Erwerb-/ oder Berufsunfähigkeitsversicherung
Zur Absicherung der Arbeitskraft wurde die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) über viele Jahre als die beste Wahl angesehen, während die Erwerbsunfähigkeitsversicherung (EU) kaum erwähnt wurde. Schließlich fällt eine Erwerbsunfähigkeitsrente oder Erwerbsminderungsrente (EMR) nur gering aus. Welche der beiden Versicherungen für Sie passt, hängt von Beruf, Gesundheit und Budget ab – ein kostenfreier BU-Vergleich zeigt, zu welchen Bedingungen Sie eine BU erhalten.
Was ist der Unterschied zwischen Erwerbsunfähigkeit und Berufsunfähigkeit?
Die Berufsunfähigkeit bezieht sich auf den zuletzt ausgeübten Beruf, die Erwerbsunfähigkeit auf jede Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Die Berufsunfähigkeitsversicherung greift deshalb auch dann, wenn Sie Ihren zuletzt ausgeübten Beruf nicht mehr ausüben können, aber noch in der Lage sind, einen anderen Beruf auszuüben. Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung zahlt erst, wenn gar keine Erwerbstätigkeit mehr in nennenswertem Umfang möglich ist.
Berufsunfähigkeit: Berufsunfähig ist, wer seinen zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war, infolge Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersentsprechenden Kräfteverfalls ganz oder teilweise voraussichtlich auf Dauer nicht mehr ausüben kann (§ 172 VVG). In der Versicherung gilt meist die Grenze von 50 Prozent und eine Prognose von sechs Monaten.
Erwerbsunfähigkeit: Das Gesetz spricht heute von Erwerbsminderung. Voll erwerbsgemindert ist, wer wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit außerstande ist, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens drei Stunden täglich erwerbstätig zu sein; teilweise erwerbsgemindert ist, wer weniger als sechs Stunden arbeiten kann (§ 43 SGB VI). Die private Erwerbsunfähigkeitsversicherung knüpft in der Regel an die volle Erwerbsminderung an.
Ein Beispiel: Ein Zimmerer kann wegen eines Rückenleidens nicht mehr auf dem Dach arbeiten, eine Bürotätigkeit wäre aber noch möglich. Er ist berufsunfähig, aber nicht erwerbsunfähig – aus der BU erhält er eine Rente, aus der EU nicht.
| Merkmal | private Berufsunfähigkeitsversicherung | private Erwerbsunfähigkeitsversicherung | gesetzliche Erwerbsminderungsrente |
|---|---|---|---|
| Leistet, wenn … | der zuletzt ausgeübte Beruf zu mind. 50 % nicht mehr möglich ist | keine Tätigkeit mehr mind. 3 Stunden täglich möglich ist | weniger als 6 Stunden (halbe Rente) bzw. 3 Stunden (volle Rente) täglich möglich sind |
| Verweisung auf andere Berufe | bei guten Tarifen ausgeschlossen (Verzicht auf abstrakte Verweisung) | Prinzip des Produkts: jede Tätigkeit zählt | jede Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zählt |
| psychische Erkrankungen | versichert | versichert | versichert |
| Höhe | vereinbarte Rente | vereinbarte Rente | abhängig von Beitragsjahren und Einkommen |
| Voraussetzungen | Gesundheitsprüfung, Beitrag nach Beruf | Gesundheitsprüfung, meist weniger streng | Wartezeit und Pflichtbeiträge (§ 43 SGB VI) |
| Beitrag | am höchsten | niedriger | Pflichtbeitrag zur Rentenversicherung |
Weitere Hintergründe zur Definition finden Sie im Ratgeber im Abschnitt Was bedeutet Erwerbsunfähigkeit?.
Welche Rente zahlt der Staat bei Erwerbsminderung?
Die gesetzliche Rentenversicherung zahlt eine Erwerbsminderungsrente – eine Rente wegen Berufsunfähigkeit gibt es nur noch für vor dem 2. Januar 1961 Geborene. Die Erwerbsminderungsrente wird nur gezahlt, wenn Sie aufgrund von Krankheit oder Behinderung nicht mehr in der Lage sind, mindestens noch sechs beziehungsweise drei Stunden am Tag zu arbeiten – in irgendeinem Beruf. Wer vor dem 2. Januar 1961 geboren ist, kann bei Berufsunfähigkeit noch eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung erhalten (§ 240 SGB VI).
Ein Anspruch besteht in der Regel erst nach der allgemeinen Wartezeit von fünf Jahren und wenn in den letzten fünf Jahren vor der Erwerbsminderung mindestens drei Jahre Pflichtbeiträge gezahlt wurden (§ 43 SGB VI). In Sonderfällen, etwa nach einem Arbeitsunfall, gilt die Wartezeit vorzeitig als erfüllt (§ 53 SGB VI). Wer teilweise erwerbsgemindert ist, aber keine passende Teilzeitstelle findet, kann unter Umständen die volle Rente erhalten (sogenannte Arbeitsmarktrente).
- durchschnittliche Erwerbsminderungsrente
- 1.067 €
- neue Erwerbsminderungsrenten
- 175.978
Zahlbetrag im Rentenzugang 2025 (2024: 1.041 €)
Rentenzugang 2025
Quelle: Deutsche Rentenversicherung, Jahresbericht „In Zahlen 2025“, Stand 2025
Die Erwerbsminderungsrente liegt meist deutlich unter dem bisherigen Nettoeinkommen. Warum sie allein selten ausreicht, zeigt der Ratgeber im Abschnitt staatliche Leistungen bei Erwerbsminderung.
Was zeichnet die Berufsunfähigkeitsversicherung aus?
Die Berufsunfähigkeitsversicherung sichert den zuletzt ausgeübten Beruf und damit die erreichte Lebensstellung ab – sie leistet unabhängig von der Ursache und schon bei 50 Prozent Einschränkung. Für gesunde Menschen ist sie der umfassendste Schutz der Arbeitskraft. Nach Angaben des GDV werden rund 80 Prozent der BU-Leistungsanträge bewilligt; häufigste Ursache einer Berufsunfähigkeit sind psychische Erkrankungen.
- psychische Leiden / Nervensystem
- 38 %
- der Leistungsanträge bewilligt
- 80 %
- der Anträge auf Versicherungsschutz abgelehnt
- 3 %
häufigste BU-Ursache 2024
BU-Rentenanträge
weitere 3 % mit Beitragszuschlag
Quelle: GDV, „7 Fakten zur Berufsunfähigkeitsversicherung“, Stand August 2025
Wo liegen die Schwachstellen der Berufsunfähigkeitsversicherung?
Die Berufsunfähigkeitsversicherung stößt an ihre Grenzen, wenn Interessenten unter Vorerkrankungen leiden. Vorerkrankungen können zu Leistungsausschlüssen, Zuschlägen oder – seltener – zur Ablehnung führen. Hinzu kommen die mit dem Abschlussalter steigenden Prämien.
Auch das berufliche Risiko ist nicht zu unterschätzen. Menschen, die körperlich arbeiten, müssen zumeist höhere Beiträge zahlen, die bei einem niedrigen Einkommen wie in Pflegeberufen kaum bezahlbar sind. Da ein höheres Risiko für eine Berufsunfähigkeit besteht, setzen die Versicherer die Beiträge bei solchen Berufen höher an.
Das führte lange dazu, dass Menschen mit höherem Alter, chronischen Erkrankungen oder knappem Budget ohne Versicherungsschutz blieben, weil Alternativen zur Berufsunfähigkeitsversicherung – auch von Verbraucherschützern und Juristen – als minderwertig dargestellt wurden. Bei einer Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit gehen diese Personen leer aus.
Was spricht für eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung?
Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung ist günstiger und leichter zu bekommen als eine BU und deckt wie diese auch psychische Erkrankungen ab – sie zahlt aber erst, wenn praktisch keine Arbeit mehr möglich ist. Die Leistungsfälle sind damit seltener als bei der Berufsunfähigkeitsversicherung, die vereinbarte Rente ist aber meist deutlich höher als die staatliche Erwerbsminderungsrente – und sie wird unabhängig von Wartezeiten der Rentenversicherung gezahlt.
Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung kann für risikoreiche Berufsgruppen wie Metzger, Physiotherapeuten, Pflegekräfte, Schreiner, Schornsteinfeger oder Kfz-Mechaniker eine bezahlbare Alternative zur Berufsunfähigkeitsversicherung sein. Mehr zu den Besonderheiten im Handwerk lesen Sie im Beitrag Berufsunfähigkeitsversicherung für Handwerker.
Abhängig vom Versicherer und vom gewählten Tarif können sich die Prämien von Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsversicherung nach Marktbeobachtungen um 20 bis 75 Prozent unterscheiden. Das Angebot ist allerdings überschaubar: Nach dem Stand dieses Beitrags aus dem Jahr 2022 boten weniger als 20 Versicherer eine eigenständige Erwerbsunfähigkeitsversicherung an – ein Grund ist das lange negative Image der Erwerbsunfähigkeit.
Erwerbsunfähigkeitsversicherung im Vergleich zur BU
Dafür spricht
- Deutlich niedrigere Beiträge, besonders für körperlich Tätige.
- Gesundheitsprüfung meist weniger streng; auch mit Vorerkrankungen oder in höherem Alter eher erhältlich.
- Psychische Erkrankungen sind wie in der BU versichert.
- Leistung unabhängig von Wartezeiten der gesetzlichen Rentenversicherung.
Dagegen spricht
- Leistung erst, wenn in keinem Beruf mehr mindestens drei Stunden täglich gearbeitet werden kann.
- Kein Schutz des erlernten Berufs und der Lebensstellung – Verweisung auf jede Tätigkeit.
- Bei teilweiser Erwerbsminderung meist keine Leistung.
- Geringere Auswahl an Anbietern.
Welche Rolle spielt die Grundfähigkeitsversicherung als Alternative?
Die Grundfähigkeitsversicherung zahlt beim Verlust definierter Fähigkeiten wie Sehen, Hören, Gehen oder Gebrauch der Hände – sie ist für körperlich Tätige oft günstig, deckt psychische Erkrankungen aber kaum ab. Die Grundfähigkeitsversicherung ist als vergleichsweise junge Alternative zur Berufsunfähigkeitsversicherung eingeführt worden. Der Versicherungsschutz kann erweitert werden, indem sie mit einer Absicherung bei schweren Krankheiten kombiniert wird.
Bei der Beitragshöhe spielt der ausgeübte Beruf eine geringere Rolle als in der BU. Eine Gesundheitsprüfung gibt es aber auch hier; Vorerkrankungen können zu Zuschlägen oder Ausschlüssen führen. Der wichtigste Nachteil: Die Versicherung zahlt nur, wenn der definierte Leistungsauslöser eintritt, zum Beispiel der Verlust der Gehfähigkeit. Es gilt ein Positivkatalog – geht die Arbeitskraft durch eine Krankheit verloren, ohne dass eine versicherte Fähigkeit wegfällt, gibt es keine Leistung.
Psychische Erkrankungen, die zu den Hauptursachen für den Verlust der Arbeitskraft gehören, sind kaum versichert. Für die Grundfähigkeitsversicherung gibt es zudem keine einheitlichen Standards; die Leistungen unterscheiden sich stark je nach Anbieter und Tarif. Wann sich die Grundfähigkeitsversicherung trotzdem lohnt, erklärt der Beitrag Grundfähigkeit oder Berufsunfähigkeitsversicherung?.
Wie schneidet die Erwerbsunfähigkeitsversicherung im Vergleich ab?
Um Stärken und Schwächen von Erwerbsunfähigkeits-, Grundfähigkeits- und Berufsunfähigkeitsversicherung zu vergleichen, wird in der Branche unter anderem der sogenannte AKS-Index herangezogen. Er soll transparent machen, welchen Anteil möglicher Auslöser für den Verlust der Arbeitskraft ein Konzept abdeckt. Nach diesem Vergleich liegt die Erwerbsunfähigkeitsversicherung zwischen Grundfähigkeits- und Berufsunfähigkeitsversicherung.
Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung ist also ein Produkt der Mitte: So wie die Berufsunfähigkeitsversicherung deckt sie das Risiko psychischer Erkrankungen relativ gut ab und steht in unmittelbarem Bezug zum Erwerb, auch wenn sie seltener leistet als die BU.
| Absicherung | Leistungsauslöser | psychische Erkrankungen | Beitrag | Leistet in … |
|---|---|---|---|---|
| Berufsunfähigkeitsversicherung | eigener Beruf zu 50 % nicht mehr möglich | versichert | am höchsten | den meisten Fällen |
| Erwerbsunfähigkeitsversicherung | keine Tätigkeit mehr mind. 3 Stunden täglich | versichert | mittel | weniger Fällen |
| Grundfähigkeitsversicherung | Verlust definierter Fähigkeiten | meist nicht versichert | für körperlich Tätige oft niedrig | deutlich weniger Fällen |
Welche Absicherung passt zu wem?
Wer eine BU zu vertretbaren Bedingungen bekommt, ist damit am besten geschützt; die Erwerbsunfähigkeitsversicherung ist die naheliegende Alternative, wenn die BU zu teuer ist oder abgelehnt wird. Grundlage einer bedarfsgerechten Beratung sollte der finanzielle Bedarf beim Verlust der Arbeitskraft sein. Wichtige Kriterien sind Alter, Vorerkrankungen, Beruf, Lebensplanung, finanzielle Situation und Familienstand.
| Situation | naheliegende Absicherung |
|---|---|
| gesund, Büro- oder akademischer Beruf | Berufsunfähigkeitsversicherung |
| körperlich belastender Beruf, BU sehr teuer | Erwerbsunfähigkeitsversicherung, ggf. Grundfähigkeitsversicherung |
| Vorerkrankungen, BU abgelehnt oder mit weitreichenden Ausschlüssen | Erwerbsunfähigkeitsversicherung |
| höheres Eintrittsalter, knappes Budget | Erwerbsunfähigkeitsversicherung oder BU mit niedrigerer Rente |
| Absicherung schwerer Krankheiten zusätzlich gewünscht | Dread-Disease-Versicherung als Ergänzung |
Mit verschiedenen Tarifen und Gestaltungsoptionen wie Karenzzeit, Laufzeit und Leistungsdauer lässt sich die Versicherung an die persönlichen Bedürfnisse anpassen. Dabei sollten verschiedene Konzepte wie Berufsunfähigkeits-, Dread-Disease-, Grundfähigkeits- und Erwerbsunfähigkeitsversicherung, aber auch betriebliche Versorgungslösungen berücksichtigt werden. Einen Überblick über alle Varianten gibt der Beitrag Arbeitskraftabsicherungen – welche sind für wen geeignet?.
Warum ist Beratung bei der Wahl zwischen EU und BU wichtig?
Weil erst der Vergleich von Bedarf, Gesundheit und Tarifbedingungen zeigt, ob eine BU erhältlich und bezahlbar ist – oder welche Alternative die Lücke am besten schließt. Mehr Transparenz und vor allem eine faire, bedarfsgerechte Beratung sind erforderlich, um nicht einfach nur ein Produkt zu verkaufen, sondern die Versicherung anzubieten, die tatsächlich zum individuellen Risiko, zur finanziellen Situation und zur Lebenssituation passt.
Mit dem Angebot einer Berufsunfähigkeitsversicherung werden hohe Erwartungen geweckt; wegen fortgeschrittenen Alters oder einer Vorerkrankung ist der Abschluss aber manchmal gar nicht möglich. Dann sollten die Alternativen ernsthaft geprüft werden, statt ganz auf Schutz zu verzichten.
Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist nicht der alleinige Weg, um die Arbeitskraft abzusichern. Zusammen mit der Grundfähigkeitsversicherung ist die Erwerbsunfähigkeitsversicherung eine sinnvolle Alternative. Um mehrere Bausteine sinnvoll zu kombinieren, ist ein Vergleich vieler Tarife und Bedingungen nötig.
In: Allgemein, Erwerbsunfähigkeit | · aktualisiert am
Häufige Fragen
Was ist der Unterschied zwischen Erwerbsunfähigkeit und Berufsunfähigkeit?
Gibt es vom Staat eine Rente bei Berufsunfähigkeit?
Wie hoch ist die gesetzliche Erwerbsminderungsrente?
Ist eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung sinnvoller als eine BU?
Für wen eignet sich eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung?
Zahlt die Erwerbsunfähigkeitsversicherung bei teilweiser Erwerbsminderung?
Quellen (5)· Stand September 2026· Redaktion: Christian Fröhner
- Bundesministerium der Justiz: Sozialgesetzbuch VI, § 43 Rente wegen Erwerbsminderung
- Bundesministerium der Justiz: Sozialgesetzbuch VI, § 240 Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit
- Bundesministerium der Justiz: Versicherungsvertragsgesetz (VVG), § 172 Leistung des Versicherers
- Deutsche Rentenversicherung: Jahresbericht: In Zahlen 2025 (2026)
- Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV): 7 Fakten zur Berufsunfähigkeitsversicherung (2025)
Rechtsstand: September 2026. Erwerbsminderungsrente nach § 43 SGB VI, Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit für vor dem 2. Januar 1961 Geborene nach § 240 SGB VI, vorzeitige Erfüllung der Wartezeit nach § 53 SGB VI, Berufsunfähigkeit in der privaten Versicherung nach § 172 VVG. Die private Erwerbsunfähigkeitsversicherung ist gesetzlich nicht eigens geregelt; maßgeblich sind die Tarifbedingungen.