Berufsunfähigkeitsversicherung Handwerker
Schnell kann es bei Handwerkern zu Arbeitsunfällen kommen, die schlimmstenfalls eine Ausübung des Berufs unmöglich machen – und noch häufiger sind es Verschleiß, Rückenleiden oder psychische Erkrankungen. Um sich vor den finanziellen Folgen beim Verlust Ihrer Arbeitskraft zu schützen, sollten Sie eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen. Weil Handwerker als Risikogruppe gelten, unterscheiden sich Beiträge und Bedingungen der Versicherer stark – es lohnt sich, einen kostenfreien BU-Vergleich anzufordern.
Warum brauchen Handwerker eine Berufsunfähigkeitsversicherung?
Weil Handwerker von ihrer körperlichen Arbeitskraft leben und die gesetzliche Absicherung bei Berufsunfähigkeit nur einen Bruchteil des Einkommens ersetzt. Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist eine der wichtigsten Versicherungen überhaupt, ähnlich wie eine Privathaftpflichtversicherung. Da Handwerker eine hohe Risikogruppe darstellen, müssen Sie beim Abschluss allerdings einiges beachten.
Nach Angaben des Versicherungsverbands GDV wird im Schnitt jeder Vierte der privat Versicherten während seines Erwerbslebens berufsunfähig. Neben psychischen Erkrankungen gehören Erkrankungen des Bewegungsapparats und schwere Unfälle zu den häufigsten Ursachen – Risiken, die in handwerklichen Berufen besonders ins Gewicht fallen.
- werden im Schnitt berufsunfähig
- 25 %
- Bewegungsapparat
- 16 %
- schwere Unfälle
- 8 %
- Durchschnittsalter bei Eintritt
- 48 Jahre
privat abgesicherte Personen, „jeder Vierte“
BU-Ursache 2024
BU-Ursache 2024
der Berufsunfähigkeit
Quelle: GDV, „7 Fakten zur Berufsunfähigkeitsversicherung“, Stand August 2025
Eine Berufsunfähigkeit kann durch körperliche oder psychische Erkrankungen, aber auch durch Unfälle verursacht werden. Das Risiko, körperliche Arbeit im Beruf nicht mehr ausüben zu können, steigt mit zunehmendem Alter. Welche weiteren Policen für Betriebe und Beschäftigte im Handwerk wichtig sind, lesen Sie im Beitrag Wichtige Versicherungen für Handwerker.
Was leistet eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Handwerker?
Die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt eine vereinbarte monatliche Rente, wenn Sie Ihren zuletzt ausgeübten Beruf wegen Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfall voraussichtlich auf Dauer nicht mehr ausüben können (§ 172 VVG). In der Regel zahlt sie, wenn Sie mindestens zu 50 Prozent nicht mehr im zuletzt ausgeübten Beruf arbeiten können und dieser Zustand voraussichtlich mindestens sechs Monate anhält. Beim Abschluss vereinbaren Sie eine Rente, die im Fall der Berufsunfähigkeit gezahlt wird – zumeist bis zum Eintritt ins Rentenalter.
Damit Sie Ihren Lebensstandard auch bei einer Berufsunfähigkeit beibehalten können, sollten Sie die Rente möglichst so hoch vereinbaren, dass sie Ihr Nettoeinkommen weitgehend ersetzt. Die Berufsunfähigkeitsversicherung bezieht sich auf den versicherten Beruf: Ein Fliesenleger, der wegen Kniebeschwerden nicht mehr auf den Knien arbeiten kann, ist in der Regel berufsunfähig – auch wenn er noch im Büro arbeiten könnte.
Anders sieht es bei der Erwerbsunfähigkeit aus. Eine Erwerbsminderungsrente der gesetzlichen Rentenversicherung erhalten Sie nur, wenn Sie auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt weniger als sechs Stunden (teilweise) beziehungsweise weniger als drei Stunden (voll) täglich arbeiten können – egal in welchem Beruf (§ 43 SGB VI). Wie groß der Unterschied ist, erklärt der Beitrag Erwerbs- oder Berufsunfähigkeitsversicherung?.
Welche Leistungen gibt es vom Staat und von der Berufsgenossenschaft?
Vom Staat gibt es bei Berufsunfähigkeit keine eigene Rente mehr, sondern nur die Erwerbsminderungsrente; die Berufsgenossenschaft zahlt ausschließlich nach Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten.
| Absicherung | Leistet, wenn … | Was Handwerker wissen sollten |
|---|---|---|
| Erwerbsminderungsrente (DRV) | weniger als 6 bzw. 3 Stunden Arbeit täglich in irgendeinem Beruf möglich sind | Wartezeit fünf Jahre und drei Jahre Pflichtbeiträge in den letzten fünf Jahren nötig (§ 43 SGB VI) |
| Verletztenrente (Berufsgenossenschaft) | Arbeitsunfall, Wegeunfall oder Berufskrankheit die Erwerbsfähigkeit über die 26. Woche hinaus um mind. 20 % mindert | keine Leistung bei Krankheit, Verschleiß oder Freizeitunfall (§ 56 SGB VII) |
| private Berufsunfähigkeitsversicherung | der zuletzt ausgeübte Beruf zu mind. 50 % nicht mehr möglich ist | unabhängig von der Ursache, auch bei psychischen Erkrankungen |
Die Erwerbsminderungsrente liegt meist deutlich unter dem bisherigen Einkommen: Im Rentenzugang 2025 betrug sie im Durchschnitt rund 1.067 € im Monat (Deutsche Rentenversicherung). Selbstständige Handwerker, die in die Handwerksrolle eingetragen sind und die Eintragungsvoraussetzungen in ihrer Person erfüllen, sind in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert (§ 2 Satz 1 Nr. 8 SGB VI). Sind für sie mindestens 18 Jahre lang Pflichtbeiträge gezahlt worden, können sie sich auf Antrag befreien lassen (§ 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 SGB VI). Wer sich befreien lässt und keine Pflichtbeiträge mehr zahlt, erfüllt nach einigen Jahren die Voraussetzung „drei Jahre Pflichtbeiträge in den letzten fünf Jahren“ nicht mehr und verliert damit in der Regel den Anspruch auf Erwerbsminderungsrente (§ 43 SGB VI). Mehr dazu im Ratgeber Berufsunfähigkeitsversicherung für Selbstständige.
Die Berufsgenossenschaft ist die gesetzliche Unfallversicherung. Sie sichert Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten ab, nicht aber Erkrankungen, die mit der Arbeit nichts zu tun haben. Selbstständige Unternehmer sind dort nicht kraft Gesetzes versichert. Sie können sich auf schriftlichen oder elektronischen Antrag freiwillig versichern (§ 6 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII); der Schutz beginnt am Tag nach Eingang des Antrags und erlischt, wenn die Beiträge nicht innerhalb von zwei Monaten nach Fälligkeit gezahlt werden. Manche Berufsgenossenschaften beziehen Unternehmer außerdem per Satzung in die Versicherung ein (§ 3 SGB VII).
Warum zahlen Handwerker höhere Beiträge?
Versicherer ordnen jeden Beruf einer Risikogruppe zu – körperlich anstrengende Handwerksberufe landen in den teuersten Gruppen, sodass die gleiche Rente dort deutlich mehr kostet als bei Bürotätigkeiten. Wie hoch die Belastung ist, zeigen die Zahlen der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft: 2024 wurden dort 91.813 meldepflichtige Arbeitsunfälle, davon 78 tödliche, und 21.061 Verdachtsanzeigen auf eine Berufskrankheit registriert – am häufigsten Lärmschwerhörigkeit, Hautkrebs durch UV-Strahlung, Erkrankungen der Lendenwirbelsäule und Kniegelenksarthrose (BG BAU, Jahresbericht 2024).
Typischerweise in hohe Berufsgruppen eingestuft werden Tätigkeiten mit viel körperlicher Arbeit, Arbeiten in der Höhe, Umgang mit Maschinen oder Gefahrstoffen und Arbeiten im Freien – etwa im Bauhauptgewerbe, im Dachdecker- und Gerüstbauerhandwerk oder in der Fahrzeuglackierung. Die genaue Einteilung legt jeder Versicherer selbst fest.
Eine höhere Risikogruppe ist in der Berufsunfähigkeitsversicherung mit höheren Beiträgen verbunden: Bei gleicher Rente sind die monatlichen Beiträge höher als für Versicherte einer niedrigeren Risikogruppe. Wie Versicherer die Risikogruppen bilden, lesen Sie auf unserer Hauptseite im Abschnitt Risikogruppen in der BU.
Wovon hängt der Beitrag sonst noch ab?
In der Berufsunfähigkeitsversicherung werden verschiedene Tarife angeboten, weil Alter, Gesundheitszustand, ausgeübter Beruf und gewünschte Rentenhöhe den Beitrag bestimmen. Hinzu kommen Laufzeit und Leistungsdauer.
So halten Handwerker den BU-Beitrag im Rahmen
- Früh abschließen: In der Ausbildung oder kurz danach sind Sie jünger und meist gesünder – der Beitrag ist niedriger und bleibt über die Laufzeit stabil kalkuliert.
- Tätigkeit genau beschreiben: Anteil von Büro-, Planungs- oder Führungsaufgaben (z. B. als Meister) angeben – er kann zu einer günstigeren Risikogruppe führen.
- Passende Rente wählen: lieber zunächst eine bezahlbare Rente und später über die Nachversicherungsgarantie erhöhen.
- Mehrere Versicherer vergleichen lassen: Die Einstufung einzelner Handwerksberufe unterscheidet sich von Versicherer zu Versicherer erheblich.
- Bei Vorerkrankungen anonyme Risikovoranfrage stellen, statt sofort einen Antrag zu riskieren.
Für Auszubildende im Handwerk lohnt ein früher Einstieg besonders – mehr dazu im Ratgeber Berufsunfähigkeitsversicherung für Auszubildende.
Worauf sollten Handwerker beim Abschluss einer BU achten?
Entscheidend sind eine ausreichende Rente, der Verzicht auf die abstrakte Verweisung, eine Nachversicherungsgarantie und vollständig beantwortete Gesundheitsfragen. Möchten Sie eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen, sollten Sie einige Faktoren beachten:
- Rentenhöhe: Die Rente sollte so angesetzt werden, dass Sie Ihren Lebensstandard auch bei Berufsunfähigkeit beibehalten können.
- Beitrag: Die Höhe der monatlichen Prämien muss auch langfristig tragbar sein.
- Gesundheitsfragen: Beantworten Sie sie bei der Antragstellung vollständig und wahrheitsgemäß. Sonst kann der Versicherer im Leistungsfall vom Vertrag zurücktreten, ihn kündigen oder rückwirkend anpassen (§ 19 VVG).
- Nachversicherungsgarantie: Sie ermöglicht es, die Rente später ohne erneute Gesundheitsprüfung aufzustocken, etwa nach der Meisterprüfung, Heirat oder Geburt eines Kindes.
- Verzicht auf abstrakte Verweisung: Der Versicherer darf Sie dann nicht auf einen anderen Beruf verweisen, den Sie theoretisch noch ausüben könnten, aber tatsächlich nicht ausüben. Für Handwerker ist das besonders wichtig, weil sonst etwa eine Verweisung auf eine Bürotätigkeit drohen könnte.
- Laufzeit: möglichst bis zum Beginn der Altersrente, damit keine Lücke entsteht.
Welche weiteren Klauseln wichtig sind, lesen Sie im Abschnitt Klauseln beim Abschluss der BU.
Ist die Grundfähigkeitsversicherung eine „Handwerker-BU“?
Nein – die Grundfähigkeitsversicherung hat ihre Berechtigung, ist aber kein Ersatz für eine Berufsunfähigkeitsversicherung, auch wenn sie häufig so verstanden wird. Weil Handwerker in der Berufsunfähigkeitsversicherung oft keinen oder nur sehr teuren Schutz erhalten, wird die Grundfähigkeitsversicherung gern als Lösung für Handwerker angeboten. Zunehmend lassen sich dort auch berufsbezogene Leistungsauslöser versichern. Das weckt aber unter Umständen falsche Erwartungen.
Die Berufsunfähigkeitsversicherung leistet bereits, wenn die bisherige Berufstätigkeit aufgrund körperlicher oder psychischer Einschränkungen zu mindestens 50 Prozent nicht mehr ausgeübt werden kann. Die Grundfähigkeitsversicherung zahlt dagegen erst, wenn eine versicherte Fähigkeit im vertraglich beschriebenen Ausmaß verloren geht – meist praktisch vollständig. Es geht um „alles oder nichts“: Eine graduelle Einschränkung reicht nicht.
Ein Beispiel zeigt den Unterschied: Ein Fliesenleger, der aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr über Stunden auf den Knien arbeiten kann, ist ein klarer Leistungsfall in der Berufsunfähigkeitsversicherung. Auch mit größeren Knieproblemen gelingt es aber meist noch, zumindest kurz zu knien. Nach den Bedingungen vieler Grundfähigkeitsversicherungen ist die Fähigkeit „Knien“ damit nicht verloren – eine Rente gibt es nicht.
| Merkmal | Berufsunfähigkeitsversicherung | Grundfähigkeitsversicherung |
|---|---|---|
| Versichert ist … | der zuletzt ausgeübte Beruf | einzelne, definierte Fähigkeiten |
| Leistung ab … | 50 % Einschränkung im Beruf | Verlust der Fähigkeit im beschriebenen Ausmaß |
| psychische Erkrankungen | versichert | meist nur sehr schwere Formen oder per Zusatzbaustein |
| Beitrag für Handwerker | hoch | meist niedriger |
| Eignung | umfassender Schutz der Lebensstellung | Grundschutz, wenn keine bezahlbare BU erhältlich ist |
Wo liegen die Grenzen der Grundfähigkeitsversicherung?
Die Grundfähigkeitsversicherung sichert nicht die Arbeitskraft als solche ab, sondern nur bestimmte Fähigkeiten. Wann eine Fähigkeit als verloren gilt, steht in den Versicherungsbedingungen. Manche Tarife leisten sogar erst, wenn mehrere Fähigkeiten verloren sind – dann wird es noch schwieriger, die vereinbarte Rente zu erhalten. Solche Bedingungen sollten Sie besonders kritisch prüfen.
Psychische Erkrankungen gehören zu den häufigsten Ursachen einer Berufsunfähigkeit. Über die Grundfähigkeitsversicherung lassen sich aber in der Regel nur sehr schwere psychische Erkrankungen absichern, und auch geistige Fähigkeiten wie Konzentration und Gedächtnis sind nur eingeschränkt versichert. Oft wird verlangt, dass alltägliche Aufgaben nicht mehr bewältigt werden können. Die Berufsfähigkeit ist dann meist schon wesentlich früher verloren gegangen.
Durch den zunehmenden Wettbewerb sind die Bedingungen vieler Tarife klarer formuliert und um berufsbezogene Fähigkeiten erweitert worden. Gleichzeitig lassen sich die Produkte schwerer miteinander vergleichen: Welche Formulierung zu Ihrer Tätigkeit passt, zeigt erst der genaue Blick in die Bedingungen. Leistungen werden in der Praxis zudem oft zu früh beantragt, weil die strengen Leistungsauslöser nicht bekannt sind. Wie sich einzelne Klauseln bewerten lassen, erklärt der Beitrag Grundfähigkeit oder Berufsunfähigkeitsversicherung?.
Welche Alternativen haben Handwerker, wenn die BU zu teuer ist?
Wer eine BU zu vertretbaren Bedingungen bekommt, sollte sie vorziehen; ist sie zu teuer oder wird der Antrag abgelehnt, sind Grundfähigkeits-, Erwerbsunfähigkeits- oder Multi-Risk-Versicherung die wichtigsten Alternativen.
| Alternative | Leistet, wenn … | Für Handwerker geeignet, wenn … |
|---|---|---|
| Grundfähigkeitsversicherung | definierte Fähigkeiten verloren gehen | die Tätigkeit stark von einzelnen Fähigkeiten (Hände, Knie, Heben) abhängt |
| Erwerbsunfähigkeitsversicherung | keine Tätigkeit mehr mind. 3 Stunden täglich möglich ist | ein Grundschutz auch bei psychischen Erkrankungen gewünscht ist |
| Multi-Risk-Versicherung | einer von mehreren Bausteinen greift (Fähigkeiten, schwere Krankheit, Pflege, Unfall) | ein breiter Grundschutz ohne BU-Prüfung gesucht wird |
| Dread-Disease-Versicherung | eine definierte schwere Krankheit diagnostiziert wird | eine Einmalzahlung als Ergänzung gewünscht ist |
Grundsätzlich sollte eine Berufsunfähigkeitsversicherung der Grundfähigkeitsversicherung vorgezogen werden, wenn sie zu tragbaren Bedingungen erhältlich ist. Wer sich eine BU aber nicht leisten kann oder keinen Vertrag bekommt, ist mit einer Grundfähigkeits- oder Erwerbsunfähigkeitsversicherung deutlich besser gestellt als ohne Absicherung. Einen Überblick über alle Varianten gibt der Beitrag Arbeitskraftabsicherungen – welche sind für wen geeignet?.
Um sich vor den finanziellen Folgen einer Berufsunfähigkeit zu schützen, sollten Sie eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen. Sie ist vor allem für Handwerker wichtig, da es häufig zu Unfällen und Verschleißerkrankungen kommen kann. Prüfen Sie die verschiedenen Tarife und lassen Sie sich gründlich beraten, bevor Sie eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen.
In: Berufsgruppen, Berufsunfähigkeit | · aktualisiert am
Häufige Fragen
Brauchen Handwerker eine Berufsunfähigkeitsversicherung?
Warum ist die Berufsunfähigkeitsversicherung für Handwerker so teuer?
Zahlt die Berufsgenossenschaft bei Berufsunfähigkeit?
Ist eine Grundfähigkeitsversicherung eine Handwerker-BU?
Welche Alternativen haben Handwerker, wenn die BU zu teuer ist oder abgelehnt wird?
Worauf sollten Handwerker beim Abschluss einer BU achten?
Quellen (7)· Stand September 2026· Redaktion: Christian Fröhner
- Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU): Jahresbericht 2024: Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten (2025)
- Bundesministerium der Justiz: Sozialgesetzbuch VI, § 6 Befreiung von der Versicherungspflicht
- Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV): 7 Fakten zur Berufsunfähigkeitsversicherung (2025)
- Bundesministerium der Justiz: Versicherungsvertragsgesetz (VVG), § 172 Leistung des Versicherers
- Bundesministerium der Justiz: Sozialgesetzbuch VI, § 43 Rente wegen Erwerbsminderung
- Bundesministerium der Justiz: Sozialgesetzbuch VII, § 56 Voraussetzungen und Höhe des Rentenanspruchs
- Deutsche Rentenversicherung: Jahresbericht: In Zahlen 2025 (2026)
Rechtsstand: September 2026. Berufsunfähigkeit nach § 172 VVG, vorvertragliche Anzeigepflicht nach § 19 VVG, Erwerbsminderungsrente nach § 43 SGB VI, Rentenversicherungspflicht selbstständiger Handwerker nach § 2 Satz 1 Nr. 8 SGB VI, Befreiung nach 18 Jahren Pflichtbeiträgen nach § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 SGB VI, freiwillige Unternehmerversicherung nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII bzw. Satzung nach § 3 SGB VII, Verletztenrente der gesetzlichen Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft) nach § 56 SGB VII. Grundfähigkeits- und Multi-Risk-Versicherungen sind gesetzlich nicht eigens geregelt; maßgeblich sind die Tarifbedingungen.