Dienstunfähigkeitsversicherung
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Dienstunfähigkeitsversicherung
Das Risiko einer Dienstunfähigkeit für Beamte und Beamtenanwärter wird oft unterschätzt. Eine Dienstunfähigkeitsversicherung sichert die versicherte Person finanziell ab.
Table of Contents
Eine Dienstunfähigkeit tritt bei Beamten und Beamtenanwärtern ein, wenn sie ihren Dienstverpflichtungen aufgrund körperlicher oder geistiger Einschränkungen nicht mehr nachkommen können. Im Gegensatz zu Arbeitnehmern oder Selbstständigen ohne Beamtenstatus werden sie nicht berufsunfähig, sondern dienstunfähig.
Dienstunfähige Beamte erhalten unter bestimmten Voraussetzungen ein Ruhegehalt. Die Versorgungslücke für dienstunfähige Beamte und Beamtenanwärter kann einen gravierenden Einschnitt im Lebensstandard darstellen. Die Dienstunfähigkeitsversicherung kann diese Lücke schließen.
Wie funktioniert die Dienstunfähigkeitsversicherung?
Die DU Versicherung sichert den Versicherungsnehmer bei einer Dienstunfähigkeit finanziell ab. Beim Abschluss der DU Versicherung wird die Versicherungsleistung entsprechend der entstehenden individuellen Versorgungslücke festgelegt. Die zu leistenden Beiträge werden aufgrund verschiedener Faktoren berechnet. Bei einer Dienstunfähigkeit zahlt die DU Versicherung eine monatliche Rente.
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Was ist der Unterschied zur Berufsunfähigkeitsversicherung?
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung leistet, wenn die versicherte Person ihren Beruf aufgrund von Krankheit, Unfall oder Invalidität nicht mehr ausüben kann. Die versicherte Person kann jedoch noch erwerbsfähig sein. Für Beamte und Beamtenanwärter reicht die einfache Berufsunfähigkeitsversicherung nicht aus, da sie bei Dienstunfähigkeit nicht immer zahlt.
Eine Dienstunfähigkeitsversicherung ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Beamte und Beamtenanwärter, die um eine Dienstunfähigkeitsklausel erweitert wurde.
Mit der Dienstunfähigkeitsklausel wird Dienstunfähigkeit mit Berufsunfähigkeit gleichgesetzt. Die Dienstunfähigkeitsversicherung tritt ein, wenn die versicherte Person als dienstunfähig gilt, da sie aus medizinischen Gründen aus dem Dienst entlassen wurde.
Definition Berufsunfähigkeit
Eine Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn eine Person ihren zuletzt ausgeübten Beruf aufgrund von Krankheit, Invalidität oder Unfall voraussichtlich auf Dauer nicht mehr ausüben kann. Die Berufsunfähigkeitsversicherung leistet häufig bereits dann, wenn der Versicherte den zuletzt ausgeübten Beruf mindestens zu 50 Prozent nicht mehr ausüben kann, aber noch in der Lage ist, einer anderen Erwerbstätigkeit nachzugehen.
Die Erwerbsfähigkeit ist bei einer Berufsunfähigkeit auf weniger als sechs Stunden am Tag gesunken.
Definition Dienstunfähigkeit
Ein Beamter oder Beamtenanwärter gilt als dienstunfähig, wenn er aufgrund körperlicher oder geistiger Beeinträchtigungen die ihm übertragenen dienstlichen Pflichten nicht mehr erfüllen kann. Dabei wird zwischen der vorübergehenden und der dauerhaften Dienstunfähigkeit unterschieden.
Mit einer ärztlichen Bescheinigung muss der Beamte oder Beamtenanwärter seinem Dienstherrn die Dienstunfähigkeit nachweisen. Oft wird eine Dienstunfähigkeit schon früher als eine Berufsunfähigkeit attestiert.
Wie ist die gesetzliche Absicherung ohne zusätzliche Dienstunfähigkeitsversicherung?
Nicht jeder Beamte hat bei Dienstunfähigkeit Anspruch auf ein Ruhegehalt. Dieses Ruhegehalt wird nur bei bestimmten Voraussetzungen gezahlt. Die Höhe ist von verschiedenen Faktoren abhängig. Beamtenanwärter bekommen bei Dienstunfähigkeit kein Ruhegehalt.
Wurde keine DU Versicherung abgeschlossen, kann eine gravierende Versorgungslücke entstehen. Die gesetzliche Absicherung bei Dienstunfähigkeit unterscheidet sich abhängig vom Beamtenstatus.
Absicherung als "Beamte auf Widerruf"
Da sich Beamte auf Widerruf im Vorbereitungsdienst befinden, haben sie keinen Anspruch auf ein Ruhegehalt. Sie werden bei Dienstunfähigkeit aus dem Dienst entlassen und in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert. Rückwirkend werden aufgrund der Bruttobezüge und der geltenden Beitragssätze Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt.
Ein Versorgungsanspruch an den Dienstherrn besteht nicht. Ohne DU Versicherung gehen Beamte auf Widerruf bei einer Dienstunfähigkeit häufig leer aus. Bei einigen Versicherungsgesellschaften sind in der DU Versicherung Dienstanfänger-Policen für Beamte auf Widerruf verfügbar.
Absicherung als "Beamte auf Probe"
Wer einen Vorbereitungsdienst für eine Beamtenlaufbahn abgeschlossen hat und eine Probezeit durchläuft, gilt als Beamter auf Probe. Diese Probezeit kann bis zu fünf Jahren dauern. Beamte auf Probe werden bei Dienstunfähigkeit aus dem Dienst entlassen und wie Beamte auf Widerruf in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert.
Ein Versorgungsanspruch an den Dienstherrn besteht nur bei einem Dienstunfall. Da Beamte auf Probe bei einer Dienstunfähigkeit sonst keine Leistungen erhalten, sollten sie mit einer Dienstunfähigkeitsversicherung vorsorgen. Spezielle Dienstanfängerpolicen sind geeignet.
Absicherung als "Beamte auf Lebenszeit"
Zwischen Beamten auf Lebenszeit und ihrem Dienstherrn besteht ein Dienst- und Treueverhältnis. Wird ein Beamter auf Lebenszeit aufgrund von Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt, erhält er von seinem Dienstherrn ein Ruhegehalt. Dieses Ruhegehalt ist abhängig von den absolvierten Dienstjahren und steigt mit jedem Dienstjahr.
Da dieses Ruhegehalt in den ersten fünf Dienstjahren nicht gezahlt wird, ist vor allem für diese Zeit eine Absicherung mit der DU Versicherung zu empfehlen. Später kann in der Dienstunfähigkeitsversicherung eine monatliche Rente in Höhe der Differenz zwischen Nettogehalt und Ruhegehalt vereinbart werden.
Was ist ein Ruhegehalt, wer hat Anspruch darauf und wie errechnet sich die Höhe beispielhaft?
Das Ruhegehalt wird an Beamte auf Lebenszeit gezahlt, die aufgrund einer Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt werden. Der Dienstherr zahlt dieses Ruhegehalt als soziale Absicherung bei Dienstunfähigkeit. Ein Anspruch besteht nur für Beamte auf Lebenszeit, die mindestens eine Dienstzeit von fünf Jahren abgeleistet haben.
Nach fünf Jahren Dienstzeit haben Beamte auf Lebenszeit Anspruch auf eine Mindestversorgung. Diese Mindestleistung schließt den Bezug anderer Sozialleistungen aus. Umso wichtiger ist daher der Abschluss einer DU Versicherung.
Der Gesetzgeber legt im Bundesbeamtengesetz fest, dass Beamte auf Lebenszeit nach einer Dienstzeit von fünf Jahren Anspruch auf ein Ruhegehalt haben, das mindestens 35 Prozent des bisherigen Gehalts beträgt. Mit jedem Dienstjahr steigt das Ruhegehalt. Nach einer Dienstzeit von 40 Jahren hat ein Beamter Anspruch auf ein Ruhegehalt von 71,75 Prozent des letzten Gehalts.
Das Ruhegehalt kann bei einer entsprechenden Dienstzeit deutlich höher als die Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung ausfallen.Pro Dienstjahr werden 1,79375 Prozent des Gehalts angesetzt, um das Ruhegehalt zu berechnen. Daraus ergibt sich bei einer Dienstzeit von 40 Jahren ein Ruhegehalt von 71,75 Prozent des letzten Gehalts.Bezieht ein Beamter nach einer Dienstzeit von fünf Jahren ein Gehalt von 3.500 Euro und wird er dienstunfähig, hat er Anspruch auf ein Ruhegehalt von 35 Prozent seines Gehalts. Er bekommt ein Ruhegehalt von 1.225 Euro.
Besser gestellt ist hingegen ein Beamter, der nach einer Dienstzeit von 32 Jahren aufgrund einer Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt wird. Er hat Anspruch auf ein Ruhegehalt von 57,4 Prozent seines Gehalts. Zuletzt hat er ein Gehalt von 4.200 Euro bezogen. Er bekommt ein Ruhegehalt von 2.410,80 Euro.
Die häufigsten Ursachen für eine Dienstunfähigkeit und ein vorzeitiges Ausscheiden aus dem aktiven Dienst
Die Ursachen für eine Dienstunfähigkeit und damit verbunden ein vorzeitiges Ausscheiden aus dem aktiven Dienst sind vielfältig. Die häufigsten Ursachen nach dem Versorgungsbericht der Bundesregierung sind
- psychische und psychosomatische Erkrankungen sowie Verhaltensstörungen: Männer 50 Prozent, Frauen 66 Prozent
- Krankheiten des Nervensystems: Männer 13 Prozent, Frauen 8 Prozent
- Krankheiten des Muskel- und Skelettsystems: Männer 19 Prozent, Frauen 13 Prozent
- Herz-Kreislauf-Erkrankungen: Männer 8 Prozent, Frauen 1 Prozent
- Krebserkrankungen: Männer 2 Prozent, Frauen 5 Prozent
- Stoffwechselerkrankungen: Männer 2 Prozent, Frauen 2 Prozent
- sonstige Erkrankungen: Männer 6 Prozent, Frauen 55 Prozent
Ab wann gilt man als voll dienstunfähig und was ist eine Teil-Dienstunfähigkeit?
Ein Beamter ist voll dienstunfähig, wenn er aufgrund seines körperlichen oder geistigen Zustands auf Dauer seinen Dienstpflichten nicht mehr zu mindestens 50 Prozent nachkommen kann.
Eine Dienstunfähigkeit liegt auch vor, wenn ein Beamter innerhalb von sechs Monaten mindestens drei Monate lang aufgrund einer Erkrankung nicht mehr zum Dienst erschienen ist und voraussichtlich innerhalb weiterer sechs Monate nicht mehr dienstfähig sein wird.
Eine Teildienstunfähigkeit wird auch als begrenzte Dienstunfähigkeit bezeichnet und liegt vor, wenn ein Beamter seinen dienstlichen Pflichten aufgrund einer körperlichen oder geistigen Einschränkung zwar nicht mehr in vollem Umfang, aber noch zu mehr als 50 Prozent nachkommen kann.
Die Teildienstunfähigkeit soll eine vorzeitige Versetzung des Beamten in den Ruhestand oder Entlassung aus dem Dienst verhindern. Der Beamte kann nach § 27 Beamtenstatusgesetz kurzfristig oder langfristig verkürzt arbeiten. Das Arbeitspensum kann bis auf die Hälfte der normalen wöchentlichen Arbeitszeit verkürzt werden.
Wie hoch ist eine Versorgungslücke, wenn private Dienstunfähigkeitsversicherung abgeschlossen wurde?
Wie hoch eine Versorgungslücke bei Dienstunfähigkeit ist, wenn eine private DU Versicherung abgeschlossen wurde, hängt davon ab, ob und in welcher Höhe ein Ruhegehalt gezahlt wird und wie hoch die zu leistende monatliche Rente vereinbart wurde.
Damit die Versorgungslücke gleich Null ist, sollte die monatliche Rente in der Dienstunfähigkeitsversicherung als Differenz zwischen dem vorhandenen Einkommen und dem Ruhegehalt vereinbart werden. Dafür ist zuerst das Ruhegehalt zu ermitteln.
Bei Beamten auf Probe, Beamten auf Widerruf und Beamten auf Lebenszeit mit einer Dienstzeit von weniger als fünf Jahren macht die Versorgungslücke das volle Gehalt aus, wenn keine DU Versicherung abgeschlossen wird. Viele Versicherer bieten Dienstanfänger-Policen an, um diese Versorgungslücke zu schließen.
In der gesetzlichen Rentenversicherung werden die Betroffenen nachversichert. Sie haben jedoch erst nach einer Versicherungsdauer von fünf Jahren Anspruch auf Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung.
Nur dann, wenn eine vollständige Erwerbsunfähigkeit vorliegt, zahlt die gesetzliche Rentenversicherung nach Ablauf der Mindestversicherungsdauer eine Erwerbsunfähigkeitsrente. Diese Erwerbsunfähigkeitsrente fällt deutlich geringer als ein Ruhegehalt aus.
Über welche Höhe sollten Sie eine Dienstunfähigkeitsversicherung abschließen?
Die Dienstunfähigkeitsversicherung sollten Sie in der Höhe der Differenz zwischen Ihrem aktuellen Gehalt und dem Ruhegehalt vereinbaren. Das Ruhegehalt ist abhängig von Ihren Dienstjahren. Um die Versorgungslücke zu schließen, müssen Sie ermitteln, wie hoch Ihr zu erwartendes Ruhegehalt ist.
Sind Sie Berufsanfänger als Beamtenanwärter, haben Sie keinen Anspruch auf ein Ruhegehalt. Bei Dienstunfähigkeit beziehen Sie kein Einkommen. Berufsanfänger und Beamte auf Probe sollten die DU Versicherung in Höhe ihres aktuellen Einkommens abschließen.
Da Sie nach einer Verbeamtung und nach einer Dienstzeit von fünf Jahren Anspruch auf ein Ruhegehalt haben, sollten Sie beim Abschluss der DU Versicherung auf die Option einer Herabsetzung der Leistung achten.
Was verbirgt sich hinter der Dienstunfähigkeitsklausel und warum ist diese so wichtig für Beamte und Beamtenanwärter?
Beamte und Beamtenanwärter, die von ihrem Dienstherrn als dienstunfähig eingestuft wurden, gelten nicht automatisch als berufsunfähig. Um als berufsunfähig zu gelten, muss der Versicherte in der Berufsunfähigkeitsversicherung seinen Beruf zu mindestens 50 Prozent nicht mehr ausüben können.
Beamte können bereits in den Ruhestand entlassen werden, wenn sie ihren dienstlichen Pflichten zu mindestens 80 Prozent nicht mehr nachkommen können und nicht absehbar ist, dass die Dienstfähigkeit in vollem Umfang wiederhergestellt werden kann.
Die Dienstunfähigkeitsklausel in der Dienstunfähigkeitsversicherung sichert Beamte und Beamtenanwärter ab, dass sie Geld aus der Versicherung erhalten, wenn sie von ihrem Dienstherrn aufgrund von Dienstunfähigkeit entlassen werden. Es gibt verschiedene Varianten der Dienstunfähigkeitsklausel.
Die echte Dienstunfähigkeitsklausel
Die echte Dienstunfähigkeitsklausel besagt, dass die Dienstunfähigkeitsversicherung immer dann leistet, wenn der Beamte oder Beamtenanwärter wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt oder entlassen wurde. Der Versicherte muss aus medizinischen Gründen nicht mehr dienstfähig sein.
Es spielt keine Rolle, welche Erkrankung die Ursache für die Dienstunfähigkeit war. Da mit der echten Dienstunfähigkeitsklausel alle Beamten und Beamtenanwärter geschützt sind, wird sie auch als Beamtenklausel bezeichnet. Die echte Dienstunfähigkeitsklausel trifft für Beamte auf Lebenszeit, Beamte auf Probe und Beamte auf Widerruf zu.
Die unvollständige Dienstunfähigkeitsklausel
Mit der unvollständigen Dienstunfähigkeitsklausel sind nur Beamte auf Lebenszeit abgesichert. Beamte auf Widerruf und Beamte auf Probe sind mit dieser Klausel in der DU Versicherung nicht abgesichert.
Nach der unvollständigen Dienstunfähigkeitsklausel erfolgt eine Rentenzahlung nur bei Versetzung der versicherten Person in den Ruhestand, nicht aber bei einer Entlassung aus dem Dienst.
Wird die versicherte Person aus dem Dienst entlassen, wird anhand einer medizinischen Überprüfung wie bei einer normalen Berufsunfähigkeitsversicherung entschieden, ob eine Leistung gewährt wird.
Die unechte Dienstunfähigkeitsklausel
Die unechte Dienstunfähigkeitsklausel wird auch als unvollständige Dienstunfähigkeitsklausel bezeichnet und trifft nur auf Beamte auf Lebenszeit zu. Beamte auf Lebenszeit haben Anspruch auf Leistungen aus der Dienstunfähigkeitsversicherung, wenn sie aufgrund von Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt werden.
Bei einer Entlassung aus dem Dienst aufgrund von Dienstunfähigkeit greift die unechte Dienstunfähigkeitsklausel nicht.
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Fragen und Antworten
Genau wie bei der einfachen Berufsunfähigkeitsversicherung ist auch bei der DU Versicherung ein Abschluss schwieriger, wenn Beamte oder Beamtenanwärter Vorerkrankungen haben. Um solche Hindernisse zu vermeiden, sollte der Abschluss der Dienstunfähigkeitsversicherung möglichst in jungen Jahren erfolgen.
Versicherer können einen Abschluss ablehnen, wenn Vorerkrankungen vorliegen, die ein höheres Risiko für Dienstunfähigkeit darstellen. Solche Erkrankungen mit erhöhtem Risiko sind
– Multiple Sklerose
– Diabetes Typ 1
– Rheuma
– Asthma.
Leiden Sie unter Vorerkrankungen, können Sie mit einer anonymen Risikoanfrage prüfen, ob ein Versicherungsabschluss möglich ist.
Bei Vorerkrankungen ist auch ein Leistungsausschluss möglich. Die DU Versicherung kann abgeschlossen werden, doch leistet sie nicht, wenn Sie aufgrund dieser Vorerkrankung dienstunfähig werden. Versicherungsschutz besteht für alle anderen Ereignisse.
Bei einigen Versicherern besteht die Option der Aufhebung des Leistungsausschlusses, wenn Sie über mehrere Jahre beschwerde- und behandlungsfrei sind. Die Versicherungsgesellschaft verlangt einen Nachweis, dass die Dienstfähigkeit nicht durch die Vorerkrankung beeinträchtigt wird.
Wurde Ihr Antrag zur Dienstunfähigkeitsversicherung aus gesundheitlichen Gründen abgelehnt, können Sie einen Leistungsausschluss vereinbaren und diese gesundheitlichen Risiken aus dem Versicherungsschutz ausschließen. Alternativ dazu kann für die Vorerkrankung ein Risikoaufschlag vereinbart werden. Eine Alternative zur DU Versicherung ist die Dread Disease Versicherung, die zur Absicherung schwerer Erkrankungen dient. Auch die Multi-Risk-Versicherung zur Absicherung verschiedener Risiken ist eine Alternative.
Vor dem Vertragsabschluss sollten Sie prüfen, welche Ansprüche Sie bei Dienstunfähigkeit haben. So vermeiden Sie eine Überversicherung. Sie sollten die Leistungen der verschiedenen Versicherer in der Dienstunfähigkeitsversicherung vergleichen und auf die echte Dienstunfähigkeitsklausel achten.
Die Prämien in der Dienstunfähigkeitsversicherung hängen von verschiedenen Faktoren ab. Trotzdem lohnt sich ein Vergleich der Prämien und Leistungen bei den verschiedenen Anbietern.
Für Lehrer gilt ein höheres Risiko für Dienstunfähigkeit. Da verbeamtete Lehrer auf Probe oder auf Widerruf keinen Anspruch auf ein Ruhegehalt haben, ist die echte Dienstunfähigkeitsklausel wichtig. Für Einsteiger ohne Anspruch auf Ruhegehalt sind Einsteigertarife für Referendare zu empfehlen, da sie kostengünstiger sind. Was die Dienstunfähigkeitsversicherung für Lehrer tatsächlich kostet, hängt von
– Eintrittsalter
– vereinbarter monatlicher Rentenzahlung
– vereinbarter Laufzeit
– Berufsgruppe
– eventuellen Vorerkrankungen
ab. Ein Lehrer im Alter von 30 Jahren ohne Vorerkrankungen, der eine Laufzeit bis zum 63. Lebensjahr und eine monatliche Rentenzahlung von 1.000 Euro vereinbart, muss mit monatlichen Beiträgen von ungefähr 55 Euro rechnen.
Sind Ihnen die Prämien in der Dienstunfähigkeitsversicherung zu hoch, sollten Sie auf die Option achten, die Beiträge bei einer Verbeamtung herabzusetzen.
Haben Sie Anspruch auf Ruhegehalt, können Sie eine geringere Rentenleistung in der Dienstunfähigkeitsversicherung vereinbaren. Das ist mit einer Absenkung der Beiträge verbunden.
Alternativ dazu können Sie eine geringere Rentenzahlung vereinbaren und mit der Nachversicherungsgarantie ohne erneute Gesundheitsprüfung die Rentenleistung erhöhen.
Sie sollten auf eine Nachversicherungsgarantie ohne erneute Gesundheitsprüfung achten. Mit der Nachversicherungsgarantie ist eine Erhöhung der Dienstunfähigkeitsrente während der Laufzeit möglich. Zumeist gelten für die Erhöhung der Dienstunfähigkeitsrente bestimmte Voraussetzungen wie Heirat oder Geburt eines Kindes.
– Eintrittsalter
– vereinbarter monatlicher Rentenzahlung
– vereinbarter Laufzeit
– Berufsgruppe
– eventuellen Vorerkrankungen
ab. Ein Lehrer im Alter von 30 Jahren ohne Vorerkrankungen, der eine Laufzeit bis zum 63. Lebensjahr und eine monatliche Rentenzahlung von 1.000 Euro vereinbart, muss mit monatlichen Beiträgen von ungefähr 55 Euro rechnen.