So erhalten Sie mehr Rente aus Ihrer BU Versicherung
Haben Sie eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen und eine Rentenhöhe bei Berufsunfähigkeit vereinbart, können Sie den Schutz später anpassen, wenn Sie mehr verdienen oder sich Ihre Lebenssituation ändert. Sie bekommen dann im Fall einer Berufsunfähigkeit mehr Rente – müssen aber Fristen und Grenzen beachten. Grundlagen zur BU finden Sie auf unserer Ratgeberseite zur Berufsunfähigkeitsversicherung.
Am besten achten Sie schon beim Abschluss darauf, dass Ihr Tarif eine gute Nachversicherungsgarantie und eine Beitragsdynamik bietet. Wenn Sie wissen möchten, welche Tarife das leisten, können Sie einen kostenfreien BU-Vergleich anfordern.
Warum sollte man die BU-Rente später anpassen?
Weil sich Einkommen und Lebenssituation im Laufe der Jahre ändern und eine beim Berufsstart vereinbarte Rente später oft nicht mehr zum Lebensstandard passt. Es ist sinnvoll, bereits im ersten Berufsjahr oder sogar in Ausbildung und Studium eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen. Ein Unfall oder eine unvorhergesehene Erkrankung können das Leben grundlegend verändern und dazu führen, dass der Beruf nicht mehr ausgeübt werden kann.
Das Problem: Später verdienen Sie mehr, oft kommen eine Familiengründung, eine Immobilienfinanzierung und steigende Lebenshaltungskosten hinzu. Mit der ursprünglich vereinbarten Rente und einem geringen Beitrag lässt sich der Lebensstandard dann bei einer Berufsunfähigkeit nicht halten. Auf den Staat können Sie sich kaum verlassen: Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente liegt im Durchschnitt bei rund 1.067 € im Monat.
- werden im Schnitt berufsunfähig
- 25 %
- Durchschnittsalter bei Eintritt
- 48 Jahre
- Durchschnittsalter bei Abschluss
- knapp 29 Jahre
privat abgesicherte Personen, „jeder Vierte“
der Berufsunfähigkeit
2024
Quelle: GDV, „7 Fakten zur Berufsunfähigkeitsversicherung“, Stand August 2025
Im Schnitt tritt eine Berufsunfähigkeit mit 48 Jahre ein – also viele Jahre nach dem Abschluss. Bis dahin sollte die Rente mitgewachsen sein.
Welche Möglichkeiten gibt es, die BU-Rente zu erhöhen?
Die BU-Rente lässt sich über eine Beitragsdynamik, über die Nachversicherungsgarantie oder über eine Erhöhung mit erneuter Gesundheitsprüfung aufstocken. Die ersten beiden Wege müssen in der Regel schon beim Abschluss im Vertrag angelegt sein.
| Weg | Wie es funktioniert | Gesundheitsprüfung | Voraussetzung |
|---|---|---|---|
| Beitragsdynamik | Beitrag und Rente steigen regelmäßig um einen vereinbarten Prozentsatz | nein | bei Abschluss vereinbart |
| Nachversicherungsgarantie (ereignisabhängig) | Rente wird bei einem bestimmten Lebensereignis aufgestockt | nein | Anlass, Frist, Höchstalter und Höchstbeträge nach Tarif |
| Ereignisunabhängige Nachversicherung | Erhöhung ohne besonderen Anlass, meist nur in den ersten Vertragsjahren | nein | selten, meist begrenzt |
| Erhöhung oder Zusatzvertrag mit Gesundheitsprüfung | neuer Antrag für die zusätzliche Rente | ja | aktueller Gesundheitszustand entscheidet |
Was ist eine Beitragsdynamik in der BU?
Bei einer Beitragsdynamik steigen Beitrag und versicherte Rente jedes Jahr um einen vereinbarten Prozentsatz – ohne neue Gesundheitsprüfung. Sie wird bereits beim Abschluss der Berufsunfähigkeitsversicherung vereinbart, beispielsweise mit einer Erhöhung um 3 Prozent pro Jahr.
Die Dynamik dient in erster Linie dem Inflationsausgleich. Je nach Anbieter gibt es verschiedene Regelungen: eine Erhöhung des Beitrags um einen festen Prozentsatz, eine Erhöhung der Rente um einen festen Prozentsatz oder eine Anpassung an einen Referenzwert. Da die Lebenshaltungskosten steigen, ist es sinnvoll, die Dynamik gleich beim Abschluss zu vereinbaren. Anders als bei der Nachversicherungsgarantie ist damit keine sprunghafte Erhöhung der Rente möglich, sondern nur ein gleichmäßiger Anstieg.
Warum steigt die Rente weniger stark als der Beitrag?
Jede dynamische Erhöhung wird wie ein kleiner Neuabschluss kalkuliert – nach dem dann erreichten Alter, teils mit erneuten Abschluss- und Vertriebskosten. Deshalb steigt die versicherte Rente meist nicht im gleichen Verhältnis wie der Beitrag. Vereinbaren Sie beispielsweise eine Beitragserhöhung um vier Prozent, kann das bedeuten, dass die Berufsunfähigkeitsrente lediglich um 3,2 Prozent ansteigt. Bei einer Dynamik, die sich an der Rente orientiert, ist es umgekehrt: Die Rente steigt um den vereinbarten Satz, der Beitrag stärker.
Kann man eine Dynamik nachträglich vereinbaren?
Haben Sie beim Abschluss keine Dynamik vereinbart, ist eine Änderung nicht immer möglich. Nicht jeder Versicherer lässt die nachträgliche Vereinbarung zu, und meist müssen Sie dafür erneut Gesundheitsfragen beantworten.
Kann man der Dynamik widersprechen?
Haben Sie eine Dynamik vereinbart, können Sie sie steuern: Abhängig von Ihrer finanziellen Situation müssen Sie eine Erhöhung nicht jedes Jahr annehmen. In vielen Tarifen erlischt das Dynamikrecht aber, wenn Sie mehrmals hintereinander widersprechen – häufig nach zwei Widersprüchen in Folge. Wie oft ein Widerspruch möglich ist, regeln die Bedingungen Ihres Vertrags.
Was ist der Unterschied zwischen Beitragsdynamik und Leistungsdynamik?
Die Beitragsdynamik erhöht die versicherte Rente vor dem Leistungsfall, die Leistungsdynamik lässt eine bereits laufende BU-Rente im Leistungsfall steigen.
| Beitragsdynamik | Leistungsdynamik | |
|---|---|---|
| wirkt | vor dem Leistungsfall | während des Rentenbezugs |
| steigt | Beitrag und versicherte Rente | laufende BU-Rente um einen vereinbarten Prozentsatz |
| Zweck | Inflationsausgleich bis zum Leistungsfall | Kaufkraft der Rente im Leistungsfall erhalten |
| Kosten | Beitrag steigt mit jeder Erhöhung | höherer Beitrag von Anfang an |
Die Leistungsdynamik wird oft als „garantierte Rentensteigerung“ bezeichnet. Gemeint ist, dass die Steigerung vertraglich vereinbart ist – ob sie sich für Sie lohnt, hängt davon ab, ob Rentenhöhe und Laufzeit bereits ausreichend gewählt sind. Erst wenn beides passt, ist eine Leistungsdynamik ein sinnvoller Zusatz.
Was ist die Nachversicherungsgarantie?
Die Nachversicherungsgarantie, auch Erhöhungsoption genannt, erlaubt es, die vereinbarte BU-Rente bei bestimmten Lebensereignissen ohne erneute Gesundheitsprüfung aufzustocken. Da vor allem junge Menschen sich zu Beginn oft keine hohe Rente leisten können und niemand weiß, wie sich das Leben entwickelt, ist diese Option besonders wertvoll. Der Beitrag steigt mit der höheren Rente entsprechend.
Typische Anlässe für eine Nachversicherung sind – je nach Tarif:
| Anlass | Beispiel |
|---|---|
| beruflich | Berufsstart nach Ausbildung oder Studium, Berufswechsel, Beförderung oder Prokura, Wechsel von Teil- auf Vollzeit, Aufnahme einer Selbstständigkeit |
| Einkommen | Gehaltserhöhung über einen im Tarif festgelegten Umfang |
| familiär | Heirat oder eingetragene Lebenspartnerschaft, Scheidung, Geburt oder Adoption eines Kindes, Rückkehr aus der Elternzeit |
| finanziell | Aufnahme eines Immobilienkredits |
| Versorgung | Ende der Pflichtmitgliedschaft in einem berufsständischen Versorgungswerk |
Viele Tarife bieten zusätzlich eine ereignisunabhängige Nachversicherung: Die Rente kann dann ohne besonderen Anlass erhöht werden, meist aber nur innerhalb der ersten Vertragsjahre, oft nur einmal und bis zu einem bestimmten Alter. Diese Angebote sind seltener und die Erhöhung ist üblicherweise begrenzt.
Ohne Gesundheitsprüfung – aber auch ohne Risikoprüfung?
Bei der Nachversicherung verzichten Versicherer in der Regel auf neue Gesundheitsfragen. Manche Tarife prüfen aber weiterhin andere Risiken, etwa einen neuen Beruf, riskante Hobbys, Größe und Gewicht oder das Rauchverhalten. Das kann zu Risikozuschlägen oder sogar zur Ablehnung der Erhöhung führen – etwa wenn Sie inzwischen in einem körperlich anstrengenderen Beruf arbeiten. Achten Sie deshalb auf einen Tarif, der bei der Nachversicherung auf jede erneute Risikoprüfung verzichtet, nicht nur auf die Gesundheitsprüfung.
Welche Fristen und Grenzen gelten bei der Nachversicherung?
Die Erhöhung muss innerhalb einer Frist nach dem Ereignis beantragt werden – meist sechs bis zwölf Monate –, und sie ist durch Höchstalter, Höchstbeträge und eine Angemessenheitsprüfung begrenzt. Die Regelungen sind so unterschiedlich wie die Tarife selbst; maßgeblich sind Ihre Versicherungsbedingungen.
| Grenze | typische Regelung (je nach Tarif) |
|---|---|
| Frist nach dem Ereignis | meist sechs bis zwölf Monate; danach erst beim nächsten Anlass |
| Höchstalter | häufig um das 45. bis 50. Lebensjahr |
| Höchstbetrag | Obergrenze je Erhöhung und für die gesamte versicherte Rente |
| Angemessenheit | die Rente muss nach der Erhöhung in einem angemessenen Verhältnis zum Einkommen stehen |
| Leistungsfall | ausgeschlossen, wenn Sie bereits berufsunfähig sind oder Leistungen beantragt haben; teils eingeschränkt nach einer früheren Berufsunfähigkeit |
| Antrag | die Erhöhung erfolgt nicht automatisch, sondern nur auf Antrag mit Nachweis des Anlasses |
Lassen Sie die Frist verstreichen, müssen Sie warten, bis das nächste Ereignis eintritt. Andernfalls ist eine Erhöhung nur möglich, wenn Sie eine erneute Gesundheitsprüfung in Kauf nehmen – dann gilt wieder die vorvertragliche Anzeigepflicht nach § 19 VVG.
Wann lohnt sich die Nachversicherung besonders?
Vor allem für Schüler, Auszubildende, Studierende und Berufsanfänger, die mit einer niedrigen Rente starten und diese später ohne neue Gesundheitsprüfung aufstocken möchten. Wer früh abschließt, sichert sich den guten Gesundheitszustand der Jugend für den gesamten Vertrag – mehr dazu im Beitrag BU-Abschluss in jungen Jahren und in den Ratgebern für Schüler, Auszubildende und Studenten.
Darüber hinaus ist die Nachversicherung in folgenden Fällen von Vorteil:
- Wenn mit steigendem Alter Erkrankungen hinzukommen, müssen diese bei der Nachversicherung nicht angegeben werden.
- Die Rente lässt sich sprunghaft und bedarfsgerecht erhöhen, bei manchen Tarifen sogar unabhängig von einem besonderen Ereignis.
- Ähnlich wie mit einer Dynamik lässt sich der Inflation vorbeugen.
Für Menschen mit Vorerkrankungen, die eine BU erst noch abschließen möchten, ist eine anonyme Risikovoranfrage sinnvoll. So lassen sich die Chancen auf Versicherungsschutz unverbindlich ausloten, ohne dass eine Ablehnung unter dem eigenen Namen bekannt wird.
Was tun, wenn keine Nachversicherung mehr möglich ist?
Dann bleibt eine Erhöhung mit erneuter Gesundheitsprüfung oder ein zusätzlicher BU-Vertrag – beides hängt vom aktuellen Gesundheitszustand ab. Bei einer Erhöhung außerhalb der Nachversicherungsgarantie gilt der zusätzliche Teil als neuer Antrag. Vorerkrankungen können zu Zuschlägen, Ausschlüssen oder einer Ablehnung führen.
Um das Bestmögliche zu erreichen, sollten Sie sich vor dem Abschluss oder einer Erhöhung beraten lassen, etwa bei einer Verbraucherzentrale, beim Bund der Versicherten oder bei einem auf die BU spezialisierten Berater. Das ist auch noch möglich, wenn Sie bereits einen Antrag gestellt haben. Ein Experte kann die häufig komplizierten und umfangreichen Versicherungsbedingungen prüfen. Sparen können Sie übrigens, wenn Sie die Beiträge nicht monatlich, sondern jährlich zahlen. Weitere typische Fehler beschreibt unser Ratgeber BU-Versicherung: Fallstricke.
Was müssen Sie tun, wenn Sie berufsunfähig werden?
Informieren Sie Ihren Versicherer und beantragen Sie die Leistung – mit vollständigen ärztlichen Nachweisen und einer genauen Beschreibung Ihrer beruflichen Tätigkeit. Da es sich bei der Berufsunfähigkeit um einen komplexen Versicherungsfall handelt, kann das mit viel Aufwand verbunden sein. Laut GDV werden rund 80 % der Leistungsanträge bewilligt.
Stellen Sie Ihren Leistungsantrag nicht auf eigene Faust, denn schlimmstenfalls droht ein Rechtsstreit. Der Antrag muss plausibel und vollständig sein. Versicherungsberater oder spezialisierte Rechtsanwälte können Sie dabei unterstützen. Da Sie die Rente oft über viele Jahre beziehen, sind die Kosten dafür in der Regel vertretbar – und Sie senken das Risiko eines Rechtsstreits.
In: Allgemein, Berufsunfähigkeit | · aktualisiert am
Häufige Fragen
Wie kann ich meine BU-Rente erhöhen?
Was ist die Nachversicherungsgarantie in der BU?
Welche Frist gilt für die Nachversicherung nach einem Ereignis?
Bis zu welchem Alter ist eine Nachversicherung möglich?
Was ist der Unterschied zwischen Beitragsdynamik und Leistungsdynamik?
Kann man der Beitragsdynamik widersprechen?
Quellen (4)· Stand September 2026· Redaktion: Christian Fröhner
- Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV): 7 Fakten zur Berufsunfähigkeitsversicherung (2025)
- Deutsche Rentenversicherung: Jahresbericht: In Zahlen 2025 (2026)
- Bundesministerium der Justiz: Versicherungsvertragsgesetz (VVG), § 19 Anzeigepflicht
- Bundesministerium der Justiz: Versicherungsvertragsgesetz (VVG), § 172 Leistung des Versicherers
Rechtsstand: September 2026. Nachversicherungsgarantie, Beitrags- und Leistungsdynamik sind gesetzlich nicht eigens geregelt; maßgeblich sind die Bedingungen des einzelnen Tarifs. Vorvertragliche Anzeigepflicht bei einer Erhöhung mit Gesundheitsprüfung nach § 19 Versicherungsvertragsgesetz (VVG), Begriff der Berufsunfähigkeit nach § 172 VVG, Erwerbsminderungsrente nach § 43 SGB VI.