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Berufsunfähigkeitsversicherung Vergleich

Arbeitskraftabsicherungen – welche sind für wen geeignet?

Arbeitskraftabsicherung Uebersicht

Krankheiten oder andere Schicksalsschläge können im Verlauf der Berufstätigkeit jeden treffen und führen häufig dazu, dass Betroffene ihren Beruf nicht mehr ausüben können. Nach Angaben des Versicherungsverbands GDV wird im Schnitt jeder Vierte der privat Versicherten während seines Erwerbslebens berufsunfähig, weshalb es wichtig ist, im Fall der Fälle abgesichert zu sein. Die wichtigste Absicherung dafür ist die Berufsunfähigkeitsversicherung; welche Tarife für Ihren Beruf infrage kommen, zeigt ein kostenfreier BU-Vergleich.

Um Ihnen einen besseren Überblick über Ihre Versicherungsoptionen zu geben, werden im Folgenden verschiedene Versicherungsmodelle zur Arbeitskraftabsicherung vorgestellt und miteinander verglichen – einschließlich der noch recht jungen Multi-Risk-Versicherung.

Warum sollte man die eigene Arbeitskraft absichern?

Weil jeder Vierte berufsunfähig wird und die gesetzliche Absicherung danach nur einen Bruchteil des Einkommens ersetzt. Die Wahrscheinlichkeit, während des erwerbsfähigen Alters berufsunfähig zu werden, sollte also nicht vernachlässigt werden. Bei einem Großteil der Fälle sind körperliche Krankheiten verantwortlich für die entstandene Berufs- oder sogar Erwerbsunfähigkeit. Doch auch Unfälle und vor allem psychische Erkrankungen sind häufig Auslöser für ein Versagen der Arbeitskraft.

werden im Schnitt berufsunfähig
25 %

privat abgesicherte Personen, „jeder Vierte“

Durchschnittsalter bei Eintritt
48 Jahre

der Berufsunfähigkeit

psychische Leiden / Nervensystem
38 %

häufigste BU-Ursache 2024

Quelle: GDV, „7 Fakten zur Berufsunfähigkeitsversicherung“, Stand August 2025

Angestellte werden nach dem Eintreten einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit in den meisten Fällen noch bis zu sechs Wochen von ihrem Arbeitgeber bezahlt (§ 3 EFZG). Im Anschluss übernimmt die Krankenkasse mit dem Krankengeld die Zahlung. Wegen derselben Krankheit wird Krankengeld aber höchstens 78 Wochen innerhalb von drei Jahren gezahlt (§ 48 SGB V). Danach bleibt Betroffenen, die dauerhaft nicht mehr arbeiten können, nur die gesetzliche Erwerbsminderungsrente.

Diese liegt in vielen Fällen deutlich unter dem zuvor erhaltenen Gehalt – im Rentenzugang 2025 im Durchschnitt bei rund 1.067 € im Monat – und die volle Rente kann nur dann bezogen werden, wenn Betroffene nicht mehr in der Lage sind, irgendeinen Beruf mindestens drei Stunden am Tag auszuüben (§ 43 SGB VI).

Eine Erwerbsunfähigkeit ist nämlich nicht nur auf den früher ausgeübten, sondern auf alle Berufe bezogen. Solange man noch in der Lage ist, einfachste Jobs sechs Stunden täglich auszuüben, geht man in Bezug auf die Erwerbsminderungsrente leer aus.

Um für den Fall einer eintretenden Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit vorzusorgen, ist es also durchaus sinnvoll, die eigene Arbeitskraft zu versichern. Vor allem gilt dies für Selbstständige: Sie erhalten keine Entgeltfortzahlung, und viele sind nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert und haben damit auch keinen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente. Der Abschluss einer solchen Versicherung mag in jungen Jahren wenig ansprechend sein, ist dann allerdings eigentlich sogar noch attraktiver als für ältere Erwerbstätige.

Anfänger im Beruf kommen aufgrund des geringeren Risikos und ihrer besseren Gesundheit leichter und vor allem auch günstiger an einen guten Versicherungsschutz. Es gibt dabei vier klassische Versicherungstypen und die neuere Multi-Risk-Versicherung, die sich in ihren genauen Konditionen je nach Anbieter unterscheiden können.

Welche Arbeitskraftabsicherungen gibt es im Überblick?

Die fünf privaten Arbeitskraftabsicherungen unterscheiden sich vor allem darin, was den Leistungsfall auslöst und ob eine Rente oder eine Einmalsumme gezahlt wird.

AbsicherungLeistet, wenn …Leistungpsychische ErkrankungenBeitrag
Berufsunfähigkeitsversicherungder eigene Beruf zu mind. 50 % nicht mehr ausgeübt werden kannRenteversichertam höchsten
Erwerbsunfähigkeitsversicherungkeine Tätigkeit mehr mind. 3 Stunden täglich möglich istRenteversichertniedriger
Grundfähigkeitsversicherungdefinierte Fähigkeiten verloren gehenRentemeist nichtfür körperlich Tätige niedriger
Dread-Disease-Versicherungeine definierte schwere Krankheit diagnostiziert wirdEinmalzahlungnicht versichertabhängig von Summe und Alter
Multi-Risk-Versicherungeiner von mehreren Bausteinen greiftRente und/oder Einmalzahlungteils als Bausteinje nach Umfang

Beamte werden nicht berufsunfähig, sondern dienstunfähig. Für sie ist die Dienstunfähigkeitsversicherung die passende Absicherung.

Was leistet die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU)?

Die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt eine monatliche Rente, wenn der Versicherte seine zuletzt ausgeübte berufliche Tätigkeit nicht mehr zu mindestens 50 Prozent ausüben kann. Diese 50 Prozent beziehen sich dabei sowohl auf die mögliche zu leistende Arbeitszeit als auch auf die Qualität der in dieser Zeit verrichteten Arbeit.

Für die BU-Versicherung spielt der Auslöser einer Berufsunfähigkeit in der Regel keine Rolle, auch psychische Ursachen werden mitversichert. Die Höhe der monatlich ausgezahlten Rente richtet sich nach der Versicherungssumme, die vertraglich festgehalten wird und sich in der Regel am ursprünglichen Einkommen des Versicherten orientiert.

Die BU-Versicherung gilt als umfassendste, sicherste, aber auch als kostspieligste Arbeitskraftabsicherung. Vor ihrem Abschluss muss der zu Versichernde ausführliche Auskunft über seinen gesundheitlichen Zustand geben. Darüber hinaus empfiehlt sich eine intensive Konsultation mit einem Versicherungsberater, um die bestmöglichen Konditionen zu erhalten.

Was leistet die Erwerbsunfähigkeitsversicherung (EU)?

Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung zahlt eine Rente, wenn der Versicherte – ähnlich wie bei der staatlichen Erwerbsminderungsrente – nicht mehr in der Lage ist, irgendeinen Job mindestens drei Stunden täglich auszuüben. Diese Versicherung wird häufig als günstige Alternative zur BU-Versicherung beworben.

Ähnlich wie bei der BU-Versicherung ist die Ursache der Erwerbsunfähigkeit für den Erhalt der EU-Rente nicht weiter relevant, auch psychische Ursachen werden mitversichert. Weitaus wichtiger ist die eigentliche Bestätigung einer Erwerbsunfähigkeit, die nicht immer gegeben ist, wenn man berufsunfähig wird.

Die Zahlen hierfür schwanken je nach Berufsfeld, doch nicht jeder Berufsunfähige gilt auch als erwerbsunfähig – wer noch eine andere, einfachere Tätigkeit ausüben kann, erhält aus der EU-Versicherung nichts. Trotzdem kann die Erwerbsunfähigkeitsversicherung eine sinnvolle Alternative zur Berufsunfähigkeitsversicherung sein.

Vor allem in handwerklichen Berufen, in denen eine eintretende Berufsunfähigkeit sehr wahrscheinlich ist, ist die BU so kostspielig, dass die EU-Versicherung als sinnvoller Ersatz angesehen wird.

Was leistet die Dread-Disease-Versicherung?

Die Dread-Disease-Versicherung sichert gegen die finanziellen Folgen schwerer Krankheiten ab und zahlt eine einmalige Versicherungssumme, wenn eine vertraglich festgelegte Erkrankung diagnostiziert wird. In der Regel werden Erkrankungen wie Krebs, Schlaganfälle oder Herzinfarkte versichert. Die genaue Zusammensetzung dieser Krankheiten wird jedoch individuell im Versicherungsvertrag festgelegt.

Psychische Erkrankungen werden hier in der Regel nicht versichert. Relevant für das Einspringen der Versicherung ist der vertraglich festgehaltene Schweregrad, den die Erkrankung mit sich bringen muss. Die berufliche Situation und ob der aktuelle Job noch ausgeübt werden kann, spielt für die Dread-Disease-Versicherung in der Regel keine Rolle.

Sie bietet im Vergleich zu anderen Produkten zur Arbeitskraftabsicherung keine kontinuierlichen Zahlungen, sondern eine Einmalzahlung einer festgelegten Versicherungssumme. Nach dieser Zahlung endet in der Regel der Vertrag.

Was leistet die Grundfähigkeitsversicherung (GF)?

Die Grundfähigkeitsversicherung zahlt eine monatliche Rente, wenn bestimmte Fähigkeiten, Fertigkeiten oder Sinnesfunktionen verloren gehen – etwa Sehen, Gehen, Sprechen, die Feinmotorik der Finger oder Treppensteigen. Ob nur eine oder mehrere Fähigkeiten verloren gehen müssen, ist dabei von Vertrag zu Vertrag unterschiedlich.

Für die Grundfähigkeitsversicherung sind äußere Umstände wie Beruf oder sozialer Stand irrelevant. Im Vergleich zur Dread-Disease-Versicherung werden hier nur die Folgen und nicht die Ursachen eines Ereignisses versichert.

Im Fall der Fälle wird dem Versicherten eine monatliche Rente ausgezahlt, bis die versicherten Fähigkeiten wieder vorhanden sind oder bis der Versicherungszeitraum endet.

Was ist eine Multi-Risk-Versicherung?

Eine Multi-Risk-Versicherung bündelt mehrere Leistungsauslöser – etwa Verlust von Grundfähigkeiten, schwere Krankheiten, Pflegebedürftigkeit und Unfallfolgen – in einem Vertrag. Der Begriff ist in der Versicherungsbranche noch recht jung und vielen eher unbekannt. Multi-Risk-Policen gibt es nicht nur bei Sachversicherungen, sondern auch bei den Personenversicherungen, wo sie an Bedeutung gewinnen. Manche Anbieter vertreiben vergleichbare Produkte auch unter Namen wie „Multi-Rente“ oder als Funktionsinvaliditätsversicherung.

Hintergrund: Nicht jede Erkrankung und auch nicht jeder Unfall führen automatisch zu einer Berufsunfähigkeit. Betroffene leben zwar mit teils schwerwiegenden gesundheitlichen Einschränkungen, erhalten aber aus der Berufsunfähigkeitsversicherung keine Leistungen. So ist ein Fleischer, der aufgrund eines Nierenschadens regelmäßig zur Dialyse muss, nicht automatisch berufsunfähig. In einem solchen Fall kann eine Multi-Risk-Versicherung leisten.

Die Multi-Risk-Versicherung leistet – je nach Tarif – grob in folgenden Fällen:

  • bei Verlust von Grundfähigkeiten (z. B. Sehen, Hören, Gebrauch der Hände)
  • bei schweren Erkrankungen
  • bei Schäden an Organen (auch bei Krebserkrankung)
  • bei Pflegebedürftigkeit
  • nach einem Unfall
  • teilweise bei schweren psychischen Erkrankungen wie Depressionen
  • teilweise im Todesfall

Achtung, unterschiedliche Einschlüsse: Die versicherten Risiken fallen je nach Anbieter unterschiedlich aus. So unterscheiden Versicherer unter anderem bei Krebserkrankungen, und nicht jede Art von Krebs führt gleichzeitig zu einem Leistungsfall – Hautkrebs im Anfangsstadium etwa ist weniger lebensbedrohlich als Bauchspeicheldrüsenkrebs. Außerdem ist nicht in jeder Police das Pflegerisiko eingeschlossen, und bei Unfallfolgen kann es für den Leistungsanspruch darauf ankommen, ob eine Grundfähigkeit betroffen ist.

Multi-Risk-Versicherung oder Berufsunfähigkeitsversicherung? Die Berufsunfähigkeitsversicherung bleibt die umfassendere Absicherung. Ihre Kehrseite: Vorerkrankungen, ein risikobehafteter Beruf oder riskante Hobbys können zu Ausschlüssen, Zuschlägen oder – in wenigen Fällen – zur Ablehnung führen; laut GDV lehnen die Versicherer rund 3 Prozent der BU-Anträge ab, weitere 3 Prozent erhalten einen Beitragszuschlag. Ein Beispiel sind Allergien: Ein Allergiker erhält eine BU oft nur mit einem Risikozuschlag oder Ausschluss, und im Leistungsfall kann der Versicherer prüfen, ob die auslösende Erkrankung mit der ausgeschlossenen Allergie zusammenhängt. Die Multi-Risk-Versicherung greift dagegen bei klar definierten Erkrankungen und deren Folgen.

Multi-Risk-Versicherung: Vor- und Nachteile

Dafür spricht

  • Bündelung unterschiedlicher Versicherungsfälle in einem Vertrag.
  • Leistet auch in Fällen, die bei einer BU nicht zu einer Leistung führen würden – etwa beim Verlust einer Grundfähigkeit ohne Berufsunfähigkeit.
  • Klar definierte Leistungsauslöser statt Prüfung der Berufsunfähigkeit.

Dagegen spricht

  • Kein vollständiger Schutz: Psychische Erkrankungen – die häufigste BU-Ursache – sind kaum abgedeckt.
  • Gesundheitsprüfung wie bei BU oder Lebensversicherung; Vorerkrankungen können auch hier zu Einschränkungen führen.
  • Beitrag wegen der Bandbreite der Leistungsfälle oft höher als bei einer reinen Grundfähigkeitsversicherung; eine hohe Selbstbeteiligung senkt ihn, muss im Ernstfall aber selbst getragen werden.

Fazit: Für die meisten Menschen ist die Multi-Risk-Versicherung keine gute erste Wahl, wenn eine Berufsunfähigkeitsversicherung zu vertretbaren Bedingungen erhältlich ist. Sie bietet Bausteine einzelner Versicherungen, ein vollständiger Schutz ist dadurch aber meist nicht gegeben. Wer sie in Betracht zieht, sollte beim Vergleich der Anbieter auf versteckte Kostenfallen, den genauen Leistungskatalog und eine geringe Spanne zwischen Netto- und Bruttoprämie achten.

Welche Arbeitskraftabsicherung passt zu wem?

Wer eine BU zu vertretbaren Bedingungen bekommt, ist damit am umfassendsten geschützt; die übrigen Absicherungen sind vor allem Lösungen für Berufe und Gesundheitssituationen, in denen die BU zu teuer oder nicht erhältlich ist.

Situationnaheliegende Absicherung
Bürotätigkeit, Akademiker, gesundBerufsunfähigkeitsversicherung
Schüler, Studierende, AuszubildendeBerufsunfähigkeitsversicherung (früher Abschluss); sonst Erwerbsunfähigkeitsversicherung
körperlich anstrengender Beruf, BU sehr teuerGrundfähigkeits- oder Erwerbsunfähigkeitsversicherung, ggf. Multi-Risk
Vorerkrankungen, BU abgelehntErwerbsunfähigkeits-, Grundfähigkeits- oder Dread-Disease-Versicherung
BeamteDienstunfähigkeitsversicherung bzw. BU mit Dienstunfähigkeitsklausel
zusätzlicher Geldbetrag bei schwerer Krankheit gewünschtDread-Disease-Versicherung als Ergänzung

Es gibt ganz unterschiedliche Möglichkeiten, um die eigene Arbeitskraft zu versichern. Versicherungen können dabei individuell angepasst und kombiniert werden, um für Sie die richtige Lösung zu finden. Zur besseren Einschätzung Ihrer Möglichkeiten ist es empfehlenswert, mit einem Versicherungsberater zusammenzuarbeiten und auch mögliche zukünftige Lebenssituationen in der Planung der Arbeitskraftabsicherung zu berücksichtigen. Dass eine Arbeitskraftabsicherung an sich eine sehr sinnvolle Sache ist, sollte dank der angeführten Zahlen und Fakten inzwischen außer Frage stehen.

In: Ratgeber, Berufsunfähigkeit | · aktualisiert am

Häufige Fragen

Welche Arten der Arbeitskraftabsicherung gibt es?
Die wichtigsten sind die Berufsunfähigkeitsversicherung (Rente, wenn der eigene Beruf nicht mehr ausgeübt werden kann), die Erwerbsunfähigkeitsversicherung (Rente, wenn gar keine Tätigkeit mehr möglich ist), die Grundfähigkeitsversicherung (Rente bei Verlust definierter Fähigkeiten), die Dread-Disease-Versicherung (Einmalzahlung bei schweren Krankheiten) und die Multi-Risk-Versicherung, die mehrere dieser Leistungsauslöser bündelt. Für Beamte kommt die Dienstunfähigkeitsversicherung hinzu.
Welche Arbeitskraftabsicherung ist die beste?
Den umfassendsten Schutz bietet die Berufsunfähigkeitsversicherung, weil sie unabhängig von der Ursache leistet, auch bei psychischen Erkrankungen. Sie ist aber auch die teuerste und für manche Berufe oder mit Vorerkrankungen schwer zu bekommen. Welche Absicherung passt, hängt von Beruf, Gesundheit, Budget und Lebensplanung ab.
Was bekommen Angestellte vom Staat, wenn sie nicht mehr arbeiten können?
Zunächst zahlt der Arbeitgeber das Gehalt bis zu sechs Wochen weiter (§ 3 EFZG). Danach zahlt die gesetzliche Krankenkasse Krankengeld, wegen derselben Krankheit höchstens 78 Wochen innerhalb von drei Jahren (§ 48 SGB V). Wer dauerhaft nicht mehr arbeiten kann, ist dann auf die Erwerbsminderungsrente angewiesen, die im Rentenzugang 2025 im Durchschnitt bei rund 1.067 Euro im Monat lag.
Was ist eine Multi-Risk-Versicherung?
Eine Multi-Risk-Versicherung bündelt mehrere Leistungsauslöser in einem Vertrag, etwa den Verlust von Grundfähigkeiten, schwere Krankheiten, Organschäden, Pflegebedürftigkeit und Unfallfolgen, teils auch schwere psychische Erkrankungen. Sie leistet bei klar definierten Ereignissen, nicht bei Berufsunfähigkeit an sich. Umfang und Leistungsform unterscheiden sich stark je Anbieter.
Ist eine Multi-Risk-Versicherung besser als eine Berufsunfähigkeitsversicherung?
Für die meisten Menschen nicht. Sie leistet nur bei den definierten Ereignissen und schützt kaum bei psychischen Erkrankungen, der häufigsten Ursache einer Berufsunfähigkeit. Sinnvoll sein kann sie für Menschen, die keine oder nur eine sehr teure BU erhalten, etwa in körperlich tätigen Berufen.
Warum sollten Selbstständige ihre Arbeitskraft privat absichern?
Selbstständige erhalten weder Entgeltfortzahlung noch automatisch Krankengeld, und viele sind nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert. Ohne eigene Beiträge besteht meist auch kein Anspruch auf Erwerbsminderungsrente. Eine private Arbeitskraftabsicherung ist für sie deshalb besonders wichtig.
Quellen (4)· Stand September 2026· Redaktion: Christian Fröhner
  1. Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV): 7 Fakten zur Berufsunfähigkeitsversicherung (2025)
  2. Deutsche Rentenversicherung: Jahresbericht: In Zahlen 2025 (2026)
  3. Bundesministerium der Justiz: Sozialgesetzbuch V, § 48 Dauer des Krankengeldes
  4. Bundesministerium der Justiz: Sozialgesetzbuch VI, § 43 Rente wegen Erwerbsminderung

Rechtsstand: September 2026. Entgeltfortzahlung nach § 3 Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG), Krankengeld nach § 48 SGB V, Erwerbsminderungsrente nach § 43 SGB VI, Berufsunfähigkeit nach § 172 VVG. Grundfähigkeits-, Dread-Disease- und Multi-Risk-Versicherungen sind gesetzlich nicht eigens geregelt; maßgeblich sind die Tarifbedingungen.

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