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Das Risiko einer Dienstunfähigkeit für Beamte und Beamtenanwärter wird oft unterschätzt. Berufsunfähigkeit kann jeden treffen – auch Beamtenanwärter. Es sind nicht immer Unfälle mit schwerwiegenden Verletzungen, die dazu führen. Oft sind es Erkrankungen, die es im Laufe der Zeit immer schwieriger machen, den Beruf auszuüben. Wie die Absicherung für Beamte grundsätzlich funktioniert, erklärt unser Ratgeber zur Dienstunfähigkeitsversicherung. Ein passendes Angebot können Sie über unseren kostenfreien BU-Vergleich anfordern.
Für Beamtenanwärter kommt es beim Versicherungsabschluss vor allem auf die Dienstunfähigkeitsklausel an: Nur mit ihr wird eine Dienstunfähigkeit der Berufsunfähigkeit gleichgesetzt.
Sind Beamtenanwärter schon Beamte?
Ja: Beamtenanwärter im Vorbereitungsdienst sind in der Regel Beamte auf Widerruf (§ 4 Abs. 4 BeamtStG) – sie können deshalb bereits dienstunfähig werden, haben aber noch keinen Anspruch auf Ruhegehalt. Wer den Vorbereitungsdienst abschließt, wird meist zunächst Beamter auf Probe und später Beamter auf Lebenszeit.
Nicht alle Referendare sind allerdings Beamte: In manchen Ländern wird der Vorbereitungsdienst, etwa bei Rechtsreferendaren, in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis absolviert. Dann gelten die Regeln für Arbeitnehmer, und eine Dienstunfähigkeitsklausel spielt erst ab der Verbeamtung eine Rolle. Prüfen Sie deshalb, in welchem Status Sie Ihren Vorbereitungsdienst leisten.
Was passiert, wenn ein Beamtenanwärter dienstunfähig wird?
Beamte auf Widerruf werden bei Dienstunfähigkeit aus dem Dienst entlassen und für ihre Dienstzeit in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert (§ 8 SGB VI) – ein Versorgungsanspruch gegenüber dem Dienstherrn besteht nicht. Bei der Nachversicherung zahlt der Dienstherr rückwirkend Beiträge auf Grundlage der Bruttobezüge und der geltenden Beitragssätze ein. Nach einem Dienstunfall gelten besondere Regeln der Unfallfürsorge.
| Beamtenverhältnis | Folge der Dienstunfähigkeit | Versorgung ohne private Absicherung |
|---|---|---|
| Beamte auf Widerruf (Anwärter, Referendare) | Entlassung | kein Ruhegehalt; Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung |
| Beamte auf Probe | in der Regel Entlassung | Nachversicherung; Ruhegehalt zwingend nur nach Dienstunfall |
| Beamte auf Lebenszeit | Versetzung in den Ruhestand | Ruhegehalt nach fünf Jahren Wartezeit (§ 4 BeamtVG) oder nach Dienstunfall |
Eine gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente gibt es seit der Reform von 2001 nur noch für Versicherte, die vor dem 2. Januar 1961 geboren sind (§ 240 SGB VI). Nach der Nachversicherung kommt deshalb allenfalls eine Erwerbsminderungsrente infrage. Die gibt es aber nur, wenn Sie auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt weniger als sechs Stunden (teilweise Erwerbsminderung) bzw. weniger als drei Stunden täglich (volle Erwerbsminderung) arbeiten können – eine bloße Dienstunfähigkeit genügt nicht (§ 43 SGB VI).
Außerdem müssen in der Regel die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren und drei Jahre Pflichtbeiträge in den letzten fünf Jahren erfüllt sein. Nach einem kurzen Vorbereitungsdienst ist das oft nicht der Fall. In Ausnahmefällen gilt die Wartezeit vorzeitig als erfüllt, etwa wenn jemand innerhalb von sechs Jahren nach dem Ende einer Ausbildung voll erwerbsgemindert wird und in den zwei Jahren davor mindestens ein Jahr Pflichtbeiträge hat (§ 53 SGB VI). Auch dann fällt die Rente meist gering aus:
- durchschnittliche Erwerbsminderungsrente
- 1.067 €
- neue Erwerbsminderungsrenten
- 175.978
Zahlbetrag im Rentenzugang 2025 (2024: 1.041 €)
Rentenzugang 2025
Quelle: Deutsche Rentenversicherung, Jahresbericht „In Zahlen 2025“, Stand 2025
Wer die Ausbildung abschließt und auf Lebenszeit verbeamtet wird, erhält bei Dienstunfähigkeit ein Ruhegehalt – aber erst nach einer Dienstzeit von fünf Jahren. Es steigt mit jedem Dienstjahr und beträgt beim Bund höchstens 71,75 Prozent der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge (§ 14 BeamtVG). Mehr dazu im Abschnitt Wie sind Beamte ohne Dienstunfähigkeitsversicherung abgesichert?
Ist eine BU-Versicherung für Beamtenanwärter sinnvoll?
Ja, eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit Dienstunfähigkeitsklausel ist für Beamtenanwärter in jedem Fall sinnvoll, weil sie bei Dienstunfähigkeit sonst ohne nennenswertes Einkommen dastehen. Ohne DU-Versicherung gehen Beamte auf Widerruf bei einer Dienstunfähigkeit häufig leer aus. Zwischen einer eventuellen Erwerbsminderungsrente und dem bisherigen Einkommen klafft eine erhebliche Lücke.
Hinzu kommt: Wer früh abschließt, ist meist jung und gesund. Das sichert günstige Beiträge und Versicherungsschutz ohne Ausschlüsse. Die Versicherung begleitet Sie dann durch alle Stationen – vom Beamten auf Widerruf über die Probezeit bis zur Verbeamtung auf Lebenszeit. Nach der Verbeamtung auf Lebenszeit können Sie Ihre Versicherung beibehalten und anpassen, etwa die Rente herabsetzen, sobald ein Anspruch auf Ruhegehalt besteht. Was für Beamte nach der Ausbildung gilt, lesen Sie im Ratgeber Berufsunfähigkeitsversicherung für Beamte.
Was ist der Unterschied zwischen Berufsunfähigkeits- und Dienstunfähigkeitsversicherung?
Eine normale Berufsunfähigkeitsversicherung leistet, wenn Sie Ihren Beruf nach den Vertragsbedingungen zu mindestens 50 Prozent nicht mehr ausüben können; eine Dienstunfähigkeitsversicherung – also eine BU mit Dienstunfähigkeitsklausel – leistet zusätzlich, wenn der Dienstherr Sie wegen Dienstunfähigkeit entlässt oder in den Ruhestand versetzt.
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt, wenn die versicherte Person ihren Beruf wegen Krankheit, Unfall oder Kräfteverfall voraussichtlich dauerhaft zu mindestens 50 Prozent nicht mehr ausüben kann (vgl. § 172 VVG). Der Verlust der allgemeinen Arbeitsfähigkeit ist dabei nicht relevant. Maßstab ist der zuletzt ausgeübte Beruf, wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war – bei einer Teilzeittätigkeit also diese.
Über die Dienstunfähigkeit entscheidet dagegen der Dienstherr: Dienstunfähig ist, wer wegen seines körperlichen Zustands oder aus gesundheitlichen Gründen zur Erfüllung seiner Dienstpflichten dauernd unfähig ist (§ 44 BBG, § 26 BeamtStG). Grundlage ist in der Regel eine vom Dienstherrn veranlasste amtsärztliche Untersuchung. Als dienstunfähig kann auch gelten, wer infolge Erkrankung innerhalb von sechs Monaten mehr als drei Monate keinen Dienst getan hat, wenn keine Aussicht besteht, dass er innerhalb weiterer sechs Monate wieder voll dienstfähig wird; die Länder regeln diese Frist selbst.
Der Dienstherr kann also weitgehend unabhängig über die Dienstunfähigkeit entscheiden. Eine normale Berufsunfähigkeitsversicherung muss dieser Entscheidung nicht folgen: Sie prüft selbst und kann die Leistung verweigern, wenn aus ihrer Sicht keine Berufsunfähigkeit vorliegt. Mit der BU-Versicherung für Beamtenanwärter können Sie deshalb nur dann beides absichern – Berufsunfähigkeit und Dienstunfähigkeit –, wenn Sie eine Dienstunfähigkeitsklausel vereinbaren.
Welche Dienstunfähigkeitsklausel brauchen Beamtenanwärter?
Beamtenanwärter brauchen eine echte und vollständige Dienstunfähigkeitsklausel: Der Versicherer übernimmt die Entscheidung des Dienstherrn ohne eigene Prüfung und leistet auch bei Entlassung wegen Dienstunfähigkeit. Weil Beamte auf Widerruf bei Dienstunfähigkeit gerade nicht in den Ruhestand versetzt, sondern entlassen werden, ist die Vollständigkeit der Klausel für sie entscheidend.
| Klausel | Leistet bei Entlassung eines Anwärters wegen Dienstunfähigkeit? | Geeignet für Anwärter |
|---|---|---|
| echt und vollständig | ja, ohne eigene Prüfung des Versicherers | ja |
| echt, aber unvollständig | nur, wenn zugleich Berufsunfähigkeit nach den Bedingungen vorliegt | nein |
| unecht | nur, wenn zugleich Berufsunfähigkeit nach den Bedingungen vorliegt | nein |
Achten Sie außerdem darauf, dass die Klausel ausdrücklich für Beamte auf Widerruf und auf Probe gilt und nicht auf Beamte auf Lebenszeit beschränkt ist. Für den Polizei-, Feuerwehr- und Justizvollzugsdienst sollte der Tarif auch die spezielle Dienstunfähigkeit anerkennen, etwa die Polizeidienstunfähigkeit. Die Klauselvarianten im Detail erklärt der Beitrag DU-Klausel für Beamte.
Was sind die häufigsten Ursachen für Berufsunfähigkeit und Dienstunfähigkeit?
Die häufigste Ursache sind psychische Erkrankungen – sowohl bei der Berufsunfähigkeit privat Versicherter als auch bei der Dienstunfähigkeit von Beamten. Laut GDV entfielen 2024 die meisten BU-Leistungsfälle auf psychische Erkrankungen und Erkrankungen des Nervensystems, gefolgt von Krebs und Erkrankungen des Bewegungsapparats.
- psychische Leiden / Nervensystem
- 38 %
- Krebs
- 19 %
- Bewegungsapparat
- 16 %
- schwere Unfälle
- 8 %
häufigste BU-Ursache 2024
BU-Ursache 2024
BU-Ursache 2024
BU-Ursache 2024
Quelle: GDV, „7 Fakten zur Berufsunfähigkeitsversicherung“, Stand August 2025
Eine ältere Auswertung nannte ein ähnliches Bild: Nervenkrankheiten und psychische Erkrankungen mit knapp 33 Prozent, Erkrankungen von Skelett und Bewegungsapparat mit knapp 20 Prozent, Krebs mit rund 16 Prozent, Unfälle mit knapp 9 Prozent, Herz- und Gefäßerkrankungen mit rund 7 Prozent und sonstige Erkrankungen mit rund 15 Prozent. Auch bei Bundesbeamten waren psychische und psychosomatische Erkrankungen laut Versorgungsbericht der Bundesregierung der häufigste Grund für eine Dienstunfähigkeit – mehr dazu im Abschnitt Was sind die häufigsten Ursachen für eine Dienstunfähigkeit?
Wie hoch sollte die BU-Rente für Beamtenanwärter sein?
Weil Beamtenanwärter bei Dienstunfähigkeit kein Ruhegehalt erhalten, sollte die BU-Rente möglichst dem vollen Nettoeinkommen entsprechen, mindestens aber rund 90 Prozent davon. Denken Sie dabei nicht nur an laufende Ausgaben wie Miete, Strom, Telefon, Versicherungen und Auto, sondern auch an Lebensmittel, Kleidung, Ihre Krankenversicherung und einen angemessenen Lebensstandard.
Eine Haushaltsrechnung hilft Ihnen, Ihre Ausgaben zu ermitteln, und bietet eine Orientierung für die Rentenhöhe. Weil die Anwärterbezüge niedriger sind als die spätere Besoldung, ist eine Nachversicherungsgarantie wichtig: Mit ihr lässt sich die Rente zu Anlässen wie der Ernennung zum Beamten auf Probe, einer Beförderung, Heirat oder der Geburt eines Kindes ohne neue Gesundheitsprüfung erhöhen. Wie die Versorgungslücke in späteren Dienstjahren aussieht, zeigt der Abschnitt Wie hoch ist die Versorgungslücke und welche DU-Rente ist sinnvoll?
Was ist vor dem Vertragsabschluss zu beachten?
Neben der Rentenhöhe zählen vor allem eine echte und vollständige Dienstunfähigkeitsklausel, eine Laufzeit bis zur Altersgrenze, der Verzicht auf abstrakte Verweisung und eine Nachversicherungsgarantie.
Checkliste: BU-Versicherung für Beamtenanwärter
- Echte und vollständige Dienstunfähigkeitsklausel, die ausdrücklich auch für Beamte auf Widerruf und bei Entlassung gilt.
- Regelung für die begrenzte Dienstfähigkeit (Teildienstfähigkeit), wenn Sie noch mindestens die Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit Dienst leisten können (§ 45 BBG, § 27 BeamtStG).
- Laufzeit der Versicherung möglichst bis zur Altersgrenze Ihrer Laufbahn.
- Verzicht auf abstrakte Verweisung, damit Sie bei Berufs- oder Dienstunfähigkeit nicht auf eine andere Tätigkeit verwiesen werden.
- Nachversicherungsgarantie, wenn sich Ihre Besoldung oder persönlichen Verhältnisse ändern.
- Option, die Rente nach der Verbeamtung auf Lebenszeit herabzusetzen.
- Gesundheitsfragen vollständig und wahrheitsgemäß beantworten; bei Vorerkrankungen anonyme Risikovoranfrage nutzen.
Eine allgemeine Übersicht über weitere wichtige Klauseln finden Sie im Ratgeber zur Berufsunfähigkeitsversicherung.
Was ist bei Vorerkrankungen zu beachten?
Vorerkrankungen müssen Sie bei der Gesundheitsprüfung vollständig angeben; je nach Befund verlangt der Versicherer einen Risikozuschlag, schließt die Erkrankung aus oder lehnt ab. Werden Vorerkrankungen verschwiegen, kann der Versicherer je nach Verschulden vom Vertrag zurücktreten, ihn kündigen oder anpassen (§ 19 VVG) und im Leistungsfall die Rente verweigern.
Eventuell müssen Sie bei Vorerkrankungen einen höheren Beitrag zahlen. Alternativ kann eine Vorerkrankung vom Versicherungsschutz ausgeschlossen werden – bei einer Berufs- oder Dienstunfähigkeit aufgrund dieser Erkrankung erhalten Sie dann keine Leistung. Bei Erkrankungen wie Multipler Sklerose, Diabetes Typ 1, Rheuma oder Asthma lehnen manche Versicherer ab. Eine anonyme Risikovoranfrage bei mehreren Versicherern zeigt vorab, wer zu welchen Bedingungen annimmt.
Was kostet eine BU-Versicherung für Beamtenanwärter und was tun, wenn sie zu teuer ist?
Die Kosten hängen vor allem vom Eintrittsalter, der Rentenhöhe, dem Gesundheitszustand, riskanten Hobbys und den vereinbarten Klauseln ab – je jünger und gesünder Sie beim Abschluss sind, desto niedriger ist der Beitrag. Was eine BU-Versicherung für Beamtenanwärter kostet, hängt von mehreren Faktoren ab:
- Lebensalter bei Versicherungsabschluss
- vereinbarte Rentenhöhe und Laufzeit
- Laufbahn und Tätigkeit, etwa Innendienst oder Vollzugsdienst
- eventuelle Vorerkrankungen und allgemeiner Gesundheitszustand
- eventuelle riskante Hobbys
- vereinbarte Klauseln und Zusatzleistungen
Deshalb ist es wichtig, möglichst frühzeitig an eine Versicherung zu denken. Manche Versicherer bieten für Anwärter und Referendare spezielle Einsteiger- oder Dienstanfängertarife mit anfangs niedrigerem Beitrag an. Sparen können Sie außerdem, wenn Sie auf eine Dynamik verzichten oder eine Herabsetzung der Rente vereinbaren, sobald Sie Anspruch auf ein Ruhegehalt haben.
Welche Alternativen gibt es?
Wird Ihr Antrag wegen Vorerkrankungen abgelehnt oder sind Ihnen die Beiträge zu hoch, kommen eine Dread-Disease-Versicherung, eine Krebsversicherung oder eine Grundfähigkeitsversicherung infrage – sie leisten aber nicht bei jeder Dienstunfähigkeit. Die Dread-Disease-Versicherung zahlt einen Einmalbetrag bei bestimmten schweren Erkrankungen, die Grundfähigkeitsversicherung eine Rente beim Verlust grundlegender Fähigkeiten. Einen Überblick gibt der Beitrag Arbeitskraftabsicherungen: Welche sind für wen geeignet?
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Jetzt vergleich anfordernFazit: Lohnt sich eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Beamtenanwärter?
Ja: Als Beamtenanwärter sollten Sie eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit echter und vollständiger Dienstunfähigkeitsklausel abschließen. Sie leistet bei Berufsunfähigkeit und dank der Klausel auch dann, wenn Sie dienstunfähig werden und noch keinen Anspruch auf Ruhegehalt haben. Die Dienstunfähigkeit wird aufgrund der Klausel mit der Berufsunfähigkeit gleichgesetzt.
Je früher Sie die Versicherung abschließen, desto niedriger sind die Beiträge. Mit Nachversicherungsgarantie und Herabsetzungsoption passen Sie den Schutz später an Ihre Laufbahn an.
Häufige Fragen
Brauchen Beamtenanwärter eine Berufsunfähigkeitsversicherung?
Was passiert, wenn ein Beamter auf Widerruf dienstunfähig wird?
Bekommen Beamtenanwärter nach der Entlassung eine Erwerbsminderungsrente?
Welche Dienstunfähigkeitsklausel brauchen Beamtenanwärter?
Wie hoch sollte die BU-Rente für Beamtenanwärter sein?
Was kostet eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Beamtenanwärter?
Kann ich meine BU-Rente nach der Verbeamtung auf Lebenszeit senken?
Quellen (7)· Stand September 2026· Redaktion: Christian Fröhner
- Bundesministerium der Justiz: Beamtenstatusgesetz (BeamtStG), § 26 Dienstunfähigkeit
- Bundesministerium der Justiz: Beamtenversorgungsgesetz (BeamtVG), § 4 Entstehen und Berechnung des Ruhegehalts
- Bundesministerium der Justiz: Sozialgesetzbuch VI, § 8 Nachversicherung, Versorgungsausgleich und Rentensplitting
- Bundesministerium der Justiz: Sozialgesetzbuch VI, § 43 Rente wegen Erwerbsminderung
- Bundesministerium der Justiz: Sozialgesetzbuch VI, § 53 Vorzeitige Wartezeiterfüllung
- Deutsche Rentenversicherung: Jahresbericht: In Zahlen 2025 (2026)
- Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV): 7 Fakten zur Berufsunfähigkeitsversicherung (2025)
Rechtsstand: September 2026. Dienstunfähigkeit nach § 44 Bundesbeamtengesetz (BBG) und § 26 Beamtenstatusgesetz (BeamtStG), begrenzte Dienstfähigkeit nach § 45 BBG und § 27 BeamtStG, Beamte auf Widerruf nach § 4 Abs. 4 BeamtStG; Wartezeit und Höhe des Ruhegehalts nach §§ 4, 14 Beamtenversorgungsgesetz (BeamtVG) des Bundes; Nachversicherung nach § 8 SGB VI, Erwerbsminderungsrente nach § 43 SGB VI, vorzeitige Wartezeiterfüllung nach § 53 SGB VI, Berufsunfähigkeitsrente nur für vor dem 2. Januar 1961 Geborene (§ 240 SGB VI). Die Länder haben eigene Beamten- und Versorgungsgesetze mit teils abweichenden Werten.