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Berufsunfähigkeitsversicherung Vergleich

Erwerb-/ oder Berufsunfähigkeitsversicherung

Erwerb- oder Berufsunfähigkeitsversicherung

Zur Absicherung der Arbeitskraft wurde die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) über viele Jahre als die beste Wahl angesehen, während die Erwerbsunfähigkeitsversicherung (EU) kaum erwähnt wurde. Schließlich fällt eine Erwerbsunfähigkeitsrente oder Erwerbsminderungsrente (EMR) nur gering aus. Welche der beiden Versicherungen für Sie passt, hängt von Beruf, Gesundheit und Budget ab – ein kostenfreier BU-Vergleich zeigt, zu welchen Bedingungen Sie eine BU erhalten.

Was ist der Unterschied zwischen Erwerbsunfähigkeit und Berufsunfähigkeit?

Die Berufsunfähigkeit bezieht sich auf den zuletzt ausgeübten Beruf, die Erwerbsunfähigkeit auf jede Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Die Berufsunfähigkeitsversicherung greift deshalb auch dann, wenn Sie Ihren zuletzt ausgeübten Beruf nicht mehr ausüben können, aber noch in der Lage sind, einen anderen Beruf auszuüben. Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung zahlt erst, wenn gar keine Erwerbstätigkeit mehr in nennenswertem Umfang möglich ist.

Berufsunfähigkeit: Berufsunfähig ist, wer seinen zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war, infolge Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersentsprechenden Kräfteverfalls ganz oder teilweise voraussichtlich auf Dauer nicht mehr ausüben kann (§ 172 VVG). In der Versicherung gilt meist die Grenze von 50 Prozent und eine Prognose von sechs Monaten.

Erwerbsunfähigkeit: Das Gesetz spricht heute von Erwerbsminderung. Voll erwerbsgemindert ist, wer wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit außerstande ist, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens drei Stunden täglich erwerbstätig zu sein; teilweise erwerbsgemindert ist, wer weniger als sechs Stunden arbeiten kann (§ 43 SGB VI). Die private Erwerbsunfähigkeitsversicherung knüpft in der Regel an die volle Erwerbsminderung an.

Ein Beispiel: Ein Zimmerer kann wegen eines Rückenleidens nicht mehr auf dem Dach arbeiten, eine Bürotätigkeit wäre aber noch möglich. Er ist berufsunfähig, aber nicht erwerbsunfähig – aus der BU erhält er eine Rente, aus der EU nicht.

Merkmalprivate Berufsunfähigkeitsversicherungprivate Erwerbsunfähigkeitsversicherunggesetzliche Erwerbsminderungsrente
Leistet, wenn …der zuletzt ausgeübte Beruf zu mind. 50 % nicht mehr möglich istkeine Tätigkeit mehr mind. 3 Stunden täglich möglich istweniger als 6 Stunden (halbe Rente) bzw. 3 Stunden (volle Rente) täglich möglich sind
Verweisung auf andere Berufebei guten Tarifen ausgeschlossen (Verzicht auf abstrakte Verweisung)Prinzip des Produkts: jede Tätigkeit zähltjede Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zählt
psychische Erkrankungenversichertversichertversichert
Höhevereinbarte Rentevereinbarte Renteabhängig von Beitragsjahren und Einkommen
VoraussetzungenGesundheitsprüfung, Beitrag nach BerufGesundheitsprüfung, meist weniger strengWartezeit und Pflichtbeiträge (§ 43 SGB VI)
Beitragam höchstenniedrigerPflichtbeitrag zur Rentenversicherung

Weitere Hintergründe zur Definition finden Sie im Ratgeber im Abschnitt Was bedeutet Erwerbsunfähigkeit?.

Welche Rente zahlt der Staat bei Erwerbsminderung?

Die gesetzliche Rentenversicherung zahlt eine Erwerbsminderungsrente – eine Rente wegen Berufsunfähigkeit gibt es nur noch für vor dem 2. Januar 1961 Geborene. Die Erwerbsminderungsrente wird nur gezahlt, wenn Sie aufgrund von Krankheit oder Behinderung nicht mehr in der Lage sind, mindestens noch sechs beziehungsweise drei Stunden am Tag zu arbeiten – in irgendeinem Beruf. Wer vor dem 2. Januar 1961 geboren ist, kann bei Berufsunfähigkeit noch eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung erhalten (§ 240 SGB VI).

Ein Anspruch besteht in der Regel erst nach der allgemeinen Wartezeit von fünf Jahren und wenn in den letzten fünf Jahren vor der Erwerbsminderung mindestens drei Jahre Pflichtbeiträge gezahlt wurden (§ 43 SGB VI). In Sonderfällen, etwa nach einem Arbeitsunfall, gilt die Wartezeit vorzeitig als erfüllt (§ 53 SGB VI). Wer teilweise erwerbsgemindert ist, aber keine passende Teilzeitstelle findet, kann unter Umständen die volle Rente erhalten (sogenannte Arbeitsmarktrente).

durchschnittliche Erwerbsminderungsrente
1.067 €

Zahlbetrag im Rentenzugang 2025 (2024: 1.041 €)

neue Erwerbsminderungsrenten
175.978

Rentenzugang 2025

Quelle: Deutsche Rentenversicherung, Jahresbericht „In Zahlen 2025“, Stand 2025

Die Erwerbsminderungsrente liegt meist deutlich unter dem bisherigen Nettoeinkommen. Warum sie allein selten ausreicht, zeigt der Ratgeber im Abschnitt staatliche Leistungen bei Erwerbsminderung.

Was zeichnet die Berufsunfähigkeitsversicherung aus?

Die Berufsunfähigkeitsversicherung sichert den zuletzt ausgeübten Beruf und damit die erreichte Lebensstellung ab – sie leistet unabhängig von der Ursache und schon bei 50 Prozent Einschränkung. Für gesunde Menschen ist sie der umfassendste Schutz der Arbeitskraft. Nach Angaben des GDV werden rund 80 Prozent der BU-Leistungsanträge bewilligt; häufigste Ursache einer Berufsunfähigkeit sind psychische Erkrankungen.

psychische Leiden / Nervensystem
38 %

häufigste BU-Ursache 2024

der Leistungsanträge bewilligt
80 %

BU-Rentenanträge

der Anträge auf Versicherungsschutz abgelehnt
3 %

weitere 3 % mit Beitragszuschlag

Quelle: GDV, „7 Fakten zur Berufsunfähigkeitsversicherung“, Stand August 2025

Wo liegen die Schwachstellen der Berufsunfähigkeitsversicherung?

Die Berufsunfähigkeitsversicherung stößt an ihre Grenzen, wenn Interessenten unter Vorerkrankungen leiden. Vorerkrankungen können zu Leistungsausschlüssen, Zuschlägen oder – seltener – zur Ablehnung führen. Hinzu kommen die mit dem Abschlussalter steigenden Prämien.

Auch das berufliche Risiko ist nicht zu unterschätzen. Menschen, die körperlich arbeiten, müssen zumeist höhere Beiträge zahlen, die bei einem niedrigen Einkommen wie in Pflegeberufen kaum bezahlbar sind. Da ein höheres Risiko für eine Berufsunfähigkeit besteht, setzen die Versicherer die Beiträge bei solchen Berufen höher an.

Das führte lange dazu, dass Menschen mit höherem Alter, chronischen Erkrankungen oder knappem Budget ohne Versicherungsschutz blieben, weil Alternativen zur Berufsunfähigkeitsversicherung – auch von Verbraucherschützern und Juristen – als minderwertig dargestellt wurden. Bei einer Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit gehen diese Personen leer aus.

Was spricht für eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung?

Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung ist günstiger und leichter zu bekommen als eine BU und deckt wie diese auch psychische Erkrankungen ab – sie zahlt aber erst, wenn praktisch keine Arbeit mehr möglich ist. Die Leistungsfälle sind damit seltener als bei der Berufsunfähigkeitsversicherung, die vereinbarte Rente ist aber meist deutlich höher als die staatliche Erwerbsminderungsrente – und sie wird unabhängig von Wartezeiten der Rentenversicherung gezahlt.

Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung kann für risikoreiche Berufsgruppen wie Metzger, Physiotherapeuten, Pflegekräfte, Schreiner, Schornsteinfeger oder Kfz-Mechaniker eine bezahlbare Alternative zur Berufsunfähigkeitsversicherung sein. Mehr zu den Besonderheiten im Handwerk lesen Sie im Beitrag Berufsunfähigkeitsversicherung für Handwerker.

Abhängig vom Versicherer und vom gewählten Tarif können sich die Prämien von Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsversicherung nach Marktbeobachtungen um 20 bis 75 Prozent unterscheiden. Das Angebot ist allerdings überschaubar: Nach dem Stand dieses Beitrags aus dem Jahr 2022 boten weniger als 20 Versicherer eine eigenständige Erwerbsunfähigkeitsversicherung an – ein Grund ist das lange negative Image der Erwerbsunfähigkeit.

Erwerbsunfähigkeitsversicherung im Vergleich zur BU

Dafür spricht

  • Deutlich niedrigere Beiträge, besonders für körperlich Tätige.
  • Gesundheitsprüfung meist weniger streng; auch mit Vorerkrankungen oder in höherem Alter eher erhältlich.
  • Psychische Erkrankungen sind wie in der BU versichert.
  • Leistung unabhängig von Wartezeiten der gesetzlichen Rentenversicherung.

Dagegen spricht

  • Leistung erst, wenn in keinem Beruf mehr mindestens drei Stunden täglich gearbeitet werden kann.
  • Kein Schutz des erlernten Berufs und der Lebensstellung – Verweisung auf jede Tätigkeit.
  • Bei teilweiser Erwerbsminderung meist keine Leistung.
  • Geringere Auswahl an Anbietern.

Welche Rolle spielt die Grundfähigkeitsversicherung als Alternative?

Die Grundfähigkeitsversicherung zahlt beim Verlust definierter Fähigkeiten wie Sehen, Hören, Gehen oder Gebrauch der Hände – sie ist für körperlich Tätige oft günstig, deckt psychische Erkrankungen aber kaum ab. Die Grundfähigkeitsversicherung ist als vergleichsweise junge Alternative zur Berufsunfähigkeitsversicherung eingeführt worden. Der Versicherungsschutz kann erweitert werden, indem sie mit einer Absicherung bei schweren Krankheiten kombiniert wird.

Bei der Beitragshöhe spielt der ausgeübte Beruf eine geringere Rolle als in der BU. Eine Gesundheitsprüfung gibt es aber auch hier; Vorerkrankungen können zu Zuschlägen oder Ausschlüssen führen. Der wichtigste Nachteil: Die Versicherung zahlt nur, wenn der definierte Leistungsauslöser eintritt, zum Beispiel der Verlust der Gehfähigkeit. Es gilt ein Positivkatalog – geht die Arbeitskraft durch eine Krankheit verloren, ohne dass eine versicherte Fähigkeit wegfällt, gibt es keine Leistung.

Psychische Erkrankungen, die zu den Hauptursachen für den Verlust der Arbeitskraft gehören, sind kaum versichert. Für die Grundfähigkeitsversicherung gibt es zudem keine einheitlichen Standards; die Leistungen unterscheiden sich stark je nach Anbieter und Tarif. Wann sich die Grundfähigkeitsversicherung trotzdem lohnt, erklärt der Beitrag Grundfähigkeit oder Berufsunfähigkeitsversicherung?.

Wie schneidet die Erwerbsunfähigkeitsversicherung im Vergleich ab?

Um Stärken und Schwächen von Erwerbsunfähigkeits-, Grundfähigkeits- und Berufsunfähigkeitsversicherung zu vergleichen, wird in der Branche unter anderem der sogenannte AKS-Index herangezogen. Er soll transparent machen, welchen Anteil möglicher Auslöser für den Verlust der Arbeitskraft ein Konzept abdeckt. Nach diesem Vergleich liegt die Erwerbsunfähigkeitsversicherung zwischen Grundfähigkeits- und Berufsunfähigkeitsversicherung.

Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung ist also ein Produkt der Mitte: So wie die Berufsunfähigkeitsversicherung deckt sie das Risiko psychischer Erkrankungen relativ gut ab und steht in unmittelbarem Bezug zum Erwerb, auch wenn sie seltener leistet als die BU.

AbsicherungLeistungsauslöserpsychische ErkrankungenBeitragLeistet in …
Berufsunfähigkeitsversicherungeigener Beruf zu 50 % nicht mehr möglichversichertam höchstenden meisten Fällen
Erwerbsunfähigkeitsversicherungkeine Tätigkeit mehr mind. 3 Stunden täglichversichertmittelweniger Fällen
GrundfähigkeitsversicherungVerlust definierter Fähigkeitenmeist nicht versichertfür körperlich Tätige oft niedrigdeutlich weniger Fällen

Welche Absicherung passt zu wem?

Wer eine BU zu vertretbaren Bedingungen bekommt, ist damit am besten geschützt; die Erwerbsunfähigkeitsversicherung ist die naheliegende Alternative, wenn die BU zu teuer ist oder abgelehnt wird. Grundlage einer bedarfsgerechten Beratung sollte der finanzielle Bedarf beim Verlust der Arbeitskraft sein. Wichtige Kriterien sind Alter, Vorerkrankungen, Beruf, Lebensplanung, finanzielle Situation und Familienstand.

Situationnaheliegende Absicherung
gesund, Büro- oder akademischer BerufBerufsunfähigkeitsversicherung
körperlich belastender Beruf, BU sehr teuerErwerbsunfähigkeitsversicherung, ggf. Grundfähigkeitsversicherung
Vorerkrankungen, BU abgelehnt oder mit weitreichenden AusschlüssenErwerbsunfähigkeitsversicherung
höheres Eintrittsalter, knappes BudgetErwerbsunfähigkeitsversicherung oder BU mit niedrigerer Rente
Absicherung schwerer Krankheiten zusätzlich gewünschtDread-Disease-Versicherung als Ergänzung

Mit verschiedenen Tarifen und Gestaltungsoptionen wie Karenzzeit, Laufzeit und Leistungsdauer lässt sich die Versicherung an die persönlichen Bedürfnisse anpassen. Dabei sollten verschiedene Konzepte wie Berufsunfähigkeits-, Dread-Disease-, Grundfähigkeits- und Erwerbsunfähigkeitsversicherung, aber auch betriebliche Versorgungslösungen berücksichtigt werden. Einen Überblick über alle Varianten gibt der Beitrag Arbeitskraftabsicherungen – welche sind für wen geeignet?.

Warum ist Beratung bei der Wahl zwischen EU und BU wichtig?

Weil erst der Vergleich von Bedarf, Gesundheit und Tarifbedingungen zeigt, ob eine BU erhältlich und bezahlbar ist – oder welche Alternative die Lücke am besten schließt. Mehr Transparenz und vor allem eine faire, bedarfsgerechte Beratung sind erforderlich, um nicht einfach nur ein Produkt zu verkaufen, sondern die Versicherung anzubieten, die tatsächlich zum individuellen Risiko, zur finanziellen Situation und zur Lebenssituation passt.

Mit dem Angebot einer Berufsunfähigkeitsversicherung werden hohe Erwartungen geweckt; wegen fortgeschrittenen Alters oder einer Vorerkrankung ist der Abschluss aber manchmal gar nicht möglich. Dann sollten die Alternativen ernsthaft geprüft werden, statt ganz auf Schutz zu verzichten.

Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist nicht der alleinige Weg, um die Arbeitskraft abzusichern. Zusammen mit der Grundfähigkeitsversicherung ist die Erwerbsunfähigkeitsversicherung eine sinnvolle Alternative. Um mehrere Bausteine sinnvoll zu kombinieren, ist ein Vergleich vieler Tarife und Bedingungen nötig.

In: Allgemein, Erwerbsunfähigkeit | · aktualisiert am

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Erwerbsunfähigkeit und Berufsunfähigkeit?
Berufsunfähig ist, wer seinen zuletzt ausgeübten Beruf wegen Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfall voraussichtlich auf Dauer nicht mehr ausüben kann, in der Versicherung meist ab 50 Prozent Einschränkung. Erwerbsunfähig ist, wer auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt in keinem Beruf mehr mindestens drei Stunden täglich arbeiten kann. Wer nur seinen eigenen Beruf nicht mehr ausüben kann, ist also berufsunfähig, aber nicht erwerbsunfähig.
Gibt es vom Staat eine Rente bei Berufsunfähigkeit?
Für alle, die nach dem 1. Januar 1961 geboren sind, nicht mehr. Die gesetzliche Rentenversicherung zahlt nur noch eine Erwerbsminderungsrente, wenn Sie in irgendeinem Beruf weniger als sechs (halbe Rente) oder weniger als drei Stunden täglich (volle Rente) arbeiten können (§ 43 SGB VI). Nur vor dem 2. Januar 1961 Geborene können bei Berufsunfähigkeit noch eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung erhalten (§ 240 SGB VI).
Wie hoch ist die gesetzliche Erwerbsminderungsrente?
Die Höhe hängt von den Beitragsjahren und dem versicherten Einkommen ab. Im Rentenzugang 2025 lag die durchschnittliche Erwerbsminderungsrente laut Deutscher Rentenversicherung bei rund 1.067 Euro im Monat. Voraussetzung sind in der Regel fünf Jahre Wartezeit und drei Jahre Pflichtbeiträge in den letzten fünf Jahren.
Ist eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung sinnvoller als eine BU?
Für die meisten Menschen nicht, denn die Berufsunfähigkeitsversicherung leistet in deutlich mehr Fällen. Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung ist aber eine sinnvolle Alternative, wenn eine BU wegen Beruf, Alter, Vorerkrankungen oder Budget nicht oder nur sehr teuer zu bekommen ist. Sie ist besser als gar keine Absicherung und deckt anders als die Grundfähigkeitsversicherung auch psychische Erkrankungen ab.
Für wen eignet sich eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung?
Vor allem für Menschen in körperlich belastenden Berufen wie Pflegekräfte, Handwerker oder Kfz-Mechaniker, für die eine BU sehr teuer ist, sowie für Menschen mit Vorerkrankungen oder einem knappen Budget. Auch als Ergänzung zur gesetzlichen Erwerbsminderungsrente kann sie sinnvoll sein. Die Gesundheitsprüfung ist meist weniger streng als bei der BU.
Zahlt die Erwerbsunfähigkeitsversicherung bei teilweiser Erwerbsminderung?
In der Regel nicht. Die meisten Tarife leisten erst, wenn Sie auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt weniger als drei Stunden täglich arbeiten können, also bei voller Erwerbsminderung. Wer noch drei bis unter sechs Stunden arbeiten kann, erhält aus der gesetzlichen Rentenversicherung allenfalls die halbe Erwerbsminderungsrente.
Quellen (5)· Stand September 2026· Redaktion: Christian Fröhner
  1. Bundesministerium der Justiz: Sozialgesetzbuch VI, § 43 Rente wegen Erwerbsminderung
  2. Bundesministerium der Justiz: Sozialgesetzbuch VI, § 240 Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit
  3. Bundesministerium der Justiz: Versicherungsvertragsgesetz (VVG), § 172 Leistung des Versicherers
  4. Deutsche Rentenversicherung: Jahresbericht: In Zahlen 2025 (2026)
  5. Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV): 7 Fakten zur Berufsunfähigkeitsversicherung (2025)

Rechtsstand: September 2026. Erwerbsminderungsrente nach § 43 SGB VI, Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit für vor dem 2. Januar 1961 Geborene nach § 240 SGB VI, vorzeitige Erfüllung der Wartezeit nach § 53 SGB VI, Berufsunfähigkeit in der privaten Versicherung nach § 172 VVG. Die private Erwerbsunfähigkeitsversicherung ist gesetzlich nicht eigens geregelt; maßgeblich sind die Tarifbedingungen.

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