Berufsunfähigkeitsversicherung

Arbeitsunfähigkeitsversicherung

Mehr als nur Berufsunfähigkeit:

Eine Arbeitsunfähigkeitsversicherung ist eine Weiterentwicklung der Berufsunfähigkeitsversicherung. Sie ist sinnvoll, um Erkrankungen mit längerer Arbeitsunfähigkeit abzusichern, bei denen Aussicht auf vollständige Genesung besteht. In der Berufsunfähigkeitsversicherung kann eine Arbeitsunfähigkeitsklausel vereinbart werden.

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Häufig wird eine Arbeitsunfähigkeitsversicherung mit der Berufsunfähigkeitsversicherung verwechselt. Zwischen Arbeitsunfähigkeit und Berufsunfähigkeit gibt es jedoch einen Unterschied. Eine Arbeitsunfähigkeit muss nicht zwangsläufig zu Berufsunfähigkeit führen. Sie ist oft nur vorübergehend, da Aussicht auf vollständige Heilung besteht.

Eine Berufsunfähigkeit ist hingegen langfristig. Eine Arbeitsunfähigkeitsversicherung bedeutet, dass der vorübergehende Zustand der Arbeitsunfähigkeit abgesichert wird. Sie gleicht die Versorgungslücke aus, die bei einer längeren Krankschreibung zwischen Nettolohn und Krankengeld besteht. Im Grunde genommen handelt es sich um eine Krankentagegeldversicherung.

Sie kann als selbstständige Versicherung, aber auch als Arbeitsunfähigkeits-Klausel zu einer Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen werden.

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Funktionsweise der Arbeitsunfähigkeitsversicherung

Die Grenzen zwischen Arbeitsunfähigkeitsversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung und Erwerbsunfähigkeitsversicherung sind fließend. Streng genommen sichert die Arbeitsunfähigkeitsversicherung nur den vorübergehenden Zustand der Arbeitsunfähigkeit ab.

Sie schließt also die Versorgungslücke, wenn ein Arbeitnehmer mehr als sechs Wochen lang krankgeschrieben ist, zwischen Nettolohn und Krankengeld. Sie ist also eine Krankentagegeldversicherung. In den ersten sechs Wochen der Arbeitsunfähigkeit leistet die Versicherung noch nicht, da dann der Arbeitgeber noch den Lohn oder das Gehalt weiterhin zahlt.

Dieser Zeitraum wird als Lohnfortzahlung bezeichnet. Nach der Lohnfortzahlung erhalten Arbeitnehmer Krankengeld von der gesetzlichen Krankenkasse.

Es beträgt 70 bis 75 Prozent des Nettolohns und wird längstens 78 Wochen lang für dieselbe Krankheit gezahlt. Für diesen Zeitraum springt die Arbeitsunfähigkeitsversicherung ein, indem sie die Lücke ausgleicht. Sie zahlt nur für die Dauer der Krankschreibung. Ist der Versicherte wieder arbeitsfähig, erhält er keine Leistung mehr.

Eine Prüfung der Berufsunfähigkeit des Versicherten ist nicht erforderlich, damit die Versicherung zahlt. Um Leistungen der Versicherung zu erhalten, reicht die Vorlage eines vom Arzt ausgestellten Krankenscheins. Die Versicherung kann als Krankentagegeldversicherung abgeschlossen werden, doch sinnvoller ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit einer Arbeitsunfähigkeits-Klausel.

Leistungen der Arbeitsunfähigkeitsversicherung

Die Arbeitsunfähigkeitsversicherung gleicht die Differenz zwischen Krankengeld und Nettolohn des Versicherten aus, wenn der Versicherte länger als sechs Wochen krankgeschrieben ist. Bei einer solchen Versicherung handelt es sich eigentlich um eine Krankentagegeldversicherung.

Allerdings kann sie auch als Arbeitsunfähigkeits-Klausel zusammen mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung vereinbart werden. Sie zahlt dann in der Regel erst nach einer Dauer der Arbeitsunfähigkeit von mindestens sechs Monaten. Die Versicherung zahlt dann eine monatliche Rente.

Zusätzlich zum gesetzlichen Krankengeld erhält der Versicherte die vereinbarte Arbeitsunfähigkeitsrente. Die Zahlung erfolgt je nach Anbieter maximal für einen Zeitraum von 18 bis 24 Monaten. Der Anspruch auf die Leistung besteht bereits bei einer ärztlichen Diagnose mit Krankschreibung. Leistungen auf Arbeitsunfähigkeit können mehrmals beantragt werden.

Zumeist ist der Bezugszeitraum für alle Arbeitsunfähigkeiten insgesamt auf 18 bis 24 Monate begrenzt. 

Bleibt der Versicherte dauerhaft krank, gilt er als berufsunfähig. Die Versicherung leistet dann nicht mehr. Sinnvoll ist daher eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Sie tritt dann ein, wenn der Versicherte über den Leistungszeitraum hinaus krank, also berufsunfähig, bleibt.

Den besten Versicherungsschutz für die vorübergehende Arbeitsunfähigkeit und die dauerhafte Berufsunfähigkeit bietet die Berufsunfähigkeitsversicherung mit Arbeitsunfähigkeits-Klausel. 

Unterschied der Arbeitsunfähigkeitsversicherung von Berufsunfähigkeits- und Erwerbsunfähigkeitsversicherung

Die Berufsunfähigkeitsversicherung wird mitunter als Arbeitsunfähigkeitsversicherung bezeichnet. Zumeist handelt es sich bei dieser Bezeichnung um eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit Arbeitsunfähigkeitsklausel. Die Arbeitsunfähigkeitsversicherung im engsten Sinne deckt jedoch nur den Zeitraum der vorübergehenden Arbeitsunfähigkeit ab.

Sie zahlt dann, wenn der Versicherte aufgrund einer Krankheit vorübergehend nicht arbeiten kann, aber Aussicht auf Heilung besteht. Anders als bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung muss keine Berufsunfähigkeit festgestellt werden, damit der Versicherte Leistungen erhält.

Die komplexen Prüfungen, wie sie zur Feststellung einer Berufsunfähigkeit erforderlich sind, fallen weg. Der Versicherte bekommt bereits die vereinbarte Leistung, wenn er einen vom Arzt ausgestellten Krankenschein mit der Diagnose vorlegt. Die Leistung ist nur vorübergehend, während der Versicherte von der Berufsunfähigkeits- oder Erwerbsunfähigkeitsversicherung eine dauerhafte monatliche Rente bis zum Eintritt des Rentenalters bekommt.

Damit der Versicherte die Leistung erhält, muss nicht, wie bei der Berufsunfähigkeitsversicherung, ein Invaliditätsgrad von mindestens 50 Prozent erreicht sein. 

Arbeitsunfähigkeits-Klausel in der Berufsunfähigkeitsversicherung

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung kann schon eintreten, wenn die Berufsunfähigkeit voraussichtlich länger als sechs Monate besteht. Allerdings gilt nicht jeder, der sechs Monate oder länger arbeitsunfähig ist, automatisch auch als berufsunfähig. Bei einem komplizierten Knochenbruch oder Bänderriss kann von Anfang an durch Operationen eine Aussicht auf vollständige Genesung bestehen.

In solchen Fällen zahlt die Berufsunfähigkeitsversicherung nicht. Um solche Versorgungslücken zu schließen, können Sie in der Berufsunfähigkeitsversicherung eine Arbeitsunfähigkeits-Klausel vereinbaren. Bei Arbeitsunfähigkeit zahlt die Versicherung dann eine monatliche Rente.

Solche Tarife werden in der Regel mit einem Aufpreis zur regulären Berufsunfähigkeitsversicherung angeboten. Bei einer Arbeitsunfähigkeitsklausel gilt, dass der Versicherte mindestens sechs Monate lang arbeitsunfähig sein muss, um eine Leistung zu erhalten.

Sie ersparen sich im Fall einer Arbeitsunfähigkeit den aufwendigen Antragsprozess für eine Berufsunfähigkeitsrente. Allerdings kommt es auf den richtigen Anbieter an, da einige Anbieter dieselben Unterlagen verlangen, die auch für die Feststellung einer Berufsunfähigkeit notwendig sind. 

Die Vereinbarung einer Arbeitsunfähigkeitsklausel in der Berufsunfähigkeitsversicherung ist vor allem für diejenigen sinnvoll, bei denen das gesetzliche Krankengeld oder eine private Krankentagegeld-Versicherung keine ausreichende Absicherung der Arbeitsunfähigkeit darstellt. 

Kosten der Arbeitsunfähigkeitsversicherung

Was eine Arbeitsunfähigkeitsversicherung kostet, hängt von verschiedenen Faktoren ab:

Schließlich ist die Höhe der Kosten für die Arbeitsunfähigkeitsversicherung auch vom Anbieter abhängig. Um von umfassenden Leistungen zu günstigen Kosten zu profitieren, sollten Sie auf einen Vergleich der Anbieter und deren Tarife nicht verzichten. Am günstigsten ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit Arbeitsunfähigkeits-Klausel, da sie die vorübergehende Arbeitsunfähigkeit und die Berufsunfähigkeit absichert. Zumeist werden solche Tarife gegen Aufpreis angeboten.

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Fazit:

Die Arbeitsunfähigkeitsversicherung zahlt bei einer vorübergehenden Arbeitsunfähigkeit des Versicherten. Um Leistungen zu erhalten, muss der Versicherte einen vom Arzt ausgestellten Krankenschein vorlegen.

Die Leistungen werden eingestellt, wenn der Versicherte wieder arbeitsfähig ist. Die Grenzen zwischen Arbeitsunfähigkeitsversicherung und Berufsunfähigkeitsversicherung sind fließend.

Zumeist handelt es sich jedoch um eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit Arbeitsunfähigkeits-Klausel. Gerne beraten wir Sie beim Abschluss einer Arbeitsunfähigkeitsversicherung. Wir helfen Ihnen bei der Wahl des geeigneten Versicherers und des für Sie passenden Tarifs.