Arbeitskraftabsicherungen – welche sind für wen geeignet?

Arbeitskraftabsicherung Uebersicht

Krankheiten oder andere Schicksalsschläge können im Verlauf der Berufstätigkeit jeden treffen und führen häufig dazu, dass Betroffene ihren Beruf nicht mehr ausüben können. In Deutschland wird jeder vierte während seines erwerbsfähigen Alters berufsunfähig, weshalb es wichtig ist im Fall der Fälle abgesichert zu sein.

Um Ihnen einen besseren Überblick über Ihre Versicherungsoptionen zu geben, werden im Folgenden verschiedene Versicherungsmodelle zur Arbeitskraftabsicherung vorgestellt und miteinander verglichen.

Wieso überhaupt versichern?

Wie bereits erwähnt, sind in Deutschland 27 %, also mehr als ein Viertel der 56-60-Jährigen berufsunfähig. Die Wahrscheinlichkeit während des erwerbsfähigen Alters berufsunfähig zu werden sollte also nicht vernachlässigt werden. Bei einem Großteil der Fälle sind körperliche somatische, also körperliche Krankheiten verantwortlich, für die entstandene Berufs- oder sogar Erwerbsunfähigkeit. Doch auch Unfälle und psychische Erkrankungen sind häufig Auslöser für ein Versagen der Arbeitskraft.

Angestellte werden nach dem Eintreten der Berufsunfähigkeit in den meisten Fällen noch weitere sechs Wochen von ihrem Arbeitgeber bezahlt. Im Anschluss übernimmt die Krankenkasse mit dem Krankengeld die Zahlung. Ist der Zeitraum von 78 Wochen nach Beginn der Arbeitsunfähigkeit überschritten, muss jedoch die gesetzliche Erwerbsminderungsrente bezogen werden.

Diese liegt in vielen Fällen deutlich unter dem zuvor erhaltenen Bruttogehalt und kann nur dann bezogen werden, wenn Betroffene nicht mehr in der Lage sind, irgendeinen Beruf länger als drei Stunden am Tag auszuüben.

Eine Erwerbsunfähigkeit ist nämlich nicht nur auf den früher ausgeübten, sondern auf alle Berufe bezogen. Solange man noch in der Lage ist, einfachste Jobs auszuüben, geht man in Bezug auf die Erwerbsminderungsrente leer aus.

Um für den Fall einer eintretenden Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit vorsorgen, ist es also durchaus sinnvoll, die eigene Arbeitskraft zu versichern. Vor allem gilt dies für Selbstständige, da sie nicht einmal gesetzlich versichert sind. Der Abschluss einer solchen Versicherung mag in jungen Jahren wenig ansprechend sein, ist allerdings eigentlich sogar noch attraktiver als für ältere Erwerbstätige.

Anfänger im Beruf kommen aufgrund des geringeren Risikos und ihrer besseren Gesundheit, leichter und vor allem auch günstiger an einen guten Versicherungsschutz. Es gibt dabei vier Versicherungstypen, die sich in ihren genauen Konditionen je nach Anbieter unterscheiden können.

Die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU)

Sie tritt in Kraft, wenn der Versicherte seine zuletzt ausgeübte berufliche Tätigkeit nicht mehr zu mindestens 50 % ausüben kann. Diese 50 % gelten beziehen sich dabei sowohl auf die mögliche zu leistende Arbeitszeit als auch auf die Qualität der in dieser Zeit verrichteten Arbeit.

Für die BU-Versicherung spielt der Auslöser einer Berufsunfähigkeit in der Regel keine Rolle und auch psychische Ursachen werden mit versichert. Die Höhe der monatlich ausgezahlten Rente richtet sich nach Versicherungssumme, welche vertraglich festgehalten wird und sich in der Regel am ursprünglichen Einkommen des Versicherten orientiert.

Die BU-Versicherung gilt als umfassendster, sicherster, aber auch als kostspieligste Arbeitskraftabsicherung. Vor ihrem Abschluss muss der zu Versichernde ausführliche Auskunft über seinen gesundheitlichen Zustand geben. Darüber hinaus empfiehlt sich eine intensive Konsultation mit einem zuständigen Versicherungsberater, um die bestmöglichen Konditionen zu erhalten.

Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung (EU)

Diese Versicherung wird häufig als günstige Alternative zur BU-Versicherung beworben. Sie springt, ähnlich wie die staatliche Erwerbsminderungsrente, dann ein, wenn der Versicherte nicht mehr in der Lage ist, irgendeinen Job länger als 3 Stunden auszuüben.

Ähnlich wie bei der BU-Versicherung ist die Ursache der Erwerbsunfähigkeit nicht weiter für den Erhalt der EU-Rente relevant und auch psychische Ursachen werden mit versichert. Weitaus wichtiger ist die eigentliche Bestätigung einer Erwerbsunfähigkeit, die nicht immer gegeben ist, wenn man berufsunfähig wird.

Die Zahlen hierfür schwanken je nach Berufsfeld, doch generell lässt sich sagen, dass nur ungefähr die Hälfte aller Berufsunfähigen auch als Erwerbsunfähig gelten. Trotzdem kann die Erwerbsunfähigkeitsversicherung eine sinnvolle Alternative zur Berufsunfähigkeitsversicherung sein.

Vor allem in handwerklichen Berufen, in denen eine eintretende Berufsunfähigkeit sehr wahrscheinlich ist, ist diese so kostspielig, dass die EU- Versicherung als sinnvoller Ersatz angesehen wird.

Die Dread-Disease-Versicherung

Die Dread Disease Versicherung sichert gegen die finanziellen Folgen schwerer Krankheiten ab. In der Regel werden Erkrankungen wie Krebs, Schlaganfälle oder Herzinfarkte versichert. Die genaue Zusammensetzung dieser Krankheiten wird jedoch individuell im Versicherungsvertrag festgelegt.

Psychische Erkrankungen werden hier in der Regel nicht versichert. Relevant für das Einspringen der Versicherung ist der vertraglich festgehaltene Schweregrad, den die Erkrankung mit sich bringen muss. Die berufliche Situation und ob der aktuelle Job noch ausgeübt werden kann, spielt für diese Versicherung in der Regel keine Rolle.

Sie bietet im Vergleich zu anderen Produkten zur Arbeitskraftabsicherung keine kontinuierlichen, sondern eine Einmalzahlung einer festgelegten Versicherungssumme. Nach dieser Zahlung endet der Vertrag und die Versicherung.

Die Grundfähigkeitsversicherung (GF)

Die GF-Versicherung versichert bestimmte Fähigkeiten, Fertigkeiten und Sinnesfunktionen einer Person. Ob nur eine oder mehrere Fähigkeiten (beispielsweise Sehen, Laufen, Sprechen, Feinmotorik der Finger, Treppensteigen) versichert werden, ist dabei von Vertrag zu Vertrag unterschiedlich.

Für die Grundfähigkeitsversicherung sind äußere Umstände wie Beruf oder sozialer Stand irrelevant. Im Vergleich zur Dread-Disease-Versicherung werden hier nur die Folgen und nicht die Ursachen eines Ereignisses versichert.

Im Fall der Fälle wird dem Versicherten eine monatliche Rente ausgezahlt, bis die versicherten Fähigkeiten wieder vorhanden sind, oder bis der Versicherungszeitraum endet.

Verschiedene Versicherungen für individuelle Lösungen

Es gibt ganz unterschiedliche Möglichkeiten, um die eigene Arbeitskraft zu versichern. Versicherungen können dabei individuell angepasst und kombiniert werden, um für Sie die richtige Lösung zu finden. Zur besseren Einschätzung ihrer Möglichkeiten ist es empfehlenswert, mit einem Versicherungsberater zusammenzuarbeiten und auch mögliche zukünftige Lebenssituationen in der Planung der Arbeitskraftabsicherung zu berücksichtigen. Dass eine Arbeitskraftabsicherung an sich eine sehr sinnvolle Sache ist, sollte dank der angeführten Zahlen und Fakten inzwischen außer Frage stehen.

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