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Berufsunfähigkeitsversicherung Vergleich

Ratgeber · Berufsunfähigkeitsversicherung

Berufsunfähigkeitsversicherung für Auszubildende

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Aktualisiert am Lesezeit ca. 14 Minuten

Berufsunfähigkeit – die unterschätzte Gefahr und wie Sie sich auch als Auszubildende oder Auszubildender davor schützen können. Die Berufsunfähigkeitsversicherung gehört zu den wichtigsten Versicherungen für alle, die von ihrem Arbeitseinkommen leben – und das beginnt bereits mit der Ausbildungsvergütung.

Gerade für Azubis lohnt ein früher Blick auf die Absicherung: Das Eintrittsalter ist niedrig, Vorerkrankungen sind selten, und die staatlichen Leistungen reichen kaum aus. Welche Tarife für Ihren Ausbildungsberuf infrage kommen, zeigt Ihnen ein kostenfreier BU-Vergleich, den Sie unverbindlich anfordern können.

Wie funktioniert eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Auszubildende?

Mit einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung ist der erlernte oder ausgeübte Beruf versichert: Können Sie ihn aus gesundheitlichen Gründen voraussichtlich dauerhaft zu mindestens 50 Prozent nicht mehr ausüben, zahlt die Versicherung die vereinbarte Monatsrente. Berufsunfähigkeit ist somit nicht mit Arbeitsunfähigkeit oder Erwerbsunfähigkeit identisch.

Das Kriterium dafür ist in der Regel, in welchem Umfang die prägenden Tätigkeiten dieses Berufs noch ausgeübt werden können. Die Höhe einer Berufsunfähigkeitsrente hängt nicht vom zuvor erzielten Arbeitseinkommen ab, sondern wird im Versicherungsvertrag vereinbart. Die 50-Prozent-Grenze und ein Prognosezeitraum von meist sechs Monaten stammen aus den Tarifbedingungen; das Gesetz definiert Berufsunfähigkeit allgemein (§ 172 Abs. 2 VVG).

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist eine der wichtigsten Versicherungen für alle, die als Existenzgrundlage auf ihr Arbeitseinkommen angewiesen sind. Sie sorgt dafür, dass Sie finanziell abgesichert sind, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen zur Ausübung Ihres Berufes dauerhaft nicht mehr in der Lage sind.

Im Leistungsfall muss die Berufsunfähigkeit durch ärztliche Unterlagen belegt werden. Die Versicherungsgesellschaften haben außerdem das Recht, eigene Gutachten einzuholen. Die Sorge, am Ende leer auszugehen, ist meist unbegründet: Laut GDV werden rund 80 Prozent aller Anträge auf eine BU-Rente bewilligt.

BegriffWas wird geprüft?Wer entscheidet?
Berufsunfähigkeitzuletzt ausgeübter Beruf bzw. Ausbildungsberuf, meist ab 50 % Einschränkungprivater Versicherer nach den Tarifbedingungen
Erwerbsminderungjede Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt (unter 3 bzw. 6 Stunden täglich)Deutsche Rentenversicherung (§ 43 SGB VI)
Arbeitsunfähigkeitvorübergehend nicht arbeitsfähig (Krankschreibung)Ärztin oder Arzt; Entgeltfortzahlung, dann Krankengeld

Ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Azubis sinnvoll?

Ja, eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Auszubildende abzuschließen, ist in den meisten Fällen eine sinnvolle Entscheidung – wegen des lebenslangen Schutzes, der günstigen Einstiegskonditionen und der schwachen gesetzlichen Absicherung. Hierfür gibt es mehrere Gründe:

BU schon in der Ausbildung?

Dafür spricht

  • Schutz von Beginn an, Vertrag läuft in der Regel bis zum Rentenbeginn
  • Niedriges Eintrittsalter und meist gute Gesundheit: günstigere Beiträge, seltener Ausschlüsse
  • Gesetzliche Erwerbsminderungsrente in der Ausbildung nur eingeschränkt und niedrig
  • Nachversicherungsgarantie ermöglicht spätere Erhöhung ohne neue Gesundheitsprüfung

Dagegen spricht

  • Beitrag belastet die oft knappe Ausbildungsvergütung
  • In Risikoberufen (Handwerk, Pflege, Berufskraftfahrer) teils deutlich höhere Beiträge
  • Tarif muss sorgfältig gewählt werden, weil die Laufzeit Jahrzehnte beträgt

Absicherung gegen Berufsunfähigkeit während des gesamten Arbeitslebens

Zwar ist die statistische Wahrscheinlichkeit, dass Auszubildende während ihrer Lehrzeit berufsunfähig werden, gering – ausgeschlossen werden kann Berufsunfähigkeit jedoch auch in dieser Lebensphase nicht. Mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung für Azubis sind Sie somit von Anfang an auf der sicheren Seite.

Zudem erwerben Sie mit der Police einen zuverlässigen Schutz gegen die finanziellen Folgen von Berufsunfähigkeit während Ihres gesamten Arbeitslebens – die Versicherungsverträge werden in der Regel bis zum Eintritt des gesetzlichen Rentenalters abgeschlossen.

Günstige Konditionen

Eine BU-Versicherung für Auszubildende schließen Sie in der Regel zu günstigeren Konditionen ab als in späteren Jahren – ein Vorteil, der während der gesamten Laufzeit wirkt. Die Kosten einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung hängen unter anderem vom persönlichen Gesundheitszustand zum Beginn des Versicherungsvertrages ab.

Bei jungen Menschen spielen Vorerkrankungen als Kostenfaktor oder Ausschlussgrund meist eine geringere Rolle. Laut GDV lag das durchschnittliche Abschlussalter 2024 bei knapp 29 Jahren – wer schon in der Ausbildung abschließt, wird nach seinem heutigen, meist guten Gesundheitszustand eingestuft.

Ungenügende Absicherung für Auszubildende durch das staatliche Sozialsystem

Durch das staatliche Sozialsystem sind Auszubildende nur unzureichend abgesichert. Zu Beginn der Ausbildung besteht in der Regel noch kein Anspruch auf die gesetzliche Erwerbsminderungsrente. Eine Ausnahme gilt, wenn die Erwerbsminderung durch einen Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit eintritt (§ 53 Abs. 1 SGB VI); dann greift zusätzlich die gesetzliche Unfallversicherung, in der Auszubildende wie alle Beschäftigten versichert sind (§ 2 SGB VII).

Bei Freizeitunfällen und Krankheiten entsteht ein Anspruch in der Regel erst, wenn Sie in den letzten zwei Jahren mindestens ein Jahr Pflichtbeiträge gezahlt haben – also etwa ab dem zweiten Ausbildungsjahr – und nur bei voller Erwerbsminderung (§ 53 Abs. 2 SGB VI).

Welche Leistungen sieht die gesetzliche Rentenversicherung für Azubis bei Berufsunfähigkeit vor?

Die gesetzliche Rentenversicherung sichert keinen bestimmten Beruf ab, sondern zahlt nur eine Erwerbsminderungsrente, wenn Sie auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt weniger als sechs bzw. drei Stunden täglich arbeiten können. Für Auszubildende kommt hinzu, dass die Voraussetzungen oft noch nicht erfüllt sind und die Rente sehr niedrig ausfällt.

Die Ausübung eines bestimmten Berufes wird seit der Rentenreform zum 1. Januar 2001 im gesetzlichen Rentensystem nicht mehr abgesichert – eine Rente wegen Berufsunfähigkeit gibt es nur noch für Versicherte, die vor dem 2. Januar 1961 geboren sind (§ 240 SGB VI).

Anspruch auf eine volle Erwerbsminderungsrente haben Versicherte, die weniger als drei Stunden täglich in der Lage sind, eine beliebige Tätigkeit auszuführen – der erlernte Beruf spielt dafür keine Rolle. Eine halbe Erwerbsminderungsrente kommt in Frage, wenn die persönliche Arbeitsfähigkeit zwischen drei und unter sechs Stunden täglich liegt (§ 43 SGB VI).

Situation in der AusbildungErwerbsminderungsrente?
Arbeitsunfall oder BerufskrankheitWartezeit gilt als vorzeitig erfüllt (§ 53 Abs. 1 SGB VI); zusätzlich Leistungen der Unfallversicherung
Krankheit oder Freizeitunfall, weniger als ein Jahr Pflichtbeiträgein der Regel kein Anspruch
Krankheit oder Freizeitunfall, mind. ein Jahr Pflichtbeiträge in den letzten zwei Jahrennur bei voller Erwerbsminderung (§ 53 Abs. 2 SGB VI)
nach fünf Jahren Beitragszeitallgemeine Wartezeit erfüllt (§ 50 SGB VI), sofern auch drei Jahre Pflichtbeiträge in den letzten fünf Jahren vorliegen

Zudem wird die Entscheidung über die Gewährung einer Erwerbsminderungsrente durch die Rentenversicherungsträger streng gehandhabt. Bei der Berechnung wird zwar eine Zurechnungszeit berücksichtigt – Betroffene werden so gestellt, als hätten sie bis zu einem bestimmten Alter weitergearbeitet; diese Zeit wird seit 2019 schrittweise bis auf das 67. Lebensjahr verlängert (§ 253a SGB VI). Bewertet wird sie aber nach den bisherigen Beiträgen, die bei einer Ausbildungsvergütung niedrig sind.

durchschnittliche Erwerbsminderungsrente
1.067 €

Zahlbetrag im Rentenzugang 2025 (2024: 1.041 €)

neue Erwerbsminderungsrenten
175.978

Rentenzugang 2025

Quelle: Deutsche Rentenversicherung, Jahresbericht „In Zahlen 2025“, Stand 2025

Mehr zu den staatlichen Leistungen erklärt die Seite zur Erwerbsunfähigkeitsversicherung.

Was sind die wichtigsten Ursachen für Berufsunfähigkeit?

Die häufigste Ursache einer Berufsunfähigkeit sind psychische Erkrankungen und Erkrankungen des Nervensystems (38 Prozent), gefolgt von Krebs (19 Prozent) und Erkrankungen des Bewegungsapparats (16 Prozent) (GDV, Leistungsfälle 2024). Unfälle spielen mit 8 Prozent eine kleinere Rolle, als viele denken.

psychische Leiden / Nervensystem
38 %

häufigste BU-Ursache 2024

Krebs
19 %

BU-Ursache 2024

Bewegungsapparat
16 %

BU-Ursache 2024

schwere Unfälle
8 %

BU-Ursache 2024

Quelle: GDV, „7 Fakten zur Berufsunfähigkeitsversicherung“, Stand August 2025

Ältere Auswertungen kamen zu einem ähnlichen Bild: Eine Studie des Analysehauses Franke & Bornberg zu den anerkannten Leistungsfällen 2019 sah psychische Erkrankungen mit 28 Prozent vorn, gefolgt vom Bewegungsapparat (25 Prozent), Tumorerkrankungen (18 Prozent) und Herz-Kreislauf-Leiden (8 Prozent).

Der hohe Anteil psychischer Erkrankungen ist auch für junge Menschen relevant. In ihrem Gesundheitsreport zu Auszubildenden hat die Techniker Krankenkasse bereits 2017 festgestellt, dass die Fehlzeiten von Azubis wegen psychischer Beschwerden im Verlauf von zehn Jahren um 108 Prozent gestiegen sind.

Der frühzeitige Abschluss einer BU-Versicherung für Auszubildende ist vor diesem Hintergrund sehr zu empfehlen. Hier spielt auch eine Rolle, dass eine diagnostizierte oder behandelte psychische Erkrankung beim späteren Antrag häufig zu Ausschlüssen, Zuschlägen oder einer Ablehnung führt.

Wie hoch sollte die BU-Rente für Auszubildende sein?

Die BU-Rente für Auszubildende sollte bei etwa 1.000 bis 1.500 Euro im Monat liegen – auch wenn die Ausbildungsvergütung niedriger ist. Sie sollte so hoch sein, dass die monatliche Rente alle laufenden Kosten inklusive Versicherungen sowie den Aufbau einer privaten Altersvorsorge deckt.

Der letzte Punkt ist wichtig, da berufsunfähige Personen ohne Arbeitseinkommen kaum noch weitere Ansprüche in der gesetzlichen Rentenversicherung aufbauen. Manche Versicherer begrenzen die versicherbare Rente in der Ausbildung; achten Sie deshalb auf eine Nachversicherungsgarantie, um die Rente nach der Ausbildung ohne neue Gesundheitsprüfung zu erhöhen.

Worauf sollten Auszubildende beim Abschluss und im Vertrag achten?

Wichtig sind vor allem der Verzicht auf die abstrakte Verweisung, eine Laufzeit bis zum Rentenbeginn, eine Nachversicherungsgarantie und eine eigenständige BU-Police ohne Pflicht zur Meldung eines Berufswechsels. Azubis sollten vor dem Vertragsabschluss mehrere BU-Angebote vergleichen lassen und dabei nicht nur auf den Preis, sondern vor allem auf die Qualität der Versicherungsbedingungen, die Beratungs- und Servicequalität und die Finanzstärke des Versicherers achten.

Checkliste BU für Auszubildende

  • Verzicht auf die abstrakte Verweisung
  • Klare Regelung, wie Berufsunfähigkeit während der Ausbildung definiert ist (Ausbildungsberuf bzw. „bisherige Lebensstellung“)
  • Laufzeit bis zum Eintritt des Rentenalters
  • Nachversicherungsgarantie ohne erneute Gesundheitsprüfung, z. B. bei Ausbildungsende, Berufsstart oder Heirat
  • Keine Pflicht, einen späteren Berufswechsel zu melden
  • Eigenständige BU statt Kombination mit einer Lebens- oder Rentenversicherung
  • Gesundheitsfragen vollständig und wahrheitsgemäß beantworten (§ 19 VVG)

Verzicht auf die abstrakte Verweisung

Eine sogenannte abstrakte Verweisung gibt dem Versicherer das Recht, vor der Anerkennung des Antrags auf eine BU-Rente zunächst zu prüfen, ob dem Versicherten theoretisch die Ausübung einer anderen Tätigkeit zugemutet werden kann, die seiner Ausbildung und Lebensstellung entspricht.

In diesem Fall besteht kein Anspruch auf die Versicherungsleistung. Eine konkrete Verweisung ermöglicht die Ablehnung des Rentenantrags dagegen nur, wenn der Versicherte eine solche Tätigkeit tatsächlich ausübt.

In der Berufsunfähigkeitsversicherung für Azubis ist auch im Hinblick auf die Definition der „bisherigen Lebensstellung“ durch das Versicherungsunternehmen ein Blick ins Kleingedruckte der Verträge wichtig, da bei Auszubildenden noch keine dauerhafte Lebensstellung vorliegt. Weitere Klauseln erklärt die Seite zur Berufsunfähigkeitsversicherung.

Vertragslaufzeit bis zum Renteneintritt

Die Vertragslaufzeit einer BU-Versicherung für Auszubildende wird im Versicherungsvertrag vereinbart und lässt sich später in der Regel nicht ohne erneute Gesundheitsprüfung verlängern. Die Verträge sollten deshalb einen Versicherungsschutz bis zum Eintritt des gesetzlichen Rentenalters bieten. Von kurz befristeten BU-Policen ist grundsätzlich abzuraten, da der Abschluss einer Anschlussversicherung aufgrund des höheren Lebensalters und inzwischen vorhandener Vorerkrankungen zu schlechteren Konditionen erfolgen wird oder nicht mehr möglich ist.

Nachversicherungsgarantie

Eine gute Berufsunfähigkeitsversicherung für Auszubildende sollte immer eine Nachversicherungsgarantie umfassen, sodass eine spätere Anpassung der Rentenhöhe ohne erneute Beantwortung von Gesundheitsfragen vorgenommen werden kann. Viele Versicherer bieten eine Nachversicherungsgarantie allerdings nur bis zu einem bestimmten Alter an, etwa bis zum 40. oder 50. Geburtstag.

Außerdem gelten oft Obergrenzen für die Aufstockung der Rente. Bei einem BU-Vertrag mit Beitragsdynamik steigen die Beiträge und die Rentensumme regelmäßig in einem vorgegebenen Rahmen an. Versicherte können einzelnen Erhöhungen widersprechen; nach mehreren Widersprüchen in Folge endet die Dynamik bei vielen Tarifen jedoch dauerhaft. Wie Sie eine BU später erhöhen, erklärt der Beitrag BU anpassen und mehr Rente erhalten.

Separate BU-Versicherung

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Azubis sollte am besten als separate Police abgeschlossen werden – durch die Kombination mit einer Lebens- oder Rentenversicherung verlieren Sie Flexibilität, da oft nur das Gesamtpaket gekündigt werden kann. Vorsicht ist bei sogenannten Start-Policen mit einem besonders günstigen Einstiegspreis geboten, der später planmäßig und teils deutlich steigt.

Können Azubis mit Vorerkrankungen eine BU abschließen?

Oft ja – vor dem Abschluss prüft der Versicherer die Gesundheit anhand von Gesundheitsfragen und kann bei Vorerkrankungen Ausschlüsse, Zuschläge oder eine Ablehnung aussprechen. Durch den frühen Abschluss spielt dieser Punkt in der BU-Versicherung für Auszubildende aber meist eine geringere Rolle als später.

Mit der Gesundheitsprüfung ermitteln die Versicherungsgesellschaften die Risikowahrscheinlichkeit für eine spätere Berufsunfähigkeit. Abgefragt werden außerdem verschiedene berufliche und private Risiken des Antragstellers. Bei einer hohen Risikowahrscheinlichkeit müssen Interessenten für eine BU-Versicherung mit Leistungsausschlüssen, Risikoaufschlägen oder der Ablehnung ihres Antrags rechnen. Laut GDV betrifft eine Ablehnung aber nur 3 Prozent aller Anträge, weitere 3 Prozent erhalten einen Beitragszuschlag.

Bei den Gesundheitsfragen müssen Erkrankungen und Behandlungen angegeben werden, nach denen gefragt wird – je nach Frage meist für die letzten fünf bis zehn Jahre. Bei ausgeheilten Diagnosen oder einer früheren Psychotherapie kann es im Einzelfall sinnvoll sein, mit dem Abschluss zu warten, bis diese nicht mehr angegeben werden müssen.

Bei Vorerkrankungen sind anonymisierte Risikovoranfragen bei verschiedenen Anbietern zu empfehlen, da die Versicherungsgesellschaften zum Teil sehr unterschiedliche Risikodefinitionen verwenden.

Was kostet eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Auszubildende?

Was eine BU für Azubis kostet, hängt vor allem vom Ausbildungsberuf, vom Eintrittsalter, vom Gesundheitszustand, von Freizeitrisiken und von der vereinbarten Rentenhöhe ab. Die Versicherungsgesellschaften stufen die verschiedenen Berufe in unterschiedliche Risikoklassen mit verschiedenen Beitragshöhen ein.

FaktorWirkung auf den Beitrag
Ausbildungsberufgrößter Einzelfaktor; Büroberufe günstig, Handwerk, Pflege oder Berufskraftfahrer deutlich teurer
Eintrittsalterje jünger, desto günstiger
Vorerkrankungenkönnen zu Zuschlägen, Ausschlüssen oder Ablehnung führen
Freizeitrisikenriskante Hobbys können den Beitrag erhöhen
Rentenhöhe und Laufzeithöhere Rente und längere Laufzeit, höherer Beitrag

Zwar profitieren Auszubildende in der Regel vom frühen Abschluss der Versicherung und einem guten Gesundheitszustand, jedoch gibt es auch hier deutliche Unterschiede in den Versicherungsprämien. Beispielsweise kosten BU-Policen für Auszubildende in einem Büroberuf zum Teil weniger als 30 Euro monatlich, Erzieher oder Friseure müssen jedoch mit deutlich höheren Beiträgen kalkulieren. Auszubildende in Risikoberufen, unter die auch handwerkliche Berufe, eine Tätigkeit als Berufskraftfahrer oder psychisch belastende Berufe fallen, haben schlechtere Chancen auf eine günstige BU-Versicherung. Hinweise für diese Berufe gibt der Beitrag zur BU für Handwerker.

Zudem begrenzen die Versicherer den BU-Schutz hier oft auf ein früheres Endalter, etwa das 55. oder 65. Lebensjahr. Wer einen solchen Beruf ergreifen will, kann die Berufsunfähigkeitsversicherung bereits als Schüler abschließen: Schüler werden in der BU meist in eine günstige Risikoklasse eingestuft, und bei einem guten Vertrag ändert sich das auch nach dem Ausbildungsbeginn nicht mehr. Voraussetzung ist, dass der Versicherungsvertrag keine Pflicht enthält, einen Berufswechsel dem Versicherer anzuzeigen. Mehr dazu im Ratgeber BU für Schüler.

Was tun, wenn die BU-Versicherung für Auszubildende zu teuer ist?

Bei finanziellen Engpässen sollten Azubis die BU nicht sofort kündigen, sondern eine Beitragsstundung oder eine vorübergehende Beitragsfreistellung nutzen. Ein Neuabschluss erfordert eine erneute Gesundheitsprüfung und ist meist mit höheren Beiträgen verbunden.

Viele Versicherungsgesellschaften bieten in solchen Fällen an, die Police beitragsfrei zu stellen oder die Versicherungsbeiträge zu stunden. Bei der Wiederaufnahme des Vertrages entscheiden Sie, ob Sie ausstehende Beiträge nachzahlen, die Rentensumme reduzieren oder den Versicherungsbeitrag erhöhen wollen. Innerhalb der im Tarif festgelegten Fristen ist die Fortführung eines zeitweise beitragsfrei gestellten BU-Vertrages in der Regel ohne neue Gesundheitsprüfung möglich.

Wer von Anfang an sparen möchte, kann die Rente zunächst etwas niedriger ansetzen und über die Nachversicherungsgarantie später erhöhen.

Welche Alternativen zur Berufsunfähigkeitsversicherung gibt es für Azubis?

Ist eine BU zu teuer oder nicht erhältlich, kommen vor allem eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung, eine Grundfähigkeitsversicherung oder eine Dread-Disease-Versicherung infrage – sie leisten aber in deutlich weniger Fällen. Eine private Erwerbsunfähigkeitsversicherung kommt beispielsweise dann in Frage, wenn Sie eine Ausbildung in einem Risikoberuf absolvieren und die Beiträge für eine BU-Versicherung deshalb zu teuer sind.

Für die Anerkennung des Rentenanspruchs gelten in der privaten Erwerbsunfähigkeitsversicherung ähnliche Maßstäbe wie bei der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente: Sie leistet nur, wenn Sie kaum noch irgendeiner Tätigkeit nachgehen können. Eine Grundfähigkeitsversicherung zahlt, wenn vertraglich definierte Fähigkeiten wie Gehen, Sehen oder der Gebrauch der Hände verloren gehen.

Dread-Disease-Policen bieten Versicherungsschutz gegen die finanziellen Folgen schwerer Krankheiten – die versicherten Krankheitsbilder werden konkret im Vertrag genannt. Die Versicherungsleistung erfolgt in Form einer Einmalzahlung, die oft erst dann erfolgt, wenn die Krankheit einen bestimmten Schweregrad erreicht hat. Im Vergleich zur Berufsunfähigkeitsversicherung ist in allen Fällen ein deutlich geringerer Versicherungsschutz gegeben. Einen Überblick gibt der Beitrag Arbeitskraftabsicherungen – welche sind für wen geeignet?.

Fazit: Wann sollten Auszubildende eine BU abschließen?

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist eine wichtige Versicherung, die möglichst schon vor oder zeitgleich mit dem Beginn der Berufsausbildung abgeschlossen werden sollte. Sie sichern sich damit bereits während der Ausbildung gegen Berufsunfähigkeit durch Unfall oder Krankheit ab.

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Auszubildende wird in der Regel bis zum Eintritt des Rentenalters abgeschlossen. Durch den frühen Versicherungsbeginn profitieren Auszubildende meist von günstigeren Beiträgen, durch die die Versicherung oft auch in Risikoberufen erschwinglich bleibt. Wer nach der Ausbildung studiert, findet Hinweise im Ratgeber BU für Studenten; warum sich ein früher Abschluss lohnt, erklärt der Beitrag Warum der Abschluss einer BU bereits in jungen Jahren sinnvoll ist.

Häufige Fragen

Ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Auszubildende sinnvoll?
Ja, für die meisten Azubis ist sie sinnvoll. Wer jung und gesund abschließt, zahlt meist niedrigere Beiträge und erhält eher einen Vertrag ohne Ausschlüsse. Gleichzeitig ist die gesetzliche Absicherung in der Ausbildung besonders lückenhaft, weil Ansprüche auf Erwerbsminderungsrente erst nach Beitragszeiten entstehen.
Bekommen Azubis eine Erwerbsminderungsrente?
Grundsätzlich setzt die Erwerbsminderungsrente eine Wartezeit von fünf Jahren voraus (§ 50 SGB VI). Nach einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit gilt die Wartezeit als vorzeitig erfüllt, wenn Versicherungspflicht bestand (§ 53 Abs. 1 SGB VI). Bei anderen Ursachen hilft § 53 Abs. 2 SGB VI nur bei voller Erwerbsminderung und wenn in den letzten zwei Jahren mindestens ein Jahr Pflichtbeiträge gezahlt wurden – in der Ausbildung also frühestens nach etwa einem Jahr.
Wie hoch sollte die BU-Rente für Auszubildende sein?
Empfehlenswert ist eine BU-Rente von etwa 1.000 bis 1.500 Euro im Monat, auch wenn die Ausbildungsvergütung niedriger ist. Die Rente sollte die laufenden Kosten, Versicherungen und den Aufbau einer Altersvorsorge decken. Eine Nachversicherungsgarantie erlaubt es, die Rente nach der Ausbildung ohne neue Gesundheitsprüfung zu erhöhen.
Was kostet eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Auszubildende?
Der Beitrag hängt vor allem vom Ausbildungsberuf, vom Eintrittsalter, vom Gesundheitszustand, von Freizeitrisiken und von der Rentenhöhe ab. Azubis in Büroberufen zahlen meist deutlich weniger als Auszubildende im Handwerk, in der Pflege oder als Berufskraftfahrer. Weil Versicherer Berufe unterschiedlich einstufen, lohnt es sich, mehrere Angebote vergleichen zu lassen.
Welcher Beruf wird bei Azubis versichert?
Versichert ist in der Regel der Ausbildungsberuf, so wie er zuletzt tatsächlich ausgeübt wurde. Bei Auszubildenden ist eine dauerhafte Lebensstellung noch nicht erreicht, deshalb sollten Sie im Kleingedruckten prüfen, wie der Versicherer die Berufsunfähigkeit während der Ausbildung und nach dem Abschluss definiert.
Was passiert mit der BU nach der Ausbildung?
Ein guter Vertrag läuft nach der Ausbildung unverändert weiter, ohne dass Sie einen Berufswechsel melden müssen und ohne neue Einstufung. Mit einer Nachversicherungsgarantie können Sie die Rente zum Berufsstart oder bei Gehaltserhöhungen ohne erneute Gesundheitsprüfung anheben. Achten Sie beim Abschluss darauf, dass keine Pflicht zur Anzeige eines Berufswechsels besteht.
Was tun, wenn Azubis die BU nicht mehr bezahlen können?
Kündigen Sie die Versicherung nicht vorschnell, denn ein Neuabschluss ist meist teurer und erfordert eine neue Gesundheitsprüfung. Viele Versicherer bieten an, Beiträge zu stunden oder den Vertrag vorübergehend beitragsfrei zu stellen. Welche Fristen gelten und ob bei der Wiederaufnahme eine Gesundheitsprüfung nötig ist, regelt der jeweilige Tarif.
Quellen (6)· Stand September 2026· Redaktion: Christian Fröhner
  1. Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV): 7 Fakten zur Berufsunfähigkeitsversicherung (2025)
  2. Deutsche Rentenversicherung: Jahresbericht: In Zahlen 2025 (2026)
  3. Bundesministerium der Justiz: Sozialgesetzbuch VI, § 43 Rente wegen Erwerbsminderung
  4. Bundesministerium der Justiz: Sozialgesetzbuch VI, § 53 Vorzeitige Wartezeiterfüllung
  5. Bundesministerium der Justiz: Sozialgesetzbuch VII, § 2 Versicherung kraft Gesetzes
  6. Bundesministerium der Justiz: Versicherungsvertragsgesetz (VVG), § 19 Anzeigepflicht

Rechtsstand: September 2026. Erwerbsminderungsrente nach § 43 SGB VI, allgemeine Wartezeit nach § 50 SGB VI und vorzeitige Wartezeiterfüllung (Arbeitsunfall, Ausbildungsende) nach § 53 SGB VI, Zurechnungszeit nach §§ 59, 253a SGB VI, gesetzliche Unfallversicherung für Beschäftigte einschließlich Auszubildender nach § 2 SGB VII, Begriff der Berufsunfähigkeit nach § 172 VVG, vorvertragliche Anzeigepflicht nach § 19 VVG. Maßgeblich sind immer die Bedingungen des einzelnen Tarifs.

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