Dienstunfähigkeit bei Beamten: Was Sie wissen sollten
Die Dienstunfähigkeit bei Beamten wirft viele Fragen auf. Beamte, die aufgrund einer längerfristigen Erkrankung nicht mehr in der Lage sind, ihren Dienstpflichten nachzukommen, können von ihrem Dienstherrn für dienstunfähig erklärt und in den Ruhestand versetzt werden.
Sind Sie Beamter auf Lebenszeit, haben Sie einen Anspruch auf eine Pension. Dieser Beitrag erläutert Ihnen, was Sie tun können, wenn Sie als Beamter für dienstunfähig erklärt wurden.
Was bedeutet Dienstunfähigkeit bei Beamten?
Der Begriff Dienstunfähigkeit stammt aus dem deutschen Beamtenrecht. Nach § 26 BeamtStG gilt ein Beamter auf Lebenszeit als dienstunfähig, wenn er zur Erfüllung seiner Dienstpflichten aus gesundheitlichen Gründen oder aufgrund seines körperlichen Zustands dauerhaft nicht mehr in der Lage ist.
Voraussetzung für die Dienstunfähigkeit ist, dass der Beamte innerhalb von sechs Monaten mindestens drei Monate lang seinen Dienstpflichten nicht nachkommen kann und innerhalb von weiteren sechs Monaten keine Aussicht besteht, dass die Dienstfähigkeit wieder voll hergestellt ist.
Grundsätzlich gilt die Dienstunfähigkeit nur für Beamte, beispielsweise
- Polizisten
- Professoren
- Lehrer
- Mitarbeiter in Behörden und öffentlicher Verwaltung
- politische Beamte
- Richter
Auch Soldaten können als Beamte gelten und dienstunfähig werden.
Die häufigsten Gründe für Dienstunfähigkeit
Gründe für Dienstunfähigkeit bei Beamten sind in den meisten Fällen körperliche Erkrankungen wie Muskel- und Skeletterkrankungen oder bösartige Tumore, aber auch psychische Erkrankungen wie Burnout oder Depressionen. Unfälle, auch wenn sie als Dienstunfälle während der Dienstausübung eingetreten sind, können ebenfalls zur Dienstunfähigkeit führen.
Versetzung in den vorzeitigen Ruhestand bei Dienstunfähigkeit
Besteht eine Dienstunfähigkeit bei Beamten, können sie zwangsweise in den vorzeitigen Ruhestand versetzt werden. Auch ein kürzerer Dienstausfall reicht bereits aus, damit eine Versetzung in den Ruhestand erfolgen kann. Im Einzelfall werden auch landes- und bundesrechtliche Bestimmungen für die Versetzung in den Ruhestand herangezogen werden, beispielsweise für Polizei- oder Feuerwehrdienst.
Entscheidung über vorzeitige Versetzung in den Ruhestand
Der Dienstherr entscheidet über die Versetzung in den vorzeitigen Ruhestand, doch benötigt er dafür ein amtsärztliches oder polizeiärztliches Gutachten, da es ihm an medizinischer Fachkenntnis mangelt. Der Amtsarzt muss die Dienstfähigkeit untersuchen, bevor eine Versetzung in den Ruhestand erfolgt.
Eine Untersuchungsanordnung erhalten Beamte, wenn der Dienstherr den Verdacht hat, dass der Beamte seinen Dienst aufgrund einer körperlichen oder psychischen Erkrankung nicht mehr ausüben kann.
Amtsärztliche Untersuchung steht an – was tun?
Zweifelt der Dienstherr an der teilweisen oder vollständigen Dienstfähigkeit eines Beamten oder hat der Beamte selbst einen Antrag auf Zurruhesetzung wegen Dienstunfähigkeit gestellt, erfolgt eine Untersuchungsanordnung. Der Beamte muss sich aufgrund dieser Anordnung für eine eingehende Untersuchung beim Amtsarzt vorstellen.
Der Amtsarzt entscheidet nicht, ob der Beamte seinen Dienst weiterhin ausüben kann. Die medizinischen Grundlagen bieten die Möglichkeit für eine Prognose, ob der Beamte künftig seine Dienstpflichten weiterhin im ausreichenden Umfang erfüllen kann.
Erhalten Sie als Beamter eine Untersuchungsanordnung, werden Sie sich vielleicht fragen, ob Sie sich dagegen wehren können. Gehen Sie nicht zum Amtsarzt, kann das ein Dienstvergehen darstellen. Bevor Sie den Gang zum Amtsarzt verweigern, sollten Sie sich vom Anwalt beraten lassen. Anderenfalls kann gegen Sie ein Disziplinarverfahren eingeleitet werden, das zu einer Disziplinarstrafe führen kann.
Abhängig vom jeweiligen Fall kann es tatsächlich sinnvoll sein, einen Rechtsanwalt zu konsultieren und mit rechtlichen Schritten gegen die Untersuchungsanordnung vorzugehen. Sind Art und Umfang der amtsärztlichen Untersuchung nicht ausreichend bestimmt oder ist die Anordnung nicht genügend begründet, bietet sich das an.
Auch bei einer willkürlichen Anordnung, für die keine konkreten Umstände vorliegen, sollten Sie einen Rechtsanwalt einschalten. Um eine willkürliche Anordnung kann es sich handeln, wenn die Dienstunfähigkeit nicht mehr besteht.
Erhalten Sie eine Anordnung zur amtsärztlichen Untersuchung, sollten Sie sich von einem Rechtsanwalt, der auf Beamtenrecht spezialisiert ist, beraten lassen. Mitunter ist eine Untersuchungsanordnung rechtswidrig.
Versetzung des Beamten in einen anderen Bereich möglich
Wenn bei der amtsärztlichen Untersuchung keine dauerhafte Dienstunfähigkeit bescheinigt wird, erfolgt keine Versetzung in den Ruhestand. Beamte, die
- nur begrenzt dienstfähig sind und noch mindestens die Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit arbeiten können
- in anderen Bereichen verwendbar sind
- eine andere Tätigkeit ausüben können
werden in anderen Bereichen eingesetzt. Bei der begrenzten Dienstunfähigkeit bei Beamten gilt der Grundsatz Weiterverwendung vor Versorgung.
Wurde ein Beamter aufgrund von Dienstunfähigkeit vorzeitig in den Ruhestand versetzt, erfolgt turnusmäßig eine Überprüfung der Dienstunfähigkeit. Bei Wiederherstellung der Dienstfähigkeit kann eine erneute Berufung in das Beamtenverhältnis erfolgen.
Dienstunfähigkeit bei Beamten – was Sie tun können
Eine Dienstunfähigkeit bei Beamten kann zur zwangsweisen Versetzung in den Ruhestand führen. Haben Sie die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht, kann das mit erheblichen finanziellen Einschränkungen verbunden sein.
Vorsorgen können Sie, indem Sie eine Berufsunfähigkeitsversicherung bzw. Dienstunfähigkeitsversicherung abschließen und darauf achten, dass der Tarif die echte Dienstunfähigkeitsklausel (DU-Klausel) enthält. Die Berufsunfähigkeitsversicherung leistet dann auch bei Dienstunfähigkeit.
Es gibt auch spezielle Dienstunfähigkeitsversicherungen, die von einigen Versicherungsgesellschaften speziell für Beamte angeboten werden. Mit einer solchen Versicherung schließen Sie die Versorgungslücke zwischen Ruhegeld und Ihrem aktuellen Beamtengehalt.
Wurden Sie für dienstunfähig erklärt, sollten Sie Ihre behandelnden Ärzte konsultieren, damit die Dienstfähigkeit schnell wieder hergestellt werden kann. Das ist auch wichtig, da es sich um eine beamtenrechtliche Dienstpflicht handelt.
Sie werden in den Ruhestand versetzt – was tun?
Eine Dienstunfähigkeit bei Beamten führt häufig zur vorzeitigen Versetzung in den Ruhestand, die einen Verwaltungsakt darstellt. Innerhalb eines Monats, nachdem Ihnen die Versetzung in den Ruhestand bekanntgegeben wurde, können Sie gegen diesen Verwaltungsakt vorgehen.
Nehmen Sie rechtzeitig die Hilfe eines Anwalts in Anspruch, um gegen die Entscheidung vorzugehen. Einen Anwalt konsultieren sollten Sie bereits, wenn eine Anhörung zur Absicht des Dienstherrn stattfindet. Diese Anhörung erfolgt, bevor ein Bescheid zur Versetzung in den Ruhestand erlassen wird.
Höhe der Pension bei einer Dienstunfähigkeit
Sind Sie Beamter auf Lebenszeit, haben Sie Anspruch auf Ruhegeld und Versorgung, wenn Ihr Dienstherr Sie aufgrund von Dienstunfähigkeit vorzeitig in den Ruhestand versetzt. Wie hoch Ihr Anspruch auf Versorgungsleistungen ist, hängt vom jeweiligen Beamtenversorgungsgesetz ab.
Für Beamte auf Lebenszeit gilt eine versorgungsrechtliche Wartezeit. Erst nach Ablauf der Wartezeit erhalten Sie das Ruhegehalt. Anders sieht es aus, wenn die Dienstunfähigkeit durch einen Dienstunfall verursacht wurde. Mit jedem Dienstjahr steigt das Ruhegeld, doch beträgt es höchstens 71,75 Prozent Ihrer letzten Besoldung.
Eine Mindestpension kann gezahlt werden, wenn die Zeiten unterschritten werden. Ein Anspruch auf Ruhegehalt besteht nicht für
- Beamte auf Lebenszeit, die noch nicht die erforderliche Mindestdienstzeit oder die Wartezeit absolvieren konnten
- Beamte auf Widerruf
- Beamte auf Probe
Sie sollten daher frühzeitig an den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung mit Dienstunfähigkeitsklausel denken, damit Sie nicht leer ausgehen.
Wann Sie einen Anwalt aufsuchen sollten
Betrifft Sie die Dienstunfähigkeit bei Beamten, sollten Sie sich frühzeitig von einem Anwalt beraten lassen, damit Sie nicht vorzeitig in den Ruhestand versetzt werden oder sich nicht bei einem Amtsarzt vorstellen müssen, wenn gar keine Gründe dafür vorliegen.
Der Anwalt sollte auf öffentliches Dienstrecht spezialisiert werden. Ein Anwalt kann Sie bei der Anordnung zur amtsärztlichen Untersuchung und bei der Anhörung zu einer beabsichtigten Versetzung in den Ruhestand beraten. Auch dann, wenn Sie selbst annehmen, nicht mehr im vollen Umfang dienstfähig zu sein, sollten Sie die Hilfe eines Anwalts in Anspruch nehmen.