Berufsunfähigkeitsversicherung anpassen und mehr Rente erhalten
Haben Sie eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen und eine Rentenhöhe bei Berufsunfähigkeit vereinbart, können Sie den Beitrag anpassen, wenn Sie mehr verdienen. Sie bekommen dann im Fall einer Berufsunfähigkeit mehr Rente, doch müssen Sie Fristen beachten.
Es ist sinnvoll, bereits im ersten Berufsjahr eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen. Ein Unfall oder eine unvorhergesehene Erkrankung können das Leben grundlegend verändern und dazu führen, dass der Beruf nicht mehr ausgeübt werden kann. In diesem Fall springt die Berufsunfähigkeitsversicherung ein.
Das Problem besteht darin, dass sich die Lebenssituation ändert und Sie später mehr verdienen. Oft kommen eine Familiengründung und steigende Lebenshaltungskosten hinzu. Möchten Sie auch bei einer Berufsunfähigkeit Ihren Lebensstandard beibehalten, ist das mit der ursprünglich vereinbarten Rente und einem geringen Beitrag nicht möglich. Sie sollten daher, wenn sich Ihr Einkommen erhöht und Ihre familiäre Situation ändert, den Beitrag zur Berufsunfähigkeitsversicherung anpassen.
Dynamik beim Abschluss der Berufsunfähigkeitsversicherung vereinbaren
Bereits beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung können Sie Dynamik vereinbaren. Das bedeutet, dass Ihre Beiträge in jedem Jahr um einen bestimmten Prozentsatz gegenüber dem Vorjahr erhöht werden, beispielsweise um 3 Prozent.
Diese Dynamik dient in erster Linie dem Inflationsausgleich. Neben der inflationsorientierten Beitragserhöhung mit der Dynamik ist es auch möglich, einen bestimmten Prozentsatz für die jährliche Beitragserhöhung oder einen Anstieg der Berufsunfähigkeitsrente um einen bestimmten Prozentsatz im Vergleich zur Vorjahresrente zu vereinbaren. Es gibt verschiedene Regelungen, die sich je nach Anbieter der Berufsunfähigkeitsversicherung unterscheiden.
Da die Lebenshaltungskosten in jedem Jahr steigen, ist es durchaus sinnvoll, die Dynamik gleich beim Abschluss der Berufsunfähigkeitsversicherung zu vereinbaren. Der Vorteil der Dynamik besteht darin, dass die Beiträge und die Rente erhöht werden, ohne dass eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich ist.
Vereinbaren Sie eine Dynamik mit jährlicher Beitragserhöhung, erhöht sich die Berufsunfähigkeitsrente unproportional dazu. Die dynamische Erhöhung der Beiträge stellt einen kalkulatorischen Neuabschluss dar. Für jede Erhöhung verlangt der Versicherer erneut Abschluss- und Vertriebskosten, da er erneute Berechnungen für die Rente vornehmen muss. Vereinbaren Sie beispielsweise eine Beitragserhöhung um vier Prozent, kann das bedeuten, dass die Berufsunfähigkeitsrente lediglich um 3,2 Prozent ansteigt.
Nachträgliche dynamische Erhöhung bei bestehendem Vertrag – was Sie beachten müssen
Haben Sie beim Abschluss Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung keine Dynamik vereinbart, ist es nicht immer möglich, Ihre Versicherungsbedingungen dahingehend zu verändern. Als Versicherungsnehmer müssen Sie erneut Gesundheitsfragen beantworten, wenn Sie nachträglich eine Dynamik einbauen möchten. Nicht jeder Versicherer ermöglicht die nachträgliche Vereinbarung der dynamischen Beitragserhöhung.
Steuerung der Dynamik möglich
Haben Sie in der Berufsunfähigkeitsversicherung Dynamik vereinbart, können Sie die Dynamik steuern. Abhängig von Ihrer finanziellen Situation müssen Sie die Dynamik nicht in jedem Jahr annehmen. Einer automatischen Beitragserhöhung in zwei aufeinander folgenden Jahren können Sie widersprechen. Im dritten Jahr müssen Sie die Dynamik dann wieder annehmen. Ihre Dynamik geht verloren, wenn Sie sie mehrmals aussetzen.
Sparen können Sie bei der Berufsunfähigkeitsversicherung, wenn Sie die Beiträge nicht monatlich, sondern jährlich zahlen.
Beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung unbedingt beraten lassen
Um das Bestmögliche im Falle einer Berufsunfähigkeit zu erreichen, sollten Sie sich bereits vor dem Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung bei einer Verbraucherzentrale oder von einem Experten des Bundes der Versicherten beraten lassen. Das ist auch noch möglich, wenn Sie bereits einen Antrag auf eine Berufsunfähigkeitsversicherung gestellt haben. Der Experte kann die häufig komplizierten und umfangreichen Versicherungsbedingungen prüfen.
Was Sie bei der manuellen Erhöhung der Beiträge beachten müssen
Beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung sollten Sie auf eine einmalige anlasslose Nachversicherungsgarantie achten, damit Sie die Beiträge ohne erneute Risiko- und Gesundheitsprüfung manuell erhöhen können. Während der ersten fünf Vertragsjahre können Sie einmalig bis zu einem Alter von 50 Jahren die Beiträge individuell erhöhen.
Bei einigen Anbietern können die Beiträge für die Berufsunfähigkeitsversicherung auch bei bestimmten Lebensereignissen wie Gehaltserhöhung, Heirat oder Geburt eines Kindes individuell erhöhen. Sie müssen dafür bestimmte Fristen beachten, die sich je nach Versicherer unterscheiden können. Lassen Sie diese Frist verstreichen, müssen Sie warten, bis das nächste gravierende Ereignis eintritt. Anderenfalls ist eine Erhöhung der Rente und der Beiträge möglich, wenn Sie eine erneute Gesundheitsprüfung in Kauf nehmen.
Berufsunfähig – was nun?
Werden Sie berufsunfähig, müssen Sie Ihren Versicherer darüber informieren und die Leistung beantragen. Der Versicherer verlangt von Ihnen die entsprechenden Nachweise. Da es sich bei der Berufsunfähigkeit um einen komplexen Versicherungsfall handelt, kann das mit viel Aufwand verbunden sein.
Stellen Sie Ihren Leistungsantrag bei Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung nicht auf eigene Faust, denn schlimmstenfalls droht ein Rechtsstreit. Der Antrag muss plausibel und vollständig sein. Versicherungsberater oder spezialisierte Rechtsanwälte können Sie bei Ihrem Leistungsantrag unterstützen. Da Sie die Rente über viele Jahre beziehen, sind die Kosten dafür vertretbar. Das Risiko eines Rechtsstreits reduzieren Sie damit.