Berufsunfähigkeitsversicherung Abschluss
Die meisten Erwerbstätigen sind auf ihr Gehalt angewiesen. Krankheiten, Unfälle oder andere Schicksalsschläge können ohne Vorwarnung eintreten und Menschen ohne entsprechende Absicherung in Existenznot bringen. Deshalb ist es wichtig, eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen, um die eigene Arbeitskraft abzusichern.
Es gibt zahlreiche Anbieter mit ganz unterschiedlichen Tarifen. Vor dem Abschluss sollten Sie sich deshalb über die eigenen Ansprüche klar werden und die Angebote sorgfältig prüfen – am einfachsten, indem Sie einen kostenfreien BU-Vergleich anfordern. Im Folgenden erfahren Sie, wie der Abschluss abläuft, welche Gesundheitsfragen auf Sie zukommen und auf welche Klauseln Sie achten sollten.
Warum ist der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung so wichtig?
Weil im Schnitt jeder Vierte im Laufe seines Erwerbslebens berufsunfähig wird und die gesetzliche Absicherung nur einen Bruchteil des Einkommens ersetzt. Das Risiko ist also nicht zu unterschätzen. Die Berufsunfähigkeitsversicherung (kurz BU-Versicherung) leistet, wenn Sie Ihren zuletzt ausgeübten Beruf zu mindestens 50 Prozent nicht mehr ausüben können – so ist es in den meisten Tarifen vereinbart.
- werden im Schnitt berufsunfähig
- 25 %
- psychische Leiden / Nervensystem
- 38 %
- Durchschnittsalter bei Abschluss
- knapp 29 Jahre
privat abgesicherte Personen, „jeder Vierte“
häufigste BU-Ursache 2024
2024
Quelle: GDV, „7 Fakten zur Berufsunfähigkeitsversicherung“, Stand August 2025
Der Auslöser der Berufsunfähigkeit spielt in der Regel keine Rolle, auch psychische Erkrankungen – laut GDV die häufigste Ursache – sind üblicherweise mit abgesichert. Die Höhe der monatlichen Rente richtet sich nach der vertraglich vereinbarten Versicherungssumme. Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente liegt dagegen im Durchschnitt bei nur rund 1.067 € im Monat und setzt voraus, dass Sie praktisch gar nicht mehr arbeiten können.
Neben der Berufsunfähigkeitsversicherung gibt es auch die Erwerbsunfähigkeitsversicherung, die Grundfähigkeitsversicherung und die Dread-Disease-Versicherung. Die BU bietet aber den umfassendsten Schutz der eigenen Arbeitskraft; einen Überblick gibt der Beitrag Arbeitskraftabsicherungen im Vergleich. Welche Tarife für Sie infrage kommen, zeigt ein Berufsunfähigkeitsversicherung-Vergleich.
Wie läuft der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung ab?
Der Abschluss gelingt am sichersten in sechs Schritten – vom Bedarf über die anonyme Risikovoranfrage bis zur Prüfung des Versicherungsscheins. Nehmen Sie sich dafür Zeit: Eine BU läuft oft mehrere Jahrzehnte, und Fehler beim Antrag lassen sich später kaum korrigieren.
Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung in sechs Schritten
- 1
Bedarf ermitteln
Legen Sie fest, wie hoch die monatliche BU-Rente sein muss, damit Sie Ihre laufenden Kosten decken können, und bis zu welchem Alter die Versicherung laufen soll – idealerweise bis zum Rentenbeginn.
- 2
Gesundheitsunterlagen sammeln
Tragen Sie Arztbesuche, Diagnosen, Behandlungen und Medikamente der letzten Jahre zusammen. Hilfreich sind Ihre Patientenakte beim Hausarzt und eine Auskunft Ihrer Krankenkasse über abgerechnete Leistungen.
- 3
Anonyme Risikovoranfrage stellen
Lassen Sie Ihre Angaben anonymisiert bei mehreren Versicherern prüfen. So erfahren Sie, wer Sie zu welchen Bedingungen annimmt – ohne dass eine Ablehnung unter Ihrem Namen bekannt wird.
- 4
Angebote vergleichen
Vergleichen Sie nicht nur den Beitrag, sondern vor allem die Bedingungen: Verweisung, Prognosezeitraum, Nachversicherungsgarantie, Laufzeit und Beitragsdynamik.
- 5
Antrag stellen und Gesundheitsfragen beantworten
Beantworten Sie alle Fragen vollständig und wahrheitsgemäß. Im Zweifel geben Sie eine Angabe lieber an und lassen den Versicherer entscheiden.
- 6
Versicherungsschein prüfen
Kontrollieren Sie Rentenhöhe, Laufzeit, Ausschlüsse und Zuschläge. Für die BU gilt eine Widerrufsfrist von 30 Tagen (§ 152 i. V. m. § 176 VVG).
Gerne unterstützen wir Sie dabei: Über unseren kostenfreien BU-Vergleich erfassen wir Ihre Angaben und holen Angebote verschiedener Versicherer ein.
Welche Gesundheitsfragen werden beim BU-Abschluss gestellt?
Sie müssen alle Fragen beantworten, die der Versicherer in Textform stellt – meist zu Behandlungen, Diagnosen und Medikamenten der letzten Jahre, zu Krankenhausaufenthalten, Größe, Gewicht, Rauchen, Beruf und Hobbys. Diese vorvertragliche Anzeigepflicht regelt § 19 VVG. Maßgeblich ist alles, was Ihnen bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung bekannt ist.
Wie weit die Fragen zurückreichen und wie genau sie formuliert sind, unterscheidet sich von Versicherer zu Versicherer. Häufig fragen Versicherer ambulante Behandlungen für die letzten Jahre und stationäre Aufenthalte für einen längeren Zeitraum ab, dazu psychotherapeutische Behandlungen gesondert. Lesen Sie jede Frage genau und beantworten Sie nur – aber vollständig – das, wonach gefragt wird.
Was passiert, wenn Angaben fehlen oder falsch sind?
Je nach Verschulden darf der Versicherer vom Vertrag zurücktreten, ihn kündigen oder rückwirkend anpassen – und im Leistungsfall unter Umständen nicht zahlen. Voraussetzung ist, dass er Sie vorher in Textform auf diese Folgen hingewiesen hat (§ 19 Abs. 5 VVG).
| Verletzung der Anzeigepflicht | mögliche Folgen nach VVG |
|---|---|
| arglistig | Anfechtung des Vertrags (§ 22 VVG) oder Rücktritt; Rechte bestehen bis zu zehn Jahre nach Vertragsschluss |
| vorsätzlich | Rücktritt vom Vertrag (§ 19 Abs. 2 VVG); Frist zehn Jahre |
| grob fahrlässig | Rücktritt – es sei denn, der Versicherer hätte den Vertrag auch zu anderen Bedingungen geschlossen; dann rückwirkende Vertragsanpassung (§ 19 Abs. 4 VVG) |
| leicht fahrlässig oder schuldlos | Kündigung mit einer Frist von einem Monat oder Vertragsanpassung, z. B. Ausschluss oder Zuschlag (§ 19 Abs. 3 und 4 VVG) |
Die Rechte des Versicherers erlöschen grundsätzlich fünf Jahre nach Vertragsschluss, bei Vorsatz oder Arglist erst nach zehn Jahren; für Versicherungsfälle, die innerhalb dieser Frist eintreten, gilt das nicht (§ 21 Abs. 3 VVG). Manche Tarife verzichten auf die Kündigung und Vertragsanpassung bei schuldloser oder leicht fahrlässiger Verletzung – ein Pluspunkt beim Vergleich.
Was ist eine anonyme Risikovoranfrage und wann lohnt sie sich?
Bei einer anonymen Risikovoranfrage werden Ihre Gesundheits- und Berufsangaben ohne Namen an mehrere Versicherer geschickt, die dann mitteilen, ob und zu welchen Bedingungen sie Sie versichern würden. Sie lohnt sich besonders bei Vorerkrankungen, laufenden Behandlungen, riskanten Hobbys oder Berufen mit erhöhtem Risiko.
Die Versicherer treffen unterschiedliche Entscheidungen: Während einer eine Vorerkrankung ausschließt, nimmt ein anderer Sie vielleicht zu normalen Konditionen an. Viele Anträge fragen zudem, ob Ihnen schon einmal ein Antrag abgelehnt wurde – eine Ablehnung beim ersten Versuch kann spätere Anträge also erschweren. Die anonyme Voranfrage vermeidet das.
Die Sorge vor einer Ablehnung ist oft unbegründet: Laut GDV lehnen die Versicherer nur rund 3 % der Anträge auf Versicherungsschutz ab, weitere 3 Prozent erhalten einen Beitragszuschlag.
| mögliches Ergebnis | Bedeutung |
|---|---|
| Annahme zu normalen Bedingungen | Schutz ohne Einschränkung, Beitrag nach Tarif |
| Risikozuschlag | voller Schutz, aber höherer Beitrag |
| Leistungsausschluss | eine bestimmte Erkrankung oder ein Körperteil ist vom Schutz ausgenommen |
| Zurückstellung | Entscheidung erst nach Ablauf einer Frist, z. B. nach Ende einer Behandlung |
| Ablehnung | kein Angebot; Alternativen wie Erwerbsunfähigkeits- oder Grundfähigkeitsversicherung prüfen |
Worauf sollte man beim Abschluss einer BU achten?
Entscheidend sind eine ausreichende Rentenhöhe, eine Laufzeit bis zum Rentenbeginn, der Verzicht auf die abstrakte Verweisung sowie Nachversicherungsgarantie und Beitragsdynamik. Mehr zu den wichtigsten Klauseln lesen Sie auch auf unserer Ratgeberseite zur Berufsunfähigkeitsversicherung (mehr dazu).
Eine angemessene Rentenhöhe
Wie hoch die monatliche Rente ausfällt, richtet sich nach der individuell vereinbarten Versicherungssumme. Achten Sie darauf, dass der Rentenbetrag nicht zu weit unter Ihrem Nettoeinkommen liegt, da sonst auch mit BU-Versicherung ein spürbarer Einschnitt droht. Als Untergrenze kann man sich daran orientieren, dass die Rente mindestens 50 Prozent des Nettogehalts und nicht unter 1.000 Euro betragen sollte; häufig empfohlen werden 70 bis 80 Prozent des Nettoeinkommens.
Bedenken Sie dabei, dass von der BU-Rente noch Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge, gegebenenfalls Steuern und die weitere Altersvorsorge bezahlt werden müssen. Natürlich ist die BU umso teurer, je höher die Rente ist – zu sehr sollte hier aber nicht gespart werden. Versicherer begrenzen die Rente allerdings auf eine im Verhältnis zum Einkommen angemessene Höhe.
Eine Beitragsdynamik
Mit einer Beitragsdynamik steigen Beitrag und versicherte Rente regelmäßig um einen vereinbarten Prozentsatz – ohne neue Gesundheitsprüfung. So gleichen Sie den Wertverlust des Geldes über die Jahre aus: 1.000 Euro Rente sind in 20 Jahren voraussichtlich deutlich weniger wert als heute. Die Beiträge steigen dadurch mit der Zeit, doch der Werterhalt der Rente ist das in der Regel wert.
Die Nachversicherungsgarantie
Dieser Punkt ist vor allem für junge Versicherte relevant, die mit einer niedrigeren Rente starten. Die Nachversicherungsgarantie erlaubt es, die Rente bei bestimmten Anlässen wie Heirat, Geburt eines Kindes oder Gehaltssprung ohne erneute Gesundheitsprüfung zu erhöhen. Wie das funktioniert und welche Fristen gelten, erklärt der Beitrag BU anpassen und mehr Rente erhalten.
Die Laufzeit der BU-Versicherung
Achten Sie darauf, dass die BU bis zum Eintritt ins Rentenalter läuft, da sonst im Ernstfall eine Zeit ohne Einkommen droht. Die Regelaltersgrenze steigt schrittweise auf 67 Jahre; für alle ab 1964 Geborenen gilt 67 (§ 235 SGB VI). Eine kürzere Laufzeit mag vor allem in jungen Jahren attraktiv erscheinen – doch niemand weiß, wann eine Berufsunfähigkeit eintritt, und das Risiko steigt mit dem Alter. Während sich die Rente oft nachträglich erhöhen lässt, ist die Laufzeit einer BU-Versicherung im Nachhinein kaum noch zu ändern.
Verzicht auf die abstrakte Verweisung
Achten Sie auf den Verzicht auf die abstrakte Verweisung. Ohne diesen Verzicht darf der Versicherer Sie auf einen anderen Beruf verweisen, den Sie aufgrund Ihrer Ausbildung und Fähigkeiten ausüben könnten und der Ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht (§ 172 Abs. 3 VVG) – auch wenn Sie ihn gar nicht ausüben. Dann würde er keine Rente zahlen. Moderne Tarife verzichten darauf.
Weltweiter Versicherungsschutz
Vor allem junge Menschen sollten darauf achten, dass die BU weltweit gilt und nicht nur bei in Deutschland ausgeübten Tätigkeiten leistet. Wichtig ist auch, dass ärztliche Nachweise im Leistungsfall im Ausland erstellt werden dürfen.
Checkliste für den BU-Abschluss
- Rentenhöhe deckt laufende Kosten, Kranken-/Pflegeversicherung und Altersvorsorge
- Laufzeit bis zum geplanten Rentenbeginn (meist 67)
- Verzicht auf die abstrakte Verweisung
- Prognosezeitraum von sechs Monaten statt „auf Dauer“
- Nachversicherungsgarantie ohne erneute Gesundheits- und Risikoprüfung
- Beitragsdynamik und weltweiter Schutz
- Gesundheitsfragen vollständig und wahrheitsgemäß beantwortet
- Antrag ohne vorherige anonyme Risikovoranfrage gestellt
Wann ist der richtige Zeitpunkt für den Abschluss?
So früh wie möglich – solange Sie jung und gesund sind, ist die Gesundheitsprüfung einfacher und der Beitrag über die gesamte Laufzeit niedriger. Laut GDV schließen Versicherte ihre BU im Schnitt mit knapp 29 Jahre ab; viele könnten deutlich früher einsteigen.
Warum sich ein früher Abschluss lohnt, erklärt der Beitrag BU-Abschluss in jungen Jahren. Besonderheiten je nach Lebenssituation finden Sie in den Ratgebern für Auszubildende, Studenten, Angestellte und Selbstständige.
Welche Fehler sollte man beim BU-Abschluss vermeiden?
Die häufigsten Fehler sind ein überstürzter Antrag, unvollständige Gesundheitsangaben, eine zu niedrige Rente und eine zu kurze Laufzeit. Auch wer Zusatzbausteine wahllos mitversichert, statt zuerst Rentenhöhe und Laufzeit auszureizen, zahlt oft für den falschen Schutz. Typische Fallstricke im Kleingedruckten beschreibt unser Ratgeber BU-Versicherung: Fallstricke.
Es zeigt sich also, dass beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung eine ganze Reihe von Dingen zu beachten ist. Deshalb ist es empfehlenswert, nichts zu überstürzen und alle Vertragskonditionen in Ruhe mit einem Versicherungsberater Ihres Vertrauens zu besprechen – oder einen unverbindlichen Vergleich anzufordern.
In: Ratgeber, Berufsunfähigkeit | · aktualisiert am
Häufige Fragen
Wie läuft der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung ab?
Welche Gesundheitsfragen muss man beim Abschluss einer BU beantworten?
Was passiert, wenn man bei den Gesundheitsfragen etwas vergisst?
Was ist eine anonyme Risikovoranfrage?
Wie lange kann man eine Berufsunfähigkeitsversicherung nach Abschluss widerrufen?
Bis zu welchem Alter sollte die BU laufen?
Quellen (5)· Stand September 2026· Redaktion: Christian Fröhner
- Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV): 7 Fakten zur Berufsunfähigkeitsversicherung (2025)
- Bundesministerium der Justiz: Versicherungsvertragsgesetz (VVG), § 19 Anzeigepflicht
- Bundesministerium der Justiz: Versicherungsvertragsgesetz (VVG), § 21 Ausübung der Rechte des Versicherers
- Bundesministerium der Justiz: Versicherungsvertragsgesetz (VVG), § 172 Leistung des Versicherers
- Bundesministerium der Justiz: Versicherungsvertragsgesetz (VVG), § 152 Widerruf des Versicherungsnehmers
Rechtsstand: September 2026. Vorvertragliche Anzeigepflicht nach § 19 Versicherungsvertragsgesetz (VVG), Ausschlussfristen nach § 21 Abs. 3 VVG, Begriff der Berufsunfähigkeit und Verweisung nach § 172 VVG, Widerrufsfrist von 30 Tagen nach § 152 Abs. 1 i. V. m. § 176 VVG; Regelaltersgrenze nach §§ 35, 235 SGB VI. Maßgeblich sind immer die Bedingungen des einzelnen Tarifs.