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Berufsunfähigkeitsversicherung Vergleich

Ratgeber · Berufsunfähigkeitsversicherung

Grundfähigkeitsversicherung

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  • Ratgeber: Grundfähigkeitsversicherung
  • Rente beim Verlust wichtiger Fähigkeiten
  • Für körperlich Tätige oft bezahlbarer als die BU
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Aktualisiert am Lesezeit ca. 11 Minuten

Finanzielle Absicherung beim Verlust elementarer geistiger oder körperlicher Fähigkeiten

Beim Verlust elementarer geistiger oder körperlicher Fähigkeiten zahlt die Grundfähigkeitsversicherung eine Rente. Sie kann eine Alternative zur Berufsunfähigkeitsversicherung sein, wenn diese zu teuer ist. Sowohl die Berufsunfähigkeits- als auch die Grundfähigkeitsversicherung dienen der Absicherung der Arbeitskraft – ihre Leistungsversprechen sind allerdings komplett verschieden. Welche Absicherung zu Ihrem Beruf passt, zeigt ein kostenfreier Vergleich, den Sie unverbindlich anfordern können.

Was ist eine Grundfähigkeitsversicherung?

Die Grundfähigkeitsversicherung ist eine Risikoversicherung, die eine monatliche Rente zahlt, wenn grundlegende körperliche oder geistige Fähigkeiten verloren gehen – nicht die Arbeitskraft, sondern bestimmte Fähigkeiten werden abgesichert. Sie wird auch als Funktionsinvaliditätsversicherung bezeichnet. Zu solchen Fähigkeiten gehören Sehen, Sprechen oder der Gebrauch der Hände. Je nach Anbieter sind unterschiedliche Fähigkeiten definiert, bei deren Verlust die Versicherung eine Rente zahlt.

In den Vertragsbedingungen ist festgelegt, wie viele Fähigkeiten der Versicherte verlieren muss und wie stark, um eine Rente zu erhalten. Die Ursache für den Verlust der Fähigkeiten – Krankheit, Unfall oder Kräfteverfall – spielt keine Rolle. Oft sind die Hürden für die Versicherungsleistung hoch: Der Versicherte muss bestimmte Fähigkeiten vollständig verloren haben oder in diesen Fähigkeiten stark beeinträchtigt sein. Bevor die Versicherung abgeschlossen wird, ist eine Gesundheitsprüfung erforderlich.

Die Versicherung zahlt beim Verlust vertraglich definierter Grundfähigkeiten auch dann, wenn der Versicherungsnehmer dadurch nicht berufsunfähig wird und noch arbeiten kann. Sie wird unabhängig davon gezahlt, ob es dem Versicherten noch möglich ist, im bisherigen Beruf zu arbeiten oder ob er eine andere Tätigkeit ausübt.

Welche Grundfähigkeiten sind versichert?

Versichert sind nur die Fähigkeiten, die in den Versicherungsbedingungen des jeweiligen Tarifs festgeschrieben sind – typisch sind Sehen, Hören, Sprechen, der Gebrauch der Hände und Arme, Gehen, Treppensteigen, Knien, Bücken, Heben und Tragen sowie Autofahren. Je nach Versicherer gelten unterschiedliche Fähigkeiten, bei deren Verlust die Versicherung leistet. Auch der Grad der Beeinträchtigung kann abhängig vom Anbieter unterschiedlich hoch sein.

Bei vielen Versicherern sind die Fähigkeiten in zwei Gruppen eingeteilt:

Katalogtypische FähigkeitenLeistung (häufige Regelung)
Fähigkeitskatalog ASprechen, Sehen, Gebrauch der Händeschon bei Verlust einer Fähigkeit
Fähigkeitskatalog BHören, Gehen, Stehen, Knien, Bücken, Sitzen, Treppensteigen, Bewegung der Arme, Heben, Tragen, Autofahrenerst bei Verlust mehrerer Fähigkeiten, oft mindestens drei
geistige Fähigkeiten (nur manche Tarife)Konzentrationsfähigkeit, Gedächtnis, Orientierungnach Tarif, teils nur bei gerichtlich bestellter Betreuung

Wie viele Fähigkeiten aus dem Katalog B verloren gehen müssen, regelt der Tarif – häufig sind es mindestens drei. Bei einigen Anbietern gehört auch der Verlust geistiger Fähigkeiten wie Konzentrationsfähigkeit und Gedächtnis zu den Leistungsfällen. Manche Tarife setzen dafür voraus, dass der Versicherte unter gerichtlich bestellter Betreuung steht.

Hier kommt es auch auf Details an: Einige Versicherer zahlen erst, wenn der Versicherte beide Hände nicht mehr gebrauchen kann. Andere leisten hingegen schon, wenn der Gebrauch von nur einer Hand nicht mehr möglich ist.

Wann und wie lange zahlt die Grundfähigkeitsversicherung?

Die Grundfähigkeitsversicherung zahlt die vereinbarte Monatsrente, wenn eine versicherte Fähigkeit im beschriebenen Ausmaß verloren geht und dieser Zustand voraussichtlich eine Mindestdauer anhält – je nach Tarif meist sechs oder zwölf Monate. In den Vertragsbedingungen ist genau festgelegt, wie stark die grundlegenden Fähigkeiten beeinträchtigt sein müssen, damit die Versicherung zahlt.

Beim Eintritt der Beeinträchtigung oder beim Verlust der Fähigkeit zahlt der Versicherer die vor Vertragsabschluss vereinbarte monatliche Rente. Versicherer können die mögliche Rente auf einen prozentualen Anteil Ihres Bruttoeinkommens oder eine allgemeine Maximalsumme begrenzen. Manche Tarife sehen zusätzlich eine Leistung bei Pflegebedürftigkeit vor, etwa ab einem bestimmten Pflegegrad.

Einige Versicherer bieten die Grundfähigkeitsversicherung in Kombination mit der Dread-Disease-Versicherung an. So erhalten Sie, wenn Sie an einer schweren Krankheit leiden, die in den Vertragsbedingungen festgehalten ist, zusätzlich zur Rente auch eine Einmalzahlung.

Der Leistungsbezug bei der Grundfähigkeitsversicherung endet, wenn der Versicherungsnehmer seine zuvor beeinträchtigte Fähigkeit zurückerlangt oder verstirbt. Er kann auch mit dem Ende der vereinbarten Leistungsdauer bzw. dem Eintritt der Altersrente enden.

Was ist der Unterschied zur Berufsunfähigkeits- und Erwerbsunfähigkeitsversicherung?

Die Berufsunfähigkeitsversicherung sichert den ausgeübten Beruf ab, die Erwerbsunfähigkeitsversicherung die Fähigkeit, überhaupt zu arbeiten – die Grundfähigkeitsversicherung dagegen einzelne Fähigkeiten, unabhängig vom Beruf. Bei der Grundfähigkeitsversicherung muss keine Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit eintreten, wenn der Versicherte eine grundlegende Fähigkeit verliert oder darin beeinträchtigt ist. Er kann trotz Verlust dieser Fähigkeit mitunter noch einen Beruf ausüben. Umgekehrt sind viele Ursachen einer Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit bei dieser Versicherung nicht abgedeckt.

Bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung erhalten Versicherte die vertraglich vereinbarte Rente, wenn Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfall voraussichtlich für mindestens sechs Monate dazu führen, dass der aktuelle Beruf zu mindestens 50 Prozent nicht mehr ausgeübt werden kann. Sie gilt als Absicherung der aktuellen Lebensstellung. Es ist unerheblich, wodurch die Einschränkungen entstehen: Neben körperlichen sind auch psychische Erkrankungen versichert. Bei der Grundfähigkeitsversicherung spielen weder die Lebensstellung noch die Frage, ob der bisherige Beruf weiter ausgeübt werden kann, eine Rolle.

MerkmalBerufsunfähigkeitsversicherungErwerbsunfähigkeitsversicherungGrundfähigkeitsversicherung
Was ist versichert?der zuletzt ausgeübte Berufjede Erwerbstätigkeitdefinierte Fähigkeiten
LeistungsauslöserBeruf zu mind. 50 % nicht mehr möglichweniger als 3 Stunden Arbeit täglich möglichVerlust einer oder mehrerer Fähigkeiten
psychische Erkrankungenversichertversichertmeist nicht versichert
Mindestdauer (Prognose)meist 6 Monatemeist 6 Monateje nach Tarif 6 oder 12 Monate
Beitragnach Beruf stark gestaffeltniedriger als BUoft weniger nach Beruf gestaffelt

Die Grundfähigkeitsversicherung sichert weniger Risiken ab als die Berufsunfähigkeitsversicherung und ist daher meist auch preiswerter. Allerdings gelten hohe Hürden, damit die Rente gezahlt wird. Mehr zur Abgrenzung lesen Sie auf unserer Seite zur Erwerbsunfähigkeitsversicherung.

Ist die Grundfähigkeitsversicherung ein Ersatz für die Berufsunfähigkeitsversicherung?

Nein, die Grundfähigkeitsversicherung ist kein vollwertiger Ersatz der Berufsunfähigkeitsversicherung, da sie deutlich weniger Risiken absichert. Sie bietet ein Mindestmaß an Schutz: Erkrankungen wie Herzinfarkt, Rückenbeschwerden, psychische Erkrankungen oder Krebs sind nur versichert, wenn sie zum Verlust einer versicherten Fähigkeit führen – und das ist bei vielen Ursachen einer Berufsunfähigkeit nicht der Fall. Auch die Verbraucherzentralen sehen sie nicht als echte Alternative, sondern allenfalls als Notlösung.

Die meisten Ursachen einer Berufsunfähigkeit führen nicht zwangsläufig zum Verlust einer Grundfähigkeit. Nur dann, wenn der Versicherte mindestens eine oder beim Fähigkeitskatalog B mehrere Grundfähigkeiten vollständig verliert oder extrem stark beeinträchtigt ist, zahlt die Versicherung. Sie bietet jedoch eine Absicherung, die besser ist als gar keine.

Berufsunfähigkeits- und Grundfähigkeitsversicherung im Vergleich

Dafür spricht

  • BU: Die Kopplung an die konkrete berufliche Tätigkeit – es ist unerheblich, ob die Berufsunfähigkeit unmittelbar durch eine Erkrankung oder mittelbar (z. B. als Folge einer Behandlung) eintritt. Damit sind automatisch alle Erkrankungen mitversichert.
  • GF: Die Leistung wird unabhängig von den Einschränkungen im Beruf gezahlt. Das hilft vor allem in Berufen mit wechselnden, variablen Tätigkeiten: Versicherte können sich neu organisieren und bekommen trotzdem die vereinbarte Rente.
  • GF: Für körperlich Tätige ist der Schutz oft überhaupt erst bezahlbar.

Dagegen spricht

  • GF: Psychische Erkrankungen sind in der Regel nicht versichert – nach GDV-Zahlen die häufigste Ursache einer Berufsunfähigkeit.
  • GF: Hohe Leistungshürden; viele Erkrankungen führen nicht zum Verlust einer definierten Fähigkeit.
  • BU: Für körperlich Tätige teuer oder nur mit Ausschlüssen zu bekommen.

Zwar scheint die fehlende Mitversicherung von psychischen Erkrankungen ein großer Nachteil. Manche Tarife bieten dafür einen separaten Baustein oder eine Arbeitsunfähigkeitsklausel (AU-Klausel) an, die für einen begrenzten Zeitraum – je nach Tarif zum Beispiel bis zu 24 Monate – eine Rente unabhängig von der Erkrankung zahlt. Das mildert den Nachteil, ersetzt aber keine dauerhafte Absicherung. Wie verschiedene Klauseln zu psychischen Erkrankungen aussehen, erklärt der Beitrag Grundfähigkeit oder Berufsunfähigkeitsversicherung?.

Für wen eignet sich eine Grundfähigkeitsversicherung?

Die Grundfähigkeitsversicherung eignet sich vor allem für Menschen in körperlich geprägten Berufen, für die eine BU nicht oder nur sehr teuer zu bekommen ist. Die Versicherung ist für diejenigen geeignet, die einen grundlegenden Versicherungsschutz suchen, denen aber eine Berufsunfähigkeitsversicherung zu teuer ist. Sie eignet sich beispielsweise für Handwerker, bei denen es auf grundlegende Fähigkeiten wie Sehen oder den Gebrauch der Hände ankommt. Mehr dazu im Beitrag zur BU für Handwerker.

Menschen mit körperlicher Arbeit, die auf viele grundlegende Fähigkeiten angewiesen sind, aber nur über ein geringes Einkommen verfügen, können diese Versicherung abschließen. Wer keinen akademischen Abschluss hat oder einem vielfältigen und recht unspezifischen Beruf nachgeht, muss für den BU-Schutz entweder tief in die Tasche greifen oder wird gar nicht erst versichert – hier kommt die Grundfähigkeitsversicherung ins Spiel.

Die Berufsunfähigkeitsversicherung eignet sich dagegen für jeden, der sich bereits eine gute Lebensstellung erarbeitet hat oder eine solche plant – auch für Schülerinnen und Schüler, Studierende und Auszubildende. Gerade für Akademiker und Büroberufe sind die BU-Bedingungen in den vergangenen Jahren immer besser geworden.

Die Grundfähigkeitsversicherung ist keine Lösung für alle Menschen mit Vorerkrankungen, die aus gesundheitlichen Gründen keine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen können. Auch bei der Grundfähigkeitsversicherung erfolgt eine Gesundheitsprüfung. Menschen mit Vorerkrankungen oder gesundheitlichen Risiken müssen mit höheren Prämien oder Ausschlüssen rechnen. Es gibt auch Tarife mit vereinfachten Gesundheitsfragen; die versicherbare Monatsrente ist dann allerdings oft auf etwa 1.000 Euro begrenzt.

Was kostet eine Grundfähigkeitsversicherung?

Eine pauschale Aussage über die Kosten ist nicht möglich: Sie hängen von Eintrittsalter, Rentenhöhe, Laufzeit, Gesundheitszustand und Tarif ab – für körperlich Tätige ist die Grundfähigkeitsversicherung meist günstiger als eine BU, für Akademiker nicht unbedingt. Mit zunehmendem Alter steigt das Risiko, grundlegende Fähigkeiten zu verlieren. Daher sind die Prämien umso höher, je älter der Versicherte beim Versicherungsabschluss ist.

Weitere Faktoren, die sich auf die Kosten der Versicherung auswirken, sind die Vertragslaufzeit und der Gesundheitszustand des Versicherten. Der Versicherte kann in eine Risikogruppe eingestuft werden oder muss aufgrund gesundheitlicher Beeinträchtigungen mit höheren Kosten rechnen. Mitunter können auch verschiedene Tarife gewählt werden, die mit unterschiedlichen Prämien verbunden sind.

Warum ist die Grundfähigkeitsversicherung scheinbar günstiger? Sie wird vor allem Personengruppen empfohlen, die aufgrund ihres Berufs eine Berufsunfähigkeitsversicherung nicht finanzieren können. Das erweckt den Anschein, sie sei generell günstiger. Viele Tarife unterscheiden bei der Beitragskalkulation aber weniger stark zwischen den Berufen als die BU (eine Art „Mischbeitrag“). Für fast alle beruflichen Tätigkeiten ergibt sich somit ein ähnlicher Beitrag, der für körperlich Tätige oft günstiger, für Akademiker aber auch teurer als eine Berufsunfähigkeitsversicherung sein kann.

Sie sollten nicht nur auf günstige Kosten achten, sondern auch auf die geeignete Höhe der Rente. Als Faustformel gilt, dass Sie eine monatliche Rente vereinbaren sollten, die rund drei Viertel Ihres monatlichen Nettoeinkommens beträgt. Die Kosten bei den verschiedenen Versicherern unterscheiden sich. Daher sind eine individuelle Beratung und ein Vergleich der Bedingungen und Kosten wichtig, bevor Sie diese Versicherung abschließen.

Worauf sollte man vor dem Abschluss einer Grundfähigkeitsversicherung achten?

Achten Sie darauf, welche Fähigkeiten versichert sind, wie stark die Beeinträchtigung sein muss und wie lange sie dauern muss – und ob die für Ihren Beruf wichtigsten Fähigkeiten enthalten sind. Bevor Sie eine Grundfähigkeitsversicherung abschließen, sollten Sie die Kosten und Konditionen bei den verschiedenen Versicherern vergleichen lassen. Achten Sie vor dem Vertragsabschluss auch auf die Gesundheitsfragen und die Risikoprüfung. Je höher das Risiko, desto höher fallen die Prämien aus.

Wichtige Fakten im Überblick

  • Prämien fallen für körperlich Tätige meist niedriger aus als in der Berufsunfähigkeitsversicherung.
  • Geeignet für alle, denen es im Beruf auf grundlegende Fähigkeiten ankommt, für die aber eine Berufsunfähigkeitsversicherung zu teuer ist.
  • Sichert grundlegende Fähigkeiten ab – die Fähigkeiten sind je nach Versicherer unterschiedlich definiert.
  • Bei Verlust einer (Katalog A) bzw. mehrerer (Katalog B) Fähigkeiten wird die vereinbarte monatliche Rente gezahlt.
  • Bei der Vereinbarung der Rente sollten Sie sich an Ihrem aktuellen Nettoeinkommen orientieren.
  • Vor dem Vertragsabschluss erfolgt eine Gesundheitsprüfung; gesundheitliche Risiken können zu höheren Prämien führen.
  • Psychische Erkrankungen sind meist nicht versichert – Zusatzbausteine prüfen.
  • Vor dem Abschluss individuell beraten lassen und die Konditionen vergleichen lassen.

Warum sollten Sie auf individuelle Beratung und Vergleich nicht verzichten?

Weil sich Fähigkeitskataloge, Leistungsauslöser und Beiträge der Versicherer stark unterscheiden, entscheidet erst der Vergleich der Bedingungen, ob ein Tarif zu Ihrem Beruf passt. Bevor Sie eine Grundfähigkeitsversicherung abschließen, sollten Sie nicht auf eine umfassende individuelle Beratung verzichten. Bei uns erhalten Sie eine umfassende Beratung, um den Anbieter zu finden, der am besten zu Ihren Bedürfnissen passt. Abhängig von Ihrem Beruf, Ihren Risiken und den individuellen Bedürfnissen vergleichen wir mit Ihnen die Konditionen und die Prämien bei den verschiedenen Anbietern. So bekommen Sie genau den Tarif, der Ihre Anforderungen am besten abdeckt.

Häufige Fragen

Was ist eine Grundfähigkeitsversicherung?
Eine Grundfähigkeitsversicherung ist eine Risikoversicherung, die eine vereinbarte monatliche Rente zahlt, wenn die versicherte Person eine im Vertrag definierte körperliche oder geistige Grundfähigkeit verliert – etwa Sehen, Sprechen, Gehen oder den Gebrauch der Hände. Ob die Person noch arbeiten kann, spielt keine Rolle. Sie wird auch Funktionsinvaliditätsversicherung genannt.
Welche Grundfähigkeiten sind versichert?
Das legt jeder Tarif selbst fest. Häufig versichert sind Sehen, Hören, Sprechen, Gebrauch der Hände, Gehen, Stehen, Sitzen, Knien und Bücken, Treppensteigen, Heben und Tragen, Gebrauch der Arme, Autofahren sowie geistige Fähigkeiten wie Orientierung und Gedächtnis. Entscheidend ist, wie stark die Fähigkeit beeinträchtigt sein muss und wie lange.
Ist die Grundfähigkeitsversicherung eine Alternative zur BU?
Nur eingeschränkt. Sie zahlt nur, wenn eine definierte Fähigkeit verloren geht – viele häufige Ursachen einer Berufsunfähigkeit wie psychische Erkrankungen, Rückenleiden oder Krebs führen nicht zwangsläufig dazu. Auch die Verbraucherzentralen sehen sie nicht als vollwertigen Ersatz. Sinnvoll ist sie vor allem, wenn eine BU nicht oder nur sehr teuer zu bekommen ist, etwa in körperlich tätigen Berufen.
Sind psychische Erkrankungen in der Grundfähigkeitsversicherung versichert?
In der Regel nicht. Psychische Erkrankungen führen selten zum Verlust einer körperlichen Grundfähigkeit. Manche Tarife bieten Zusatzbausteine an, etwa für schwere psychische Erkrankungen oder eine Arbeitsunfähigkeitsklausel, die für einen begrenzten Zeitraum unabhängig von der Ursache leistet. Umfang und Dauer unterscheiden sich stark je Tarif.
Was kostet eine Grundfähigkeitsversicherung?
Die Kosten hängen vor allem von Eintrittsalter, Rentenhöhe, Laufzeit und Gesundheitszustand ab. Weil viele Tarife weniger stark nach Beruf unterscheiden als die BU, ist sie für körperlich Tätige oft deutlich günstiger. Für Akademiker und Bürokräfte kann sie dagegen ähnlich viel oder sogar mehr kosten als eine BU.
Wann zahlt die Grundfähigkeitsversicherung?
Sie zahlt, wenn eine versicherte Grundfähigkeit in dem im Vertrag beschriebenen Ausmaß verloren geht und dieser Zustand voraussichtlich für eine bestimmte Mindestdauer anhält – je nach Tarif meist sechs oder zwölf Monate. Die Rente läuft, bis die Fähigkeit zurückkehrt, die versicherte Person stirbt oder die vereinbarte Leistungsdauer endet.
Quellen (3)· Stand September 2026· Redaktion: Christian Fröhner
  1. Verbraucherzentrale Bundesverband: Grundfähigkeitsversicherung: Alternative zur Berufsunfähigkeitsversicherung?
  2. Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV): 7 Fakten zur Berufsunfähigkeitsversicherung (BU-Ursachen 2024) (2025)
  3. Bundesministerium der Justiz: Versicherungsvertragsgesetz (VVG), § 172 Leistung des Versicherers (Berufsunfähigkeit)

Rechtsstand: September 2026. Die Grundfähigkeitsversicherung ist gesetzlich nicht eigens geregelt; Leistungsauslöser, Fähigkeitskataloge und Fristen ergeben sich allein aus den Bedingungen des jeweiligen Tarifs. Vorvertragliche Anzeigepflicht nach § 19 VVG.

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