Ratgeber BU Versicherung – Fallstricke
Mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung schützen Sie sich vor den finanziellen Folgen einer Berufsunfähigkeit. Um Ihren Lebensstandard auch bei Berufsunfähigkeit weitgehend beibehalten zu können, vereinbaren Sie beim Abschluss der Versicherung eine monatliche Rente.
Die Leistungen sind deutlich besser als bei einer Erwerbsunfähigkeitsversicherung. Allerdings lauern bei der Berufsunfähigkeitsversicherung viele Fallstricke im Kleingedruckten. Dieser Beitrag erklärt die Klauseln und Fehler, die Sie vor dem Abschluss kennen sollten. Welche Tarife sie vermeiden, zeigt Ihnen ein kostenfreier BU-Vergleich, den Sie unverbindlich anfordern können.
Ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung ein Muss?
Für nahezu alle, die von ihrem Arbeitseinkommen leben, ja: Verbraucherschützer halten die BU für eine der wichtigsten Versicherungen – noch vor einer privaten Altersvorsorge. Verbraucherzentralen und die meisten Versicherungsberater empfehlen den Abschluss. Schließlich leistet diese Versicherung, wenn ein Unfall, eine psychische Erkrankung oder eine schwere körperliche Erkrankung dazu zwingt, den Beruf aufzugeben. Bis zum vereinbarten Endalter zahlt die BU dann die vereinbarte Rente.
Wer keine Berufsunfähigkeitsversicherung, sondern nur eine private Altersvorsorge abgeschlossen hat, kann sich die Raten bei einer Berufsunfähigkeit oft nicht mehr leisten. Er bekommt dann weder eine BU-Rente noch später eine ausreichende Altersrente.
Die gesetzliche Absicherung reicht nicht aus. Die volle Erwerbsminderungsrente wird nur gezahlt, wenn Sie irgendeine Tätigkeit weniger als drei Stunden täglich ausüben können, die halbe Rente bei weniger als sechs Stunden (§ 43 SGB VI). Im Durchschnitt liegt sie bei rund 1.067 € im Monat. Haben Sie zuvor in einem gut bezahlten Beruf gearbeitet, möchten Sie bei Berufsunfähigkeit sicher nicht auf einen schlecht bezahlten Job als Pförtner verwiesen werden. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg (Versicherungsexperte Peter Grieble) rät deshalb, eine BU nicht vorschnell abzulehnen.
Die Berufsunfähigkeitsversicherung hat jedoch nicht nur positive Seiten:
- Für risikoreiche Berufsgruppen und bei Vorerkrankungen sind die Beiträge hoch, oder der Versicherer lehnt den Antrag ab.
- Die Berufsunfähigkeitsversicherung hat ihren Preis.
- Das Kleingedruckte umfasst viele Klauseln, die im Leistungsfall entscheidend sind.
Was darf eine Berufsunfähigkeitsversicherung kosten?
Der Beitrag hängt vor allem von Eintrittsalter, Beruf, Rentenhöhe, Laufzeit, Gesundheitszustand und Hobbys ab – und unterscheidet sich stark je nach Versicherer und Tarif. Als grobe Spanne nennt diese Seite seit ihrer Erstveröffentlichung 50 bis 300 Euro im Monat; eine verlässliche Zahl liefert nur ein individuelles Angebot.
Die Höhe der Beiträge hängt von vielen Faktoren ab:
- Alter beim Abschluss der Versicherung
- ausgeübter Beruf und Tätigkeiten
- vereinbarte Rente und Laufzeit
- Gesundheitszustand und Vorerkrankungen
- riskante Hobbys
Da das Risiko für einen Chirurgen höher eingestuft wird als für einen Manager, zahlt der Manager weniger. Das gilt auch für den Handwerker, der mehr zahlt als ein Büroangestellter – mehr dazu im Beitrag BU für Handwerker. Zusatzleistungen und der Leistungszeitraum wirken sich ebenfalls auf den Beitrag aus.
Ein unverbindliches Rechenbeispiel aus dem Altbestand dieser Seite zeigt, wie stark das Eintrittsalter wirkt: Eine Frau mit Abitur und kaufmännischer Ausbildung, ausschließlich im Büro tätig, zahlte bei Abschluss mit 25 Jahren beispielsweise 52 Euro im Monat, mit 35 Jahren 65 Euro und mit 45 Jahren 82 Euro. Wollte sie sich mit 35 Jahren bis 67 statt bis 65 versichern, kamen rund 16 Euro im Monat hinzu. Die aktuellen Beiträge hängen vom Versicherer ab.
Was ist der Unterschied zwischen Netto- und Bruttobeitrag?
Bei den meisten Tarifen zahlen Sie einen Nettobeitrag (Zahlbeitrag): den Tarifbeitrag abzüglich der laufend verrechneten Überschussbeteiligung. Der Bruttobeitrag (Tarifbeitrag) ist der Höchstbeitrag, den der Versicherer verlangen darf. Sinken die Überschüsse, kann der Zahlbeitrag bis zum Bruttobeitrag steigen – im Beispiel oben etwa von 52 auf 84 Euro. Achten Sie deshalb beim Vergleich auch auf den Abstand zwischen Netto- und Bruttobeitrag.
Wie oft lehnen Versicherer Anträge ab und wie oft zahlen sie?
Laut GDV lehnen die Versicherer nur rund 3 Prozent der Anträge auf Versicherungsschutz ab und bewilligen rund 80 Prozent der Leistungsanträge. Die Zahlen zeigen: Eine Ablehnung ist seltener als oft befürchtet – doch im Leistungsfall entscheiden die Vertragsbedingungen und ein sorgfältiger Antrag.
- der Anträge auf Versicherungsschutz abgelehnt
- 3 %
- der Leistungsanträge bewilligt
- 80 %
- von der Antragstellung bis zur Entscheidung
- 110 Tage
weitere 3 % mit Beitragszuschlag
BU-Rentenanträge
Durchschnitt 2023
Quelle: GDV, „7 Fakten zur Berufsunfähigkeitsversicherung“, Stand August 2025
Die einzelnen Versicherer treffen unterschiedliche Entscheidungen: Während ein Versicherer einen Kunden wegen einer Vorerkrankung ablehnt, klammert ein anderer die Vorerkrankung aus, und ein dritter nimmt ihn zu normalen Konditionen auf. Sinnvoll sind deshalb anonymisierte Risikovoranfragen, die Sie vor dem Antrag an mehrere Versicherer gleichzeitig stellen lassen. So finden Sie den Anbieter mit den besten Konditionen, ohne dass eine Ablehnung unter Ihrem Namen bekannt wird.
Die Berufsunfähigkeitsversicherung kann nicht von jedem zu vertretbaren Bedingungen abgeschlossen werden. Risikokunden und bestimmte Berufsgruppen gehen aber nicht leer aus, denn es gibt Alternativen – einen Überblick gibt der Beitrag Arbeitskraftabsicherungen im Vergleich.
Welche Fehler sollten Sie beim Abschluss einer BU vermeiden?
Die typischen Fehler sind ein überstürzter Abschluss, unvorbereitet beantwortete Gesundheitsfragen, eine zu niedrige Rente, fehlende Nachversicherungsgarantien und ein zu später Abschluss. Eine BU läuft über mehrere Jahrzehnte – Fehler beim Abschluss lassen sich später kaum korrigieren.
| Fehler | Warum er teuer wird | Besser |
|---|---|---|
| Alles soll „schnell“ und „einfach“ gehen | Gesundheitsangaben werden nur stichpunktartig gemacht, Bedingungen nicht geprüft | Zeit nehmen – auch mal ein paar Stunden – und Bedarf genau klären |
| Gesundheitsfragen ohne Vorbereitung beantworten | Unvollständige Angaben gefährden den Schutz (§ 19 VVG) | Patientenakte anfordern, anonyme Risikovoranfrage stellen |
| Abzüge von der BU-Rente vergessen | Kranken- und Pflegeversicherung, ggf. Steuern und Altersvorsorge müssen weiter bezahlt werden | Rente nach dem tatsächlichen Bedarf bemessen |
| Nachversicherungsgarantie vernachlässigen | Rente lässt sich später nur mit neuer Gesundheitsprüfung erhöhen | Anlässe, Fristen, Höchstalter und Grenzen vergleichen |
| Zusatzoptionen wahllos mitversichern | Beitrag steigt, ohne dass der Kernschutz besser wird | Erst Rentenhöhe und Laufzeit ausreizen |
| Erwerbsminderungsrente in den Bedarf einrechnen | Sie leistet nur bei Erwerbsminderung, nicht bei Berufsunfähigkeit | BU-Bedarf ohne gesetzliche Rente planen |
| Zu spät abschließen | Mit dem Alter kommen Erkrankungen, Zuschläge und Ausschlüsse | Früh abschließen, später per Nachversicherung aufstocken |
| Beratung ohne BU-Erfahrung | Die BU ist komplex, Bedingungen unterscheiden sich stark | Auf die BU spezialisierte Beratung wählen |
| Ratings als alleinige Entscheidungsgrundlage | Ratings berücksichtigen nicht Ihre persönliche Risikosituation | Tarife anhand des eigenen Bedarfs und der Bedingungen prüfen |
Warum sind Gesundheitsfragen ein Fallstrick?
Die Gesundheitsfragen sollten nie unvorbereitet beantwortet werden. Die Anbieter haben sehr unterschiedliche Annahmekriterien; eine anonyme Risikovoranfrage zeigt, ob und unter welchen Bedingungen eine BU infrage kommt. Wie Sie dabei vorgehen, erklärt der Beitrag Berufsunfähigkeitsversicherung Abschluss.
Warum sollte die Rente nicht zu knapp bemessen sein?
Oft wird empfohlen, 70 bis 80 Prozent des Nettoeinkommens als BU-Rente abzusichern. Bedenken Sie dabei, dass Sie von der Rente noch Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung, gegebenenfalls Steuern und Ihre weitere Altersvorsorge bezahlen müssen. Private BU-Renten werden in der Regel nur mit dem Ertragsanteil besteuert, der von der Laufzeit der Rente abhängt. Wer das einrechnet, landet mit seinem Bedarf oft höher.
Wie Verbraucherschützer berichten, wird die Versicherungssumme häufig nicht ausreichend kalkuliert: Die vereinbarte Rente liegt oft nur bei 800 Euro, der Bedarf in der Regel bei mindestens 1.500 Euro. Eine monatliche Rente von nur 500 Euro reicht kaum. Möchten Sie Ihren Lebensstandard halten, sollten Sie nach dieser Einschätzung eine Rente von 1.500 bis 2.000 Euro vereinbaren. Denken Sie vor allem in jungen Jahren daran, dass Ihr Einkommen später steigt – mehr dazu im Beitrag BU-Abschluss in jungen Jahren. Ist die gewünschte Rente zu Beginn noch zu teuer, kann ein Starter-Tarif eine Lösung sein; über die gesamte Laufzeit ist er meist teurer.
Welche Klauseln im Kleingedruckten sind Fallstricke?
Die kritischsten Klauseln betreffen die Verweisung, den Prognosezeitraum, die Anzeigepflicht, das Endalter und die Nachversicherung. Die Vertragsbedingungen unterscheiden sich stark. Verbraucherschützer raten, gezielt auf nachteilige Klauseln zu achten – nur wenn ein Tarif sie nicht enthält, sind Sie im Ernstfall gut abgesichert.
| Klausel | Fallstrick | Worauf achten |
|---|---|---|
| Verweisung | Bei abstrakter Verweisung kann der Versicherer Sie auf einen Beruf verweisen, den Sie gar nicht ausüben (§ 172 Abs. 3 VVG) | Verzicht auf die abstrakte Verweisung |
| Prognosezeitraum | „Auf Dauer“ oder drei Jahre – Ärzte bescheinigen das oft nicht | Prognose von sechs Monaten; Leistung auch, wenn die BU bereits sechs Monate bestanden hat |
| Anzeigepflicht | Rücktritt, Kündigung oder Vertragsanpassung nach § 19 VVG | Verzicht auf Kündigung und Anpassung bei schuldloser oder leicht fahrlässiger Verletzung |
| Endalter | Laufzeit endet mit 65, Altersrente beginnt erst mit 67 | Laufzeit bis zum Rentenbeginn |
| Nachversicherung | Stark begrenzte Anlässe, kurze Fristen, niedriges Höchstalter, zusätzliche Risikoprüfung | Nachversicherung ohne erneute Gesundheits- und Risikoprüfung |
| Beitragsanpassung | Der Versicherer kann den Beitrag bei unvorhersehbarer Änderung des Leistungsbedarfs anpassen (§ 163 VVG) | Möglichst geringer Abstand zwischen Netto- und Bruttobeitrag |
| Nachweise im Ausland | Ärztliche Untersuchungen nur in Deutschland zulässig | Nachweise auch durch Ärzte im Ausland |
| Rückwirkende Leistung | Rente erst ab Antragstellung oder Anerkennung | Rückwirkende Zahlung ab Beginn der Berufsunfähigkeit |
Worauf sollten Sie beim Abschluss unbedingt achten?
Auf einen frühen Abschluss, den Verzicht auf die abstrakte Verweisung, eine ausreichende Rente, eine lange Laufzeit und eine klare Definition der Berufsunfähigkeit. Dann kann eine Berufsunfähigkeitsversicherung eine sehr gute Absicherung sein: Sie erhalten eine deutlich höhere Rente als vom Staat und bekommen die Leistung auch dann, wenn Sie noch mehr als drei Stunden täglich arbeiten könnten, aber Ihren Beruf nicht mehr ausüben können.
Frühzeitiger Abschluss
Schließen Sie die Berufsunfähigkeitsversicherung möglichst frühzeitig ab. Wie das Beispiel oben zeigt, sind die Beiträge dann günstiger. Da das Krankheitsrisiko mit dem Alter steigt, führt ein höheres Abschlussalter zu höheren Beiträgen. Leiden Sie später unter einem Bandscheibenvorfall oder einer chronischen Erkrankung, kann der Versicherer Sie dann ablehnen. Haben Sie bereits eine Police, bleibt Ihr Schutz bestehen.
Verzicht auf die abstrakte Verweisung
Ganz wichtig ist der Verzicht auf die abstrakte Verweisung, damit der Versicherer Sie im Ernstfall nicht auf einen anderen Beruf verweisen kann. Für einen Handwerker mit Bandscheibenvorfall könnte eine abstrakte Verweisung bedeuten, dass der Versicherer ihn auf eine Tätigkeit als Telefonist verweist – ob es eine solche Stelle für ihn gibt, spielt dann keine Rolle. Moderne Tarife enthalten die abstrakte Verweisung nur noch selten. Zulässig bleibt meist die konkrete Verweisung: Arbeiten Sie tatsächlich in einem anderen Beruf, der Ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht, kann der Versicherer die Leistung verweigern.
Absicherung berufsabhängiger Risiken
Abhängig von Ihrem Beruf sollten Sie daran denken, bestimmte Risiken wie Auslandseinsätze oder Gefahren durch Strahlung ausdrücklich mitzuversichern. In Berufen wie Erzieher oder Koch kann ein Tätigkeitsverbot wegen einer Infektionskrankheit zum Problem werden; eine Infektionsklausel sorgt dafür, dass die BU auch dann leistet, wenn ein behördliches Tätigkeitsverbot eher einem Berufsverbot als einer Berufsunfähigkeit gleichkommt.
Laufzeit möglichst lang vereinbaren
Die Laufzeit endet bei vielen Rechnern im Internet mit 65 Jahren. Die Regelaltersgrenze liegt für alle ab 1964 Geborenen aber bei 67 Jahren (§ 235 SGB VI). Können Sie es sich leisten, sollten Sie die Laufzeit daher bis zum Rentenbeginn vereinbaren. Jedes Jahr über 60 hinaus kostet zwar spürbar mehr Beitrag, weil das Risiko in diesem Alter am höchsten ist. Ist die Laufzeit aber zu kurz, sind Sie schlimmstenfalls auf Arbeitslosengeld oder Ihr Vermögen angewiesen. Nur wenn das Geld wirklich knapp ist, sollten Sie bei der Laufzeit sparen.
Ärztliche Nachweise auch im Ausland
Manche Policen verlangen, dass Nachuntersuchungen im Leistungsfall in Deutschland stattfinden. Wissen Sie schon, dass Sie ins Ausland gehen möchten – oder möchten Sie im Krankheitsfall die meiste Zeit im Ausland verbringen –, achten Sie darauf, dass Atteste auch von Ärzten im Ausland ausgestellt werden dürfen und die BU weltweit gilt.
Definition der Berufsunfähigkeit und Prognosezeitraum
Klären Sie vor dem Abschluss, wann Sie als berufsunfähig gelten. Üblich ist eine Einschränkung von mindestens 50 Prozent im zuletzt ausgeübten Beruf. Entscheidend ist auch, für welchen Zeitraum der Arzt die Berufsunfähigkeit voraussichtlich bescheinigen muss: Tarife mit der Formulierung „auf Dauer“ verlangen eine Prognose über Jahre – je nach Anbieter bis zu drei Jahre. Eine solche Aussage über die ferne Zukunft trauen sich viele Ärzte nicht zu, und die Versicherung zahlt dann nicht oder erst später. Achten Sie deshalb auf einen Prognosezeitraum von sechs Monaten. Bis zur Feststellung müssen Sie Ihren Lebensunterhalt sonst selbst überbrücken.
Welche Vertragsdetails sind einen höheren Beitrag wert?
Eine Beitragsdynamik lohnt sich für die meisten; Leistungsdynamik und lebenslange Rentenleistung sind teurer und sollten individuell abgewogen werden.
Beitragsdynamik
Meist ist es sinnvoll, eine Beitragsdynamik zu vereinbaren. Beitrag und versicherte Rente steigen dann jährlich um einen vereinbarten Prozentsatz, häufig zwei bis drei Prozent – ohne neue Gesundheitsprüfung. Das gleicht die Inflation aus und hilft, wenn Sie später mehr verdienen und nicht auf die ursprünglich vereinbarte Rente zurückfallen möchten.
Leistungsdynamik
Mit einer Leistungsdynamik steigt eine bereits laufende BU-Rente im Leistungsfall jedes Jahr um einen vertraglich vereinbarten Prozentsatz. Das kann interessant sein, kostet aber zusätzlichen Beitrag. Sinnvoll ist sie vor allem dann, wenn Rentenhöhe und Laufzeit bereits ausreichend gewählt sind – wägen Sie persönlich ab.
Lebenslange Rentenleistung
Manche Tarife bieten gegen Aufpreis eine Leistung über das Endalter hinaus, etwa eine Altersrente für den Fall, dass Sie aus der Berufsunfähigkeit in den Ruhestand wechseln. Das ist teuer. Alternativ lässt sich mit einer ausreichend hoch gewählten BU-Rente auch während der Berufsunfähigkeit weiter für das Alter vorsorgen.
An welchen kostenlosen Extras erkennen Sie gute Tarife?
Gute Tarife enthalten ohne Aufpreis unter anderem eine Stundungsregel, Schutz bei beruflichen Auszeiten und den Verzicht auf die abstrakte Verweisung.
- Stundungsregel: Sind Sie bereits berufsunfähig, hat der Versicherer aber noch nicht entschieden, können Sie Ihre Beiträge bis zur Entscheidung stunden. So müssen Sie nicht weiterzahlen und riskieren keine Kündigung wegen Zahlungsverzugs.
- Berufliche Auszeit: Werden Sie während einer Elternzeit oder eines Sabbaticals berufsunfähig, legt ein guter Tarif den zuletzt ausgeübten Beruf als Maßstab an.
- Weltweiter Schutz und ärztliche Nachweise im Ausland.
Fallstricke-Check vor dem Abschluss
- Verzicht auf die abstrakte Verweisung
- Prognosezeitraum sechs Monate statt „auf Dauer“
- Laufzeit bis zum Rentenbeginn (in der Regel 67)
- Rente deckt Lebenshaltung, Kranken-/Pflegeversicherung und Vorsorge
- Nachversicherungsgarantie ohne erneute Gesundheits- und Risikoprüfung
- Beitragsdynamik und Stundungsregel
- Gesundheitsfragen vollständig und wahrheitsgemäß beantwortet
- BU mit Kapitallebensversicherung kombiniert
Wann werden Kombi-Pakete und Extras zum Fallstrick?
Wenn sie den Beitrag erhöhen, ohne den Kernschutz zu verbessern – etwa bei der Kombination mit einer Kapitallebensversicherung oder einer Beitragsrückgewähr. Viele Versicherer bieten Kombipakete und kostenpflichtige Extras an, um den Abschluss attraktiver zu machen. Solche Extras sind nur selten ihr Geld wert; überlegen Sie genau, ob Sie das Geld dafür ausgeben möchten.
Eine Kombination aus Berufsunfähigkeits- und Risikolebensversicherung, etwa als BU-Zusatzversicherung zu einer Risikolebensversicherung, kann für Familien sinnvoll sein; die Risikolebensversicherung ist meist vergleichsweise günstig. Von der Kombination mit einer Kapitallebensversicherung zum Vermögensaufbau raten Verbraucherschützer dagegen ab: Trennen Sie Risikoschutz und Vermögensaufbau, sonst fallen die Beiträge zu hoch aus.
Auch die Möglichkeit, sich die Beiträge auszahlen zu lassen, wenn kein Versicherungsfall eintritt (Beitragsrückgewähr), mag verlockend erscheinen. Sie ist aber teuer, weil der Versicherer diese Beiträge sonst für die Leistungsfälle der Gemeinschaft verwenden würde. Das Geld können Sie meist besser in eine höhere BU-Rente oder eine eigene, zum Beispiel fondsgebundene Altersvorsorge stecken.
Wie Sie eine bestehende BU später erhöhen, erklärt der Beitrag BU anpassen und mehr Rente erhalten. Besonderheiten für einzelne Berufsgruppen finden Sie in den Ratgebern für Angestellte und Selbstständige. Wenn Sie sicher sein möchten, dass Ihr Tarif keine dieser Fallstricke enthält, können Sie einen kostenfreien BU-Vergleich anfordern.
In: Ratgeber, Berufsunfähigkeit | · aktualisiert am
Häufige Fragen
Was sind die häufigsten Fallstricke bei der Berufsunfähigkeitsversicherung?
Was ist die abstrakte Verweisung?
Was bedeutet der Prognosezeitraum in der BU?
Wie hoch sollte die BU-Rente sein?
Bis zu welchem Alter sollte eine BU laufen?
Wie oft zahlen BU-Versicherer im Leistungsfall?
Quellen (6)· Stand September 2026· Redaktion: Christian Fröhner
- Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV): 7 Fakten zur Berufsunfähigkeitsversicherung (2025)
- Bundesministerium der Justiz: Versicherungsvertragsgesetz (VVG), § 172 Leistung des Versicherers
- Bundesministerium der Justiz: Versicherungsvertragsgesetz (VVG), § 19 Anzeigepflicht
- Bundesministerium der Justiz: Versicherungsvertragsgesetz (VVG), § 163 Prämien- und Leistungsänderung
- Bundesministerium der Justiz: Sozialgesetzbuch VI, § 43 Rente wegen Erwerbsminderung
- Bundesministerium der Justiz: Sozialgesetzbuch VI, § 235 Regelaltersrente
Rechtsstand: September 2026. Begriff der Berufsunfähigkeit und Verweisung nach § 172 Versicherungsvertragsgesetz (VVG), vorvertragliche Anzeigepflicht nach § 19 VVG, Prämien- und Leistungsänderung nach § 163 VVG; Erwerbsminderungsrente nach § 43 SGB VI, Regelaltersgrenze nach § 235 SGB VI. Maßgeblich sind immer die Bedingungen des einzelnen Tarifs.