Grundfähigkeit-/ oder Berufsunfähigkeitsversicherung
Die Grundfähigkeitsversicherung dient zur Absicherung von Grundfähigkeiten wie Sehen, Gehen oder dem Gebrauch der Hände. Die Prämien sind im Vergleich zur Berufsunfähigkeitsversicherung vor allem für körperlich Tätige günstig – dafür leistet sie in deutlich weniger Fällen. Bevor Sie sich für eine Grundfähigkeitsversicherung entscheiden, sollten Sie prüfen, ob Sie eine Berufsunfähigkeitsversicherung zu vertretbaren Bedingungen bekommen: Ein kostenfreier BU-Vergleich zeigt es.
Grundfähigkeit oder BU – welche Versicherung ist die richtige?
Wer eine Berufsunfähigkeitsversicherung zu vertretbaren Bedingungen bekommt, sollte sie vorziehen; die Grundfähigkeitsversicherung ist die Alternative, wenn die BU zu teuer ist oder abgelehnt wird. Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist zwar deutlich teurer, bietet aber auch den umfangreicheren Schutz. Sie kann durch eine Grundfähigkeitsversicherung nicht ersetzt werden.
Da nicht jeder aus gesundheitlichen Gründen eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen kann oder die Prämien zu hoch sind, kann eine Grundfähigkeitsversicherung eine sinnvolle Alternative sein. Für das menschliche Handeln sind Fähigkeiten wie Denken, Sprechen, Hören, Sehen oder Gehen grundlegend; ihr Verlust kann dazu führen, dass Sie Ihren Beruf nicht mehr ausüben können.
Die folgende Entscheidungshilfe zeigt, welche Absicherung in typischen Situationen naheliegt:
| Ihre Situation | Empfehlung | Warum |
|---|---|---|
| gesund, Büro- oder akademischer Beruf | Berufsunfähigkeitsversicherung | umfassender Schutz der Lebensstellung, Beitrag in guten Risikogruppen oft tragbar |
| Schüler, Studierende, Auszubildende | Berufsunfähigkeitsversicherung, früh abschließen | junges Eintrittsalter und gute Gesundheit sichern günstige Konditionen |
| körperlich belastender Beruf, BU sehr teuer | Grundfähigkeitsversicherung, ggf. Erwerbsunfähigkeitsversicherung | Beitrag weniger stark nach Beruf gestaffelt |
| Beruf hängt an einer Fähigkeit (Sprechen, Sehen, Führerschein) | Grundfähigkeitsversicherung mit passendem Leistungsauslöser | berufsbezogene Auslöser sichern genau dieses Risiko |
| Vorerkrankungen, BU abgelehnt | Grundfähigkeits-, Erwerbsunfähigkeits- oder Dread-Disease-Versicherung | auch hier Gesundheitsprüfung, aber andere Annahmepolitik |
| psychische Belastung im Beruf, Schutz bei Burnout gewünscht | Berufsunfähigkeitsversicherung oder Erwerbsunfähigkeitsversicherung | Grundfähigkeitsversicherung deckt psychische Ursachen kaum ab |
Die grundsätzlichen Unterschiede der Produkte erklärt die Themenseite im Abschnitt Ist die Grundfähigkeitsversicherung ein Ersatz für die BU?. Wie die Erwerbsunfähigkeitsversicherung im Vergleich abschneidet, lesen Sie im Beitrag Erwerbs- oder Berufsunfähigkeitsversicherung?.
Wann zahlt die Grundfähigkeitsversicherung – und wann die BU?
Die BU zahlt, wenn Sie eine für Ihren Beruf wichtige Tätigkeit zu 50 Prozent des Arbeitstages nicht mehr ausführen können; die Grundfähigkeitsversicherung erst, wenn eine versicherte Fähigkeit im vertraglich beschriebenen Ausmaß verloren geht. Die Grundfähigkeitsversicherung orientiert sich nicht am aktuellen Beruf, sondern leistet, wenn bestimmte Bedingungen laut medizinischem Gutachten erfüllt sind und der Zustand voraussichtlich für die vereinbarte Mindestdauer anhält.
Die Bedingungen werden immer ausführlicher. Es reicht nicht aus, eine Grundfähigkeit im Beruf nicht mehr ausüben zu können – die Einschränkung muss dem Leistungsauslöser in der Police entsprechen.
Ein Beispiel ist ein Fliesenleger, der bei seiner Arbeit täglich sechs Stunden knien muss. Die Grundfähigkeitsversicherung zahlt noch nicht, wenn er nicht mehr stundenlang knien kann; eine typische Bedingung lautet vielmehr, dass er nicht mehr in der Lage ist, sich mindestens einmal am Tag hinzuknien und wieder aufzustehen. In der Berufsunfähigkeitsversicherung wäre er dagegen in der Regel schon berufsunfähig. Mehr dazu im Beitrag Berufsunfähigkeitsversicherung für Handwerker.
Grundfähigkeits- oder Berufsunfähigkeitsversicherung aus Sicht der Leistung
Dafür spricht
- GF: Leistung unabhängig davon, ob Sie weiterarbeiten – die Rente wird auch gezahlt, wenn Sie sich beruflich neu organisieren.
- GF: Klar definierte Auslöser statt Prüfung der Berufsunfähigkeit.
- BU: Leistung schon bei 50 Prozent Einschränkung im Beruf und unabhängig von der Ursache.
Dagegen spricht
- GF: Leistung erst bei (nahezu) vollständigem Verlust einer Fähigkeit; graduelle Einschränkungen reichen nicht.
- GF: Viele Erkrankungen führen gar nicht zum Verlust einer versicherten Fähigkeit.
- BU: Für körperlich Tätige teuer oder nur mit Ausschlüssen erhältlich.
Wie sieht es bei psychischen Erkrankungen aus?
Psychische Erkrankungen sind die häufigste Ursache einer Berufsunfähigkeit, in der Grundfähigkeitsversicherung aber in der Regel nicht versichert. Genau das ist der wichtigste Unterschied zur Berufsunfähigkeitsversicherung, die psychische Ursachen ohne Einschränkung mitversichert.
- psychische Leiden / Nervensystem
- 38 %
- Krebs
- 19 %
- Bewegungsapparat
- 16 %
- schwere Unfälle
- 8 %
häufigste BU-Ursache 2024
BU-Ursache 2024
BU-Ursache 2024
BU-Ursache 2024
Quelle: GDV, „7 Fakten zur Berufsunfähigkeitsversicherung“, Stand August 2025
Die Grundfähigkeitsversicherung steht deshalb häufig in der Kritik. Bei einer psychischen Beeinträchtigung leistet sie meistens nur dann, wenn diese durch eine organische Erkrankung wie Schlaganfall, Schädel-Hirn-Trauma, Multiple Sklerose oder Hirntumor ausgelöst wurde.
Manche Tarife schließen den Verlust einer Grundfähigkeit sogar ausdrücklich aus, wenn er psychisch und nicht organisch bedingt ist. Haben Sie etwa eine bestimmte Führerscheinklasse oder das Führen von Fahrzeugen versichert, wird die Leistung nicht gezahlt, wenn der Verlust des Führerscheins eine psychische Ursache oder eine Suchterkrankung als Grund hat.
Lassen sich psychische Erkrankungen trotzdem absichern?
In der Grundfähigkeitsversicherung können Sie einen Mindestschutz vor psychischen Erkrankungen erhalten, meist als Zusatzbaustein gegen Aufpreis. Typische Varianten sind:
| Baustein | Leistet, wenn … | Einschätzung |
|---|---|---|
| volle Erwerbsminderung aus psychischen Gründen | wegen einer psychischen Erkrankung keine Tätigkeit mehr mindestens drei Stunden täglich möglich ist | schließt alle psychischen Ursachen ein, setzt aber eine sehr starke Einschränkung voraus |
| schwere psychische Erkrankungen | eine definierte Diagnose wie Schizophrenie oder schwere Depression vorliegt | eng begrenzt auf die genannten Krankheitsbilder |
| Arbeitsunfähigkeitsklausel (je nach Tarif) | eine längere Krankschreibung vorliegt, unabhängig von der Ursache | nur zeitlich begrenzte Leistung |
Einige Experten empfehlen den Baustein für volle Erwerbsminderung aufgrund psychischer Erkrankungen, weil er alle psychischen Ursachen einschließt, sobald die volle Erwerbsminderung festgestellt ist. Einen vollwertigen Ersatz für den BU-Schutz bei psychischen Erkrankungen bietet aber keiner der Bausteine. Wer in einem psychisch belastenden Beruf arbeitet, sollte deshalb vorrangig eine Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsversicherung prüfen.
Welche Grundfähigkeiten sollten versichert sein?
Der Fähigkeitskatalog sollte die für Ihren Beruf wichtigsten Fähigkeiten enthalten; nach einer Empfehlung der Ratingagentur Franke und Bornberg gehören mindestens 14 Kernfähigkeiten dazu. Diese Kernfähigkeiten sind:
- Stehen
- Gehen
- Bücken oder Knien
- Bewegung der Arme
- Heben und Tragen
- Sitzen
- Gebrauch der Hände (Geschicklichkeit)
- Gebrauch der Hände (Kraftaufwand)
- Treppensteigen
- Sprechen
- Hören
- Sehen
- geistige Leistungsfähigkeit
- Autofahren
Im Wettbewerb um neue Kunden definieren die Versicherer immer weitere Leistungsauslöser, auch berufsbezogene – etwa das Ein- und Aussteigen in einen Lkw oder eine Lokomotive, das Fahren eines Busses oder die Nutzung von Atemschutzgeräten. Mehr versicherte Fähigkeiten wirken sich auf die Höhe der Prämien aus. Analysieren Sie deshalb vor dem Abschluss, welche Fähigkeiten für Ihren Beruf tatsächlich relevant sind – bei einem Lehrer etwa das Sprechen, bei einem Feinmechaniker das Greifen, bei einem Berufskraftfahrer das Sehen. Wie die Kataloge aufgebaut sind, zeigt die Themenseite im Abschnitt Welche Grundfähigkeiten sind versichert?.
Wie lassen sich die Klauseln einer Grundfähigkeitsversicherung bewerten?
Gute Klauseln leisten nach einem kurzen Prognosezeitraum, rechnen keine Hilfsmittel an, definieren praxisnahe Grenzwerte und zahlen schon beim Verlust einer einzelnen Fähigkeit. Anlass zu Kritik in der Branche ist, dass die Leistungsauslöser immer komplexer definiert werden. Die Definitionen werden länger, aber nicht unbedingt eindeutiger.
Eine Klausel definiert einen Leistungsauslöser zum Beispiel so, dass es der versicherten Person nicht mehr möglich sein darf, eine Tasse mit der rechten, der linken oder beiden Händen zu halten, um daraus zu trinken. Experten kritisieren, dass dabei weder Größe noch Gewicht der Tasse definiert sind. Ein Feinmechaniker, dessen eine Hand vollständig gelähmt ist, kann mit der anderen noch eine Tasse halten – seiner Arbeit kann er aber wahrscheinlich nicht mehr nachgehen. Die Rente würde er trotzdem nicht erhalten.
| Kriterium | eher schwach | eher stark |
|---|---|---|
| Prognosezeitraum | Leistung erst, wenn der Zustand voraussichtlich zwölf Monate anhält | Leistung schon bei einer Prognose von sechs Monaten |
| Hilfsmittel | Fähigkeit gilt als erhalten, wenn sie mit Hilfsmitteln (z. B. Unterarmstützen) noch möglich ist | Prüfung ohne Hilfsmittel |
| Gehen | Fähigkeit gilt als erhalten, wenn noch 200 Meter selbstständig gegangen werden können | Grenzwert bei 400 Metern |
| Zahl der Fähigkeiten | Leistung erst beim Verlust mehrerer Fähigkeiten | Leistung schon beim Verlust einer Fähigkeit |
| Berufsbezug | nur allgemeine Fähigkeiten | berufsbezogene Auslöser wie Fahrlizenzverlust der Klassen C bis D |
| psychische Erkrankungen | ausdrücklicher Ausschluss | Zusatzbaustein, z. B. volle Erwerbsminderung aus psychischen Gründen |
Beim Sehen kann ein Leistungsauslöser beispielsweise erst bei einer verbliebenen Sehschärfe von 5 Prozent oder weniger greifen, also bei praktisch vollständiger Blindheit. Beim Auslöser Fahrlizenzverlust kann dagegen schon eine deutlich geringere Einschränkung reichen, wenn der Versicherte deshalb seinen Führerschein verliert. Berufskraftfahrer sollten daher den Fahrlizenzverlust der Klassen C bis D versichern; die Grundfähigkeitsversicherung kommt dann für sie einer BU recht nahe. Auch hier gilt aber meist ein Ausschluss, wenn der Verlust der Fahrlizenz auf eine Suchterkrankung oder psychische Erkrankung zurückgeht.
Klausel-Check vor dem Abschluss
- Sind die für Ihren Beruf wichtigsten Fähigkeiten im Katalog enthalten – und genügt der Verlust einer Fähigkeit?
- Wie lang ist der Prognosezeitraum? Kürzer ist besser.
- Werden Hilfsmittel bei der Prüfung ausgeschlossen?
- Sind Grenzwerte praxisnah definiert (z. B. Gehstrecke, Heben, Sehschärfe)?
- Gibt es berufsbezogene Auslöser, etwa Fahrlizenzverlust oder Atemschutztauglichkeit?
- Welche Bausteine gibt es für psychische Erkrankungen, und was kosten sie?
- Gesundheitsfragen vollständig und wahrheitsgemäß beantworten (§ 19 VVG).
Die Klauseln sind oft komplex und mehrdeutig. Möchten Sie eine Grundfähigkeitsversicherung abschließen, sollten Sie sich vorher beraten lassen und im Leistungsfall an einen Experten wenden. Wie Sie die passende Rente und die Kosten einschätzen, erklärt die Themenseite im Abschnitt Was kostet eine Grundfähigkeitsversicherung?.
Wie hat sich der Markt der Grundfähigkeitsversicherung entwickelt?
Die Grundfähigkeitsversicherung ist ein vergleichsweise junges Produkt, das seit etwa dem Jahr 2000 angeboten wird und inzwischen von vielen Versicherern im Portfolio geführt wird. Sie wurde als Alternative zu anderen Produkten zur Absicherung der Arbeitskraft angeboten, vor allem zur teuren Berufsunfähigkeitsversicherung. Mit Stand September 2022 boten 26 Versicherer eine Grundfähigkeitsversicherung an.
Ein Manko ist die im Vergleich zur BU geringere Erfahrung mit den Produkten und der Leistungspraxis: Nicht immer ist umfassend geklärt, wann der Auslöser für die Leistung vorliegt. Die Orientierung am Markt wird schwieriger, da die Bedingungen komplexer und die Angebote vielfältiger werden; bei den einzelnen Anbietern sind die Leistungsauslöser kaum miteinander vergleichbar.
Wer sollte eine Grundfähigkeitsversicherung abschließen?
Die Grundfähigkeitsversicherung lohnt sich, wenn die Beiträge zur Berufsunfähigkeitsversicherung zu hoch sind oder eine BU wegen Beruf oder Vorerkrankungen nicht erhältlich ist. Auch bei riskanten Berufen sind die Prämien in der Berufsunfähigkeitsversicherung hoch, oder der Antrag wird abgelehnt. Da das häufig bei Handwerkern der Fall ist, kann die Grundfähigkeitsversicherung für sie eine Alternative sein.
Die Grundfähigkeitsversicherung ist im Vergleich zur Berufsunfähigkeitsversicherung in den Beiträgen oft günstig, sie leistet aber in deutlich weniger Fällen. Für die Leistung ist nicht relevant, wie lange Sie an einem Arbeitstag noch arbeiten können – eine versicherte Fähigkeit muss verloren gehen. Prüfen Sie deshalb vor dem Abschluss, ob eine Berufsunfähigkeitsversicherung nicht besser für Sie wäre, und lassen Sie die Konditionen mehrerer Anbieter vergleichen.
In: Allgemein, Grundfähigkeit | · aktualisiert am
Häufige Fragen
Grundfähigkeitsversicherung oder Berufsunfähigkeitsversicherung – was ist besser?
Zahlt die Grundfähigkeitsversicherung bei psychischen Erkrankungen?
Warum zahlt die Grundfähigkeitsversicherung seltener als die BU?
Für wen lohnt sich eine Grundfähigkeitsversicherung statt einer BU?
Worauf sollte man bei den Bedingungen einer Grundfähigkeitsversicherung achten?
Ist die Grundfähigkeitsversicherung ohne Gesundheitsprüfung zu bekommen?
Quellen (4)· Stand September 2026· Redaktion: Christian Fröhner
- Bundesministerium der Justiz: Versicherungsvertragsgesetz (VVG), § 172 Leistung des Versicherers
- Bundesministerium der Justiz: Versicherungsvertragsgesetz (VVG), § 19 Anzeigepflicht
- Bundesministerium der Justiz: Sozialgesetzbuch VI, § 43 Rente wegen Erwerbsminderung
- Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV): 7 Fakten zur Berufsunfähigkeitsversicherung (2025)
Rechtsstand: September 2026. Berufsunfähigkeit nach § 172 VVG, vorvertragliche Anzeigepflicht nach § 19 VVG, volle Erwerbsminderung nach § 43 SGB VI (als Leistungsauslöser mancher Zusatzbausteine). Die Grundfähigkeitsversicherung ist gesetzlich nicht eigens geregelt; Leistungsauslöser, Prognosezeitraum und Ausschlüsse ergeben sich allein aus den Tarifbedingungen.