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Berufsunfähigkeitsversicherung Vergleich

DU Klausel für Beamte?

Beamte DU Klausel

Beamte, die eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen möchten, sollten unbedingt auf die Dienstunfähigkeitsklausel (DU-Klausel) achten – sie macht aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung erst eine echte Dienstunfähigkeitsversicherung. Dabei wird zwischen echter und unechter sowie zwischen vollständiger und unvollständiger Klausel unterschieden. Welche Tarife eine passende Klausel enthalten, zeigt ein kostenfreier Vergleich, den Sie hier anfordern können.

Was ist die DU-Klausel für Beamte?

Die Dienstunfähigkeitsklausel ist eine Vertragsregelung in der Berufsunfähigkeitsversicherung, nach der die Versicherung auch dann leistet, wenn der Dienstherr einen Beamten wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt oder entlässt. Sie wird auch Beamtenklausel genannt. Ohne sie prüft der Versicherer allein nach seinen Bedingungen, ob eine Berufsunfähigkeit vorliegt – und kann zu einem anderen Ergebnis kommen als der Dienstherr.

Wie gut der Schutz ist, hängt vom genauen Wortlaut ab. Entscheidend sind drei Fragen: Übernimmt der Versicherer die Entscheidung des Dienstherrn (echt oder unecht)? Leistet er auch bei Entlassung (vollständig oder unvollständig)? Und ist die spezielle Dienstunfähigkeit, etwa im Polizeidienst, eingeschlossen?

Warum ist Dienstunfähigkeit nicht dasselbe wie Berufsunfähigkeit?

Über die Dienstunfähigkeit entscheidet der Dienstherr nach Beamtenrecht, über die Berufsunfähigkeit der Versicherer nach seinen Vertragsbedingungen – ein dienstunfähiger Beamter ist deshalb nicht automatisch berufsunfähig. Beamte, die aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft nicht in der Lage sind, ihre Dienstpflichten zu erfüllen, können von ihrem Dienstherrn für dienstunfähig erklärt werden (§ 44 BBG, § 26 BeamtStG).

Für eine Dienstunfähigkeit ist anders als bei einer Berufsunfähigkeit kein bestimmter Grad der Einschränkung erforderlich. Der Dienstherr entscheidet anhand der Dienstpflichten des Amtes, gestützt auf ein amtsärztliches Gutachten, und muss vorher prüfen, ob eine anderweitige Verwendung möglich ist. In der Berufsunfähigkeitsversicherung gilt dagegen meist die Grenze von 50 Prozent im zuletzt ausgeübten Beruf (§ 172 VVG und Tarifbedingungen).

Ohne DU-Klausel kann es deshalb passieren, dass ein Beamter pensioniert oder entlassen wird, die Versicherung aber keine Berufsunfähigkeit anerkennt. Genau diese Lücke schließt die Klausel. Wie das Verfahren bis zur Feststellung der Dienstunfähigkeit abläuft, lesen Sie im Beitrag Dienstunfähigkeit bei Beamten.

Was ist der Unterschied zwischen echter und unechter DU-Klausel?

Bei der echten DU-Klausel genügt die Entscheidung des Dienstherrn für die Leistung, bei der unechten prüft der Versicherer zusätzlich selbst, ob die gesundheitlichen Voraussetzungen vorliegen. Um im Ernstfall die bestmöglichen Leistungen zu bekommen, sollten Sie den Unterschied kennen.

Echte Dienstunfähigkeitsklausel mit vereinfachtem Leistungsanerkenntnis

Die echte DU-Klausel zeichnet sich dadurch aus, dass der Versicherer ein vereinfachtes Leistungsanerkenntnis gewährt: Er verzichtet auf sein eigenes Prüfungsrecht, wenn der Dienstherr den Versicherten wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt (und bei einer vollständigen Klausel: entlassen) hat. Als Nachweis genügen in der Regel der Bescheid des Dienstherrn und das amtsärztliche Gutachten.

Einige Versicherer bieten eine eingeschränkt echte Dienstunfähigkeitsklausel an. Der Versicherer erkennt die Dienstunfähigkeit dann nur an, wenn sie ausschließlich auf gesundheitlichen Gründen beruht und dieser Sachverhalt überprüfbar ist. Mit diesem begrenzten Prüfungsrecht kann sich die Versicherungsgesellschaft vor einer willkürlichen oder nicht gesundheitlich begründeten Entscheidung des Dienstherrn schützen.

Unechte Dienstunfähigkeitsklausel mit eigenem Prüfungsrecht des Versicherers

Bei der unechten DU-Klausel behält sich der Versicherer ein vollständig eigenes Prüfungsrecht vor. Typisch ist eine Formulierung, nach der eine Leistung erfolgt, wenn die versicherte Person infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls außerstande ist, ihre Dienstpflichten zu erfüllen, und deshalb wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt wurde.

Aufgrund dieser Formulierung darf der Versicherer prüfen, ob die gesundheitlichen Beeinträchtigungen tatsächlich die Ursache dafür sind, dass der Versicherte seine Dienstpflichten nicht mehr erfüllen kann. Der Versicherer kann durch diese Prüfung zu einer anderen Einschätzung kommen als der Dienstherr. Schlimmstenfalls bedeutet eine unechte Klausel, dass Sie keine Leistungen erhalten, obwohl Ihr Dienstherr Sie in den Ruhestand versetzt hat.

Was bedeutet eine vollständige oder unvollständige DU-Klausel?

Eine vollständige Klausel leistet bei Versetzung in den Ruhestand und bei Entlassung wegen Dienstunfähigkeit; eine unvollständige nur bei Versetzung in den Ruhestand. Diese Unterscheidung ist unabhängig von „echt“ und „unecht“: Eine Klausel kann echt, aber unvollständig sein.

Ohne Versorgungsansprüche können Beamte auf Widerruf und auf Probe bei Dienstunfähigkeit von ihrem Dienstherrn entlassen werden (§ 23 BeamtStG), denn sie haben die versorgungsrechtliche Wartezeit von fünf Jahren (§ 4 BeamtVG) in der Regel noch nicht erfüllt. Bei Beamten auf Probe bestehen Ausnahmen, wenn die Dienstunfähigkeit auf einen Dienstunfall oder eine Dienstbeschädigung zurückgeht. Mit einer unvollständigen Klausel wird im Fall der Entlassung wie in einer normalen BU geprüft – die Leistung ist dann nicht sicher.

KlauselLeistet bei Ruhestand wegen DULeistet bei Entlassung wegen DUEigene BU-Prüfung des VersicherersGeeignet für
echt und vollständigjajaneinalle Beamten, besonders Anwärter und Probebeamte
eingeschränkt echtja, wenn gesundheitlich begründetje nach Bedingungennur, ob gesundheitliche Gründe vorliegenBeamte auf Lebenszeit; Einsteiger nur bei vollständiger Fassung
echt, aber unvollständigjanur bei Berufsunfähigkeit nach den Bedingungennein (nur bei Ruhestand)im Kern Beamte auf Lebenszeit
unechtnur bei Berufsunfähigkeit nach den Bedingungennur bei Berufsunfähigkeit nach den Bedingungenjaeingeschränkt
spezielle DU-Klauselbei spezieller Dienstunfähigkeit (z. B. Polizeidienst)je nach Bedingungenje nach BedingungenPolizei, Justizvollzug, Feuerwehr

Aufmerksam sollten Beamtenanwärter und Beamte auf Probe außerdem wegen weiterer Besonderheiten sein: In manchen Bedingungswerken ist die Leistung aus der DU-Klausel für diese Gruppe zeitlich begrenzt, zum Beispiel auf 24 oder 36 Monate. Mehr dazu im Ratgeber Berufsunfähigkeitsversicherung für Beamtenanwärter.

Was ist eine spezielle Dienstunfähigkeitsklausel?

Eine spezielle DU-Klausel leistet auch, wenn ein Beamter nur für seine besondere Laufbahn dienstunfähig ist – etwa polizeidienstunfähig –, aber in der allgemeinen Verwaltung noch eingesetzt werden könnte. Klauseln zur „allgemeinen Dienstunfähigkeit“ greifen in diesen Fällen oft nicht, weil keine allgemeine Dienstunfähigkeit vorliegt.

Für Beamte im Polizeivollzugsdienst, im Justizvollzug und bei der Feuerwehr gelten besondere gesundheitliche Anforderungen. Wer sie nicht mehr erfüllt, wird häufig in eine andere Laufbahn übernommen oder in den Ruhestand versetzt. Achten Sie in diesen Berufen darauf, dass die Klausel die spezielle Dienstunfähigkeit ausdrücklich einschließt.

Worauf kommt es außerdem in der Beamtenklausel an?

Neben echter, vollständiger und gegebenenfalls spezieller Klausel sind die Günstigerprüfung, die Regelung zur Nachprüfung und die Absicherung der begrenzten Dienstfähigkeit wichtig.

Möglichkeit der Günstigerprüfung

Beamte können nach den Bedingungen der Berufsunfähigkeitsversicherung berufsunfähig sein, ohne dass ihr Dienstherr sie für dienstunfähig erklärt – etwa weil er sie auf einen anderen Posten versetzt. Achten Sie daher vor dem Vertragsabschluss auf eine Formulierung, nach der Berufsunfähigkeit bei Beamten „auch“ dann vorliegt, wenn sie wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt oder entlassen werden.

Es kommt auf das Wort „auch“ an: Die Dienstunfähigkeit ist dann ein zusätzlicher Leistungsauslöser. Unabhängig davon reicht es weiterhin aus, dass die Berufsunfähigkeit nach den Bedingungen zu mindestens 50 Prozent besteht, damit die Versicherung leistet.

Verzicht auf konkrete Verweisung bei der Nachprüfung

Das Verhalten bei der Nachprüfung ist ein weiteres Qualitätsmerkmal der DU-Klausel. Einige Versicherer verzichten darauf, einen pensionierten Beamten bei der Nachprüfung auf eine andere, konkret ausgeübte Tätigkeit zu verweisen. Die Bedingungen können eine entsprechende Klarstellung enthalten.

Wurden keine ausdrücklichen Regelungen getroffen, kann der Versicherer auch zusagen, dass er so lange leistet, wie der in den Ruhestand versetzte Versicherte fortlaufende Bezüge nach dem Beamtenversorgungsgesetz nachweist. Solche Bezüge können Ruhegehalt, Unfallruhegehalt oder Unterhaltsbeitrag sein.

Regelung der Teil-Dienstunfähigkeit

Ein Beamter, der nur noch begrenzt dienstfähig ist, soll nach § 45 BBG bzw. § 27 BeamtStG nicht in den Ruhestand versetzt werden. Seine Arbeitszeit und die Besoldung werden entsprechend der begrenzten Dienstfähigkeit herabgesetzt; zum Teil werden Zuschläge gezahlt. Vor allem bei jungen Beamten kann trotzdem eine Versorgungslücke entstehen.

Ein Ausgleich ist mit einer Teil-Dienstunfähigkeitsklausel möglich, die bei begrenzter Dienstfähigkeit eine anteilige Leistung vorsieht. Sie ist zum Teil kostenpflichtig. In der Praxis spielt die begrenzte Dienstfähigkeit eine geringere Rolle als die volle Dienstunfähigkeit, sollte aber nicht übersehen werden.

Checkliste Dienstunfähigkeitsklausel

  • Echt: Der Versicherer übernimmt die Entscheidung des Dienstherrn ohne eigene BU-Prüfung.
  • Vollständig: Leistung bei Versetzung in den Ruhestand und bei Entlassung wegen Dienstunfähigkeit.
  • Speziell: Für Polizei, Justizvollzug und Feuerwehr ausdrücklicher Einschluss der speziellen Dienstunfähigkeit.
  • Keine zeitliche Begrenzung der Leistung für Beamte auf Widerruf oder auf Probe.
  • Günstigerprüfung mit der Formulierung „auch“.
  • Verzicht auf konkrete Verweisung bei der Nachprüfung oder Leistung, solange Versorgungsbezüge gezahlt werden.
  • Teil-Dienstunfähigkeit bei Bedarf mitversichern.

Wie häufig tritt Dienstunfähigkeit bei Beamten ein?

Rund jeder sechste neue Pensionär scheidet wegen Dienstunfähigkeit aus dem Dienst aus – Dienstunfähigkeit ist also kein seltenes Risiko. Beamte, die den Unterschied zwischen Dienstunfähigkeit und Berufsunfähigkeit kennen, sind klar im Vorteil, wenn sie ihre Arbeitskraft absichern möchten. Auch wenn Beamte bei Krankheit oder im Ruhestand als gut versorgt gelten, kann das bei einer Dienstunfähigkeit ganz anders aussehen.

Eine gute Versorgung gibt es bei Dienstunfähigkeit erst im Beamtenverhältnis auf Lebenszeit und nach fünf Dienstjahren. Beamte auf Probe oder auf Widerruf können entlassen werden, ohne dass Versorgungsansprüche bestehen, und auch in den ersten Jahren als Beamter auf Lebenszeit ist der Versorgungsanspruch begrenzt.

Neupensionierungen wegen Dienstunfähigkeit
17 %

Anteil an allen Neupensionierungen 2024

Durchschnittsalter
55,8 Jahre

bei Pensionierung wegen Dienstunfähigkeit 2024

Neupensionierungen 2024
55.900

Beamte, Richter und Berufssoldaten

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis), Pressemitteilung Nr. 455 vom 17.12.2025, Stand Dezember 2025

In dieser Statistik fehlen Beamte auf Widerruf und auf Probe, die wegen Dienstunfähigkeit entlassen werden – das tatsächliche Risiko dürfte eher höher liegen. Wie hoch das Ruhegehalt bei Dienstunfähigkeit ausfällt, erklärt der Ratgeber im Abschnitt Ruhegehalt bei Dienstunfähigkeit.

Welche Versicherer bieten eine DU-Klausel an?

Nur ein Teil der BU-Versicherer bietet überhaupt eine Dienstunfähigkeitsklausel an, und die Qualität der Klauseln unterscheidet sich erheblich. Mit Stand Juni 2022 wurde die DU-Klausel in der Berufsunfähigkeitsversicherung lediglich von 20 Versicherungsgesellschaften angeboten. Beamte sollten daher umso mehr auf die Details bei den Versicherern achten.

Da Dienstunfähigkeit nicht zwangsläufig auch Berufsunfähigkeit bedeutet, ist die klassische Berufsunfähigkeitsversicherung ohne DU-Klausel für Beamte nicht die Lösung der Wahl. Längst nicht alle Anbieter haben eine echte DU-Klausel in ihren Bedingungen; bei der Dienstunfähigkeitsversicherung bestehen erhebliche Qualitätsunterschiede.

Das sind die Testsieger

Die Rating-Agentur Franke und Bornberg hat im Jahr 2022 verschiedene Versicherungsgesellschaften, die eine Berufsunfähigkeitsversicherung anbieten, genauer unter die Lupe genommen. Von den damals 20 Anbietern mit Dienstunfähigkeitsklausel hatten 13 eine echte oder eingeschränkt echte Dienstunfähigkeitsklausel in den Bedingungen, auch mit gleichbleibender Rentenhöhe. Weitere Versicherer hatten eine unechte Klausel oder eine fallende Rentenhöhe.

Testsieger 2022 bei Franke und Bornberg waren

  • Allianz
  • DBV
  • die Bayerische
  • Signal Iduna

Alle vier Versicherer boten nach dieser Untersuchung eine echte DU-Klausel für Beamte, auch für Beamte auf Widerruf und auf Probe, an. Die Policen enthielten eine Günstigerprüfung sowie den Verzicht auf konkrete Verweisung bei der Nachprüfung. Bedingungen ändern sich; maßgeblich ist immer der aktuelle Tarif.

Weitere Anbieter einer DU-Klausel (Stand 2022)

  • Condor
  • Generali
  • Debeka
  • Ergo Vorsorge Leben
  • Hanse Merkur
  • LVM
  • HUK-Coburg
  • Nürnberger
  • Provinzial Rheinland
  • R+V
  • Öffentliche Leben Braunschweig
  • uniVersa
  • WWK
  • Württembergische
  • VRK (Versicherer im Raum der Kirchen)

Welche Tarife heute zu Ihrer Laufbahn passen, lässt sich am besten im Vergleich der aktuellen Bedingungen klären. Worauf Beamte beim Abschluss außerdem achten sollten, lesen Sie im Ratgeber im Abschnitt Abschluss einer Dienstunfähigkeitsversicherung und im Ratgeber Berufsunfähigkeitsversicherung für Beamte.

In: Beamte, Dienstunfähigkeit | · aktualisiert am

Häufige Fragen

Was ist eine DU-Klausel?
Die Dienstunfähigkeitsklausel (DU-Klausel, auch Beamtenklausel) ist eine Regelung in der Berufsunfähigkeitsversicherung, die die Dienstunfähigkeit eines Beamten der Berufsunfähigkeit gleichstellt. Die Versicherung zahlt dann, wenn der Dienstherr den Beamten wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt oder entlässt. Ohne diese Klausel prüft der Versicherer allein nach seinen BU-Bedingungen, ob eine Berufsunfähigkeit vorliegt.
Was ist der Unterschied zwischen echter und unechter DU-Klausel?
Bei der echten Klausel übernimmt der Versicherer die Entscheidung des Dienstherrn und prüft nicht selbst, ob eine Berufsunfähigkeit vorliegt. Bei der unechten Klausel behält er sich eine eigene Prüfung vor und kann trotz Pensionierung die Leistung verweigern. Für Beamte ist deshalb die echte Klausel die bessere Wahl.
Was bedeutet eine vollständige DU-Klausel?
Vollständig ist eine Klausel, wenn sie nicht nur bei Versetzung in den Ruhestand, sondern auch bei Entlassung wegen Dienstunfähigkeit leistet. Das ist vor allem für Beamte auf Widerruf und auf Probe wichtig, weil sie bei Dienstunfähigkeit in der Regel entlassen statt pensioniert werden. Echt und vollständig sind zwei getrennte Merkmale, auf die Sie beide achten sollten.
Brauchen Polizisten eine spezielle DU-Klausel?
Polizisten, Justizvollzugsbeamte und Feuerwehrleute können speziell dienstunfähig werden, etwa polizeidienstunfähig, obwohl sie in der Verwaltung noch arbeiten könnten. Eine allgemeine DU-Klausel greift dann oft nicht. Sie sollten deshalb auf eine Klausel achten, die ausdrücklich auch die spezielle Dienstunfähigkeit ihrer Laufbahn einschließt.
Zahlt die DU-Klausel bei begrenzter Dienstfähigkeit?
Nicht automatisch. Begrenzt dienstfähige Beamte arbeiten mit verkürzter Arbeitszeit und gekürzter Besoldung weiter und werden nicht in den Ruhestand versetzt (§ 45 BBG, § 27 BeamtStG). Manche Tarife bieten eine Teil-Dienstunfähigkeitsklausel mit anteiliger Leistung, teils gegen Aufpreis.
Was ist die Günstigerprüfung in der Beamtenklausel?
Die Günstigerprüfung stellt sicher, dass Sie auch dann Leistungen erhalten, wenn Sie nach den normalen BU-Bedingungen berufsunfähig sind, der Dienstherr Sie aber nicht für dienstunfähig erklärt, etwa weil er Sie auf einen anderen Posten versetzt. Maßgeblich ist das Wort „auch“ in der Formulierung: Berufsunfähigkeit liegt dann auch bei Dienstunfähigkeit vor, schließt die reguläre BU-Prüfung aber nicht aus.
Quellen (5)· Stand September 2026· Redaktion: Christian Fröhner
  1. Bundesministerium der Justiz: Beamtenstatusgesetz (BeamtStG), § 26 Dienstunfähigkeit
  2. Bundesministerium der Justiz: Bundesbeamtengesetz (BBG), § 44 Dienstunfähigkeit
  3. Bundesministerium der Justiz: Beamtenstatusgesetz (BeamtStG), § 23 Entlassung durch Verwaltungsakt
  4. Bundesministerium der Justiz: Versicherungsvertragsgesetz (VVG), § 172 Leistung des Versicherers
  5. Statistisches Bundesamt (Destatis): 0,9 % mehr Pensionärinnen und Pensionäre im öffentlichen Dienst im Jahr 2025, Pressemitteilung Nr. 455 (2025)

Rechtsstand: September 2026. Dienstunfähigkeit nach § 44 Bundesbeamtengesetz (BBG) und § 26 Beamtenstatusgesetz (BeamtStG), begrenzte Dienstfähigkeit nach § 45 BBG und § 27 BeamtStG, Entlassung nach § 23 BeamtStG, Wartezeit für das Ruhegehalt nach § 4 Beamtenversorgungsgesetz (BeamtVG), Berufsunfähigkeit nach § 172 VVG. Die Dienstunfähigkeitsklausel selbst ist gesetzlich nicht geregelt; maßgeblich ist der Wortlaut der Versicherungsbedingungen.

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