzicht auf abstrakte Verweisung und auf eine erneute Risikoprüfung sowie eine lange Laufzeit. Bei der Wahl des geeigneten Tarifs hilft ein Vergleich der Anbieter und der enthaltenen Leistungen. Prüfen Sie den Vertrag vor der Unterschrift gründlich darauf, ob alle Punkte der Checkliste erfüllt sind.
Checkliste: Berufsunfähigkeitsversicherung für Kinder
- Leistung bereits bei Schulunfähigkeit – die Teilnahme am regulären Schulunterricht ist der Maßstab.
- Keine Verweisung auf eine andere Schulform und Verzicht auf abstrakte Verweisung im späteren Beruf.
- Eine echte Berufsunfähigkeitsversicherung statt einer reinen Schulunfähigkeitsversicherung mit unklaren Umwandlungsbedingungen.
- Nachversicherungsgarantie, damit die Rente bei Ausbildungs- oder Berufsbeginn, Heirat oder Geburt eines Kindes ohne neue Gesundheitsprüfung erhöht werden kann.
- Verzicht auf eine erneute Risikoprüfung, wenn Ihr Kind eine Ausbildung beginnt, einen Beruf ergreift oder ein riskantes Hobby ausübt.
- Keine Meldepflicht bei Berufswechsel, damit Ihrem Kind später keine Nachteile entstehen.
- Möglichst lange Laufzeit, idealerweise bis zum 67. Lebensjahr.
- Gesundheitsfragen vollständig und wahrheitsgemäß beantworten.
Wichtig ist außerdem, dass die Beiträge dauerhaft niedrig bleiben. Wird auf eine erneute Risikoprüfung verzichtet, werden die Beiträge nicht erhöht, wenn Ihr Kind mit der Ausbildung beginnt oder sich für ein riskantes Hobby entscheidet. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung sollte bestenfalls mit einem erfahrenen Versicherungsexperten abgeschlossen werden: Vergleichsportale im Internet können einen ersten Eindruck zu Leistungen und Preisen verschaffen, ersetzen aber keine individuelle Beratung. Typische Stolperfallen beschreibt der Beitrag Fallstricke bei der BU-Versicherung.
Kann man eine BU für Kinder trotz Vorerkrankungen abschließen?
Oft ja – möglicherweise mit einem Risikozuschlag oder einem Leistungsausschluss für die Vorerkrankung; Voraussetzung ist, dass Sie die Gesundheitsfragen vollständig und wahrheitsgemäß beantworten. Bei Kindern sind Vorerkrankungen wie Nervenkrankheiten, Skeletterkrankungen oder Diabetes selten. Bestehen sie, müssen sie im Antrag angegeben werden.
Der Versicherer prüft anhand Ihrer Antworten das Risiko einer Berufsunfähigkeit und legt danach die Bedingungen fest. Werden Vorerkrankungen nicht angegeben, kann der Versicherer je nach Verschulden vom Vertrag zurücktreten, ihn kündigen oder rückwirkend anpassen (§ 19 VVG) und im Leistungsfall unter Umständen die Rente verweigern.
Ein Leistungsausschluss für eine Vorerkrankung kann der Weg sein, überhaupt Versicherungsschutz zu erhalten. Da gerade bei einer Vorerkrankung eine höhere Wahrscheinlichkeit für eine Berufsunfähigkeit besteht, sollten Sie aber abwägen, ob ein Risikozuschlag ohne Ausschluss die bessere Wahl ist. Bei Vorerkrankungen hilft eine anonyme Risikovoranfrage bei mehreren Versicherern.
Was kostet eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Kinder und was tun, wenn sie zu teuer ist?
Die Kosten hängen vom Anbieter, vom Alter Ihres Kindes, der vereinbarten Rente, der Laufzeit, den Klauseln und eventuellen gesundheitlichen Risiken ab – weil Kinder als geringes Risiko gelten, sind die Beiträge meist vergleichsweise niedrig. Einen pauschalen Preis gibt es nicht, die Unterschiede zwischen den Anbietern sind erheblich.
Erscheinen Ihnen die Beiträge zu hoch, haben Sie mehrere Möglichkeiten:
- Angebote mehrerer Versicherer vergleichen lassen und nach einem günstigeren Anbieter schauen.
- Zu Beginn eine geringere Rente vereinbaren und sie später über die Nachversicherungsgarantie erhöhen.
- Die Laufzeit prüfen – aber nicht zu früh enden lassen, damit keine Lücke vor dem Rentenbeginn entsteht.
Welche Alternativen gibt es zur BU für Kinder?
Wird der Antrag abgelehnt oder sind die Beiträge zu hoch, kommen eine Grundfähigkeitsversicherung, eine Dread-Disease-Versicherung oder eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung infrage – sie leisten aber in weniger Fällen als eine BU.
| Alternative | Leistet bei … | Einschränkung |
|---|---|---|
| Grundfähigkeitsversicherung | Verlust bestimmter Fähigkeiten, z. B. Gehen, Sehen, Greifen | psychische Erkrankungen meist nicht versichert |
| Dread-Disease-Versicherung | Diagnose einer schweren Erkrankung (Einmalzahlung) | nur die im Vertrag genannten Krankheiten |
| Erwerbsunfähigkeitsversicherung | Erwerbsunfähigkeit in jedem Beruf | leistet nicht bei bloßer Berufsunfähigkeit |
Einen Überblick über alle Varianten gibt der Beitrag Arbeitskraftabsicherungen: Welche sind für wen geeignet?
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Jetzt vergleich anfordernFazit: Lohnt sich eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Kinder?
Ja, es ist durchaus sinnvoll, eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Kinder abzuschließen: Sie sichern Ihrem Kind günstige Beiträge und einen Schutz, der nicht von seiner späteren Gesundheit oder Berufswahl abhängt. Schon für Kinder ab etwa zehn Jahren kann eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen werden. Vergleichen Sie die Leistungen und Bedingungen der verschiedenen Anbieter, bevor Sie sich entscheiden.
Mit der Nachversicherungsgarantie passen Sie die Leistung an, wenn sich die Lebensumstände Ihres Kindes ändern und es einen Beruf ausübt. Ein weiterer wichtiger Aspekt ist der Verzicht auf eine erneute Risikoprüfung, wenn Ihr Kind den Beruf wechselt oder ein riskantes Hobby ausübt. Die Berufsunfähigkeitsversicherung für Kinder leistet in den meisten Tarifen, wenn Ihr Kind seine Tätigkeit zu mindestens 50 Prozent nicht mehr ausüben kann – in der Schulzeit schon bei Schulunfähigkeit.
Häufige Fragen
Ab welchem Alter kann man eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Kinder abschließen?
Ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Kinder sinnvoll?
Zahlt der Staat, wenn ein Kind später berufsunfähig wird?
Was ist Schulunfähigkeit in der Berufsunfähigkeitsversicherung?
Wie hoch kann die BU-Rente für ein Kind sein?
Was kostet eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Kinder?
Muss die Versicherung neu geprüft werden, wenn das Kind einen Beruf wählt?
Quellen (6)· Stand September 2026· Redaktion: Christian Fröhner
- Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV): 7 Fakten zur Berufsunfähigkeitsversicherung (2025)
- Deutsche Rentenversicherung: Jahresbericht: In Zahlen 2025 (2026)
- Bundesministerium der Justiz: Versicherungsvertragsgesetz (VVG), § 172 Leistung des Versicherers
- Bundesministerium der Justiz: Sozialgesetzbuch VI, § 43 Rente wegen Erwerbsminderung
- Bundesministerium der Justiz: Sozialgesetzbuch VI, § 240 Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit
- Bundesministerium der Justiz: Sozialgesetzbuch V, § 45 Krankengeld bei Erkrankung des Kindes
Rechtsstand: September 2026. Begriff der Berufsunfähigkeit nach § 172 Versicherungsvertragsgesetz (VVG), vorvertragliche Anzeigepflicht nach § 19 VVG; gesetzliche Erwerbsminderungsrente nach §§ 43, 50 und 53 SGB VI, Berufsunfähigkeitsrente nur für vor dem 2. Januar 1961 Geborene (§ 240 SGB VI); Kinderkrankengeld nach § 45 SGB V; Schülerunfallversicherung nach § 2 Abs. 1 Nr. 8 SGB VII. Maßgeblich sind immer die Bedingungen des einzelnen Tarifs.