DU Klausel für Beamte?
Beamte, die eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen möchten, sollten unbedingt auf die Dienstunfähigkeitsklausel (DU-Klausel) achten – sie macht aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung erst eine echte Dienstunfähigkeitsversicherung. Dabei wird zwischen echter und unechter sowie zwischen vollständiger und unvollständiger Klausel unterschieden. Welche Tarife eine passende Klausel enthalten, zeigt ein kostenfreier Vergleich, den Sie hier anfordern können.
Was ist die DU-Klausel für Beamte?
Die Dienstunfähigkeitsklausel ist eine Vertragsregelung in der Berufsunfähigkeitsversicherung, nach der die Versicherung auch dann leistet, wenn der Dienstherr einen Beamten wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt oder entlässt. Sie wird auch Beamtenklausel genannt. Ohne sie prüft der Versicherer allein nach seinen Bedingungen, ob eine Berufsunfähigkeit vorliegt – und kann zu einem anderen Ergebnis kommen als der Dienstherr.
Wie gut der Schutz ist, hängt vom genauen Wortlaut ab. Entscheidend sind drei Fragen: Übernimmt der Versicherer die Entscheidung des Dienstherrn (echt oder unecht)? Leistet er auch bei Entlassung (vollständig oder unvollständig)? Und ist die spezielle Dienstunfähigkeit, etwa im Polizeidienst, eingeschlossen?
Warum ist Dienstunfähigkeit nicht dasselbe wie Berufsunfähigkeit?
Über die Dienstunfähigkeit entscheidet der Dienstherr nach Beamtenrecht, über die Berufsunfähigkeit der Versicherer nach seinen Vertragsbedingungen – ein dienstunfähiger Beamter ist deshalb nicht automatisch berufsunfähig. Beamte, die aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft nicht in der Lage sind, ihre Dienstpflichten zu erfüllen, können von ihrem Dienstherrn für dienstunfähig erklärt werden (§ 44 BBG, § 26 BeamtStG).
Für eine Dienstunfähigkeit ist anders als bei einer Berufsunfähigkeit kein bestimmter Grad der Einschränkung erforderlich. Der Dienstherr entscheidet anhand der Dienstpflichten des Amtes, gestützt auf ein amtsärztliches Gutachten, und muss vorher prüfen, ob eine anderweitige Verwendung möglich ist. In der Berufsunfähigkeitsversicherung gilt dagegen meist die Grenze von 50 Prozent im zuletzt ausgeübten Beruf (§ 172 VVG und Tarifbedingungen).
Ohne DU-Klausel kann es deshalb passieren, dass ein Beamter pensioniert oder entlassen wird, die Versicherung aber keine Berufsunfähigkeit anerkennt. Genau diese Lücke schließt die Klausel. Wie das Verfahren bis zur Feststellung der Dienstunfähigkeit abläuft, lesen Sie im Beitrag Dienstunfähigkeit bei Beamten.
Was ist der Unterschied zwischen echter und unechter DU-Klausel?
Bei der echten DU-Klausel genügt die Entscheidung des Dienstherrn für die Leistung, bei der unechten prüft der Versicherer zusätzlich selbst, ob die gesundheitlichen Voraussetzungen vorliegen. Um im Ernstfall die bestmöglichen Leistungen zu bekommen, sollten Sie den Unterschied kennen.
Echte Dienstunfähigkeitsklausel mit vereinfachtem Leistungsanerkenntnis
Die echte DU-Klausel zeichnet sich dadurch aus, dass der Versicherer ein vereinfachtes Leistungsanerkenntnis gewährt: Er verzichtet auf sein eigenes Prüfungsrecht, wenn der Dienstherr den Versicherten wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt (und bei einer vollständigen Klausel: entlassen) hat. Als Nachweis genügen in der Regel der Bescheid des Dienstherrn und das amtsärztliche Gutachten.
Einige Versicherer bieten eine eingeschränkt echte Dienstunfähigkeitsklausel an. Der Versicherer erkennt die Dienstunfähigkeit dann nur an, wenn sie ausschließlich auf gesundheitlichen Gründen beruht und dieser Sachverhalt überprüfbar ist. Mit diesem begrenzten Prüfungsrecht kann sich die Versicherungsgesellschaft vor einer willkürlichen oder nicht gesundheitlich begründeten Entscheidung des Dienstherrn schützen.
Unechte Dienstunfähigkeitsklausel mit eigenem Prüfungsrecht des Versicherers
Bei der unechten DU-Klausel behält sich der Versicherer ein vollständig eigenes Prüfungsrecht vor. Typisch ist eine Formulierung, nach der eine Leistung erfolgt, wenn die versicherte Person infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls außerstande ist, ihre Dienstpflichten zu erfüllen, und deshalb wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt wurde.
Aufgrund dieser Formulierung darf der Versicherer prüfen, ob die gesundheitlichen Beeinträchtigungen tatsächlich die Ursache dafür sind, dass der Versicherte seine Dienstpflichten nicht mehr erfüllen kann. Der Versicherer kann durch diese Prüfung zu einer anderen Einschätzung kommen als der Dienstherr. Schlimmstenfalls bedeutet eine unechte Klausel, dass Sie keine Leistungen erhalten, obwohl Ihr Dienstherr Sie in den Ruhestand versetzt hat.
Was bedeutet eine vollständige oder unvollständige DU-Klausel?
Eine vollständige Klausel leistet bei Versetzung in den Ruhestand und bei Entlassung wegen Dienstunfähigkeit; eine unvollständige nur bei Versetzung in den Ruhestand. Diese Unterscheidung ist unabhängig von „echt“ und „unecht“: Eine Klausel kann echt, aber unvollständig sein.
Ohne Versorgungsansprüche können Beamte auf Widerruf und auf Probe bei Dienstunfähigkeit von ihrem Dienstherrn entlassen werden (§ 23 BeamtStG), denn sie haben die versorgungsrechtliche Wartezeit von fünf Jahren (§ 4 BeamtVG) in der Regel noch nicht erfüllt. Bei Beamten auf Probe bestehen Ausnahmen, wenn die Dienstunfähigkeit auf einen Dienstunfall oder eine Dienstbeschädigung zurückgeht. Mit einer unvollständigen Klausel wird im Fall der Entlassung wie in einer normalen BU geprüft – die Leistung ist dann nicht sicher.
| Klausel | Leistet bei Ruhestand wegen DU | Leistet bei Entlassung wegen DU | Eigene BU-Prüfung des Versicherers | Geeignet für |
|---|---|---|---|---|
| echt und vollständig | ja | ja | nein | alle Beamten, besonders Anwärter und Probebeamte |
| eingeschränkt echt | ja, wenn gesundheitlich begründet | je nach Bedingungen | nur, ob gesundheitliche Gründe vorliegen | Beamte auf Lebenszeit; Einsteiger nur bei vollständiger Fassung |
| echt, aber unvollständig | ja | nur bei Berufsunfähigkeit nach den Bedingungen | nein (nur bei Ruhestand) | im Kern Beamte auf Lebenszeit |
| unecht | nur bei Berufsunfähigkeit nach den Bedingungen | nur bei Berufsunfähigkeit nach den Bedingungen | ja | eingeschränkt |
| spezielle DU-Klausel | bei spezieller Dienstunfähigkeit (z. B. Polizeidienst) | je nach Bedingungen | je nach Bedingungen | Polizei, Justizvollzug, Feuerwehr |
Aufmerksam sollten Beamtenanwärter und Beamte auf Probe außerdem wegen weiterer Besonderheiten sein: In manchen Bedingungswerken ist die Leistung aus der DU-Klausel für diese Gruppe zeitlich begrenzt, zum Beispiel auf 24 oder 36 Monate. Mehr dazu im Ratgeber Berufsunfähigkeitsversicherung für Beamtenanwärter.
Was ist eine spezielle Dienstunfähigkeitsklausel?
Eine spezielle DU-Klausel leistet auch, wenn ein Beamter nur für seine besondere Laufbahn dienstunfähig ist – etwa polizeidienstunfähig –, aber in der allgemeinen Verwaltung noch eingesetzt werden könnte. Klauseln zur „allgemeinen Dienstunfähigkeit“ greifen in diesen Fällen oft nicht, weil keine allgemeine Dienstunfähigkeit vorliegt.
Für Beamte im Polizeivollzugsdienst, im Justizvollzug und bei der Feuerwehr gelten besondere gesundheitliche Anforderungen. Wer sie nicht mehr erfüllt, wird häufig in eine andere Laufbahn übernommen oder in den Ruhestand versetzt. Achten Sie in diesen Berufen darauf, dass die Klausel die spezielle Dienstunfähigkeit ausdrücklich einschließt.
Worauf kommt es außerdem in der Beamtenklausel an?
Neben echter, vollständiger und gegebenenfalls spezieller Klausel sind die Günstigerprüfung, die Regelung zur Nachprüfung und die Absicherung der begrenzten Dienstfähigkeit wichtig.
Möglichkeit der Günstigerprüfung
Beamte können nach den Bedingungen der Berufsunfähigkeitsversicherung berufsunfähig sein, ohne dass ihr Dienstherr sie für dienstunfähig erklärt – etwa weil er sie auf einen anderen Posten versetzt. Achten Sie daher vor dem Vertragsabschluss auf eine Formulierung, nach der Berufsunfähigkeit bei Beamten „auch“ dann vorliegt, wenn sie wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt oder entlassen werden.
Es kommt auf das Wort „auch“ an: Die Dienstunfähigkeit ist dann ein zusätzlicher Leistungsauslöser. Unabhängig davon reicht es weiterhin aus, dass die Berufsunfähigkeit nach den Bedingungen zu mindestens 50 Prozent besteht, damit die Versicherung leistet.
Verzicht auf konkrete Verweisung bei der Nachprüfung
Das Verhalten bei der Nachprüfung ist ein weiteres Qualitätsmerkmal der DU-Klausel. Einige Versicherer verzichten darauf, einen pensionierten Beamten bei der Nachprüfung auf eine andere, konkret ausgeübte Tätigkeit zu verweisen. Die Bedingungen können eine entsprechende Klarstellung enthalten.
Wurden keine ausdrücklichen Regelungen getroffen, kann der Versicherer auch zusagen, dass er so lange leistet, wie der in den Ruhestand versetzte Versicherte fortlaufende Bezüge nach dem Beamtenversorgungsgesetz nachweist. Solche Bezüge können Ruhegehalt, Unfallruhegehalt oder Unterhaltsbeitrag sein.
Regelung der Teil-Dienstunfähigkeit
Ein Beamter, der nur noch begrenzt dienstfähig ist, soll nach § 45 BBG bzw. § 27 BeamtStG nicht in den Ruhestand versetzt werden. Seine Arbeitszeit und die Besoldung werden entsprechend der begrenzten Dienstfähigkeit herabgesetzt; zum Teil werden Zuschläge gezahlt. Vor allem bei jungen Beamten kann trotzdem eine Versorgungslücke entstehen.
Ein Ausgleich ist mit einer Teil-Dienstunfähigkeitsklausel möglich, die bei begrenzter Dienstfähigkeit eine anteilige Leistung vorsieht. Sie ist zum Teil kostenpflichtig. In der Praxis spielt die begrenzte Dienstfähigkeit eine geringere Rolle als die volle Dienstunfähigkeit, sollte aber nicht übersehen werden.
Checkliste Dienstunfähigkeitsklausel
- Echt: Der Versicherer übernimmt die Entscheidung des Dienstherrn ohne eigene BU-Prüfung.
- Vollständig: Leistung bei Versetzung in den Ruhestand und bei Entlassung wegen Dienstunfähigkeit.
- Speziell: Für Polizei, Justizvollzug und Feuerwehr ausdrücklicher Einschluss der speziellen Dienstunfähigkeit.
- Keine zeitliche Begrenzung der Leistung für Beamte auf Widerruf oder auf Probe.
- Günstigerprüfung mit der Formulierung „auch“.
- Verzicht auf konkrete Verweisung bei der Nachprüfung oder Leistung, solange Versorgungsbezüge gezahlt werden.
- Teil-Dienstunfähigkeit bei Bedarf mitversichern.
Wie häufig tritt Dienstunfähigkeit bei Beamten ein?
Rund jeder sechste neue Pensionär scheidet wegen Dienstunfähigkeit aus dem Dienst aus – Dienstunfähigkeit ist also kein seltenes Risiko. Beamte, die den Unterschied zwischen Dienstunfähigkeit und Berufsunfähigkeit kennen, sind klar im Vorteil, wenn sie ihre Arbeitskraft absichern möchten. Auch wenn Beamte bei Krankheit oder im Ruhestand als gut versorgt gelten, kann das bei einer Dienstunfähigkeit ganz anders aussehen.
Eine gute Versorgung gibt es bei Dienstunfähigkeit erst im Beamtenverhältnis auf Lebenszeit und nach fünf Dienstjahren. Beamte auf Probe oder auf Widerruf können entlassen werden, ohne dass Versorgungsansprüche bestehen, und auch in den ersten Jahren als Beamter auf Lebenszeit ist der Versorgungsanspruch begrenzt.
- Neupensionierungen wegen Dienstunfähigkeit
- 17 %
- Durchschnittsalter
- 55,8 Jahre
- Neupensionierungen 2024
- 55.900
Anteil an allen Neupensionierungen 2024
bei Pensionierung wegen Dienstunfähigkeit 2024
Beamte, Richter und Berufssoldaten
Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis), Pressemitteilung Nr. 455 vom 17.12.2025, Stand Dezember 2025
In dieser Statistik fehlen Beamte auf Widerruf und auf Probe, die wegen Dienstunfähigkeit entlassen werden – das tatsächliche Risiko dürfte eher höher liegen. Wie hoch das Ruhegehalt bei Dienstunfähigkeit ausfällt, erklärt der Ratgeber im Abschnitt Ruhegehalt bei Dienstunfähigkeit.
Welche Versicherer bieten eine DU-Klausel an?
Nur ein Teil der BU-Versicherer bietet überhaupt eine Dienstunfähigkeitsklausel an, und die Qualität der Klauseln unterscheidet sich erheblich. Mit Stand Juni 2022 wurde die DU-Klausel in der Berufsunfähigkeitsversicherung lediglich von 20 Versicherungsgesellschaften angeboten. Beamte sollten daher umso mehr auf die Details bei den Versicherern achten.
Da Dienstunfähigkeit nicht zwangsläufig auch Berufsunfähigkeit bedeutet, ist die klassische Berufsunfähigkeitsversicherung ohne DU-Klausel für Beamte nicht die Lösung der Wahl. Längst nicht alle Anbieter haben eine echte DU-Klausel in ihren Bedingungen; bei der Dienstunfähigkeitsversicherung bestehen erhebliche Qualitätsunterschiede.
Das sind die Testsieger
Die Rating-Agentur Franke und Bornberg hat im Jahr 2022 verschiedene Versicherungsgesellschaften, die eine Berufsunfähigkeitsversicherung anbieten, genauer unter die Lupe genommen. Von den damals 20 Anbietern mit Dienstunfähigkeitsklausel hatten 13 eine echte oder eingeschränkt echte Dienstunfähigkeitsklausel in den Bedingungen, auch mit gleichbleibender Rentenhöhe. Weitere Versicherer hatten eine unechte Klausel oder eine fallende Rentenhöhe.
Testsieger 2022 bei Franke und Bornberg waren
- Allianz
- DBV
- die Bayerische
- Signal Iduna
Alle vier Versicherer boten nach dieser Untersuchung eine echte DU-Klausel für Beamte, auch für Beamte auf Widerruf und auf Probe, an. Die Policen enthielten eine Günstigerprüfung sowie den Verzicht auf konkrete Verweisung bei der Nachprüfung. Bedingungen ändern sich; maßgeblich ist immer der aktuelle Tarif.
Weitere Anbieter einer DU-Klausel (Stand 2022)
- Condor
- Generali
- Debeka
- Ergo Vorsorge Leben
- Hanse Merkur
- LVM
- HUK-Coburg
- Nürnberger
- Provinzial Rheinland
- R+V
- Öffentliche Leben Braunschweig
- uniVersa
- WWK
- Württembergische
- VRK (Versicherer im Raum der Kirchen)
Welche Tarife heute zu Ihrer Laufbahn passen, lässt sich am besten im Vergleich der aktuellen Bedingungen klären. Worauf Beamte beim Abschluss außerdem achten sollten, lesen Sie im Ratgeber im Abschnitt Abschluss einer Dienstunfähigkeitsversicherung und im Ratgeber Berufsunfähigkeitsversicherung für Beamte.
In: Beamte, Dienstunfähigkeit | · aktualisiert am
Häufige Fragen
Was ist eine DU-Klausel?
Was ist der Unterschied zwischen echter und unechter DU-Klausel?
Was bedeutet eine vollständige DU-Klausel?
Brauchen Polizisten eine spezielle DU-Klausel?
Zahlt die DU-Klausel bei begrenzter Dienstfähigkeit?
Was ist die Günstigerprüfung in der Beamtenklausel?
Quellen (5)· Stand September 2026· Redaktion: Christian Fröhner
- Bundesministerium der Justiz: Beamtenstatusgesetz (BeamtStG), § 26 Dienstunfähigkeit
- Bundesministerium der Justiz: Bundesbeamtengesetz (BBG), § 44 Dienstunfähigkeit
- Bundesministerium der Justiz: Beamtenstatusgesetz (BeamtStG), § 23 Entlassung durch Verwaltungsakt
- Bundesministerium der Justiz: Versicherungsvertragsgesetz (VVG), § 172 Leistung des Versicherers
- Statistisches Bundesamt (Destatis): 0,9 % mehr Pensionärinnen und Pensionäre im öffentlichen Dienst im Jahr 2025, Pressemitteilung Nr. 455 (2025)
Rechtsstand: September 2026. Dienstunfähigkeit nach § 44 Bundesbeamtengesetz (BBG) und § 26 Beamtenstatusgesetz (BeamtStG), begrenzte Dienstfähigkeit nach § 45 BBG und § 27 BeamtStG, Entlassung nach § 23 BeamtStG, Wartezeit für das Ruhegehalt nach § 4 Beamtenversorgungsgesetz (BeamtVG), Berufsunfähigkeit nach § 172 VVG. Die Dienstunfähigkeitsklausel selbst ist gesetzlich nicht geregelt; maßgeblich ist der Wortlaut der Versicherungsbedingungen.